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Marburg: UKGM leugnet Verstümmelungen - Kinderchirurg verplappert sich
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Kosmetische Genitaloperationen an Kindern im UKGM? Aber wir doch nicht!
Aktion
von Zwischengeschlecht.org, 6.2.2011 (Bild: NZZ Format)











PRESSEMITTEILUNG von Zwischengeschlecht.org vom 19.04.2012:
Jeden Tag wird in Deutschland in einer Kinderklinik
mindestens ein wehrloses Kind irreversibel genitalverstümmelt – auch im
Universitätsklinikum Gießen und Marburg (UKGM).
Die Mediziner nennen es "korrigierende", "angleichende" oder "rekonstruktive
Eingriffe". Überlebende Betroffene berichten von Genitalverstümmelung und
uneingewilligten Zwangsoperationen, von Zwangskastrationen und medizinischer
Folter und fordern ein gesetzliches Verbot.
Namhafte Menschenrechtsorganisationen verurteilen das den Betroffenen
angetane Unrecht, ebenso der Deutsche Ethikrat und das UN-Komitee gegen Folter.
Letzten Montag, den 16.04.2012 beschloss die Philipps-Universität Marburg,
medizinisch nicht notwendige Genitaloperationen an Minderjährigen
aufzuarbeiten. Kommenden Mittwoch debattiert der Senat der
Justus-Liebig-Universität Gießen über einen entprechenden Antrag.
Gängige kosmetische Genitaloperationen gehören auch am Standort Gießen des
UKGM zum aktuellen Behandlungsangebot und werden in Publikationen unverändert
"im ersten Lebensjahr" propagiert. Dies dokumentiert die
Menschenrechtsgruppe Zwischengeschlecht.org in einem Offenen Brief, der
Verantwortlichen des UKGM am kommenden Sonntag überreicht wird.
Das Universitätsklinikum Gießen leugnet rundheraus, kosmetische
Genitaloperationen an Kindern und Jugendlichen durchzuführen – und verbietet
der Menschenrechtsgruppe Zwischengeschlecht.org die traditionelle Mahnwache vor
dem Haupteingang.
Wir werden trotzdem bei diesen täglichen Genitalverstümmelungen vor unserer
Haustüre nicht mehr länger tatenlos zusehen!
Zwischengeschlecht.org läßt sich das Recht nicht nehmen, mit Unterstützung
durch Studierende am kommenden Sonntag vor dem Universitätsklinikum Gießen
friedlich der Opfer "eines der dunkelsten Kapitel der
Medizingeschichte" (Apotheken-Umschau) zu gedenken und ihnen eine Stimme
zu verleihen – gegen die GenitalabschneiderInnen sowie gegen die Untätigkeit
von Politik und Justiz bei diesem fortdauernden Verbrechen gegen die
Menschlichkeit!
• FRIEDLICHER PROTEST + ÜBERREICHUNG OFFENER BRIEF
So 22.4.2012 14-17 h - vor dem Universitätsklinikum
Gießen
Mobile Mahnwache rund um das Klinikum mit Umzug von
einem Kundgebungsort zum andern:
- 14-15h: Ecke
Schubertstr./Gaffkystr. (draußen vor Hauptpforte)
- 15-16h: Ecke Frankfurter Str./Klinikstr. (draußen vor
Haupteingang)
- 16-17h: Ecke Friedrichstr./Rudolf-Buchheim-Str. (dr. v.
Kinderurologie u. Kinderklinik)
Und am Dienstag öffentlich über "kosmetische" Genitalverstümmelungen in
westlichen Kinderkliniken inkl. UKGM zu informieren:
• INFOVERANSTALTUNG GIESSEN !!!ACHTUNG NEUER
ORT!!!
Hochschulpfarrer PD Dr. Wolfgang Achtner verbietet kurzfristig die
zugesagte Infoveranstaltung im ESG, deshalb:
Di 24.4.2012 19 h - Café Giramondi, Bahnhofstraße 53, 35390
Gießen
Zwischengeschlecht.org freut sich ganz besonders, dass am kommenden Montag
auf Initiative von Studierenden der Justus-Liebig-Universität Gießen zum
zweiten Mal in Deutschland der Senat einer Universität über eine Stellungnahme
zu kosmetischen Genitaloperationen an Kindern und Jugendlichen beraten
wird:
• ÖFFENTLICHE SENATSSITZUNG JUSTUS-LIEBIG-UNIVERSITÄT GIESSEN
Mi 25.4.2012 14:15 h - Uni-Hauptgebäude, Ludwigstr.
2
Behandlung Antrag: "Stellungnahme des Senats zu kosmetischen
Genitaloperationen im Universitätsklinikum Gießen / Marburg an Kindern und
Jugendlichen"
Weiterer Termin:
• INFOVERANSTALTUNG MARBURG
Mo 23.4.2012 19 h - Philipps-Universität Marburg, Hörsaal 115
(+1/0120)
Hörsaalgebäude, Biegenstraße 14, 35037 Marburg
Wir danken allen, die vor Ort dazu
beitragen!
Die Menschenrechtsgruppe Zwischengeschlecht.org fordert ein
Verbot von kosmetischen Genitaloperationen an Kindern und Jugendlichen sowie
"Menschenrechte auch für Zwitter!".
Betroffene sollen später selber darüber entscheiden, ob sie
Operationen wollen oder nicht, und wenn ja, welche.
Freundliche Grüße
n e l l a
Daniela Truffer
Gründungsmitglied Menschenrechtsgruppe Zwischengeschlecht.org
Mobile +41 (0) 76 398 06 50
presse_at_zwischengeschlecht.info
http://zwischengeschlecht.org
Regelmäßige Updates: http://zwischengeschlecht.info
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Marburg: UKGM leugnet Verstümmelungen - Kinderchirurg verplappert sich
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Kosmetische Genitaloperationen an Kindern im UKGM? Aber wir doch nicht!
HINTERGRUND:
KOSMETISCHE GENITALOPERATIONEN AN KINDERN
INHALT:
1. Jeden Tag wird in einer Kinderklinik ein
wehrloses Kind verstümmelt
2. Hunde besser vor Verstümmelung und Kastration
geschützt als Kinder
3. "fundamentaler Verstoß gegen körperliche
Unversehrtheit"
4. Politische Instrumentalisierung durch Schwule
und Lesben
5. Diskussion über gesetzliches Verbot
notwendig
1.
Jeden Tag wird in Deutschland in einer Kinderklinik mindestens ein
wehrloses Kind irreversibel genitalverstümmelt.

Die Mediziner nennen es "korrigierende", "angleichende" oder "rekonstruktive
Eingriffe".
Überlebende Betroffene sprechen ihrerseits von
Genitalverstümmelung, uneingewilligten
Zwangsoperationen und
Zwangskastrationen und von
medizinischer Folter.
Etwa jedes 1000. Kind wird mit "auffälligen" körperlichen
Geschlechtsmerkmalen geboren (Zwitter, Hermaphroditen, "Intersexuelle").
Auch das Universitätsklinikum Gießen und Marburg (UKGM) sowie das Klinikum
Fulda (Akademisches Lehrkrankenhaus der Phillips-Universität Marburg) haben
Genitaloperationen im Angebot u.a. für Kleinkinder "mit zu großer Klitoris"
oder sonstwie "auffälligen Geschlechtsorganen". Bundesweit sollen es über 100
Kinderchirurgien sein, darunter auch zahlreiche kleine bis
Kleinst-Anbieter.
Das florierende kosmetisch-chirurgische Angebot umfasst u.a.
"Klitorisverkleinerungen", "Peniskorrekturen", "Anlegen einer Neovagina",
"Verlegung der Harnröhre", Kastrationen, Gebärmutterentfernungen, usw. usf.
Kosmetische Genitaloperationen an Kleinkindern werden von Kliniken und
anderen Anbietern aggressiv vermarktet unter Dutzenden von verschiedenen
"Diagnosen" wie "Hypospadie", "AGS/CAH", "Pseudohermaphroditismus",
"Inters*xualität", "Epispadie", "AIS", "Disorders of Sex Development (DSD)",
"Gonadendysgenesie", "Swyer", "Turner", etc.
Diese Operationen erfolgen seit
Jahrzehnten als unkontrollierte Menschenexperimente ohne ethische
Überwachung. Die angebliche Wirksamkeit der medizinisch nicht
notwendigen, irreversiblen Eingriffe wurde bis heute nie klinisch bewiesen. Die
einschlägigen
AMWF-Leitlinien stehen alle heute noch unverändert auf der
niedrigsten Evidenzstufe S1.
2. Hunde besser vor Verstümmelung geschützt als Kinder
Seit 15 Jahren klagen zwangsoperierte Zwitter in Deutschland die
Genitalverstümmelungen in den Kinderkliniken öffentlich an und fordern die
Medizyner zum Aufhören und die Politik zum Handeln auf – bisher vergeblich.
Die Bundesregierung gab wiederholt zu Protokoll, von unzufriedenen
Zwangsoperierten nichts zu wissen (Drucks. 14/5627), und
sah keinen Handlungsbedarf (Drucks.
16/13269).
Aktuell sind in Deutschland Haustiere besser geschützt als Kinder: Während
z.B. Hunde ohne medizinische Notwendigkeit weder kupiert noch kastriert werden
dürfen, wird in den Kinderkliniken ungehindert weiter kosmetisch verstümmelt
und kastriert.
Laut neuesten BMBF-Studien
sind ab 3 Jahren nach wie vor 90% aller bedrohten Kinder
durchschnittlich mehrfach kosmetisch operiert.
Ähnlich wie bei Betroffenen von sexualisierter Gewalt ("Kindesmissbrauch")
ist der Rechtsweg für Überlebende ein Alptraum und eine Farce.
Da die Verstümmelungen meistens vor dem 2. Lebensjahr erfolgen, haben
Überlebende in der Regel keine Chance, vor Ablauf der Verjährung zu klagen. Die
meisten leiden zudem an mit den Eingriffen verbundenen, schweren
Traumatisierungen.
3. Westliche Form der Genitalverstümmelung
Seit den frühen 1990er Jahren klagen Überlebende die medizinisch nicht
notwendigen Zwangsbehandlungen an Kindern mit "atypische Genitalien" öffentlich
an als "westliche Form der Genitalverstümmelung" und kritisieren die
Doppelmoral, wie in westlichen Kulturen einerseits die weibliche
Genitalverstümmelungen in Afrika (FGM/FGC) als "barbarisch" gebrandmarkt und
verurteilt werden, während gleichzeitig die chirurgischen
Genitalverstümmelungen an Zwittern in Kinderkliniken vor der eigenen Haustüre
ausgeblendet und geleugnet werden.
Seit 10 Jahren werden die frappierenden Übereinstimmungen zwischen den
chirurgischen Genitalverstümmelungen in westlichen Kinderkliniken und der
weiblichen Genitalverstümmelung in Afrika auch von namhaften FGM-Expertinnen,
JuristInnen und Menschenrechtsorganisationen öffentlich angeprangert, in
Deutschland etwa durch
Marion Hulverscheidt,
Hanny Lightfoot-Klein,
Fana Asefaw,
Konstanze Plett, Oliver
Tolmein,
Andreas Nentwich, Terre
des Femmes und
Amnesty Deutschland.
4. "fundamentaler Verstoß gegen körperliche Unversehrtheit"
Seit 1997 werden kosmetische Genitaloperationen an Kindern nebst von
erwachsenen Betroffenen auch von namhaften Bioethikern, Juristen und
Kulturwissenschaftlern öffentlich kritisiert. Seit 2004 beurteilen
Menschenrechtsorganisationen wie Terre
des Femmes und
Amnesty Deutschland kosmetische Genitaloperationen an Kindern als
"schwere Menschenrechtsverletzung" und "fundamentaler Verstoß
gegen das Recht auf körperliche Unversehrtheit".
2007 gelang es der Betroffenen Christiane Völling, die als Ausnahme erst im
Alter von 18 Jahren operiert wurde, als erster und bisher immer noch einziger,
ihren ehemaligen Chirurgen zu verklagen, unmittelbar vor Eintritt der absoluten
Verjährung. 2008 erkannte das OLG Köln letztinstanzlich das
"Selbstbestimmungsrecht [...] in ganz erheblichem Maße verletzt"
(5
U 51/08).
2009 rügte das von Betroffenen angerufene UN-Komitee CEDAW die
Bundesregierung wegen mangelnden "wirksamen Maßnahmen zum Schutz ihrer
Menschenrechte" (CEDAW/C/DEU/CO/6).
Am 8. November 2011 behandelte der UN-Ausschuss gegen Folter erstmals das
Thema, sprach von "Verstümmelung", "Zwangsoperationen" und "nicht notwendigen
Operationen" und rügte mehrfache Verstöße gegen die Anti-Folter-Konvention.
Am 23. Februar 2012 veröffentlichte der Deutsche Ethikrat im Auftrag der
Bundesregierung eine Stellungnahme "Inters*xualität". In einer ersten
Einschätzung vom 15. Juni 2011 hatte der Deutsche Ethikrat bereits
festgehalten: "Ein zentraler Punkt ist das Recht der Betroffenen auf
körperliche Unversehrtheit. [...] Hier findet das Elternrecht seine Grenzen und
auch dies spricht dafür, mit solchen Eingriffen so lange wie möglich zu warten,
damit die betroffenen Inters*xuellen selbst entscheiden können." In seiner
Stellungnahme anerkannte der Deutsche Ethikrat ausdrücklich das physische und
psychische Leiden der Betroffenen von kosmetischen Genitaloperationen und
-behandlungen und bekräftigte den Vorrang des Rechts auf körperliche
Unversehrtheit und des Rechts auf eine offene Zukunft der Betroffenen. Weiter
forderte der Deutsche Ethikrat u.a. dazu auf, Betroffene zu entschädigen und
bei kosmetischen Genitaloperationen die Verjährung analog den bereits
bestehenden Gesetzen betreffend s*xualisierte Gewalt an Kindern und
Schutzbefohlenen auszusetzen.
5. Politische Instrumentalisierung durch Schwule und Lesben
Vermehrt Erwähnung in aktuellen politischen Debatten fanden Zwitter und
damit Betroffene von Genitalverstümmelung in Kinderkliniken in letzter Zeit vor
allem durch dritte Interessensgruppen. Abgesehen von wenigen löblichen
Ausnahmen (vgl. u.a. die aktuellen Anträge von Studierenden an die Senate der
Universitäten in Gießen und Marburg) wurden Betroffene dabei leider einmal mehr
bevormundet und benutzt – als
Kanonenfutter im "Kampf gegen das Zweigeschlechtersystem" oder für "Schutz
von sexuellen Minderheiten vor Diskriminierung", etwa jüngst in politischen
Debatten um "Personenstand" und "Sexuelle Identität".
Denn die betreffenden politischen Interessensgruppen richten ihren Blick in
der Regel nicht auf die realen, zwangsoperierten Zwitterkörper, sondern auf ein
fiktives unversehrtes Ideal, das ihre eigenen Wunschvorstellungen verkörpert.
Dabei setzen sie unhinterfragt – und tatsachenwidrig – voraus, dass alle
Zwitter auf Grund ihrer quasi "körpergewordenen Aufhebung des
Zweigeschlechtersystems" ihre Ziele teilen würden. Und adoptieren
"Intersexuelle" ungefragt als eine Unterabteilung ihrer eigenen Gruppe, oder
hängen sie als Schlusslicht bei sich hinten an (z.B. "LGBTQI").
Sofern diese dritten Interessensgruppen die Leiden der Betroffenen von
Genitalverstümmelungen überhaupt behandeln, propagieren sie als Heilmittel
wiederum einzig ihr eigenes Anliegen, z.B. die Abschaffung der Geschlechter,
oder benutzen die Verstümmelungen als wissenschaftliches Rohmaterial
für Geschlechtertheorien.
Entsprechend mehren sich in letzter Zeit auf Länderebene politische
Beschlüsse, in denen vorgeblich etwas zur Verbesserung der Lage
"Intersexueller" unternommen werden soll. Tatsächlich wurden aber die täglichen
Genitalverstümmelungen vor der eigenen Haustüre entweder glatt geleugnet, z.B.
vom Berliner Senat (Drucks.
16/144436) oder in der Bremischen Bürgerschaft (taz,
25.02.2011). Oder die Genitalverstümmelungen werden in konkreten Maßnahmen
stillschweigend ausgeklammert, vgl. Hamburgische Bürgerschaft (Drucks.
19/4095).
U.a. 2009 und 2010 wurden "Intersexuelle" auch im Bundestag immer wieder
Dutzende Male in offiziellen Dokumenten erwähnt –
kein einziges Mal ging es dabei konkret um die Beendigung der täglichen
Verstümmelungen.
Umso erfreulicher, dass aktuell an der Justus-Liebig-Universität Gießen und
an der Philipps-Universität Marburg schwul-lesbische Hochschulgruppen
in praktischer Solidarität Anträge an den jeweiligen Senat initiierten,
welche die Anliegen der Betroffenen von kosmetischen Genitaloperationen ins
Zentrum stellen, um künftiges Leid zu verhindern und das bestehende
aufzuarbeiten und auszusöhnen – positive Gegenbeispiele, die Mut machen!
6. Diskussion über gesetzliches Verbot notwendig
Seit 20 Jahren klagen Betroffene den Ärzten und der Öffentlichkeit ihr Leid.
Trotzdem operieren die Mediziner stur weiter - sicher im Wissen, dass sie wegen
der Verjährungsfristen und der Traumatisierung der Opfer juristisch kaum
belangt werden können.
Während Genitalverstümmelungen in Afrika verurteilt und juristisch bekämpft
werden, sind die Genitalverstümmelungen in Kinderkliniken vor der eigenen
Haustüre nach wie vor kein Thema.
Die Genitalverstümmelungen in den Kinderkliniken müssen so schnell wie
möglich gestoppt werden, "eines der dunkelsten Kapitel der
Medizingeschichte" (Apotheken
Umschau, 01.06.2011) muss beendet und öffentlich aufgearbeitet, das
Unrecht der Medizinversuche muss gesellschaftlich anerkannt und so weit wie
noch möglich
ausgesöhnt werden.
Die Menschenrechtsgruppe Zwischengeschlecht.org fordert ein Verbot von
kosmetischen Genitaloperationen an Kindern und Jugendlichen sowie
"Menschenrechte auch für Zwitter!".
Betroffene sollen später selber darüber entscheiden, ob sie
Operationen wollen oder nicht, und wenn ja, welche.
Freundliche Grüße
n e l l a
Daniela Truffer
Gründungsmitglied Menschenrechtsgruppe Zwischengeschlecht.org
Mobile +41 (0) 76 398 06 50
presse_at_zwischengeschlecht.info
http://zwischengeschlecht.org
Regelmäßige Updates: http://zwischengeschlecht.info
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