Wegen Zwitter-Prozess: Druck auf Ärzte wächst

Die Zwitter Medien Offensive™ geht weiter!

Pünktlich zur Fortführung im "Zwitterprozess" am 6.2. gegen den Chirurgen, der Christiane Völling verstümmelte, erscheint im schweizer Tages-Anzeiger vom 5. Februar 2008 nebst einem Artikel zum Prozess ein Interview mit Karin Plattner, der Mutter eines zwischengeschlechtlichen Kindes und Präsidentin der schweizerischen Eltern-Selbsthilfegruppe. Darin schildert sie, wie es Eltern und Kind nach der Geburt erging:

Nach drei Wochen sagten uns die Ärzte, von den Chromosomen her sei es ein Knabe, aus dem eher weiblichen Genitale könne man aber nie einen Buben machen. Darum sei eine Geschlechtsanpassung zum Mädchen angesagt.

Als erstes "entnahmen" die Mediziner "einen Monat nach Geburt die Geschlechtsdrüsen [...], die für die Hormonproduktion im Körper verantwortlich sind, weil es hiess, sie sei entartungsgefährdet". Ausser in Ausnahmefällen zwar nicht mit höherer Wahrscheinlichkeit als z.B. Prostata und Brüste bei normalen Männern und Frauen auch. Bloss kriegen das Eltern und Betroffene von Chirurgen nach gängiger Praxis nie gesagt.

das Verrückte war, dass uns die Ärzte lieb zuredeten, das sei operativ kein Problem, man könne da gut ein Mädchen daraus machen, und mit der entsprechenden Erziehung werde alles gut.

So schon mal halb weichgeklopft, sollen die Eltern als nächstes der Zwangszuweisung zustimmen. Doch für einmal kam es anders:

Kurz danach sagte man uns, bald folge der nächste Eingriff am Genitale, um ein richtiges Mädchen aus dem Kind zu machen. Da begann ich Fragen zu stellen. Was heisst das? Gibt es vergleichbare Fälle?

Als ich herausfand, dass es nach der Operation des äusseren Genitales vielleicht nie Gefühle oder Lust empfinden kann, sagte ich, ja hallo, das geht zu weit. Wenn alles nur eine kosmetische Sache ist, kann ich nicht dahinter stehen. Dann soll mein Kind bleiben, wie es ist. Medizinisch ist das in unserem Fall absolut problemlos. Und später kann es selber entscheiden, ob es eine Geschlechtsanpassung machen lassen will oder nicht. [...] Hauptsache, sie fühlt sich wohl!

Auch heute noch haben neugeborene Zwischengeschlechtliche meist weit weniger Glück, sprich werden nach wie vor möglichst rasch dem "gesamten Programm" unterzogen. Und wenn jemals, wie z.B. jetzt vor dem 2. Prozesstag in Köln, in der Öffentlichkeit die Kritik an Zwangsoperationen, Zwangskastrationen und Zwangszuweisungen an Zwischengeschlechtlichen etwas lauter wird, beeilen sich die Mediziner zu versichern, mittlerweile sei das "alles ganz anders", diese grausligen Praktiken längst Vergangenheit. Heute würden die Mediziner nämlich ausnahmsweise auch mal 5 gerade bzw. ein uneindeutiges Genital unoperiert stehen lassen.

Noch ist man von der Anerkennung eines «dritten Geschlechts» weit entfernt. Aber immerhin, sagt der Endokrinologe Primus Mullis, «wächst unter den Ärzten die Bereitschaft, ein unbestimmtes Geschlecht auch einmal sein zu lassen, wenn es sich medizinisch vertreten lässt». Das Magazin 36/2007

Sprich gerade mal dann und nur dann, wenn ausserdem die Elten sich absolut quer und noch dazu auf den Kopf stellen. Und sonst nicht. Menschenrechte? Auch für solche? Wäre ja gelacht!

Kinderpsychiater Dieter Bürgin: «Ein intersexuelles Kind erschreckt uns, weil es unser Weltbild in Frage stellt. Darum besteht das Bedürfnis, möglichst bald eine klare Situation zu schaffen.» Komme hinzu, dass Kinderärzte entsprechende Operationen «als chirurgische Herausforderung sehen».

Eine "Herausforderung", der offensichtlich noch so mancher Mediziner nur allzugern erliegt (sofern es sich nicht um sein eigenes Genital handelt, versteht sich). Immerhin, während Mediziner Schwöbel in der "Rundschau" noch fromm von der "Naturgewolltheit" der Zwangszuweisungen phantasierte, beginnt er mittlerweile verdächtig zurückhaltend zu formulieren -- auffallend eifrig drauf bedacht, den Schwarzen Peter sogleich weiterzureichen:

Marcus Schwöbel, Chefarzt der kinderchirurgischen Klinik Luzern, der bei rund 50 geschlechtszuweisenden Behandlungen beteiligt war, bestätigt dies. «Die Herausforderung ist aber nicht der chirurgische Akt an sich, sondern der Anspruch, für das Kind und seine Eltern den bestmöglichen Weg zu finden.» Es seien meist die Eltern, die dringend wünschten, das Kind einem Geschlecht zuzuordnen, er dränge niemals dazu.

Als ob Eltern generell befugt wären, ihren Kindern nach Belieben Körperteile ab- oder umschneiden zu lassen. "Hallo, Herr Doktor, ich hätte eigentlich lieber ein Kind ohne Arme und Stimmbänder!" -- "Kein Problem, erledigen wir sofort! Endlich mal wieder eine Herausforderung!"

Immerhin, den Pfusch an Christiane Völling finden auch Schweizer Mediziner krass:

Primus Mullis, Professor für Endokrinologie am Inselspital Bern begrüsst den Prozess in Köln: «Es ist eine Katastrophe, was diesem Menschen angetan wurde».

Hauptsache, nicht vor der eigenen Haustüre. Hauptsache, der Fall ist nur ein Einzelfall und es geht nicht ums Prinzip.

Dabei liegt die Menschrechtswidrigkeit der Zwangsoperationen klar auf der Hand und wird kaum zufällig von RechtsprofessorInnen und EthikerInnen seit Jahr und Tag immer wieder betont. Auch in der Schweiz. Die Zürcher Rechtsprofessorin Andrea Büchler, einmal mehr:

«Ein medizinischer Eingriff braucht die Zustimmung der betroffenen Person. In der Regel können die Eltern für ihr Kind zustimmen. Geschlechtszuweisende Operationen aber tangieren die höchstpersönlichen Rechte und dürfen nicht ohne Zustimmung des betroffenen Kindes vorgenommen werden – ausser es ist medizinisch notwendig.»

Der Abschaffung dieser menschenrechtswidrigen Zwangsoperationen könnte nun Christiane Völlings Prozess endlich zum Durchbruch verhelfen. Besonders Chirurgen mit 50, 100, oder gar 200 oder noch mehr Zwangskastrationen und Zwangszuweisungen auf ihrem Gewissen dürften sich im Geist die Rechnung schon mal gemacht haben, was sie ihre gesammelten Sünden in Franken und Euro vor Gericht so etwa kosten könnten ...

«Sollte der Chirurg in Köln für den Eingriff, den er vor 30 Jahren durchführte, verurteilt werden, oder setzt sich die Auffassung von Rechtsprofessorin Büchler durch, müsste die Indikation zu geschlechtsanpassenden Eingriffen neu überdacht werden», sagt Schwöbel.

Nämlich, wie Schwöbel schon in der "Rundschau" verriet, dann müsste er sich in Zukunft zwei mal überlegen, ob eine solche Operation an einem Kind auch wirklich 30 Jahre lang "wasserdicht" sei. D.h. bis die Verjährungsfrist abgelaufen ist.

Auf gut Deutsch: Erst, wenn die Mediziner damit rechnen müssen, dafür gerichtlich belangt und verurteilt zu werden, werden sie keine Zwangsoperationen, Zwangskastrationen und Zwangszuweisungen mehr durchführen. Vorher nicht. Dass die Verstümmelten meist ein Leben lang an den Zwangseingriffen leiden, kümmert sie in der Regel offensichtlich nicht -- oder zumindest zu wenig. In diesem Zusammenhang weiter auffällig, dass bei Zwangsoperationen die im Medizinerbetrieb sonst üblichen Nachuntersuchungen inkl. Erfassung der Sterblichkeit 5, 10, 20 Jahre usw. nach dem Eingriff traditionell ausbleiben. Anders wäre die "eklatant hohe" Behandlungsunzufriedenheit der Zwangsoperierten schon längst publik geworden.

Aktuell gibt es ein einziges Land auf der ganzen Welt, in dem Zwangoperationen für Zwischengeschlechtliche endgültig der Vergangenheit angehören. In Kolumbien beschloss 1998 das oberste Gericht, Zwangszuweisungen seien strafrechtlich zu verfolgen, mit dem Ziel, "Eltern zu zwingen, die Interessen ihrer Kinder über ihre eigenen Ängste und Sorgen um sexuelle Ambiguität zu stellen" (zit. n. Milton Diamond, unveröff. Manuskr., Forum 30.1.08).

Umso wichtiger wäre es, dass der Kölner Richter standhaft bleibt und dem Drängen der Mediziner-Lobby hinter den Kulissen nicht nachgibt. Auch wenn zu befürchten ist, dass er vor den Implikationen einer Verurteilung zurückschreckt und deshalb die Menschenrechte aller Zwangsoperierten auch der Zukunft einmal mehr mit Füssen tritt. Und so aus letztlich finanziellen Gründen ein kolossales Unrecht weiterbestehen lässt, das allein in Deutschland täglich ein weiteres Opfer fordert.

nachtrag:
--> Das ganze Interview jetzt online
--> "Intersexueller [sic!] klagt seinen ehemaligen Arzt an"

Christianes Prozess auf diesem Blog:
- Christiane Völlings Geschichte
- 1. Pressemitteilung
- Demoaufruf 1. Prozesstag
- Bericht 1. Prozesstag
- Pressespiegel 1. Prozesstag
- Warum Christiane Völling zur Transsexuellen gemacht werden soll
- Wegen Zwitterprozess: Druck auf Ärzte wächst
- Bericht und Pressespiegel 2. Prozesstag
- Bericht provisorischer Entscheid OLG
- Bericht definitiver Entscheid OLG
- Pressespiegel definitiver Sieg vor OLG