Im Fall "Cagandahan gegen die Republik der Philippinen" stützte das Oberste Gericht einen erstinstanzlichen Entscheid, dass der bisher als Jennifer Cagandahan eingetragene "Intersexuelle" mit AGS nicht nur seinen Namen auf Jeff ändern darf, sondern auch das Geschlecht seiner Geburtsurkunde von weiblich auf männlich (Bericht auf englisch). Dies, obwohl das Oberste Gericht vor einem halben Jahr einer Transsexuellen die Änderung des Geschlechtseintrags verweigerte. Dabei anerkannte das Oberste Gericht zusätzlich, "Intersexuelle" stünden zwischen den Geschlechtern und hätten deshalb (analog zum seinerzeitigen Preussischen Landrecht) das Recht, bei Erreichen der Volljährigkeit ihr Geschlecht frei zu wählen (wobei die Wahlmöglichkeit Zwitter allerdings bisher anscheinend nicht vorgesehen ist). Der verlinkte Online-Bericht wertet den Gerichtsentscheid als "reichlich Munition" auch für Schwulen- und Trans-AktivistInnen.

Kommentar: Dieses Beispiel zeigt einmal mehr, dass nicht nur Zwitter besser fahren, wenn sie ihre Forderungen und Anliegen eigenständig stellen, statt (wie nur zu oft) bloss bei LGBT "mitgemeint zu werden" (siehe z.B. Yogyakarta). Sondern, dass auch Transsexuelle und Transgender letztlich von dieser Vorgehensweise profitieren werden. So z.B. auch von einer eigenständigen Forderung "optionales 3. Geschlecht für Zwitter" -- wofür auch hier zu Lande die realpolitischen Chancen besser stehen, als wenn dies gleich für alle gefordert wird (z.B. wie von den Grünen erneut via Transsexuellengesetz). Mal ganz abgesehen davon, dass Zwitter viel massiveren Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt sind, und deren Abschaffung somit Priorität hat gegenüber Gender-Forderungen.

(Gefunden via Intersex-Feed des genderfree-blogs.)

Nachtrag: Frühere Meldung (auf englisch) zum gleichen Thema (Danke an sky).