Bundestag lehnt Yogyakarta-Vorstoss der Grünen ab

In derselben Sitzung, in der auch die CEDAW-Empfehlungen (nicht-)behandelt wurden, kam es zur Abstimmung über den Yogyakarta-Antrag der Grünen.

Intersexuelle waren in diesem Antrag bekanntlich als obligates Schlusslicht zu den "Schwulen, Lesben, Bisexuelle[n], Transgendern" einmal mehr bloss "mitgemeint". Konkret wurden sie in der Einleitung zwar noch in einem (nicht mal nur schlechten) Abschnitt erwähnt, im zentralen Teil des Papiers, den konkreten Forderungen, kamen sie jedoch gar nicht mehr erst vor – wie schon in den Yogyakarta-Prinzipen selbst. In der vorherigen Bundestagsdebatte zum Antrag benutzte zwar ein Abgeordneter 2x das Wort "Intersexuelle", meinte aber damit bezeichnenderweise Menschen, die in wegen "ihrer sexuellen Orientierung" verfolgt und diskriminiert werden in weit entfernten "Staaten [...], die eine andere Lebensweise haben", wie z.b. "Usbekistan und Turkmenistan" – und niemand, auch die antragstellenden Grünen nicht, fand es nötig, das richtig zu stellen.

Wie im Sitzungsprotokoll (>>> PDF-Download) auf S. 85 nachzulesen ist, wurde der Antrag nun im Bundestag am 5.3.08 in der 208. Sitzung ohne weitere Diskussion abgelehnt. 

Der Bundestag folgte damit einer Empfehlung des "Ausschusses für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe". Am 13.2.09, demselben Tag, an dem die schriftlichen CEDAW-Empfehlungen veröffentlicht wurden (sowie die beschämende Antwort des Hamburger Senats auf die historische erste Grosse Zwitter-Anfrage), war der Yoyakarta-Antrag dort Diskussionspunkt gewesen (>>> PDF-Protokoll). Schon dort wurden Zwitter ebenfalls gar nicht mehr erwähnt, sowie ging es einmal mehr lediglich um das "schlimme Ausland". Der Ablehnungsantrag wurde damit begründet, die Bundesregierung würde "dieses Thema" eh bereits kontinuierlich "unterstütz[en]", weshalb es dazu nicht noch einmal einen eigentlichen Beschluss brauche ...

Die Presseresonanz zur Ablehnung war gleich NULL- zumindest habe ich auf dem Web nichts gefunden.

Kommentar: Die Ausreden im (Nachtrag: auch sonst durch Mittäterschaft am unnötigen Fortdauern der Genitalverstümmelungen an Zwittern profilierten) "Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe" und überhaupt die gesamten Yogyakarta-Debatten zeigen einmal mehr, dass Zwittern mit solchen "Mitgemeint-LGBT-Vorstössen" prinzipiell schlecht gedient ist. Erstens gehen sie dort regelmässig unter bzw. werden für etwas ganz anderes gehalten. Weiter haben es solche Vorstösse in der aktuell realexistierenden politischen Landschaft schwer bzw. eine Mehrheit schon mal gegen sich (übrigens auch international, wie einschlägige UNO-Debatten zeigen). Wie andrerseits u.a. die im Vergleich dazu positiv ausgefallene CEDAW-Debatte illustriert, helfen den Zwittern Vorstösse, in denen es (statt um "Geschlechtsidentität" oder "sexuelle Orientierung") konkreter um die Zwangsoperationen als Menschenrechtsverletzungen geht, schon eher – obwohl es auch dort noch ein weiter Weg ist ...

Siehe auch:
- Bundestag / CEDAW: "Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe" will nix kapiert haben ...
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- Yogyakarta-Debatte im Bundestag: "Intersexualität" = sexuelle Orientierung??!
- Lauter leere Versprechungen: Fachgespräch der Grünen 27.5.09
- Wie das "Netzwerk DSD" die "Lübecker Studie" frisiert – Grüne wollen nix gemerkt haben
- Menschenrechtsverletzungen an Intersexuellen: Yogyakarta untaugliches Instrument
- QueerGrün missbrauchen Zwittersymbol für TSG-Kampagne
- "Genitalverstümmelung ein afrikanisches Problem?"