Schweiz: Verfassungsartikel Forschung am Menschen – Chance im Kampf gegen genitale Zwangsoperationen und sonstige experimentelle Zwangsbehandlungen an Zwittern

Nachtrag: Der Verfassungsartikel wurde mit über 77% Ja-Stimmen angenommen!

Menschenrechte auch für Zwitter!In der Schweiz wird am kommenden Wochenende über einen Verfassungsartikel abgestimmt, der den Bund beauftragt, Forschung am Menschen landesweit mittels Vorschriften zu reglementieren, da bisher nur teilweise kantonale, uneinheitliche und lückenhafte Vorschriften bestehen. Da die meisten Parteien und auch die betroffenen medizinischen Standesorganisationen die Vorlage befürworten, hat sie gute Chancen.

Obwohl u.a. die Pflicht zur Kontrolle von Menschenversuchen im Verfassungsartikel leider nur mangelhaft verankert wurde, könnte die Zwitterbewegung in ihrem Kampf gegen die experimentellen kosmetischen Zwangseingriffe an Kindern mit "uneindeutigen" körperlichen Geschlechtsmerkmalen von einer Annahme des Verfassungsartikels klar profitieren.

Bezüglich einer verbindlichen und transparenten Kontrolle sämtlicher Menschenversuche besteht jedoch aus der Sicht der Menschenrechtsgruppe Zwischengeschlecht.org dringend zusätzlicher Handlungsbedarf.
 

Seit den 1920ern:
Serienweise uneingewilligte und unkontrollierte Menschenversuche an Zwittern

Seit über 90 Jahren werden kosmetische Genitaloperationen, Zwangskastrationen, Zwangshormon"therapien" und weitere, nicht eingewilligte, medizinisch nicht notwendige Zwangseingriffe an Zwittern von den SerientäterInnen ausschliesslich experimentell durchgeführt, d.h. es wurde weltweit nirgends und nie klinisch getestet, ob die "Behandlungen" für die Zwangsbehandelten überhaupt eine "Verbesserung" bringen, und wie es im Gegenzug mit den "Nebenwirkungen" ausschaut (sog. "mangelnde bzw. fehlende Evidenz").

Die insbesondere nach Zwangskastrationen lebenslangen Zwangshormon"therapien" wurden ebenfalls nie klinisch geprüft, die verwendeten Medikamente für diese Anwendungen weltweit nirgends und nie von einer Arzneimittelbehörde geprüft und folglich auch nicht freigegeben (sog. unkontrollierter "Off-Label Use"). Dasselbe gilt auch für die seit Ende der 1970er ebenfalls seriell durchgeführten pränatalen Zwangshormontherapien.

Schlimmer noch, obwohl diese medizinisch nicht notwendigen, uneingewilligten experimentellen Zwangsbehandlungen seit den 1950ern – also seit deutlich über einem halben Jahrhundert! – an allen entdeckten neugeborenen und erwachsenen Zwittern systematisch vollzogen werden, haben die TäterInnen sich bisher um klinische Tests oder nur schon systematische Nachuntersuchungen (sog. "Follow-Ups") stets foutiert, nicht zuletzt, da solche einen zentralen Aspekt der "Therapien" in Frage stellen würden, nämlich das Verschweigen der Eingriffe und des wahren Geschlechts den misshandelten "PatientInnen" gegenüber.

Alle Zwangsbehandlungen an Zwittern erfolgen demzufolge seit jeher als unkontrollierte medizinische Menschenexperimente bzw. als unkontrollierte Feldversuche.

Der einzige angebliche "Beweis" für die Zwangsbehandlungen, John Moneys infames "John/Joan"-Zwillingsexperiment, wurde bereits 1997 als krasse wissenschaftliche Fälschung entlarvt. Trotzdem tun die Medizyner in der Regel heute noch so, als ob es sich bei diesen Zwangsbehandlungen um einen erprobten medizinischen Standard handle, und preisen die Zwangsbehandlungen vor allem den in der Regel überforderten Eltern gegenüber seit Jahrzehnten widerrechtlich als "sicher" und "erprobt" an – obwohl sehr viele Fälle unzufriedener Erwachsener publik sind, auch in offiziellen Studien.


2010: Was könnte der neue Verfassungsartikel für Zwitter bringen?

Allen gegenteiligen Lippenbekenntnissen von Medizynern zum Trotz werden die experimentellen, medizinisch nicht notwendigen, nicht eingewilligten Zwangsbehandlungen an Zwittern auch in der Schweiz weiterhin systematisch praktiziert. Zwischengeschlechtlich geborene Menschen sind wohl die Bevölkerungsgruppe, die widerrechtlichen medizynischen Menschenversuchen am schutzlosesten ausgeliefert sind.

Unter diesen Umständen können Zwitter von einer evtl. auch nicht ganz perfekten Reglementierung von Menschenversuchen auf Bundesebene, wie sie der Verfassungsartikel vorsieht, praktisch nur profitieren. Auch die als Folge des Verfassungsartikels folgende politische und öffentliche Diskussion um konkrete Gesetzesvorschriften stellt eine grosse Chance dar, die menschenrechtswidrigen experimentellen Zwangsbehandungen an Zwittern öffentlich anzuprangern.

(Auch wenn eine öffentliche Diskussion selbst bei Annahme des Verfassungsartikels grosse konkrete Anstrengungen erfordern wird, da, wie andernorts bereits festgestellt, schon der Verfassungsartikel im Vergleich mit den übrigen Abstimmungsvorlagen weitgehend unter dem Radar der Öffentlichkeit blieb.)


Schwachpunkt: Mangelnde Transparenz und Kontrolle

Aus Sicht der Zwitterbewegung stellt der schwerwiegendste Makel des Verfassungsartikels die nur ungenügend vorgeschriebene Erfassung und Kontrolle von medizinischen Humanexperimenten dar. Die im Verfassungsartikel verankerte "unabhängige Überprüfung" (Art. 118b Abs. 2 b.) "von einer unabhängigen Stelle (z.B. einer Ethikkommission)" (Erläuterungen des Bundesrats, Abstimmungsbroschüre (PDF) S. 8) ist klar zu wenig verbindlich, um unkontrollierte Menschenversuche, wie sie an Zwittern seit über 90 Jahren serienweise sowie seit bald 60 Jahren systematisch praktiziert werden, erfolgreich einzudämmen. Hier besteht bei der späteren Ausformulierung konkreter Gesetzesvorschriften dringender Handlungsbedarf.

Wie etwa das Beispiel der letzten Monat in Amerika erfolgreich angelaufenen Initiative zur Überprüfung der experimentellen pränatalen Zwangshormontherapien zeigt, braucht es verbindliche Regelungen, damit medizinische Menschenexperimente ohne Registrierung und kontinuierliche, transparente Kontrolle durch entsprechende Kontrollstellen nicht durchgeführt werden dürfen, sofern der vom Verfassungsartikel propagierte Schutz vor unethischen und gar schädlichen Humanexerimenten ganz nach dem Belieben der ExperimentatorInnen nicht ein blosser Papiertiger bleiben soll, sowohl für Zwitter wie auch für alle anderen, zum Zeitpunkt der Experimente nicht einwilligungsfähigen menschlichen "Versuchsobjekte".
 

  • Die Menschenrechtsgruppe Zwischengeschlecht.org unterstützt aus obigen Überlegungen den zur Abstimmung stehenden Verfassungsartikel über die Forschung am Menschen.
     
  • Und fordert alle Parteien und Interessengruppen auf, sich dafür einzusetzen, dass eine verbindliche und transparente Kontrolle aller medizinischen Menschenversuche in den zu schaffenden Gesetzesvorschriften verbindlich verankert wird.


Die Menschenrechtsgruppe Zwischengeschlecht.org fordert ein Verbot von kosmetischen Zwangsoperationen an Kindern und "Menschenrechte auch für Zwitter!". Betroffene sollen später selber darüber entscheiden, ob sie Operationen wollen oder nicht, und wenn ja, welche.

Siehe auch:
- "Heimliche Versuche am Menschen" - Beobachter 7/2010
(mit weiterführenden Links und einer Zusammenfassung der Vernehmlassung zum Humanforschungsgesetz)