Schweiz: Verfassungsartikel Forschung am Menschen – Chance im Kampf gegen genitale Zwangsoperationen und sonstige experimentelle Zwangsbehandlungen an Zwittern
By seelenlos on Saturday 6 March 2010, 00:16 - Forderungen - Permalink
Nachtrag: Der Verfassungsartikel wurde mit über 77% Ja-Stimmen
angenommen!
In
der Schweiz wird am kommenden Wochenende über einen Verfassungsartikel
abgestimmt, der den Bund beauftragt, Forschung am Menschen landesweit mittels
Vorschriften zu reglementieren, da bisher nur teilweise kantonale,
uneinheitliche und lückenhafte Vorschriften bestehen. Da die meisten Parteien
und auch die betroffenen medizinischen Standesorganisationen die Vorlage
befürworten, hat sie gute Chancen.
Obwohl u.a. die Pflicht zur Kontrolle von Menschenversuchen im
Verfassungsartikel leider nur mangelhaft verankert wurde, könnte die
Zwitterbewegung in ihrem Kampf gegen die experimentellen kosmetischen
Zwangseingriffe an Kindern mit "uneindeutigen" körperlichen
Geschlechtsmerkmalen von einer Annahme des Verfassungsartikels klar
profitieren.
Bezüglich einer verbindlichen und transparenten Kontrolle sämtlicher
Menschenversuche besteht jedoch aus der Sicht der Menschenrechtsgruppe
Zwischengeschlecht.org dringend zusätzlicher
Handlungsbedarf.
Seit den 1920ern:
Serienweise uneingewilligte und unkontrollierte Menschenversuche an
Zwittern
Seit über 90 Jahren werden kosmetische Genitaloperationen, Zwangskastrationen, Zwangshormon"therapien" und weitere, nicht eingewilligte, medizinisch nicht notwendige Zwangseingriffe an Zwittern von den SerientäterInnen ausschliesslich experimentell durchgeführt, d.h. es wurde weltweit nirgends und nie klinisch getestet, ob die "Behandlungen" für die Zwangsbehandelten überhaupt eine "Verbesserung" bringen, und wie es im Gegenzug mit den "Nebenwirkungen" ausschaut (sog. "mangelnde bzw. fehlende Evidenz").
Die insbesondere nach Zwangskastrationen lebenslangen Zwangshormon"therapien" wurden ebenfalls nie klinisch geprüft, die verwendeten Medikamente für diese Anwendungen weltweit nirgends und nie von einer Arzneimittelbehörde geprüft und folglich auch nicht freigegeben (sog. unkontrollierter "Off-Label Use"). Dasselbe gilt auch für die seit Ende der 1970er ebenfalls seriell durchgeführten pränatalen Zwangshormontherapien.
Schlimmer noch, obwohl diese medizinisch nicht notwendigen, uneingewilligten experimentellen Zwangsbehandlungen seit den 1950ern – also seit deutlich über einem halben Jahrhundert! – an allen entdeckten neugeborenen und erwachsenen Zwittern systematisch vollzogen werden, haben die TäterInnen sich bisher um klinische Tests oder nur schon systematische Nachuntersuchungen (sog. "Follow-Ups") stets foutiert, nicht zuletzt, da solche einen zentralen Aspekt der "Therapien" in Frage stellen würden, nämlich das Verschweigen der Eingriffe und des wahren Geschlechts den misshandelten "PatientInnen" gegenüber.
Alle Zwangsbehandlungen an Zwittern erfolgen demzufolge seit jeher als unkontrollierte medizinische Menschenexperimente bzw. als unkontrollierte Feldversuche.
Der einzige angebliche "Beweis" für die Zwangsbehandlungen,
John Moneys infames "John/Joan"-Zwillingsexperiment,
wurde bereits 1997 als krasse wissenschaftliche Fälschung
entlarvt. Trotzdem tun die Medizyner in der Regel heute noch so, als
ob es sich bei diesen Zwangsbehandlungen um einen erprobten medizinischen
Standard handle, und preisen die Zwangsbehandlungen vor allem
den in der Regel überforderten Eltern gegenüber seit Jahrzehnten
widerrechtlich als "sicher" und "erprobt" an – obwohl
sehr viele Fälle unzufriedener Erwachsener publik sind,
auch in offiziellen Studien.
2010: Was könnte der neue Verfassungsartikel für Zwitter bringen?
Allen gegenteiligen Lippenbekenntnissen von Medizynern zum Trotz werden die experimentellen, medizinisch nicht notwendigen, nicht eingewilligten Zwangsbehandlungen an Zwittern auch in der Schweiz weiterhin systematisch praktiziert. Zwischengeschlechtlich geborene Menschen sind wohl die Bevölkerungsgruppe, die widerrechtlichen medizynischen Menschenversuchen am schutzlosesten ausgeliefert sind.
Unter diesen Umständen können Zwitter von einer evtl. auch nicht ganz perfekten Reglementierung von Menschenversuchen auf Bundesebene, wie sie der Verfassungsartikel vorsieht, praktisch nur profitieren. Auch die als Folge des Verfassungsartikels folgende politische und öffentliche Diskussion um konkrete Gesetzesvorschriften stellt eine grosse Chance dar, die menschenrechtswidrigen experimentellen Zwangsbehandungen an Zwittern öffentlich anzuprangern.
(Auch wenn eine öffentliche Diskussion selbst bei Annahme des
Verfassungsartikels grosse konkrete Anstrengungen erfordern wird, da,
wie andernorts bereits festgestellt, schon der Verfassungsartikel im
Vergleich mit den übrigen Abstimmungsvorlagen weitgehend unter dem Radar der
Öffentlichkeit blieb.)
Schwachpunkt: Mangelnde Transparenz und Kontrolle
Aus Sicht der Zwitterbewegung stellt der schwerwiegendste Makel des Verfassungsartikels die nur ungenügend vorgeschriebene Erfassung und Kontrolle von medizinischen Humanexperimenten dar. Die im Verfassungsartikel verankerte "unabhängige Überprüfung" (Art. 118b Abs. 2 b.) "von einer unabhängigen Stelle (z.B. einer Ethikkommission)" (Erläuterungen des Bundesrats, Abstimmungsbroschüre (PDF) S. 8) ist klar zu wenig verbindlich, um unkontrollierte Menschenversuche, wie sie an Zwittern seit über 90 Jahren serienweise sowie seit bald 60 Jahren systematisch praktiziert werden, erfolgreich einzudämmen. Hier besteht bei der späteren Ausformulierung konkreter Gesetzesvorschriften dringender Handlungsbedarf.
Wie etwa das Beispiel der letzten Monat in Amerika erfolgreich angelaufenen
Initiative zur Überprüfung der experimentellen pränatalen
Zwangshormontherapien zeigt, braucht es verbindliche Regelungen,
damit medizinische Menschenexperimente ohne Registrierung und kontinuierliche,
transparente Kontrolle durch entsprechende Kontrollstellen nicht durchgeführt
werden dürfen, sofern der vom Verfassungsartikel propagierte Schutz
vor unethischen und gar schädlichen Humanexerimenten ganz nach dem Belieben der
ExperimentatorInnen nicht ein blosser Papiertiger bleiben soll, sowohl für
Zwitter wie auch für alle anderen, zum Zeitpunkt der Experimente nicht
einwilligungsfähigen menschlichen "Versuchsobjekte".
- Die Menschenrechtsgruppe Zwischengeschlecht.org unterstützt aus
obigen Überlegungen den zur Abstimmung stehenden Verfassungsartikel über die
Forschung am Menschen.
- Und fordert alle Parteien und Interessengruppen auf, sich dafür einzusetzen, dass eine verbindliche und transparente Kontrolle aller medizinischen Menschenversuche in den zu schaffenden Gesetzesvorschriften verbindlich verankert wird.
Die Menschenrechtsgruppe
Zwischengeschlecht.org fordert ein Verbot von kosmetischen
Zwangsoperationen an Kindern und "Menschenrechte auch für Zwitter!". Betroffene
sollen später selber darüber entscheiden, ob sie Operationen wollen oder nicht,
und wenn ja, welche.
Siehe auch:
-
"Heimliche Versuche am Menschen" - Beobachter 7/2010
(mit weiterführenden Links und einer Zusammenfassung der Vernehmlassung zum
Humanforschungsgesetz)