"Eltern dürfen nicht einwilligen" - Oliver Tolmein (Klartext in Ethikrat-Sachverständigen-Stellungnahmen 4)

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Zwischengeschlecht.org «Körperliche Unversehrtheit auch für Zwitter!» (Bild: NZZ Format/SF1) Auch nach der Veröffentlichung der Stellungnahme des Deutschen Ethikrates (Friedliche Aktion von Zwischengeschlecht.org vom 23.2.12) präsentiert dieser Blog weitere Highlights aus den vom Ethikrat eingeholten, öffentlich zugänglichen "Stellungnahmen von Sachverständigen".

Der Jurist und Journalist Oliver Tolmein gehört ebenfalls zu denjenigen, die schon seit Jahren öffentlich den Finger auf die Missachtung elementarster Grund- und Menschenrechte durch die Genitalabschneider legen. Auch in seiner >>> schriftlichen Stellungnahme an den Deutschen Ethikrat (PDF) spart er nicht mit klaren Aussagen (die der Ethikrat bekanntlich lieber nicht hören wollte):

Nach allen Erkenntnissen, die es gerade über frühe geschlechtszuweisende Eingriffe gibt, ist schwer vorstellbar, dass eine Einwilligung in entsprechende Behandlungseingriffe, die irreversibel sind, dem Wohl des Kindes entsprechen. Damit dürfen Eltern nicht einwilligen. Problematisch ist allerdings, dass es hier keinen Schutz für das Kind gibt, weil in der Regel niemand die Interessen des Kindes gegen die Eltern vertreten wird. [S. 1]

Die Ratio des § 1631c BGB [Sterilisationsverbot bei Minderjährigen] ist, dem Kind für die Zeit seines Erwachsenenseins die Entscheidungsmöglichkeit in grundlegenden, existenziellen Fragen zu erhalten. Dieser Bereich sollte ausgeweitet werden. Es ist nicht ersichtlich, wo hier das Interesse der Eltern liegen könnte, entsprechend irreversible Fakten zu schaffen., wenn das Leben des Kindes nicht andernfalls bedroht wäre. [S. 1]

Ja, da das klassische Arzthaftungsrecht hier aus verschiedenen Fällen nicht wirkungsvoll greift (vgl. Verjährung!, Qualifikation als Behandlungsfehler angesichts des damaligen Wissensstandes [sind Regelungen zur Wiedergutmachung und Kompensation für Betroffene von irreversiblen Operationen angezeigt]. [S. 7]

Da das klassische Entschädigungsrecht nicht greift, sollte eine Stiftung zur Entschädigung gegründet werden, in die einerseits die Versricherung der Kliniken, an der solche Eingriffe durchgeführt wurden, andrerseits der Staat einzahlt.  [S. 7]

>>> Zwitter: Akzeptieren statt zwangsoperieren! - Oliver Tolmein (2002)
>>> "Unrecht der Medizinversuche anerkennen" - Oliver Tolmein (2009)

>>> Chronologie Deutscher Ethikrat 2008-2013

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>>> "Es muss sich grundsätzlich etwas ändern" - Deutscher Hebammenverband (2)
>>>
"Verjährungsvorschriften sind dringend zu überarbeiten" - Konstanze Plett (3)
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