Intersex-Fakten: Geschlechtseintrag "offen" seit 2009 möglich (§ 7 PStV) - Genitalverstümmelungen zunehmend

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Pressemitteilung von Zwischengeschlecht.org vom 3. Februar 2013:

Geschlecht: Zwangsoperiert

Zwischengeschlecht.org on FacebookEin wichtiger Punkt blieb in der Diskussion über das unglückliche neue "Geschlechtseintrags-Verbot" für Intersex-Kinder (§ 22 PStG) unerwähnt – leider auch in unserer >>> Pressemitteilung vom 1.2.2013:

In Deutschland besteht bei der Geburt eines Intersex-Kindes seit dem 1.1.2009 offiziell keine Frist mehr, bis wann das "Geschlecht" gemeldet werden muss.

Sprich, der Geschlechtseintrag kann – falls von den Eltern gewünscht – seit 4 Jahren sinnvollerweise OPTIONAL unbefristet offen gelassen werden.

Grundlage dafür ist die aktuelle "Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (PStV)". Deren § 7 PStV lautet seit dem 01.01.2009 wie folgt:

(1) Fehlen Angaben oder Nachweise für die Beurkundung eines Personenstandsfalls, kann das Standesamt die Beurkundung zurückstellen. Die Beurkundung des Personenstandsfalls ist in diesem Fall in angemessener Frist nachzuholen.

(2) Dem Anzeigenden ist auf Antrag eine Bescheinigung darüber auszustellen, dass der Personenstandsfall angezeigt wurde, aber noch nicht beurkundet werden konnte.

Der Hamburger Senat hatte dazu am 2.6.2009 öffentlich festgehalten (Drucks. 19/3438, S. 3):

"Die Senatsvertreterinnen und -vertreter berichteten, das Personenstandsgesetz in Deutschland sehe aktuell keine Verpflichtung vor, bei der Anmeldung des Kindes nach der Geburt auch das Geschlecht festzulegen. Wenn das Geschlecht zu diesem Zeit- punkt nicht bekannt sei, könne dies auch so eingetragen werden. Es werde derzeit eine Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Personenstandsgesetz diskutiert, nach der auch der Eintrag beim Standesamt, dass das Geschlecht nicht festgestellt sei, zulässig sei. Es werde danach keine Frist gesetzt, innerhalb der das Geschlecht fest- gelegt werden müsse."

Tatsachen, Irrtümer und ein "Geheimtipp"

Zwischengeschlecht.org hatte seit 2009 verschiedentlich über diese Möglichkeit des Offenlassens berichtet, und PolitikerInnen (vergeblich) persönlich darauf hingewiesen. Die Hebammenbroschüre von Intersexuelle Menschen e.V. (PDF --> S. 13) verweist seit Jahr und Tag ausdrücklich auf § 7 PStV.

Dass Familienmisisterin Kristina Schröder aktuell behauptet, erst mit dem 31.1.2013 beschlossenen § 22 (3) PStG "wird es erstmals möglich, das Geschlecht intersexueller Menschen im Geburtenregister offen zu lassen", entspricht NICHT den Tatsachen – ebenso vergleichbare Aussagen u.a. der Abgeordneten Dorothee Bär und Peter Tauber (CDU/CSU), Monika Lazar und Volker Beck (Grüne), Manuel Höferlin (FDP) und Florian Bernschneider (FDP).

Auch ist es irreführend, wie in öffentlichen Verlautbarungen zum Bundestagsbeschluss behauptet wird, es sei nun eine "Möglichkeit" geschaffen worden auf den Geschlechtseintrag zu verzichten, und Betroffene hätten neu "Entscheidungsfreiheit": Tatsache ist, dass der neue § 22 (3) PStG KEINE "Kann-Formulierung" enthält, die Eltern und später Betroffenen eine Wahl lässt; Eltern betroffener Neugeborener sind nach dem Buchstaben des Gesetzes nunmehr GEZWUNGEN, ihr Kind ohne Geschlecht einzutragen. Obwohl Betroffene seit 20 Jahren vor den verheerenden Folgen solcher Zwänge warnen. Dass der Bundestag hier für mehr Zwang stimmte statt für eine sinnvolle optionale "Kann-Formulierung" ist absolut unverständlich. Nachbesserung hoffentlich bald!

• Ein "Geheimtipp" ist immer noch die Tatsache, dass Intersexe nach § 47 PStG das Recht haben, ihren Geschlechtseintrag später optional berichtigen zu lassen, falls sie dies wünschen, und zwar OHNE sich als transsexuell erklären/begutachten lassen zu müssen – was Betroffenen aber von Ärzten und Behörden oft mutwillig und widerrechtlich verweigert oder erschwert wird. Hier wäre durch entsprechende Informationsbestrebungen und verbesserte Aufsicht dringend Abhilfe zu schaffen.

Fakt: Jedes Jahr mehr Leiden an kosmetischen "Genitalkorrekturen"

Tatsache ist weiter, dass – entgegen Verlautbarungen u.a. von Dorothee Bär und Peter Tauber (CDU/CSU) ("Fachwelt rückt von operativen Eingriffen ab"in Deutschland medizinisch nicht notwendige, kosmetische Genitaloperationen an Kindern mit "atypischen" körperlichen Geschlechtsmerkmalen deutlich ZUNEHMEN, und NICHT ABNEHMEN:

Allein in den letzten 4 Jahren wurden mehrere auf solche medizinisch nicht notwendige Genitaloperationen spezialisierte Zentren neu aufgebaut (z.B. in der Charité Berlin) oder das Angebot und die Frequenz in bestehenden massiv ausgebaut (z.B. Ulm, Jena, Offenbach). Allein im Lehrkrankenhaus Klinikum Offenbach GmbH werden mittlerweile jährlich über 500 kosmetische "Peniskorrektur-OPs" an Kindern durchgeführt!

Betroffene fordern seit langem Transparenz, d.h. Offenlegung und Konsolidierung entsprechender Behandlungszahlen und -kosten für ALLE kosmetischen Genitaloperationen und sonstigen medizinisch nicht notwendigen Prozeduren an betroffenen Kindern, und zwar inkl. Folgekosten/"Nachkorrekturen"

Die Menschenrechtsgruppe Zwischengeschlecht.org fordert ein Verbot von kosmetischen Genitaloperationen an Kindern und Jugendlichen mit "atypischen" körperlichen Geschlechtsmerkmalen sowie "Menschenrechte auch für Zwitter!".

Betroffene sollen später selber darüber entscheiden, ob sie Operationen wollen oder nicht, und wenn ja, welche.

Freundliche Grüße

n e l l a
Daniela Truffer
Gründungsmitglied Menschenrechtsgruppe Zwischengeschlecht.org

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        Alleinige Definitionshoheit und Entscheidungsgewalt für Ärzte    

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