Genitale Zwangsoperationen: Hamburger Senat nicht gewachsen

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PRESSEMITTEILUNG von Zwischengeschlecht.org vom 02.03.2009

Von der Hamburgischen Bürgerschaft sind in den letzten 4 Monaten insgesamt 3 Kleine Anfragen (19/1238, 19/1678, 19/1964) sowie mittlerweile 2 Grosse Anfragen (19/1993) eingereicht worden zum Thema menschenrechts- und verfassungswidrige genitale Zwangsoperationen, Zwangskastrationen, Zwangshormontherapien und weitere medizinisch nicht notwendige Zwangseingriffe, wie sie an Zwittern seit 50 Jahren auch in Hamburg systematisch durchgeführt werden.

Damit betritt Hamburg Neuland: Noch nie waren die gravierenden Menschenrechtsverletzungen an Zwittern derart konkret thematisiert und eine für die Zwangseingriffe politisch verantwortliche Regierung derart detaillert um Rechenschaft angegangen worden. Mittlerweile liegen die Antwort des Senats auf die Kleinen Anfragen sowie auf die historische erste Grosse Anfrage vor. Diese Antworten werden nicht nur von Opfern der Zwangseingriffe stark kritisiert.

Auch die Hamburgische Bürgerschaft will es genauer wissen: Vor Kurzem wurde eine zweite Grosse Anfrage eingereicht, welche u.a. konkret auf mit Bundesgeldern finanzierte, umfangreiche Studien Bezug nimmt, welche die verheerenden Folgen der genitalen Zwangsoperationen, Zwangskastrationen usw. an Zwittern klipp und klar bestätigen, und die den Senat hartnäckig auf seine früheren Nicht-Antworten behaftet. Noch im alten Jahr wurde zudem auf Dienstag 28. April 2009 eine Expertenanhörung zum Thema festgesetzt.

Leugnen, wegschauen, schweigen

Leider zeigte sich der Senat mit seinen bisherigen Antworten der Problematik alles andere als gewachsen. Statt sich schützend vor die Opfer der Zwangsoperationen zu stellen, stellte sich der Senat konsequent vor die TäterInnen. Statt Format zu beweisen und sich um inhaltliche Antworten zu bemühen, drückt sich der Senat durchgehend und macht sich so aus der Sicht vieler empörter Zwangsoperierter zum Mittäter.

"Offensichtlich hat jedes Haustier mehr Rechte als ein Hamburger Zwitter", so etwa ein Kommentar zur Behauptung des Senats, zwangsoperierte Zwitterkinder hätten nicht einmal ein Recht auf Aufklärung über ihr wahres Geschlecht sowie Eltern einen Freipass für Zwangsoperationen.

Sauer stiess betreffend der Grossen Anfrage 19/1993 auch nicht nur Betroffenen auf, dass der Senat in seinen Antworten je nach Bedarf sich diametral widersprechende Thesen vertritt: Einmal ist über die unmenschlichen Behandlungsrichtlinien so wenig bekannt, dass angeblich nur schon das genaue Ausmass der Zwangsbehandlungen "statistisch nicht erfasst" werden kann – andererseits sei eine Überprüfung der Zwangsbehandlungen überflüssig, weil alles schon zur Genüge bekannt sei: "Wenn in der internationalen Literatur hinreichend aussagekräftige Studien zu einer Thematik vorliegen, werden diese Erkenntnisse nicht erneut lokal überprüft."

Ebenso willkürlich halte es der Senat mit dem Datenschutz: Während Mediziner Akten inklusive entwürdigenden Fotos scheinbar nach Belieben weiterverbreiten dürfen, ist der Senat angeblich "aus Gründen der Schweigepflicht und des Datenschutzes" nicht einmal in der Lage, Angaben über die Zahl der in Hamburg verübten Zwangsbehandlungen zu machen.

Vielsagend auch die Antwort, was der Senat zu tun gedenke, um den Opfern wenigstens so weit wie noch möglich zu ihrem Recht zu verhelfen: "Damit hat sich der Senat nicht befasst."

UNO kritisert mangelnde Menschenrechte für Zwitter in Deutschland

Allein in Deutschland leben ca. 80'000 bis 120'000 Zwitter. Die medizinisch nicht notwendigen, aber systematisch praktizierten genitalen Zwangsoperationen und sonstigen nicht-eingewilligten Zwangseingriffe an Zwittern sind nach Ansicht von Betroffenenorganisationen sowohl zahlenmässig wie auch von der Schwere her wohl die schwerwiegendste Menschenrechtsverletzung in den westlichen Demokratien seit dem 2. Weltkrieg.

Auch wenn der Senat sich offensichtlich sträubt, der unbequemen Wahrheit ins Auge zu sehen, das unliebige Thema bleibt auf der Traktandenliste. Nicht nur, weil soeben eine weitere Grosse Anfrage eingereicht wurde, und wegen der auf 28.4. 2009 vorgesehenen Expertenanhörung.

Am 13. Februar 2009 hatte auch das UN-Komitee CEDAW die Bundesrepublik gerügt, dass sie die Menschenrechte von Zwittern nicht schütze. Innerhalb von zwei Jahren muss die Bundesregierung nun dazu einen Zwischenbericht abliefern – und wird dazu auch den Hamburger Senat erneut anschreiben ...

Siehe auch:
- Zwischengeschlecht.info: Weltweit größte Zwitter-Studie straft Bundesregierung Lügen https://blog.zwischengeschlecht.info/post/2008/12/04/Weltweit-grosste-Zwitter-Studie-straft-Bundesregierung-Lugen
- Rechtsanwalt Oliver Tolmein: "Deutschland gerügt: Menschenrechte von Zwittern nicht geschützt"
http://faz-community.faz.net/blogs/biopolitik/archive/2009/02/20/deutschland-ger-252-gt-menschenrechte-von-zwittern-werden-ignoriert.aspx
- Rechtsprofessorin Konstanze Plett: Zwangskastrationen rechtlich nicht zulässig
http://www.lobby-fuer-menschenrechte.de/Intersexualitaet.php


Freundliche Grüsse

n e l l a
Daniela Truffer
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Gründungsmitglied Zwischengeschlecht.org
Mitglied xy-frauen.de
1. Vorsitzende Inters**uelle Menschen e.V.

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Published on Monday, March 2 2009 by seelenlos