Schweiz: Erste Verurteilung wegen Genitalbeschneidung

Die Verurteilung erfolgte aufgrund von Verletzung der "Fürsorge- und Erziehungspflicht":

Eine Somalierin ist im Kanton Freiburg zu einer bedingten Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt worden. Die Frau hatte zugelassen, dass ihre Halbschwester beschnitten wurde. [...] Weil in Somalia Genitalverstümmelung nicht strafbar sei, habe die Halbschwester nicht wegen schwerer Körperverletzung verurteilt werden können. >>> ganze sda-Meldung

Zudem ist in der Schweiz ein neuer Straftatbestand in Arbeit, der auch Aufforderung zu Beschneidung explizit unter Strafe stellen soll:

Wer in der Schweiz lebt und Frauen sexuell verstümmelt oder dazu auffordert, soll bestraft werden – dies auch dann, wenn die Tat im Ausland begangen wurde.
>>> ganze TA-Meldung

Weitere Strafverfahren wegen Genitalbeschneidungen laufen in der Schweiz aktuell in den Kantonen Zürich und Genf. Der zürcher Fall, in dem es um eine in der Schweiz durchgeführte Beschneidung aus dem Jahre 1996 und damit um "schwere Körperverletzung" geht, kommt bereits in 2 Wochen vor Gericht ...

>>> weitere Meldungen zu Beschneidungen in Europa

Kommentar: Bisher werden in den "westlichen zivilisierten Welt" Genitalbeschneidungen lediglich verfolgt, wenn sie an afrikanischen Mädchen oder Frauen geschehen. Genitale Zwangsoperationen an Intersexuellen vor der eigenen Haustüre sind jedoch in der Regel auch für FeministInnen und andere, die gegen diese "Barbarei afrikanischer Sitten" kämpfen, aus offensichtlichen Gründen meist kein Thema. Höchste Zeit, dass diese diskriminierende Praxis sich ändert -- und MedizynerInnen, PolitikerInnen usw., welche diese und andere menschenrechtswidrige Zwangseingriffe an Zwittern zulassen, durchführen oder öffentlich dazu aufrufen, ebenfalls straf- und zivilrechtlich verfolgt und verurteilt werden!