Bundesrat: Kein Schutz "sexueller Identität" im Grundgesetz – VereinnahmerInnen machen unbeirrt weiter wie gehabt

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Wie unlängst auf diesem Blog berichtet, forderten Berlin, Hamburg und Bremen in einer Standesinitiative unter dem Motto "Homo-Schutz ins Grundgesetz" neu auch, "sexuelle Identität" ("in der Rechtssprache" laut Wikipedia gleichbedeutend mit "sexuelle Orientierung") ins Grundgesetz Art. 3.3 aufzunehmen. Dabei wurde in Medienberichten von Seiten der Initianten auch "Intersexuelle" in altbekannter, vereinnahmender Manier als obligates, lediglich "mitgemeintes" Schlusslicht ins Feld geführt.

Am Freitag letzter Woche erteilte nun der Bundesrat (nach der Yogyakarta-Ablehnung im Bundestag nicht besonders überraschend) der Initiative eine Abfuhr.

Kommentar:

Ein schwarzer Tag für die Gleichstellung von LGBT, und nicht nur für den LSVD "enttäuschend".

Trotzdem (theoretisch) auch eine Gelegenheit, die realpolitisch untaugliche (und vereinnahmende) Methode einmal zu überdenken, die auch in Deutschland immer noch täglich begangenen, massiven Menschenrechtsverletzungen gegen Zwitter lediglich auf "Diskriminierungsebene" und "bei LGBT 'mitgemeint'" auf die lange Bank zu schieben und die genitalen Zwangsoperationen an Zwittern auf blosse "Anfeindungen und Benachteiligungen" zu reduzieren, unter denen LGBT nach eigenen Aussagen leiden. Statt die massiven Menschenrechtsverletzungen an Zwittern nach dem Vorbild des LSVD endlich als eigenständigen Punkt auf die politische Agenda zu hieven als das, was sie sind: nämlich krasse Verstösse insbesondere gegen das elementare Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit und Selbstbestimmung. Auf diese Weise eingebracht wäre die zentrale Forderung der Zwitterbewegung nach Abschaffung der Zwangsoperationen erst noch realpolitisch innert nützlicher Frist durchsetzbar.

Leider stehen die Zeichen dafür nach wie vor schlecht: Die üblichen VereinnahmerInnen machen wohl unbeirrbar weiter wie gehabt (schliesslich werden ja auch sie persönlich und ihre Klientel nicht genital zwangsoperiert – nach wie vor in Deutschland JEDEN TAG EIN WEHRLOSES ZWITTERKIND, sowie in Österreich und in der Schweiz jede Woche eines). 

So reichten am Tag der Ablehnung im Bundesrat (wohl in Hoffnung auf eine Annahme) die wohl unverbesserlichen VereinnahmerInnen der Grünen um Volker Beck vollmundig einen Gesetzesentwurf (PDF) ein, in dem "Intersexuelle" einmal mehr in der unsäglichen, scheinbar gottgewollten Reihenfolge lediglich "mitgemeint" und ihre Leiden verharmlost werden, ohne dass die nur an Zwittern üblichen, massiven Verstösse insbesondere gegen das Menscherecht auf körperliche Unversehrtheit und Selbstbestimmung je adäquat angesprochen werden.

Auch die SPD, die (ebenso wie die Grünen) bisher noch nie auch nur einen einzigen konkreten Vorstoss zu Gunsten von Zwittern unternahm, will nach dem Nein des Bundesrats laut Medienberichten ebenfalls einen entsprechenden Gesetzesvorschlag in den Bundestag einringen. Dabei werden – Überraschung! – "Intersexuelle" (mit der wörtlich gleichen Formulierung wie bei den Grünen!) als obligates Schlusslich bloss "mitgemeint". Auch von der SPD also lediglich Vereinnahmung pur.

Fazit: "Mitgemeint" ist nicht gut genug – im Gegenteil! Und:

Würden von den versammelten VereinnahmerInnen mal nur schon ein paar an den eigenen Geschlechtsteilen genital zwangsoperiert, hätten sie bestimmt ziemlich schnell andere Parolen – wetten?!

Gonade um Gonade, Lustorgan um Lustorgan!

Siehe auch:
- Heute im Bundestag: Zwitter als Kanonenfutter für "sexuelle Identität"

Comments

1. On Saturday, December 5 2009, 13:59 by Einhorn

Aufatmen!

Daß dieser verkorkste Entwurf, der wohl auch auf Betreiben der selbsternannten is-Bundesvorsitzenden zustandegekommen ist und nun glücklicherweise eine Abfuhr erhalten hat, läßt mich über die Weihnachtszeit aufatmen. Die UN gewinnt dadurch Zeit, sich mit intelligenten Lösungen jenseits des Vereinnahmungskurses auseinanderzusetzen. Soweit zwischengeschlechtliche Menschen unter der Rubrik "Sexuelle Identität" mit ins Grundgesetz aufgenommen werden sollten, würde ich dagegen eine Verfassungsbeschwerde erwägen.

2. On Saturday, December 5 2009, 17:42 by gelse

Das kam jetzt wirklich nicht überraschend, das stimmt.

Erst hat man einen Rummel um die neue Mode sexuelle Identität veranstaltet.
Dann durften wir lernen, was “sexuelle Identität” aus “wüssenschaftlicher Sücht” so alles bedeutet. In Göttingen genau zum richtigen Zeitpunkt:
“Vorträge des Workshops behandeln unter anderem die Grundlagen der psychosexuellen Entwicklung, den Einfluss der sozialen Umgebung auf die sexuelle Identität sowie die Diagnose und Schuldfähigkeitsbeurteilung von Sexualstraftätern.”

Wenn eine Regierung die sexuelle Identität von Vergewaltigern und Kinderfickern als schützenswertes Gut deklariert, dann muß man alle Kinder wegsperren, weil die Typen für immer freies Schußfeld haben. Die Opfer kann man dann endgültig nicht mehr vor den neu Geschützten schützen. So was traut sich noch nicht mal mal eine deutsche Regierung zu beschließen. Wahrscheinlich war der Göttinger Sexologenzirkus viel mehr deutsche Parteipolitik als wir uns zu denken trauen dürfen.

Das müsste uns eigentlich nicht sehr interessieren, nur:
Weil Zwitter mitgenannt werden, sind wir dann wieder mal ganz elegant mitabserviert worden.
Schon weil wir gar nicht Opfer sein können, wenn wir irgendwie zu “denen” gehören.
Das hatten wir ja schon mal, daß man uns einfach den “Perversen” als unsichtbaren Bodensatz unterordnet. So hat man die Versuchsobjekte entsorgt.
Ist kaum mehr als 50 Jahre her und schon vergessen.

Ich meine:
Jetzt lachen sich in Hamburg ein paar Leute krumm und scheckig.
Denn die allermeisten Zwitter in Deutschland haben wieder mal nichts gemerkt.

Oder sind das gar nicht so wenige, die nichts gemerkt haben und sie trauen sich bloß nicht, mal offen was zu sagen?

3. On Sunday, December 6 2009, 08:49 by Chappi

ich meine, wenn wir Zwitter nicht genug auf uns aufmerksam machen, nicht für unsere Rechte kämpfen, dann wird sich nie etwas ändern.

Komisch, in der Schweiz klappt das mit dem Kämpfen, hier in Deutschland wird nur heimlich gejammert.

Lasst uns die verantwortlichen Medizyner kastrieren, wir müssen denen richtig weh tun, es muss geklagt werden gegen schreiendes Unrecht, ich bin bereit dafür, für mein Leben zu kämpfen, nur erhalte ich wie immer keine Unterstützung, weil ich so anarchistisch denke und handle.

Solange Zwitter sich mit Medizynern immer wieder solidarisieren wird die Situation sich nicht ändern, es gibt viele Zwitter, die sich auch von angeblich lieben Ärzten immer wieder einfangen lassen.

Andrea

4. On Sunday, December 6 2009, 13:48 by gelse

Klagen ja, auch wenn Gerichte nicht immer für Kläger entscheiden. Es gibt viele Klagen gegen medizynische Fehlhandlungen, aber nur sehr sehr wenige von Zwittern.

Aber mit solchen Sprüchen wär ich vorsichtg:
"Lasst uns die verantwortlichen Medizyner kastrieren"
Das ist die psychopathologische Falle, die ganz weit offen steht. Da rennen wir nicht hinein.

5. On Tuesday, December 8 2009, 00:41 by seelenlos

hallo, erstmal danke euch allen für eure interessanten kommentare! einige anmerkungen meinerseits:

einhorn: ich glaube kaum, dass dieser vorstoss irgendwie auf imev oder deren vorsitzende zurückgeht, es handelt sich m.e. einfach um die "normalübliche" 'mitgemeint'-zwittervereinnahmung, wie sie ja insbesondere die grünen schon seit jahren regelmässig praktizieren, vgl. auch die oben verlinkte yogyakarta-blamage oder die im hermaphrodit-forum thematisierten aktuellen vorstösse in bayern: http://zwitterforum.ath.cx/index.ph... würde mich übrigens konkreter interessieren, was da an der uno so läuft, ich denke, je öffentlicher sowas geschieht, desto mehr fühlen die sich auch motiviert und angespornt.

gelse: erstmal nachträglich willkommen hier und danke auch für deine früheren kommentare! ja, politische zwitterthemen ohne gendervereinnahmung haben in der community nicht immer einen leichten stand, wenn ich das als "normal"-xy mal so pauschal sagen darf, und zudem spekulieren, dass es m.e. wohl (auch) daran liegt, dass es ein ganz schön unangenehmes kotzbrockenthema ist, so dass es wohl vielen weh tut nur schon genauer hinzuschauen, geschweige denn zu realisieren, wie alleine herm letztlich dasteht auch denen, die "intersexuell" öffentlich stets lautstark im mund führen. da ist es nur zu menschlich, sich lieber im schönen schein zu sonnen oder von allem gleich gar nix wissen zu wollen. trotzdem hab ich immer noch die hoffnung, dass da in den letzten jahren (auch durch die zunehmende medienpräsenz) langsam bissel was in bewegung kommt ...

von wegen ärzte kastrieren, solche parolen können tatsächlich die gefahr heraufbeschwören, umgehend psychopathologisiert zu werden (oder gleich kriminalisiert). deshalb fände ich konkrete gewaltaufrufe auch nicht akzeptabel (was meiner rechtsauffassung nach vorliegend aber eh nicht der fall ist). trotzdem denke ich, damit mehr zwitter sich konkret engagieren, müsste die ganze unterdrückte wut aller zwangsbehandelten erstmal zum vorschein kommen und sich zumindest verbal auch äussern können, was ja leider aktuell nicht gerade der fall ist, sondern es herrscht meiner meinung nach immer noch eher das verinnerlichte schweigegebot, und wer sich gegen medizyner wehrt, wird schnell mal von den "eigenen leuten" ausgegrenzt (drüber hat ja nella hier schon verschiedentlich geschrieben, meist unter dem label "trauma, opferrolle, befreiung": https://blog.zwischengeschlecht.info... , und dort speziell in "stockholm under water"). deshalb plädiere ich persönlich (mit der oben erwähnten einschränkung strafbarer gewaltaufrufe) erstmal für zulassen auch von kontroversen äusserungen in richtung "gonade um gonade, lustorgan um lustorgan", und ich weiss auch von zwittern, die durchaus über solche spässe befreiend lachen können, auch wenn ein solches der mehrzahl wohl eher im halse stecken bleibt. und ich geh auch mit andrea einig, dass die medizyner (und ihre helfershelfer) sich nie freiwillig ändern werden, sondern erst wenn's ihnen wehtut - das müssen aber nicht unbedingt die abgeschnittenen gonaden sein, sondern das kann auch über den geldbeutel laufen (z.b. schadenersatzprozesse) oder durch öffentliche beschämung/blosstellung als menschenverachtende zwangsoperateure. ist aber wie gesagt meine persönliche meinung.

chappi: leider ist's auch in der schweiz so, dass sich kaum zwitter getrauen, öffentlich klartext zu reden - neulich in genf vor dem ioc war nella einmal mehr die einzige "betroffene", die sich öffentlich hinstellte. und immerhin, die demos in köln anlässlich von christianes prozess waren ja auch nicht allesamt ganz ohne mitprotestierer_innen. vielleicht sehn wir uns ja gelegentlich wiede zu nem weiteren entsprechenden anlass ...

6. On Tuesday, December 8 2009, 11:23 by Einhorn

Nicht der richtige Boden:

Nicht IVIM, sondern der Verein für Intersexuelle Menschen e.V. mit seiner selbsternannten ersten is-Bundesvorsitzenden war gemeint, die auch im Vorfeld von der Anhörung im Hamburger Gesundheitsausschuß alles sinnvolle plattgewalzt hat, bevor es sich entfalten konnte. Hamburg hätte einen Gesetzesvorschlag einbringen können, der im Bundestag im Interesse von zwischengeschlechtlichen Kindern und auch Erwachsenen durchgegangen wäre, wenn nicht gegen andere Opfer aus den eigenen Reihen derart massive Gewalt ausgeübt worden wäre, dass ausschließlich die brutalste Vertreterin überig geblieben ist, die sich beständig Seite an Seite im Diskurs von Transen zeigt, die die Konsumenten und Nachfrager der bestialischen Medizynalverbrechen sind, mit denen zwischengeschlechtlichen Kindern das Leben zerstört wird! In diesem Zusammenhang sage ich nur: Magnus-Hirschfeld-Zentrum in Hamburg am 11. Nov. 2009!
Solange zwischengeschlechtliche Menschen nicht von diesem kranken Diskurs abgekoppelt werden, nur weil einige selbsternannte IS-Interessenvertreterinnen sich als Sektenguru an der Seite einer renommierten Psychologin, wie Frau Prof. Dr. phil. Hertha Richter-Appelt, zeigen, muß daß noch lange nichts mit Verstand und Verständnis für Rechtskultur zu tun haben.

Zum Schrei von gelse nach Zwangskastrationen für die Täter:

Die Täter und Seite an Seite mit ihnen die Verräter aus den eigenen Reihen rufen und beschwören die US-amerikanische Rechtsordnung herbei und wollen beständig den "informed consent" einführen und höhlen damit die Rechte des Kindes aus der deutschen Rechtsordnung aus. O.k habe ich zu einem mir vertrauten Anwalt gesagt: "Wer beständig die amerikanische Rechtsordnung für die Opfer einfordert, der soll sie auch den Tätern angedeihen lassen, damit Waffen- und Chancengleichheit herrscht:

Die amerikanische Rechtsordnung sieht als Strafe zwar keine Zwangskastrationen vor, dafür aber die Todesstrafe! Der letzte Hingerichtete in den USA starb an einer Giftspritze. Wäre für die verantwortlichen Genitalabschneider und hormonellen Kinderabspritzer doch genau das Richtige!!!
Wer beständig nach der Aufweichung von Kinderrechten schreit, wie es all diejenigen tun, die nach dem "Informed Consent" schreiben, der soll bitte schön auch die Aufweichung des Täterschutzes mit einbeziehen!! Letztlich ist das Verbot der Todesstrafe in Kontinental-Europa eine Errungenschaft menschlicher Zivilisiertheit aus den letzten 60 Jahren. Ein winziges Stück Zivilisiertheit, die sich die Menschheit in den letzten 10.000 Jahren mühsam abgerungen hat. Darauf sollte und kann Europa stolz sein. Daß derjenige, der beständig nach der US-amerikanischen Rechtsordnung zum vermeintlichen Schutz von Opfern schreit, vergißt, daß er auf der anderen Seite auch nach der Todesstrafe für die Täter ruft, wird zu Gunsten der bestialsichen Täter gerne verschwiegen!
Die US-amerikanische Rechtsordnung, nach der die Täter selber schreien, damit den Opfern Rechte genommen werden, soll mir im Falle der Kronprinzen von Auschwitz ausnahmsweise Recht sein, wo diese weltweit mehr als 6. Millionen Zwitter entweder gleich auf dem OP-Tisch umgebracht oder aber mit ihren abartigen Medizyn- und Menschenversuchen in den Tod getrieben haben!!!Wer US-amerikanisches Law importiert, der importiert in letzter Instanz auch die Todesstrafe! Also ist der Ruf nach Zwangskastration noch die mildere Form der Strafe für die Täter! In Spanien wurde die Todesstrafe übrigens noch bis in die 70-er Jahre vollstreckt!!! Da die Täter und die Verräter aus den eigenen Reihen den Opfern die US-amerikanische Rechtsordnung aufzwingen wollen, sollen meinetwegen auch die Täter in den vollen Genuß der US-amerikanische Rechtsordnung, z.B. der von Florida und New York, kommen!! Und wo ich in den US angekommen bin, wäre da auch gleich der nächste Punkt: Worüber denke ich nach und was diskutiere ich mit der UN?!
Mit der UN diskutiere ich ein neues Menschenrechtsabkommen für biologische Minderheiten! Abwarten, welche und ob Antworten kommen!

Wer in Deutschland gegen die Kronprinzen von Auschwitz - eine schwarze Liste von deutschen Heil!-kundlern wäre auch mal andenkenswert, um sie auf diese Seite zu stellen - klagt, befindet sich im Land der Täter! Das wird nichts oder so erbärmlich wenig an Entschädigung bringen, wie in dem Fall von C.V.

Deutschland muß von außerhalb verklagt werden, damit den Medizinalverbrechern - wie Prof. Dr. med. Rolf Peter Willig aus der Kinder-KZ-Ambulanz des Universitätskrankenhauses Hamburg-Eppendorf und allen anderen Täter/Innen aus Deutschland - , die Augen tränen, wie den nackten, verstümmelten und bestialisch mißbrauchten zwischengeschlechtlichen Kindern von einst!!!

7. On Tuesday, December 8 2009, 11:37 by Einhorn

Die Täter/Innen, die den zwischengeschlechtlichen Kinder-Opfern den ausgehölten Schutz des "Informed Consent" aufzwingen wollen, die können sich ja schon mal mit der Rechtsordnung von Ohio auf der Web-Side: Todesstrafe.de vertraut machen:

USA, Ohio, Columbus
Neue Hinrichtungsmethode in Ohio
18.11.2009, (mw), 3150
Vegangenen Freitag wurde in Ohio zum ersten Mal seit Verwendung der Giftspritze in den USA in einem Bundesstaat ein Hinrichtungsverfahren in Kraft gesetzt, bei dem mit nur einer einzigen Substanz getötet werden soll.
Die Entscheidung fiel auf dem Hintergrund der missglückten Hinrichtung von Rommel Broom im September, bei der es über zwei Stunden nicht gelungen war, eine geeignete Vene für die Injektionsnadeln zu finden.
Nach diesem Vorfall wurden die Hinrichtungen in Ohio gestoppt und ein neues Verfahren entwickelt.
Bei der bisher üblichen Methode wird zunächst ein Zugang zu einer Vene gelegt und danach ein Betäubungsmittel verabreicht, dann ein Mittel, das Atemlähmung verursacht und als dritte Substanz ein Mittel, das den Herzstillstand hervorruft.
Die neue Methode sieht vor, nur das Betäubungsmittel Thiopental-Natrium zu verwenden. Falls keine geeignete Vene gefunden werden sollte, soll es in einen Muskel gespritzt werden.
Nach Angaben der Verantwortlichen in Ohio wird bei dieser Methode das Risiko verringert, dass der Verurteilte Schmerzen erleidet.
Das Verfahren ähnelt dem, das beim Einschläfern von Tieren eingesetzt wird. Bei Menschen wurde es bisher noch nicht erprobt.
Der 51jährige Kenneth Biros soll am 30. November als erster mit der neuen Methode hingerichtet werden.

8. On Tuesday, December 8 2009, 11:55 by Einhorn

Daß bei der neuen Hinrichtungsmethode in Ohio selbstverständlich Medizyner mitwirken, dürfte wohl jedem klar sein. Schwarze Schafe finden sich stets, wenn es darum geht als Berufsversager Geld zu verdienen. Das kennen wir aus Deutschland mit unseren Genitalamputatoren und Zwangskastratoren ja zur Genüge.

In Kontinental-Europa wurde im Jahre 1974 kein Arzt eingesetzt, wie die letzte Hinrichtung mittels Garotte belegt:

Garotte
Anfangs war die Garotte nicht mehr als ein aufrechter Pfosten mit einem Loch in der Höhe des Halses. Das Opfer wurde auf einem Sitz vor dem Pfosten gefesselt, und ein Seil wurde um seinen Hals gelegt. Die Enden der Seiles wurden durch das Loch im Pfosten gezogen. Der Henker zog nun langsam an beiden Enden des Seiles und erdrosselte so sein Opfer.

Weiterentwicklung:

Später wurde der Strick dann durch ein Metallband ersetzt, und der Henker führte seine Arbeit damit fort, daß er seinem Opfer einen Keil in den Wirbel drehte und so das Rückrat durchtrennte. Die Garrotte wurde in Spanien im 18 Jahrhundert für Kapitalverbrechen eingeführt und bis zum März 1974 angewandt. Das letzte Opfer war der Student Salvador Puig Antich.

Auch in Portugal, Kuba, Puerto Rico, Philippinen und in Südamerika wurde mit der Garrotte hingerichtet. So sind 1903 in Manila/Philippinen 4 verurteilte Mörder mit der Garrotte hingerichtet worden. Nach der Hinrichtung wurden ihre Leibe abgenommen und in einer Kirche aufgebahrt. Stunden später wurde bei 2 der "Toten" noch Atmung festgestellt. Sie erholten sich wieder und wurden freigelassen."

Daß sich die Medizynalverbrecher unfraglich auch auf dieser Stufe der Grausamkeiten bei zwischengeschlechtlichen Säuglingen, Kleinstkindern und Jugendlichen bewegen, weil unter den Tätern eine ganze Reihe kranker und perverser Sadisten sind, hat Frau Prof. Richter-Appelt bisher nicht thematisiert, obwohl dieses das vordringlichste Thema im Bereich Zwischengeschlechtlichkeit wäre. Und genau bei diesem Versäumnis liegt auch das Problem, weshalb sich so wenig Opfer zur Wort melden. Mit dem derzeit psychopthalogischen Diskurs wird ein Boden bereitet, bei dem selbst Opfer, die sich äußern wollten, lieber den Mund halten und davon gibt es immer mehr. Die Veranstaltung in Göttingen und im Magnus-Hirschfeld-Zentrum ist ein abschreckendes Beispiel dafür, daß Opfer sich nicht ans Licht trauen. Wer will als zwischengeschlechtliches Opfer schon in einem solchen kranken und diffamierenden Diskurs zwischen straffälligen Sexualverbrechern, Transen, die aus welchen hirnstrukturellen Defekten auch immer nach bestialischen Genitalverstümmelungen schreien, Suchtkranken und Psychiatriepatienten ans Licht der Öffentlichkeit treten?!

Besten Dank, kann da ja nur jedes zwischengeschlechtliche Opfer mit Verstand sagen!

9. On Tuesday, December 8 2009, 14:48 by seelenlos

hallo einhorn,

auch ich hatte den verein und seine von den mitgliedern gewählte 1. vorsitzende gemeint: imev = intersexuelle menschen e.v. ich war bei der wahl persönlich anwesend, sie wurde wirklich korrekt gewählt. ich denke deshalb, es macht keinen sinn, ihr etwas vorzuwerfen, was nicht tatsache ist – es gibt genügend faktisch zutreffende kritik. (wie demokratisch demgegenüber ivim organisiert ist, entzieht sich meiner kenntnis, auch finde ich den "wissenschaftlichen" gender-beirat höchst problematisch, da so ebenfalls klar falsche akzente gesetzt werden, statt sich entschlossen für die unversehrtheit der zwitterkinder einzusetzen, aber das ist m.e. bei oii allgemein das problem, die setzen sich überall und stets mit schända, trans & co ins selbe boot.)

ausserdem, wenn du genau liest, war es NICHT gelse, die von kastrationen für medizyner schrieb, sie verwahrte sich IM GEGENTEIL dagegen.

auch verstehe ich nicht genau, weshalb du die doktrin von informed consent ablehnst, m.e. würde ihre KORREKTE DURCHSETZUNG durchaus das problem lösen, da kinder nämlich nicht informiert zustimmen können – und die eltern haben klar NICHT das recht, im namen ihrer kinder zu zwangsoperationen zuzustimmen, da diese die höchstpersönlichen rechte der kinder tangieren und eine zustimmung deshalb nur durch die vom eingriff unmittelbar betroffene person erfolgen darf. ausserdem sind die menschenrechte (insbesondere recht auf körperliche unversehrtheit) auch beim informed consent immer noch übergeordnetes rechtsgut. (na ja, zumindest theoretisch – nur, wie klagt zwitter das konkret ein?)

wegen der medizyner die todesstrafe allgemein einzuführen, hiesse m.e. das kind mit dem bade ausschütten – ich schätz mal, nur schon einige wenige zwangsoperateure ihrer verbrechen an zwitterkindern wegen für paar jahre eingeknastet, wohin sie ja m.e. wirklich gehören, und alle, die weiter zwangsoperieren, müssten konkret dasselbe befürchten – da hörten sie alle ziemlich fix auf damit, wetten? das problem ist m.e. wie gesagt, dass es mit den bestehenden gesetzen allein nie so weit kommt, da die zwangsops an kleinkindern als schwere körperverletzung nach 10 jahren absolut verjähren, weshalb so nie ein medizyner wegen schwerer körperverletzung nur schon vor vor gericht kommen wird ... was die medizyner leider nur zu genau wissen ...

10. On Tuesday, December 8 2009, 18:35 by Einhorn

Stimmt, daß war Chappi mit den Zwangskastrationen an Medizynern, nicht Gelse.

Was habe ich gegen die US-amerikanische Doktrin des "Informed Consent"?

Mit "Informed Consent" ist gegenüber dem deutschen Recht nichts gewonnen, sondern viel verloren. Auch nach dem Deutschen Recht können zwischengeschlechtliche Kinder nicht informiert zustimmen und auch die Eltern aufgrund der Höchstpersönlichkeit dieser Angelegenheit nicht im Namen des Kindes einwilligen! Und jetzt kommt der schützende Unterschied zum US-amerikanischen Recht: Nach dem deutschen Recht darf nach der gegenwärtigen Gesetzeslage nicht einmal der zwischengeschlechtliche Mensch selbst in diese Eingriffe einwilligen, selbst wenn er es möchte, sondern die Einwilligung, sich die Genitalien verstümmeln oder die Gonaden aus dem Körper herausschneiden zu lassen, muß erst noch durch ein Gesetz erlaubt werden! wie es einst bei Transen im Rahmen des TSG geschehen ist! Vor dem TSG durfte sich in Deutschland aufgrund der bestialischen Erfahrungen mit dem Dritten Reich kein Mensch von einem Medizyner die Genitalien ab- oder die Gonaden aus dem Körper herausschneiden lassen: Außer, wenn es sich um bereits mit Krebs befallene Organe gehandelt hat. Deshalb haben sich die Medizynalverbrecher ja auch stets bei den Zwangskastrationen darauf berufen bzw. eine extrem hohe Krebsgefahr fingiert! Krebsgeschwüre waren und sind der einzige Ausnahmetatbestand, bei denen Menschen Gonaden und Genitalien entfernt werden dürfen! Alles andere war und ist - bis auf die im TSG geregelten Ausnahmen - aufgrund der Verbrechen in Nazideutschland passe! Mit dem TSG ist die erste Ausnahmemöglichkeit geschaffen worden. Für zwischengeschlechtliche Menschen gibt es diese Ausnahme zum Glück noch nicht, auch wenn der Verein für Intersexuelle Menschen e.V. mit der Unterstützung einiger Medizyner und Psychologen an einem zweiten Ausnahmetatbestand arbeitet, damit auch zwischengeschlechtliche Menschen in ihre eigene Genitalverstümmelung einwilligen können! Derzeit haben wir ja ein glückliches Scheitern dieser ersten Ansätze im deutschen Bundestag erlebt, wenn diese wohl auch eher auf einer gewissen gesamtgesellschaftliche Restaurationsphase beruhen, aber im Ergebnis ist die Ablehnung der Gesetzesinitiativen aus Hamburg, Bremen und Berlin durch den deutschen Bundestag die Stunde des Opferschutzes gewesen!!! Gewollt oder ungewollt, das Ergebnis kann sich blicken lassen!!! Nach dem deutschen Recht kann sich auch ein zwischengeschlechtlicher Mensch nicht seiner Würde begeben, indem er sich die Genitalien abschneiden, verstümmeln oder die Gonaden aus dem Körper herausschneiden läßt. Diesen weitreichenden Schutz bietet das US-amerikanische Recht mit seinem "Informed Consent" meines Wissens nach nicht, denn es kennt keinen Art. 1 GG, der die Antwort auf Nazideutschland ist. Das deutsche Recht ist in bestimmten Komponente sowohl Opfer- als auch Täterschützender: In Deutschland kann sich ein zwischengeschlechtlicher Mensch nicht im Einklang mit der Rechtsordnung seine Genitalien verstümmeln, gar amputieren oder die Gonaden aus dem Körper herausschneiden lassen. In Deutschland kann aber auch ein Täter, der dieses Verbrechen begeht, im Gegensatz zum US-amerikanischen Recht, nicht zum Tode verurteilt werden. In Deutschland kann sich ein Mensch selbst auf seinen ausdrücklichen Wunsch hin, keine Todesspritze verabreichen lassen. In den USA wird sie manchen Menschen sogar gegen ihren Willen verabreicht!
Im US-amerikanischen Recht ist auf beiden Seiten mehr möglich und zulässig. Sowohl an Unmenschlichkeit gegen den Täter als auch an selbstbestimmter Unmenschlichkeit gegen sich selbst! Mit seiner eigenen Zustimmung kann sich das Opfer nach US-amerikanischen Recht die Genitalien rechtswirksam durch einen Arzt abschneiden lassen. Im deutschen Recht ist dieses nicht möglich und dabei soll es bitte schön zum Schutz der minderjährigen! Opfer auch bleiben! Über eine gesetzliche Ausnahmeregelung für die Zukunft für einwilligungsfähige zwischengeschlechtliche Menschen ab dem 14. Lebensjahr ließe sich nachdenken!

Und ein zweiter Schutzaspekt aus dem deutschen Recht tritt hinzu, den das US-amerikanische Recht meines Wissens nach nicht beeinhaltet: Die Beweislast, selbst wenn ein Gesetz geschaffen werden sollte, daß die Genitalverstümmelung und Kastration von zwischengeschlechtlichen Menschen zuließe, würde nach dem deutschen Recht die Beweislast für die Rechtmäßigkeit der chirurgischen Eingriffe noch immer bei den Heil!-kundlern liegen, und nicht bei den Opfern! Dieses ist im guten alten § 228 StGB bestimmt!!
Gem. § 228 StGB müssen nicht die Opfern den Medizynalverbrechern beweisen, daß ihnen Unrecht angetan worden ist, sondern die Täter müssen beweisen, daß sie rechtens gehandelt haben. Dieses können die Täter aber niemals mehr, denn die UN hat die medizynischen Interventionen als Unrecht qualifiziert!!!
Die Rechtslage ist für zwischengeschlechtliche Opfer gegenwärtig bestens, ob ihr es glaubt oder nicht, es harpert nach dem deutschen Recht bloß noch an der Durchsetzung, sprich an der Verurteilung der Täter zur lebenslangen Freiheitsstrafe und der Entschädigung der Opfer!!!

11. On Wednesday, December 9 2009, 11:24 by Einhorn

Was kann gegenwärtig ein zwischengeschlechtliches Opfer Konstruktives tun, damit das Recht auch durchgesetzt wird?

Die Täter/Innen bei den zuständigen Staatsanwaltschaften anzeigen. Dieses ist in der BRD meines Wissens nach bisher erst ein einziges Mal geschehen und zwar in Hamburg bei der Generalstaatsanwaltschaft!!! Der Verein für Intersexuelle Menschen e.v. hat meines Wissens nach bisher keine einzige bekannte und/oder bekanntgewordene Straftat von Heil!-kundlern an zwischengeschlechtlichen Menschen angezeigt und wundert sich, daß den Opfern das deutsche Recht verweigert wird!

Zeigt die Täter/Innen endlich an, wo immer sie Euch begegnen und wo immer Ihr sie findet! Die Strafanzeigen bei den Staatsanwaltschaften müssen sich stapeln. In Hamburg ist den meisten Opfern das einschlägige Aktenzeichen durch die erste Vorsitzende des Vereins für Intersexuelle Menschen e.V. verweigert worden.

Aber es existiert bei der Generalstaatsanwaltschaft und die Namen von verantwortlichen Tätern darauf auch!

Daß ist übrigens noch so ein Punkt der mir auffällt: Ständig müssen bzw. werden Opfer vom Verein für Intersexuelle Menschen e.V. unter Druck gesetzt, um an die Öffentlichkeit zu treten, sich namentlich zu bekennen, aber es wird nicht der Name eines einzigen Täters oder eines einzigen Täters bekanntgegeben.

Nella und auch einige andere sind namentlich in die Öffentlichkeit getreten, die Namen ihrer Verstümmeler und Zwangskastratoren kennen wir trotzdem nicht!

Ich bin nicht für Täterverständnis, sondern für Opferschutz!
Warum drängt der Verein für Intersexuelle Menschen e.V zwischengeschlechtliche Opfer massiv dazu, an die Öffentlichkeit zu treten, warum führt er Listen mit den Namen von Opfern und deren Diagnosen, warum aber gibt er keine Namen von den Tätern bekannt, gegen die er vorgibt vorzugehen?!

Ein eingetragener Verein hat eine bestimmte Aufgabe zu erfüllen, weswegen er steuerlich, etc. begünstigt ist. Dieser Vereinszweck kann entfallen, wenn.....

Was erfahre ich über den Verein für Intersexuelle Menschen e.V. und deren Vorstand, wenn ich dessen Web-Side aufrufe?

Seht es Euch an!

12. On Wednesday, December 9 2009, 16:28 by seelenlos

einhorn, danke für den hinweis mit der generalstaatsanwaltschaft. dazu einige fragen und bemerkungen:

1. strafanzeigen gegen zwangsbehandler:

mich würde das aber noch etwas genauer wunder nehmen, wie du dir das konkret vorstelltst, mit welchen rechtsmitteln z.b. zwitter ihre zwangsoperateure vor gericht bringen könnten, wenn das verbrechen in strafrechtlicher hinsicht(körperverletzung) und zivilrechtlich (schmerzensgeld) bereits verjährt ist.

ich weiss konkret von mehreren verfahren, die mit dieser begründung eingestellt wurden bzw. gar nicht ersdt zugelassen wurden ... leider wollen die betreffenden das nicht öffentlich haben, wären aber ev. an weiteren legalen möglichkeiten interessiert.

deshalb meine frage: was genau sind also die konkreten legalen möglichkeiten jenseits von körperverletzung und schmerzensgeld? wie müsste eine musteranzeige aussehen, was müsste unbedingt drinstehen?

ausserdem kann eine anzeige auch schnell mal geld kosten ... ich hatte mit nella deshalb bei imev schon an der mitgliederversammlung 2008 beantragt, prozesswillige mit garantien und praktisch zu unterstützen, wie das gewerkschaften auch tun, der antrag wurde jedoch mehrheitlich abgelehnt, am heftigsten dagegen gesprochen hatte das jetzige vorstandsmitglied claudia kreuzer, die jetzige 1. vorsitzende war auch dagegen.

dass imev konkretes vorgehen gegen medizyner scheut wie der teufel das weihwasser, ist leider eine altbekannte tatsache.

an der mitgliederversammlung 2008 wurden auch alle anderen anträge von nella und mir, medizyner konkret in die pflicht zu nehmen, von der mitgliederversammlung ebenfalls abgelehnt, von lucie veith mit der begründung: "wir haben den fuss in der tür und dürfen sie nicht vergraulen", diese vorgehensweise des vereins wurde ja schon öfters auf diesem blog kritisiert.

mindestens ein jetziges vorstandsmitglied hätte zudem zivilrechtlich noch gegen ihren zwangsoperateur klagen können, liess aber wohl die anzeigefrist ungenutzt verstreichen bzw. die verjährung eintreten, weil die person den aufwand/trubel eines öffentlichen prozesses scheute ... (obwohl die betreffende person sonst gern zwischendurch öffentlich gross tut)

auch ivim und dgti hatten meines wissens nach noch NIE konkret was gegen medizyner unternommen, ulrike klöppel vom "wissenschaftlichen beirat" von ivim ist im gegenteil gar bei der charité angestellt ...

2. strafanzeigen gegen öffentliche aufforderer zu zwangsoperationen:

bestimmt kennst du z.b. das unsägliche machwerk "intersexualität bei kindern" von finke / höhne, das wiederholt zwangsops öffentlich propagiert.

im kapitel 5 behauptet dort der jurist matthias krüger (juristische fakultät halle-wittenberg) gar, zwangsoperationen seien nicht nur straffrei, sondern medizyner riskierten im gegenteil spätere klagen, wenn sie zwitterkinder NICHT zwangsoperieren würden. es gibt noch ne ganze reihe weiterer kanditdatInnen, über viele davon wurde schon auf diesem blog namentlich berichtet.

leider ist mir aber keine rechtliche möglichkeit bekannt, irgendie gegen diese konkret vorzugehen ... wie siehst du das? wie müsste eine musteranzeige aussehen, was müsste unbedingt drinstehen, wer kann alles anzeige machen?

3. zwangsoperateure beim namen nennen:

mir persönlich wurde von lucie veith auch schon konkret vorgeworfen, ich würde im seinerzeitigen vereinsforum durch nennung von namen von medizynern, die zwangsoperationen durchführen und noch öffentlich propagieren,  unterlassungsklagen riskieren und dem forum und dem verein schaden, es wurde dazu sogar ein anonymes beispiel angeführt, wo es eine erfolgreiche unterlassungsklage gegeben habe, aber nichts genauerers genannt, vielleicht weisst du mehr zu diesem thema?

wir nennen hier im blog prinzipiell alle operateure beim namen, von denen wir wissen, und versuchen sie jedes mal genührend herauszustreichen, wenn sie sich öffentlich äussern.

christiane hatte uns mehrfach persönlich gebeten, den namen ihres prozessgegners hier nicht zu nennen, dem haben wir entsprochen. sein nachname ist aber trotzdem öffentlich bekannt, und leicht zu finden mit einer internetsuche mit den stichworten "völling gegen". ausserdem ist er bekanntlich korrespondierendes mitglied der gutachterkommission für behandlungsfehler der ärztekammer nordrhein https://blog.zwischengeschlecht.info... wer will, kann dort also auch seinen vornamen herausfinden (es gibt mehrere mit demselben nachnamen).

nellas zwangsbehandler haben schon das zeitliche gesegnet, wir halten uns deshalb mit der öffentlichen namensnennung an die uns bekannten nachfolger: https://blog.zwischengeschlecht.info...

eine systematische liste aller zwangsbehandlungsspitäler und ihrer medizyner fände ich auch gut, hab schon mit linklisten begonnen, es aber wegen überlastung nie fertig geschafft.

13. On Thursday, December 10 2009, 10:23 by Einhorn

Zur ersten Frage: Was müßte genau drinstehen?

Der Verein für Intersexuelle Menschen e.V. hat sich einst geweigert die entworfene sog. Checkliste in das alte und mittlerweile zerstörte Forum hineinzustellen. Viele von den einst dort postenden Teilnehmer/Innen sind in der Zwischenzeit aufgrund der sich im Verein für Intersexuelle Menschen e.V. etablierenden autokratischen und sektenartigen Strukturen abgesprungen. Manches ehemalige Opfer hat sogar vor dem Verein Angst. Den Werdegang dieses Vereins kennt Ihr im übrigen ja besser als ich. Ich weiß nur, daß das alte Forum mit seinen tausenden von Beiträgen eine bundesweite Beratungsstelle, die jetzt die erste Vorsitzende am Liebsten in der Manier eines Ludwig des 14. führen möchte, ersetzt hätte, bzw. überflüssig gemacht hat. Warum also wohl wurde das alte Forum gezielt zerstört und den postenden Opfern die Herausgabe Ihrer Beiträge verweigert? Viel Phantasie gehört da nicht zu!!! Ausgenutzt worden sind die zwischengeschlechtlichen Opfer ja oft genug in ihrem Leben.

Auf jeden Fall hat der Verein für Intersexuelle Menschen e.V. die erstellte Checkliste, nach welchen Kriterien Strafanzeige erstattet werden sollte, erhalten und die Veröffentlichung verweigert und die anderen Opfer und Mitglieder im Verein offenbar ja über diese Liste nicht informiert. Sonst hätte Nella sie in Händen. Wendet Euch einfach an die heute! erste Vorsitzende oder an die erste Vorsitzende aus dem Jahr 2004/2005.

Wenn der Verein die Checkliste nicht herausrückt, dann sehen wir weiter. Laßt es mich wissen! Für gewöhnlich nimmt der Vorstand ja nur sich selbst für Voll und verweigert den Mitgliedern gezielt Informationen, die nicht für nützlich befunden werden. Demokratisch geführte Vereine funktionieren meiner Erfahrung nach - ich bin in dreien Mitglied - anders.
Spätestens auf der Mitgliederversammlung werden sämtliche Jahresanliegen besprochen.

Das Aktenzeichen ist dem Vorstand des Vereins für Intersexuelle Menschen e.V. übrigens auch bekanntgegeben worden!!!

Warum die Hamburger Generalstaatsanwaltschaft?
Die Hamburger Generalstaatsanwaltschaft ist für das UKE zuständig, von dem der Genozid und die Verbrechen wider die Menschlichkeit für die größte zwischengeschlechtliche Opfergruppe ausgeht! Und das UKE ist bis heute faschistoid. Die Vereinten Nationen wissen dieses. Ein Grund, weshalb auch der Schattenbericht zu CEDAW durchgegangen ist.

Warum auch Straftaten/Verbrechen an zwischengeschlechtlichen Kindern, die als Einzelfall betrachtet bereits verjährt sind?
Die Masse an Verbrechen an zwischengeschlechtlichen Opfern machts! Schwere Körperverletzungen als Einzelfall verjährt grds. nach 10 Jahren. Genozid, Verbrechen wider die Menschlichkeit und Folter allerdings niemals!

Staatsanwälte/Innen sind Juristen/Innen und keine Hellseher, deshalb müssen sie sich einen Gesamteindruck verschaffen, die vollständige Situation auf dem Schreibtisch liegen haben, damit die StA die Situation erfassen kann.
Als Einzelfall wie gesagt verjährt, daß Gesamtbild ergibt aber den Tatbestand des Genozides, weil es sich um systematisch ausgeübte Verbrechen gegen eine ganz bestimmte vom Staat entrechtete Bevölkerungsgruppe handelt!!!

Wenn sich alle Opfer aus der BRD konzentriert bei einer Staatsanwaltschaft melden - es kann in Zukunft auch die Zentralstelle in Wiesbaden zur Verhütung von Folter zustündig sein -, dann wächst der Handlungsdruck auf die StA gegen die Verstümmler vorzugehen. Derzeit ist es in Hamburg lediglich ein Einzelfall.

Soviel auf Deine Nachfrage fürs erste. Fortsetzung folgt heute nachmittag.

14. On Thursday, December 10 2009, 12:00 by Einhorn

Eine Strafanzeige kostet nichts und ist das gute Recht eines jeden Verbrechensopfers! Dafür kann es sich auch Hilfe bei den Opferschutzstellen des jeweiligen Bundeslandes holen.

Daß es Juristen gibt, die von der Materie wenig Ahnung haben und von den Tätern bezahlt werden, ist bei Genozid nichts Ungewöhnliches.

Mit Zivilrechtsklagen in der BRD wäre ich, solange die Täter nicht offiziell strafrechtlich wegen Genozides und Verbrechen wider die Menschlichkeit bzw. Menschheit verurteilt sind, aus Kostengründen auch vorsichtig sein.

Aber Klagen gegen die Medizynverbrecher im Rahmen des OEG (Opferschutzgesetzes ist Sozialrecht) kostet nichts und ist durch alle Instanzen hindurch bis zum BVerfG kostenlos. Anschließend kann auch noch der EGMR angerufen werden.

Desweiteren gibt es ein Menschenrechtsverfahren, wo einstigen zwischengeschlechtlichen Kindern die Verfahrensmöglichkeiten gerade deshalb eröffnet sind, weil die Straftaten im Einzelfall verjährt sind, bevor der einstige Säugling die Abartigkeiten eines Medizynverbrechers überhaupt realisiert hat. Bezüglich dieser Verfahrensmöglichkeit bin ich mit der UN in den Dialog getreten und habe eine Vorabprüfung eingeleitet. Möchte aber an dieser Stelle dazu nicht mehr sagen, da sich die Erste Vorsitzende des Vereins für Intersexuelle Menschen e.V. aus nichts heraushalten kann und damit schon die Sache in Hamburg bei der Anhörung im Gesundheitsausschuß reichlich vermasselt hat. Daß möchte ich aktuell vermeiden. In dem Moment, wo diese Person Einblick erhält, fuhrwerkt sie erneut zum Übel aller Betroffenen darin herum. Deshalb werde ich zu dieser Option erst Stellung beziehen, wenn das Verfahren in trockenen Tüchern ist. Die UN denkt in längeren Zeitabschnitten als deutsche Instanzen, deshalb wird eine Antwort dauern. Jedenfalls sei an dieser Stelle soviel verraten: Dem Prinziß nach wird das Verfahren, wenn es anläuft, die zweite Auflage des NS-Prozesses in Sachen Auschwitz sein! Der Verein für Intersexuelle Menschen e.V. hat bereits in anderer Angelenheit die Übersetzung der eingereichten Unterlagen verweigert, weshalb die UN sich mit der Sache jetzt in deutscher Sprache schlagen muß. Daß ist dann aber wenigstens der Originaltext. Die ganzen abartigen Fotos aus der deutschen Heil!-kunde, die die erste Vorsitzende des Vereins für Intersexuelle Menschen e.V. der UN nicht präsentieren wollte, müssen zum Glück ja nicht übersetzt werden, sondern werden weltweit in jeder Sprache verstanden. Deshalb habe ich der UN ein Paket von photographischen Abartigkeiten gegen zwischengeschlechtliche Kinder geschnürrt. Die UN wird davon noch einmal einen umfangreichen Nachschub erhalten.

Die Individualbeschwerdeverfahren bei der UN sind aber allerdings nicht die einzigen Verfahren, die in Betracht kommen, sondern möglicherweise auch Prozesse gegen die BRD von dem Boden anderer Staaten aus, wo es sich um Verbrechen gegen die Menschheit handelt, die von der BRD ausgehen.

Die Juden haben auch nicht im Land der Täter, gegen ihre Schänder und Schlächter geklagt, sondern von anderem Boden aus. Dieses ist ein rechtliches Spezialgebiet, von dem ich keine Ahnung habe und deshalb diese Option an andere Juristen/Innen abgeben werde.

Daß das Institut für Menschenrechte nicht weiterhilft und auch nicht der Verein für Intersexuelle Menschen e.V., liegt daran, daß die Angelegenheiten nicht von Juristen/Innne berarbeitet/begleitet werden, sondern von Pädagogen und Psychologen, also der Kampf mit stumpfen Schwertern gegen die Medizynalverbrecher geführt wird.

In das unsägliche machwerk "intersexualität bei kindern" von finke / höhne muß ich noch einen Blick hineinwerfen, wer allerdings Spezialist in Sachen Selbstbestimmungsrechte von Kindern ist, kann sich diesen Blick getrost sparen.

Zur Fakulät Halle-Wittenberge einfach NS hinzufügen und googeln, was soll aus Halle-Wittenberge schon Humanes kommen.
Eine andere Strafrechtlerin hatte auch noch bis vor vier Jahren ein anderes Bild, bis ich sie darauf hingewiesen habe, mal einige dieser bestialischen Sadismuspublikationen über zwischengeschlechtliche Kinder durchzulesen. Wer die Thematik abstrakt behandelt und keine einzige medizynische Dissertation gelesen hat, dem fehlt die Beurteilungskompetenz! Ich werde mir die Ausführungen von Matthias Krüger mal ansehen. Eine Überraschung sind dieser Aufforderungen zu Verbrechen wider die Menschlichkeit für mich nicht, wo Dr. med. Dominik Leitsch heute der erste Vorsitzende vom Deutschen Kinderschutzbund ist und in seiner Dissertation von "relativ" schönen Frauen mit guter Brustentwicklung und langen Beinen" schreibt. Keiner propagiert so euphorisch und gleichzeitig menschenverachtend Zwangsverstümmelungen an zwischengeschlechtlichen Kindern wie Dominik Leitsch. Einfach mal seine menschenverachtende Dissertation lesen. Daß diese Dissertation die nationalsozialistischen Eugenik und Rassenhygiene begeistert feiert, ist in der BRD ja kein Einzelfall.

Sicherlich muß man bei den Kronprinzen von Auschwitz mit Gegenwehr rechnen, spurlos gehen Strafanzeigen gegen diese von staatswegen großgezogene NS-Verbrecher-Elite in zweiter und dritter Generation aber auch nicht vorbei.

Mitunter zeigen Strafanzeigen sogar Wirkung, wie gegen einen bestialischen Verbrecher aus der Universitätskinderklinik Hamburg-Eppendorf, der für das UKE untragbar und schließlich aus der Kinderklinik herausgeekelt wurde.

Und wenn der neue Ludwig der 14. wirklich den Fuß in irgendeiner Tür haben sollte, dann ganz gewiß nicht für die zwischengeschlechtliche Opfer, sondern nur für sich selbst. In Hamburg jedenfalls ist von diesem Fuß in einer Tür nichts zu spüren und anderswo in der BRD auch nicht, obwohl diese leeren Versprechungen schon mehr als zwei Jahre alt sind.

Wer eine Ausweitung des psychopathologischen Diskurses zur medizynisch-psychologischen Unterjochung auch noch der nächsten Generation zwischengeschlechtliche Kinder durch ein bundesweites Beratungszentrum allerdings als einen Fuß in der Tür sieht, der erblickt in der Tat einen Pferdefuß!

15. On Thursday, December 10 2009, 14:30 by Einhorn

Nachgedacht:
Wenn mich meine Erinnerung nicht täuscht, hat auch Frau Prof. Dr. Hertha Richter-Appelt die sog. Checkliste für die Einreichung von Strafanzeigen gegen die verantwortlichen Medizyner erhalten und zwar zwecks Weitergabe an Opfer, die bei ihr auftauchen. Die Checkliste war und ist als Alternative zu der von ihr durchgeführten IS-Studie zu sehen. Wer die Liste auf keinen Fall erhalten hat, ist Frau Dr. med. Thyen und was sonst in Lübeck und Kiel an Medizynalverbrechern Kinder verstümmelt und für Forschungsversuche mißbraucht. Daß das IS-/DSD Netzwerk aus Lübeck schrottreif ist, konnten Menschen mit Verstand schon im Jahre 2004/2005 sehen.

16. On Thursday, December 10 2009, 15:29 by seelenlos

einhorn, ich möchte dich noch einmal bitten, möglichst kurz und präzise meine fragen zu beantworten.

so, wie ich dich verstehe, kannst auch du sonst auch keine konkreten möglichkeiten nennen, wie zwangsoperierte beim jetzigen stand der dinge erfolgreich klagen könnten.

seitenlange schreibe über eine checkliste und wer die scheints alles unter verschluss hält nützt auch niemandem, der_die klagen möchte, erst recht nicht, wenn du die checkliste anscheinend selber nicht zur verfügung stellen kannst.

geheimverhandlungen mit der uno, die zuerst mal 5 jahre oder länger dauern, helfen hier und heute auch niemandem konkret. meine erfahrung ist zudem, je geheimer solche verhandlungen, desto länger ziehen sie sich hin und desto geringer die chance auf erfolg.

deine enttäuschung über intersexuelle menschen e.v. und ihre aktuelle 1. vorsitzende in ehren, aber warum lässt du die nicht gelegentlich mal einfach links liegen und machst offen und öffentlichkeitswirksam dein eigenes ding? was ja durchaus im anonym bzw. pseudonym geschehen kann. andernfalls spielst du ihnen m.e. nur in die hände, da sie sich unwidersprochen weiter aufspielen können, was so sicher ist wie das amen in der kirche. wem nützt eine aktennummer, die der verein hat und sonst niemand?

17. On Thursday, December 10 2009, 17:01 by Einhorn

Möglichst kurz und präzise:

Strafanzeige wegen Genozides und Verbrechen wider die Menschlichkeit bei der nächstgelegenen Staatsanwaltschaft als zwischengeschlechtliches Opfer stellen und auf Hamburg verweisen.

18. On Thursday, December 10 2009, 18:41 by Einhorn

Es wird die Checkliste geben und es wird auch das Aktenzeichen geben! Haltet Euch aber zuerst an den Verein für Intersexuelle Menschen e.V. und wenn Ihr dort nachweislich! erfolglos gewesen seid, es braucht zum Beispiel nur eine innerhalb einer Woche nicht beantwortete E-Mail an den Vorstand des Vereins für Intersexuelle Menschen e.V. sein, dann wird es das Aktenzeichen und die Checkliste anderweitig geben!!!

Es gibt Aussteiger aus dem Verein, die derartig unter den Strukturen des Vereins gelitten haben, daß ich unmöglich deren Anliegen außer Acht lassen kann. So wie Ihr mich nach Klagemöglichkeiten gegen die Medizynalverbrecher fragt, fragte mich ein anderes Opfer nach dem rechtmäßigen Vorgehen des Verein für Intersexuelle Menschen e.V. im Umgang mit zwischengeschlechtlichen Menschen. Dieses muß und werde ich bei meinem weiteren Handeln berücksichtigen. Deshalb: Zuerst nachweislich die Verweigerung der Herausgabe der Checkliste und des Aktenzeichens und dann sehen wir weiter.

19. On Thursday, December 10 2009, 19:39 by gelse

Danke für die nette Begrüßung, seelenlos.
Noch kurz ein paar Kommentare zu den vorhergehenden Texten:
Zu öffentlichen Auftritten: Es wird halt immer schwieriger, den Lebensunterhalt zu verdienen. Da werden viele lieber nicht öffentlich in Erscheinung treten wollen.
Für mich gilt außerdem: Ich hab mich in der Letzten Zeit umgeschaut und festgestellt, dass es viele Aussagen gibt, mit denen ich nicht übereinstimme. Damit will ich nicht identifiziert werden.

Eine Bitte an Einhorn hab ich auch: “In diesem Zusammenhang sage ich nur: Magnus-Hirschfeld-Zentrum in Hamburg am 11. Nov. 2009!”
Gemeint ist wohl das: -“Intersexuelle und Trans*-Menschen: welche gemeinsamen Anliegen gibt es und wo liegen die Unterschiede?”
Wer weiß, was am 11.11.09 im Hirschfeld-Zentrum los war? Die meisten Leute die hier lesen waren wahrscheinlich nicht dort. Jetzt sind wir aber alle neugierig und gespannt wie eine Uhrfeder, liebes Einhorn. Erzähl doch bitte mal was dort gesprochen wurde.

Was den “informed consent” angeht: Das Wort klingt gut. Nur steht halt nicht drin in dem Wort, wer wen informieren soll und wer wem zustimmt. Es haben mal ein paar Leute im “Netzwerk DSD” geschrieben, sie wollen “informed consent” so verstanden sehen, dass der Arzt mit den Eltern reden soll. Sie haben das noch ein bißle glatter ausgedrückt: Der Arzt soll mit dem Patienten reden oder bei Kindern mit deren gesetzlichem Vertreter. Man muß dann nicht weiter drüber nachdenken ob ein Kind Bürger mit eigenen Grundrechten sein könnte. Das ist sehr bequem für alle die es nicht persönlich trifft. So geht das ja oft mit Wortklingeleien.

Deswegen bin ich für eine deutliche Sprache. Es geht um die Souveränität über den eigenen Körper und überhaupt über das eigene Leben. Um das Recht auf Selbstbestimmung gegen Fremdbestimmung. Das Recht auf Einmischen in die eigenen Angelegenheiten.
Wieviel Freiheit verträgt ein Mensch? Wenn er die geistige Hygiene mal ernst nimmt, dann verträgt er sehr viel mehr davon als irgendwelche Großen Gurus uns einreden wollen.

“Mit seiner eigenen Zustimmung kann sich das Opfer nach US-amerikanischen Recht die Genitalien rechtswirksam durch einen Arzt abschneiden lassen. Im deutschen Recht ist dieses nicht möglich…” Nicht ganz richtig: Jeder volljährige Bürger in der BRD darf sich von einem Psychiater bescheinigen lassen, daß er eine “Störung der Geschlechtsidentät” hätte und darf danach im Genitalbereich etwas operieren lassen. Er oder sie muß nur den Initiationsritus zur Erlangung eines “Psychogeschlechts” an sich vollziehen lassen.
Über alle anderen Operationen dürfen Volljährige ganz frei entscheiden, ohne psychologische Genehmigung. Wer männlich eingetragen ist darf sich den Busen abschneiden lassen und wer weiblich eingetragen ist darf sich die Klitoris “reduzieren” lassen. Das ist auch gar kein Problem solange ein mündiger Bürger das selber will.

Ich meine: Für Eingriffe an Kindern braucht man eine besonders strenge Prüfung der medizinischen Indikation.
Im Moment ist es auch deshalb schwierig weil niemand sich zu sagen traut wo die Heilkunde aufhört und wo die irrationalen Anforderungen an Kinder und Jugendliche anfangen. Da muß man sich mal schlau machen. Dann geht das.

“sondern medizyner riskierten im gegenteil spätere klagen, wenn sie zwitterkinder NICHT zwangsoperieren würden”.
Da kann man dagegen halten: Wenn ein Arzt alles was nicht der Gesundheit dient dem souveränen Individuum selber überläßt, dann macht er sich nicht strafbar. Selbstbestimmung gegen Fremdbestimmung, da darf das Recht schon auf der Seite des Bürgers stehen. Und zwar für jeden Bürger ab der Geburt.

Das Problem bei späteren Klagen ist nicht nur die Verjährungsfrist.
Kliniken haben bei älteren Fällen erst mal alle Beweismittel in der Hand. Wenn es kritsch wird sind die Dokumente oft “verloren” gegangen. Bei länger zurück liegenden Fällen gab es ja die Urteile zur Eínsicht in Behandlungsunterlagen noch nicht. Davor haben Patienten nur selten was in die Hand bekommen.
Das “Aktenverlieren” war ja auch hier schon mal ein Thema. Siehe: https://blog.zwischengeschlecht.info...
Dort kommt der bekannte Satz vor: “trotz intensiver Suche nicht mehr auffindbar”: Den Satz kennen viele Patienten die gegen eine Klinik geklagt haben.

Ansonsten würd ich mich erst mal am Urteil C. Völling gegen X orientieren. Wenn die “gechlechtseintragungsbestätigende” OP ohne Christianes Zustimmung rechtswidrig war, dann wäre sie in einem früheren Alter doch auch rechtswidrig gewesen? Zwar bin ich kein Jurist, sondern nur eine kleine Gelse, aber mein Rechtsempfinden sagt das so..

20. On Thursday, December 10 2009, 23:55 by seelenlos

Strafanzeige wegen Genozides und Verbrechen wider die Menschlichkeit bei der nächstgelegenen Staatsanwaltschaft als zwischengeschlechtliches Opfer stellen und auf Hamburg verweisen.

klingt schon mal gut, würde mich aber wiederum präzise noch etwas genauer interessieren:

  • auf welche §§ beruft mensch sich da?

  • was beinhalten diese §§ an

       a) konsequenzen für die medizyner, und

       b) entschädigung für klagende opfer?

  • sind auch klagen möglich, ohne dass mensch selber opfer ist?
    wenn ja: wie, womit ...?

  • können auch anzeigen wegen aufruf zu, rechtfertigung von zwangsops etc. gemacht werden?
    wenn ja: wie, womit ...?

  • wenn das so ne sichere nummer ist, warum machst du nicht selber anzeige?

einhorn, check bitte deine hier angegebene mailbox. botengänge weder meine stärke noch meine vorliebe, noch sehe ich unmittelbare oder weitere zukunft in diesem bereich.

gelse, ja, die bürgerliche existenz ist für zwitter wohl tatsächlich nochmals fragiler, mindestens 2 im forum sind ja auch auf hartz 4. ist aber m.e. AUCH ein allgemeines problem – arbeitgeberInnen haben prinzipiell lieber graue mäuse als arbeitnehmer_innen, und schon gar keine mit einer öffentlichen eigenen meinung oder - schluck! - öffentlichen aktivitäten, womöglich etwa noch kontroversen, nein danke. ich kenn auch mindestens einen zwitter (aber auch nicht-zwitter), der_die deshalb schon beim chef antraben musste. 

Wieviel Freiheit verträgt ein Mensch? Wenn er die geistige Hygiene mal ernst nimmt, dann verträgt er sehr viel mehr davon als irgendwelche Großen Gurus uns einreden wollen.

find ich gut und wichtig, ist m.e. auch ganz im geist des bachmann-mottos dieses blogs.

von wegen nur ein kleiner laie: um einem elefanten ein bein zu stellen, ist selber gross zu sein keine entscheidende voraussetzung ... 

21. On Monday, December 14 2009, 14:21 by Einhorn

Auf die Schnelle:

Genozid bzw. verschleiernd allerdings als Völkermord bezeichnet, obwohl kein Opfer gezielt getötet werden muß, war bis in dieses Jahrtausend im § 220a ) StGB geregelt. Diesen § 220 a) StGB gibt es heute nicht mehr im StGB, denn dieser ist in das Völkerstrafgesetzbuch gewandert und hat dort noch ein etwas kleineres Geschwisterkind bekommen und zwar die Verbrechen wider die Menschlichkeit. Völkermord bzw. konkreter Genozid ist heute im § 6 VStGB (im Völkerstrafgesetzbuch geregelt). Verbrechen wider die Menschlichkeit in § 7 VStGB. Und was meinst Du wohl, welche beiden Tatbestände auf dem Aktenzeichen in Hamburg thematisiert/angezeigt worden sind? Richtig! § 220a ) StGB und §§ 6, und 7 StGB.

Wenn die Täter/Innen in Den Haag wegen Völkermord und Verbrechen wider die Menschlichkeit angeklagt und verurteilt werden, dann verhandelt Opfer nicht mehr über das "Ob" einer Entschädigung, sondern nur noch über die Höhe!

Genozid und Verbrechen wider die Menschlichkeit kann jeder Bürger und Bürgerin anzeigen! Weltweit und die Namen der Täter/Innen gleich mitnennen, ist auch immer sinnvoll. Warum sollen die Opfer an das Licht der Öffentlichkeit treten?! Sie sind es schließlich nicht, die das Leben von tausenden von Säuglingen, Kleinstkindern, Kinder, Jugendlichen und jungen Menschen vernichtet haben, sondern Heil!kunlder und Psychiater in der Dritten Nazigeneration.

Da viele Opfer kein Geld für kostspielige Klagen haben, sollte sich zunächst auf das Strafrecht konzentriert werden.

"...können auch anzeigen wegen aufruf zu, rechtfertigung von zwangsops etc. gemacht werden?
wenn ja: wie, womit ...?"

Mit § 111 StGB Öffentliche Aufforderung zu Straftaten
Abs. 1: " Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften ( § 11 Abs. 3) zu einer rechtswidrigen Tat auffordert, wird wie ein Anstifter ( § 26) bestraft.

Ich frage mich auch, wo die anderen sind, die Täter/Innen endlich bei der StA anzeigen.

Bei der Checkliste geht es mir nur darum, daß wir es schwarz auf weiß haben, daß der jetzige Vorstand des Vereins für Intersexuelle Menschen e.V. die zu ihm gestoßenen Opfer genauso bevormundet, wie einst die Verbrecher in weißen Kitteln zwischengeschlechtliche Menschen.

22. On Tuesday, December 15 2009, 11:00 by Einhorn

Die eigentliche Checkliste für alle zwischengeschlechtliche Opfer ist 7 1/2 Seiten lang und enthält eine ebenso lange "Gebrauchsanleitung." Diese Checkliste ist aus einem Treffen vom 27. Feb. 2005! hervorgegangen. Der Verein für Intersexuelle Menschen e.V. enthält seinen Mitgliedern und anderen zwischengeschlechtlichen Opfern diese Alternative zu den Studien von Frau Prof. Hertha Richter-Appelt also seit ca. 4 1/2 Jahren vor. In dieser Zeit sind einige Möglichkeiten verstrichen, manche vermutlich nie wieder reparabel. Ein halbes Jahrzehnt Verschleierung und Bevormundung bzw. gelenkte Wahrheiten durch den Verein haben viel zu Nichte gemacht und massenweise neue Medizynermärchen den Boden bereitet, wie wir es aktuell wiedereinmal mehr im Spiegel sehen.

Zur Veranstaltung: Transen- und zwischengeschlechtlichen Mix am 11. Nov. 2009 im Magnus-Hirschfeld-Zentrum in Hamburg:

Wenn Frau Prof. Dr. phil. Hertha Richter-Appelt den Wunsch einiger schwerstgeschädigter Opfer respektiert bzw. gewürdigt hat, der an sie herangetragen worden ist, hat die Veranstaltung im Magnus-Hirschfeld-Zentrum vielleicht gar nicht stattgefunden! Weshalb wir zum Glück auch so wenig von dieser unsäglichen Transenveranstaltung gehört haben. Wer will als zwischengeschlechtliche Opfer schon was mit den Personen zu tun haben, die beständig nach den chirurgischen Bestialitäten schreien, die vorher an Säuglingen und Kleinstkindern geübt worden sind, damit man sein Sexualleben selbst nach einer Option gestalten kann, die die Natur im Gegensatz zu zwischengeschlechtlichen Menschen niemals vorgesehen hat. Mit wenigen Worten: Ich verschwende doch nicht meine Zeit damit und stärke eine derartige opferverhöhnende Veranstaltung noch mit meiner Anwesenheit. Am 11. Nov. 2009 habe ich mich mit einer Strafverteidigerin getroffen und ihr einige kinderpornographische Darstellungen aus den Medizynbüchern gezeigt, um eine zweite Meinung einzuholen. Ich habe meine Zeit somit sinnvoller investiert, als wenn ich mir im Magnus-Hirschfeld-Zentrum irgendeinen Schmarren von Personen erzählen lasse, die sich nur selbst präsentieren und positionieren wollen, aber die Hilfe für zwischengeschlechtliche Opfer seit bald einem halben Jahrzehnt systematisch untergraben!!!

Ich halte nichts von gelenkten Wahrheiten, wie sie, wenn die Veranstaltung überhaupt stattgefunden hat, im Magnus-Hirschfeld-Zentrum zum Schaden der schwerstgeschädigten zwischengeschlechtlichen Kindern von einer fachlich nicht qualifizierten Person an der Seite einer Berufspsychologin dargeboten werden, die zwischengeschlechtliche Opfer als "Restmüllkategorie" mit durch den Transen- und Genderdiskurs schleift. Das Gefühl, sich derzeit in den Medien und auf sog. wissenschaftlichen Veranstaltungen als Restmüllkategorie zwischen Sexualstraftätern, etc. behandelt zu sehen, stammt nicht aus meiner kreativen Wortwerkstatt, sondern von einem anderen Opfer, das den Nagel damit wieder einmal mehr auf den Kopf getroffen hat.

Derzeit werden zwischengeschlechtliche Menschen durch die Ausweitung des psychopathologischen Diskurses in Medien und Werbe-Veranstaltungen für die Einrichtung eines bundesweiten Beratungszentrums als "Restmüllkategorie" behandelt.

Bis heute werden die Bitten der Schwerstgeschädigten belächelt, dem Wunsch einer einzigen sich beständig in den Vordergrund spielenden Person untergeordnet. Es geschieht somit erneutes Unrecht an denjenigen Menschen, die schon als einstige Kinder nicht gefragt worden sind.

Sie werden es auch heute nicht!!!

23. On Wednesday, December 16 2009, 00:02 by seelenlos

danke, tatsächlich §6 und §7 VStGB scheint nach erstem schlaumachen auch mir ein ansatzpunkt.

um konkret etwas zu erreichen brauchte es dazu es m.e. allerdings unbedingt

a) eine möglichst umfassende juristische begründung, aufzählung usw., einfach anzeige machen und es den staatsanwälten zu überlassen kommt selten gut raus, erst recht wenn die angegriffene partei einen so hohen gesellschaftlichen status innehat wie die zwangsoperateure

b) eine begeleitende öffentliche kampagne, um die bevölkerung über die verbrechen im allgemeinen und den verlauf der anzeige(n) im besonderen ständig aufzuklären, damit das verfahren nicht stillschweigend irgendwo versandet, und staatsanwälte und richter wissen, dass öffentliches interesse an einem gerechten ausgang durchaus vorhanden ist

c) parallele / begleitende politische aktivitäten / lobbyarbeit

d) zusätzliche möglichkeiten, menschenrechtsverletzungen (namentlich körperliche unversehrtheit, selbstbestimmung, persönliche rechte) einklagen zu können, denn die chancen auf strafprozesse von zwangsoperierten werden wegen der idiotischen verjährungsfristen leider auch in den nächsten jahren weiterhin 0 (null) bleiben

von wegen intersexuelle menschen e.v.:

aktion, nicht reaktion wird "uns" letztlich weiterbringen.

24. On Wednesday, December 16 2009, 14:52 by Einhorn

Umfassende juristische Begründung liegt bereits auf dem entsprechenden Aktenkzeichen bei der Hamburger Generalstaatsanwaltschaft.
Dieses Aktenzeichen wartet seit 4 1/2 Jahren aufgrund der Blockadehaltung des Vereins für Intersexuelle Menschen e.V. nur noch darauf, daß sich mehr zwischengeschlechtliche Genozid-Opfer melden.

Die Taten aus § 6 und § 7 VStGB verjähren nicht und auch die aus dem alten § 220a) StGB niemals!

Ein frohes Fest wünscht Euch
Einhorn