Amnesty Schweiz: Historischer Entscheid für "Menschenrechte auch für Zwitter!"

>>> Nachtrag: Entsprechender Beschluss auch in Deutschland!

Menschenrechte auch für Zwitter!Eine Anerkennung und Verurteilung der Menschenrechtsverletzungen an Zwittern durch bekannte Menschenrechtsorganisationen und entsprechende solidarische Schritte und Aktionen könnten die Beendigung der kosmetischen Genitaloperationen und sonstigen uneingewillligten, medizinisch nicht notwendigen Zwangsbehandlungen an Zwittern entscheidend beschleunigen.

Seit 14 Jahren lobbyieren deshalb organisierte deutschsprachige Zwitter zunächst in Deutschland, später auch in der Schweiz und in Österreich die etablierten Menschenrechtorganisationen und ersuchten sie immer wieder um Unterstützung im Kampf gegen die menschenrechtswidrigen Genitalverstümmelungen an Zwitterkindern. Auch Zwischengeschlecht.org wurde in den letzten 2 Jahren mehrfach bei internationalen Organisationen vorstellig und forderte sie zu konkreten Schritten auf.

Am letzten Sonntag hat nun mit Amnesty Schweiz zum allerersten Mal eine der angesprochenen Menschenrechtsorganisationen grundsätzlich reagiert. In einer historischen, einstimmig (!) überwiesenen Motion (PDF) forderte die Generalversammlung 2010 der Sektion Amnesty Schweiz die Dachorganisation Amnesty International auf, endlich eine offizielle Position zu den Menschenrechtsverletzungen an Zwittern zu erarbeiten. Damit ist ein nicht zu unterschätzender, wichtiger Anfang gemacht!

Auch die Sektion Deutschland wird an Pfingsten 2010 über eine ähnliche Motion beraten, weitere werden hoffentlich folgen.

Der Weg dazu war jedoch langwierig und alles andere als einfach.

Bereits 1996 fragte Michel Reiter (entsprechend dem Beispiel von US-Selbsthilfe- und Lobbyorganisationen wie Intersex Society of North America (ISNA) und "Bodies like ours") im Namen der Arbeitsgruppe gegen Gewalt in der Pädiatrie und Gynäkologie (AGGPG) Terre des Femmes und Amnesty International konkret um Unterstützung an, wenn auch vergeblich:

Weltweit wurden Anti-FGM-Organisationen, Einzelkämpferinnen und Menschenrechtsverbände angeschrieben, informiert und um Mitarbeit bzw. Kooperation gebeten. Keines dieser Schreiben hatte den gewünschten Erfolg. So schreibt z.B. Fran Hosken, durch den 'Hosken Report' bekannt geworden, daß sich ihr Interesse in der Beendigung von FGM nicht auf 'biologische Ausnahmen' erstreckt (10/93, Holmes 1995, S. 4). Forward International, eine wichtige Anti-FGM-Organisation, betont, daß der ihnen zugesandte Brief zwar 'sehr interessant' sei, aber sie können nicht helfen, da ihre Arbeit nur FGM beleuchtet, welche als schädliche kulturelle oder traditionelle Praktik an jungen Mädchen durchgeführt wird (Chase 1997, S. 11). Terre des Femmes entzieht sich seit März 1996 einer Stellungnahme, intern wurde argumentiert, Betroffene hätten keine Kompetenz. Amnesty International, Sektion Deutschland, meinte im Oktober 1996, die AGGPG solle die Geschehnisse hinsichtlich einer Beurteilung als Folter stärker differenzieren und wünschte uns "alles Gute und viel Kraft auf einem äußerst schwierigen Weg". Diese Reaktionen, sofern überhaupt Antworten erfolgen, wiederholen sich stereotyp. (Michel Reiter: "It's easier to make a hole than to build a pole")

2009 bat Daniela "Nella" Truffer im Namen der Menschenrechtsgruppe Zwischengeschlecht.org Amnesty Deutschland und Amnesty Schweiz ebenfalls konkret um Unterstützung und hakte anschliessend mehrfach nach. Nach einigen harzigen Anläufen wurde Zwischengeschlecht.org schliesslich im März 2010 von Amnesty Schweiz zur Ausarbeitung eines konkreten Motionstextes konsultiert. Das letztliche Resultat kann sich meiner Meinung nach sehen lassen:

FORDERUNG:

Vorstand und Geschäftsleitung der Schweizer Sektion setzen sich auf Ebene der internationalen Struktur von Amnesty aktiv für eine klare Positionierung von Amnesty zum Thema „Intersexualität und Menschenrechte“ ein.

BEGRÜNDUNG:

[...]Wir erachten genitale Zwangsoperationen für ein schweres Verbrechen, das gegen die Menschenrechte auf körperliche Unversehrtheit, Selbstbestimmung und Würde verstösst. Genitale Zwangsoperationen sind schwere medizinische Eingriffe an Kindern mit gesunden, aber sogenannten nicht eindeutigen Geschlechtsmerkmalen, die ohne die Einwilligung der Betroffenen vorgenommen werden. Die Folgen von chirurgischen und medikamentösen Eingriffen werden von den Betroffenen oft als Verstümmelungen wahrgenommen. Die Suizidrate bei  operierten und hormonbehandelten Intersexuellen ist stark erhöht; auch verstösst die Zuweisung zum explizit männlichen oder weiblichen Geschlecht gegen die Menschenrechte auf körperliche Unversehrtheit, Selbstbestimmung und Würde, die nicht nur bei Female Genital Mutilation (FGM) in Entwicklungsländern, sondern weiterhin auch bei genitalen Zwangsoperationen in Industrieländern verletzt werden. [...]

Notwendig ist auch eine gezielte und koordinierte Öffentlichkeits- und Aufklärungsarbeit, was Intersexualität betrifft. Eine enge Zusammenarbeit mit Selbsthilfeorganisationen der Intersexuellen ist deshalb zentral. Da sich Intersexuelle in den letzten Jahren vermehrt zu organisieren begonnen haben, um sich für ihre Menschenrechte zu wehren, sind wir zunehmend aufgefordert, uns zu positionieren und die organisierten Intersexuelle in ihren Bemühungen zu unterstützen. [...] (Motion 6: "Position zur Intersexualität" – PDF)

Besonders hat uns auch gefreut, dass die Begründung der von Amnesty Schweiz überwiesenen Motion weiter festhielt, dass eine Einordnung der an Zwittern begangenen Menschenrechtsverletzungen z.B. unter die Rubrik "Sexuelle Identität" dazu führen kann, dass "oft verkannt [wird], dass Menschenrechtsverletzungen an Intersexuellen in erster Linie genitale Zwangsoperationen bedeuten und weniger Gender- und Identitätsfragen."

Dies lässt hoffen, dass in Zukunft vermehrt schwerwiegende politische Schäden für Zwitteranliegen verhindert werden können, wie sie aktuell im deutschen Bundestag angerichtet werden, wo Schwulen- und Lebseninteressegruppen den Begriff "Intersexuell" für ihre eigenen politischen Anliegen missbrauchen – während die gleichen Interessegruppen tatenlos zusehen, wie Zwitter vor ihrer Haustüre täglich weiter genitalverstümmelt werden, und widerspruchslos hinnehmen, dass Genitalverstümmelungen an Zwittern im neuen Gesetzesentwurf gegen (weibliche) Genitalverstümmelung nicht einmal erwähnt werden.

Auch wenn es zur Verhinderung weiterer solcher Schäden zunächst wohl noch einer ganzen Menge Aufklärungs- und Lobbyarbeit bedarf.

Die Motion war im Vorfeld sowohl vom Vorstand wie auch von der Geschäftsleitung von Amnesty Schweiz befürwortet worden. Am letzten Sonntag, den 25.4.10 warteten dann Nella und ich an der Generalversammlung von Amnesty Schweiz in Fribourg/Freiburg auf den entscheidenden Augenblick. Nachdem Vera Huotelin von Queeramnesty die Motion den Anwesenden kurz erläutert hatte, kam der Augenblick der Wahrheit. Und was für einer: Um 14:06 Uhr wurde die Motion einstimmig angenommen!

Dies ist zwar erst ein Anfang: Als nächstes muss die Dachorganisation Amnesty International die Motion an die Hand nehmen und den Auftrag umsetzen, sprich eine offizielle Position betreffend der Menschenrechtsverletzungen an Zwittern erarbeiten. Dies wird leider nicht von heute auf morgen geschehen, und auch nicht von diesem Monat auf den nächsten, und es wird auch für Zwitter-Organisationen wohl eine Menge weiterer (Lobby-)Arbeit bedeuten.

Trotzdem war die diesjährige Generalversammlung von Amnesty Schweiz ein historischer Moment für die Zwitterbewegung, dessen Bedeutung nicht unterschätzt werden sollte: Nach 14 Jahren Lobbyarbeit organisierter Zwitter und solidarischer Nichtzwitter wurde endlich ein erster konkreter Schritt getan!

Wir möchten an dieser Stelle sämtlichen direkt und indirekt Beteiligten ganz herzlich dafür danken, sowie speziell Vera Huotelin von Queeramnesty und Romeo Rosen vom Sündikat!

Und es kommt noch besser: Auch die Sektion Deutschland wird an ihrer Hauptversammlung vom 21.-24.5.10 in Magdeburg über eine entsprechende Motion abstimmen.

Bereits 2009 hatten übrigens Terre des Femmes Schweiz und Amnesty Schweiz unabhängig voneinander in der Vernehmlassung zu einem Gesetzesvorschlag gegen weibliche Genitalverstümmelung ausdrücklich auch ein Verbot von genitalen "Zwangsoperationen von Zwischengeschlechtliche Betroffenen" gefordert und bedauert, dass diese nicht auch in den Gesetzesentwurf eingeschlossen wurden.

Nachtrag: Inzwischen hat auch die Deutsche Sektion einen entsprechenden Vorstoss verabschiedet.

Siehe auch:
- Zwangsoperationen an Zwittern: Bundesregierung beugt Grundgesetz Art. 2 (Menschenrecht auf körperliche Unversehrtheit) 
- Kosmetische Genitaloperationen an Kindern: Gesetzgeber gefordert
- Genf: UNO mahnt Bundesregierung
- Zwitter und progressive LGBTs gegen Vereinnahmung
- Amnesty Deutschland: Ebenfalls historischer Entscheid für "Menschenrechte auch für Zwitter!"