Deutschland: Hunde besser vor Verstümmelung und Kastration geschützt als Kinder

FrançaisEnglishVerein Zwischengeschlecht.orgSpendenMitglied werdenAktivitäten

Zwischengeschlecht.org «Körperliche Unversehrtheit auch für Zwitter!» (Bild: NZZ Format/SF1)

Seit 15 Jahren klagen zwangsoperierte Zwitter in Deutschland und weniger lang auch in Österreich und in der Schweiz die Genitalverstümmelungen in den Kinderkliniken öffentlich an und fordern die Medizyner zum Aufhören und die Politik zum Handeln auf – bisher vergeblich:

  • Die Bundesregierung gab wiederholt zu Protokoll, von unzufriedenen Zwangsoperierten nichts zu wissen (Drucks. 14/5627), und sah keinen Handlungsbedarf (--> Drucks. 16/13269). 
  • Die Hamburgische Bürgerschaft befasste sich zwar 2009 mit den Verstümmelungen, klammerte dann aber in den konkreten Vorstössen zum Thema stillschweigend ausgerechnet die GenitalOPs jedesmal aus.
  • Der Berliner Senat durfte im Sommer 2010 widerspruchslos verkünden, angeblich "keine Erkenntnisse über konkrete Fälle mit derartigen Eingriffen oder Therapien" zu haben (--> Drucks. 16 / 14436)
  • Der Bremer Gesundheitsminister durfte in Februar 2011 ebenfalls tatsachenwidrig und unwidersprochen behaupten, "Intersexuelle" würden angeblich seit 10 Jahren nicht mehr verstümmelt.

Aktuell sind in Deutschland Haustiere deutlich besser geschützt als Kinder: Während z.B. Hunde ohne medizinische Notwendigkeit weder kupiert noch kastriert werden dürfen, wird in den Kinderkliniken ungehindert weiter kosmetisch verstümmelt und kastriert.

(In der Schweiz und in Österreich ist das Kupieren von Haustieren ohne medizinische Notwendigkeit übrigens ebenfalls verboten, in der Schweiz gilt dies auch für die Einfuhr bereits kupierter Tiere. Kastration von Hunden ist in der Schweiz hingegen legal und für die Tierärzte lukrativ, siehe: "Dreimal nicht pariert, schon wird er kastriert.")

Laut neuesten BMBF-Studien sind in Deutschland, Österreich und in der Schweiz ab 3 Jahren unverändert 90% aller bedrohten Kinder durchschnittlich mehrfach "kosmetisch genitaloperiert". 

Ähnlich wie bei Betroffenen von sexualisierter Gewalt ("Kindesmissbrauch") ist der Rechtsweg für Überlebende von Genitalverstümmelungen in Kinderkliniken ein Alptraum und eine Farce. Da die Verstümmelungen in der Regel vor dem 2. Lebensjahr erfolgen, haben Überlebende in der Regel keine Chance, vor Ablauf der Verjährung zu klagen. Die meisten leiden ein Leben lang an durch die Verstümmelungen und das Verheimlichen der "Behandlungen" versursachten, schweren Traumatisierungen.

JEDEN TAG wird allein in Deutschland in einer Kinderklinik ein wehrloses Kleinkind genital "kupiert" und/oder kastriert – wie lange noch???