Berlin: Schmerzensgeldprozess um Ohrlochstechen an Dreijähriger - Richter erwägt Strafverfahren - "Intersex"-Genitalverstümmelungen in der "Charité" gehen ungehindert weiter

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>>> Nachtrag

Zwischengeschlecht.org «Körperliche Unversehrtheit auch für Zwitter!» (Bild: NZZ Format/SF1)Laut der >>> Berliner Morgenpost (eins | zwei) zahlte ein Tattoo-Studio in einem Zivilprozess am Amtsgericht Lichtenberg (Az. 14 C 58/12 ) einer Dreijährigen wegen Ohrlochstechens in einem aussergerichtlichen Vergleich das geforderte Schmerzensgeld von 70.-- Euro. Den Prozess hatten die Eltern angestrengt – obwohl scheints sie und die Betroffene die Behandlung ausdrücklich gewünscht hatten.

Beide Berichte stellen prominent einen Bezug zum >>> Kölner Beschneidungsurteil her. Auch soll es möglicherweise nicht beim Zivilverfahren bleiben, wie der 2. Bericht herausstreicht:

Der Vorsitzende Richter kündigte nach der Verhandlung an, den Fall "wahrscheinlich" an die Staatsanwaltschaft zu übergeben.

Denn das Stechen von Ohrlöchern bei Kindern ist nach Ansicht des Berliner Richters möglicherweise auch dann eine strafbare Handlung, wenn die Eltern einwilligen. Im Rahmen des Zivilprozesses sagte Richter Uwe Kett am Freitag, er erwäge, die Strafgerichte einzuschalten. Möglicherweise handele es sich um rechtswidrige Körperverletzung, so Kett vor dem Hintergrund des umstrittenen Beschneidungsurteil des Kölner Landgerichts.

In der Verhandlung sagte der Richter mit Blick auf eine mögliche Strafbarkeit, das Kind habe zwar selbst die Ohrlöcher gewollt. Es sei jedoch nicht klar, ob der Wille einer Dreijährigen ausreiche, um den Vorwurf der Körperverletzung auszuschließen. Auch sei zweifelhaft, ob die Einwilligung der Eltern dem Wohl des Kindes gedient habe.

In rührender Weise stellt sich zudem der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) mal wieder als (selektiver) Schützer der körperlichen Unversehrtheit in Szene und forderte "ein Verbot des Ohrlochstechens bei Kindern":

"Ohrlochstechen, Tätowierungen und Piercings bei Minderjährigen sind aus unserer Sicht Körperverletzung", sagte BVKJ-Präsident Wolfram Hartmann. Beim Stechen von Ohrlöchern könne es zu Entzündungen und Verletzungen kommen. Gerade für kleine Kinder sei die Gefahr groß [...]

Nachtrag: In der >>> Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung legte BVKJ-Präsident Hartmann noch einen drauf:

„Ohrlochstechen ist aus unserer Sicht eine Körperverletzung und ebenso ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit des Kindes wie die Beschneidung“ [...]. Es sei „teilweise abenteuerlich“, was Kindern schon im Säuglingsalter zugemutet werde. Das Loch im Ohrläppchen sei eine irreversible Schädigung, da es nicht mehr zuwachse. „Natürlich ist die Beschneidung ein noch wesentlich weitergehender Eingriff, aber auch das Ohrlochstechen ist ein schmerzhafter Eingriff in die körperliche Unversehrtheit eines Kindes“ [...].

Gleichzeitig gehen (nicht nur) in Berlin (nicht nur) an der "Charité" medizinisch nicht notwendige, menschenrechtswidrige Genitalverstümmelungen an "Intersex"-Kindern unverändert weiter.

Meine 2 Cent: Nach Knabenbeschneidung und nunmehr Ohrlochstechen fehlen aktuell noch zu den Themen "Ohrenanlegen" und Abschneiden "überzähliger" Finger und Zehen Gerichtsprozesse und öffentliche Debatten, bei denen sich Pädo-MedizynerInnen als "KindeswohlbeschützerInnen" aufspielen, dann wäre wohl das ganze Spektrum medizinisch nicht notwendiger Verstümmelungen an Kindern abgedeckt – selbstverständlich mit Ausnahme der (wohl unbestritten vergleichsweise gravierenderen) kosmetischen Genitalverstümmelungen an Kindern mit "atypischen" Genitalien.

"Zufällig" betreffen die ersten beiden Themen, bei denen sich die PädiaterInnen bisher gerne so lautstark für das "Kindeswohl" in Szene setzen, Eingriffe, die (zumindest auch) von ProtagonistInnen ausserhalb der eigenen Zunft profitbringend ausgeübt werden.

Und die letzte angesprochene Gruppe betroffener Kinder, die (nicht nur in Berlin) nach wie vor zu 90% im Kindesalter genitalverstümmelten Zwitter, die sind ja offensichtlich eh keine richtigen Menschen – zumindest nicht für den Berliner Senat, der bis heute von kosmetischen Genitaloperationen angeblich "keine Kenntnis" haben will, noch für die menschenverachtenden PolitikerInnen, die regelmässig die wachsende öffentliche Empörung über die Zwitter-Verstümmelungen ausschlachten für "Gender- und Personenstandspolitik mit Kinderblut an den Händen".

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