Intersex-Genitalverstümmelungen (IGM): Interpellation Nationalrat 12.3920 vom 28.9.12 / Antwort Bundesrat 30.11.12

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Zwischengeschlecht.org «Körperliche Unversehrtheit auch für Zwitter!»


       Schweiz: Invalidenversicherung (IV)
       bezahlt Genitalverstümmelungen   


12.3920 - Interpellation
"Schutz der körperlichen Unversehrtheit von Kindern am Beispiel von kosmetischen Genitaloperationen und Knabenbeschneidungen"

Jacqueline Fehr (SP)
Mitunterzeichnet von Yvonne Feri (SP)
Eingereicht am 28.09.2012
  

Aus Sicht der Kinderrechte ist die Sache klar: Die Uno-Kinderrechtskonvention gibt in mehreren Artikeln vor, dass körperliche Eingriffe ohne Einverständnis der betroffenen Person nicht erfolgen dürfen (Art. 3 Abs. 1, Art. 19 sowie Art. 12 Abs. 1).

Auch die Bundesverfassung schützt die körperliche Unversehrtheit (Art. 10 Abs. 2) und betont diese insbesondere für Kinder: "Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf besonderen Schutz ihrer Unversehrtheit" (Art. 11 Abs. 2).

Ich bitte deshalb den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Wie viele Knaben werden in der Schweiz in welchem Alter durch wen beschnitten? Wie viele Beschneidungen sind medizinisch indiziert? Unter welchen medizinischen Bedingungen (u. a. Narkose) werden die Eingriffe durchgeführt?

2. Wie viele kosmetische Genitaloperationen werden an Kindern gemacht, die mit atypischem Geschlecht zur Welt kommen?

3. Falls diese Daten nicht verfügbar sind, ist der Bundesrat bereit, sie zu erheben?

4. Inwiefern sind medizinisch nicht indizierte Knabenbeschneidungen und kosmetische Genitaloperationen an Kindern mit der Uno-Kinderrechtskonvention, der Bundesverfassung und dem Schweizerischen Strafgesetzbuch vereinbar? Sind spätere juristische Verurteilungen von Ärztinnen und Ärzten mit Sicherheit auszuschliessen?

5. Welche Massnahmen gedenkt der Bundesrat zu treffen, um der Kinderrechtskonvention und der Bundesverfassung auch in diesem Kontext mehr Nachachtung zu verschaffen? Wie will er dafür sorgen, dass medizinisch nicht notwendige Eingriffe erst in einem Alter erfolgen, wo sich die Betroffenen dazu eine freie Meinung bilden können?

6. Wie will der Bundesrat die breite Öffentlichkeit für das Gebot der körperlichen Unversehrtheit - auch im Zusammenhang mit rein kosmetischen Eingriffen wie Ohrlöcher und Tätowierungen - sensibilisieren? Welche Möglichkeiten des Dialogs sieht er mit jenen Religionsgemeinschaften, bei denen die Beschneidung ein altes kulturelles Erbe ist? Wie können Familien, deren Kinder mit einem atypischen Geschlecht zur Welt kommen, besser begleitet werden, damit sie die Kraft haben, die Operation aufzuschieben?
  

Stellungnahme des Bundesrates vom 30.11.2012

1. In den meisten Fällen werden Beschneidungen ambulant durchgeführt. Aus diesem Grund gibt es keine Statistik über die Zahl der Eingriffe und die medizinischen Bedingungen, unter denen diese durchgeführt werden. Die einzige bisher bestehende Statistik erfasst den stationären Sektor (Medizinische Statistik der Krankenhäuser) und ist für eine angemessene Analyse dieser Frage nicht geeignet.

2. Von 2006 bis 2010 hat die Invalidenversicherung (IV) die Kosten für medizinische Massnahmen bei "Intersexualität" für durchschnittlich 30 Kinder pro Jahr erstattet. Die Zahl der durchgeführten Operationen ist nicht bekannt, da die Statistik nicht die Art der medizinischen Leistung erfasst, die von der IV übernommen wird.

3. Allgemein möchte der Bundesrat die Datenlage im Bereich der ambulanten Leistungen verbessern. Das Bundesamt für Statistik und das Bundesamt für Gesundheit arbeiten derzeit gemeinsam an einem entsprechenden Konzept (Projekt Mars: "Modules ambulatoires des relevés sur la santé"). Ziel des Projekts ist es, die bestehenden Daten über den stationären Sektor durch Daten über die Versorgung im ambulanten Sektor zu ergänzen. Erfasst werden sollen insbesondere die Arbeit der Leistungserbringer, ihr Leistungsangebot, ihre Infrastruktur, ihre Organisation, ihre Betriebskosten, ihre Ausbildungs- und Spezialisierungsangebote sowie Informationen über die erbrachten Leistungen und die Betreuung der Patienten. Die statistischen Erhebungen der für die Patienten erbrachten Leistungen werden im Frühling 2013 durchgeführt, die Daten sollten ab 2015 zur Verfügung stehen. Dann können auch die Informationen über Beschneidungen und "geschlechtsbestimmende Operationen" ausgewertet werden. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass eine vorgezogene spezifische und ausschliessliche Erhebung dieser beiden Fragen, verglichen mit den zu erwartenden Vorteilen, einen unverhältnismässigen Aufwand bedeuten würde.

4. Bei diesen Eingriffen stellt sich die Frage der Interessenabwägung zwischen den Rechten der Eltern als Inhaber der elterlichen Sorge und dem Recht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit. In der Schweiz gehört zu den Rechten der Eltern auch das Recht, einen Eingriff zuzulassen, der die körperliche Unversehrtheit ihres Kindes beeinträchtigt. Zwei Bedingungen müssen dabei erfüllt sein, nämlich dass das Kind noch nicht urteilsfähig ist und dass die Eltern ihr Recht zum Wohle des Kindes ausüben. Damit diese Voraussetzung erfüllt ist, müssen die "Vorteile" eines Eingriffs für das Kind umso grösser sein, je invasiver dieser ist. Mit der Annahme des neuen Artikels 124 des Strafgesetzbuches (SR 311.0) zur Bestrafung der Verstümmelung weiblicher Genitalien wollte das Parlament die Anwendung dieses Artikels nicht auf die Beschneidung ausdehnen. Der Bundesrat sieht keinen Anlass, auf diesen Entscheid zurückzukommen. Die Strafverfolgung ist Sache der Justiz. Es steht dem Bundesrat aufgrund der Gewaltenteilung nicht zu, sich zu möglichen Strafurteilen zu äussern, mit denen das medizinische Personal, das Beschneidungen durchführt, konfrontiert sein könnte. Der Bundesrat hat keine Kenntnis über solche Verurteilungen in der Schweiz.

5./6. Der Schutz der körperlichen Unversehrtheit der Kinder hat in den Augen des Bundesrates hohe Priorität. Der Bundesrat hat aufgrund der Interpellationen Kiener Nellen 11.3265, "Umgang mit Varianten der Geschlechtsentwicklung", und Glanzmann 11.3286, "Kosmetische Genitaloperationen bei Kindern mit uneindeutigen körperlichen Geschlechtsmerkmalen", die nationale Ethikkommission im Bereich der Humanmedizin beauftragt, zu den ethischen Fragen im Zusammenhang mit der "Intersexualität" Stellung zu nehmen. Der Bericht der Ethikkommission wurde im November 2012 veröffentlicht. Der Bundesrat wird die an den Bund gerichteten Empfehlungen prüfen und über die daraus folgenden Schritte entscheiden. Der Bundesrat sieht gegenwärtig keinen weiter gehenden Handlungsbedarf.

Im Bereich der weiblichen Genitalverstümmelungen engagiert sich der Bund seit 2003 mit einer Präventions- und Sensibilisierungsarbeit und widmet sich seit 2005 der Umsetzung der Motion Roth-Bernasconi 05.3235, "Sexuelle Verstümmelungen an Frauen. Sensibilisierungs- und Präventionsmassnahmen". Mit seinem Engagement im Bereich der Präventions- und Sensibilisierungsarbeit bezweckt der Bund, dass die betroffenen Migrantinnen und Migranten über die gesundheitlichen und rechtlichen Auswirkungen von weiblichen Genitalverstümmelungen informiert sind und diese Praxis aufgeben. Ausserdem werden Fachpersonen aus dem Gesundheits-, Sozial- und Integrationswesen für das Thema sensibilisiert, damit sie einen Beitrag zur Präventionsarbeit leisten können und beschnittene Frauen eine adäquate Versorgung erhalten.

Dokumentiert durch Zwischengeschlecht.org    >>> Quelle

>>> Stellungnahme Zwischengeschlecht.org zur Interpellation 11.3286

>>> CH: Invalidenversicherung (IV) bezahlt Genitalverstümmelungen

>>> Genitalverstümmelungen im Kinderspital: Fakten und Zahlen
>>> 150 Jahre Menschenversuche ohne Ethik und Gewissen

Published on Tuesday, November 29 2016 by nella