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Tuesday, April 1 2008

Christiane Völlings Gerichtsakte "verloren gegangen"!!

Wie bereits berichtet, muss die zwischengeschlechtliche Christiane Völling, die ihren ehemaligen Chirurgen wegen schwerer Körperverletzung anzeigte und am 6. Februar 2008 den "Zwitterprozess" in erster Instanz gewann, weiter kämpfen - und zwar wie bisher an mehreren Fronten. Denn anlässlich eines Treffens am Wochenende erfuhren wir von Christiane Unfassbares: Die Gerichtsakte des Amtsgerichts Kleve betreffend Personenstandsänderung wurde an den Gutachter Prof. Dr. Herbert Rübben vom Universitätsklinikum Essen weiter gereicht und ist dort "verloren gegangen"!!

Das Amtsgericht Kleve, bei dem sich Christianes Personenstandsänderung mittlerweile seit 20 Monaten hinzieht, schreibt nämlich an "Herr Völling!":

Der mit der Erstellung des Gutachtens beauftragte Sachverständige Prof. Dr. Rübben liess mitteilen, dass die Gerichtsakte im Universitätsklinikum Essen verloren gegangen sei. Trotz intensiver Suche sei die Akte nicht mehr auffinddbar. Aus diesem Grunde wurde kein Gutachten erstattet.

Angesichts der eindeutigen Feststellungen, welche das Landgericht Köln in seinem Grundurteil vom 12.12.2007 (...) getroffen hat, beabsichtige ich, über Ihren Antrag nunmehr ohne Einholung eines Gutachtens zu entscheiden. Hierführ ist es jedoch erforderlich, dass zunächst die Gerichtsakte rekonstruiert wird. Ohne genaue Kenntnis deren Inhalts ist mir eine Entscheidung in der Sache selbstredend nicht möglich.

Akte verschwunden und nicht mehr auffindbar? Wie passend! (Nachtrag: Schon in Christianes Strafprozess war praktischerweise u.a. der zentrale OP-Bericht "nicht mehr auffindbar" – im Gegensatz zu nachträglich angefertigten, für den fehlbaren Chirurgen günstigeren Dokumenten.) Das Amtsgericht Kleve schickt Prof. Dr. Rübben die Gerichtsakte ins Universitätsklinikum, wo diese spurlos verschwindet. Richter Laux, der 4. in der Folge, will "nunmehr ohne Einholung eines Gutachtens entscheiden". Jedoch sei dafür - wer hätte das gedacht - die Rekonstruktion der Gerichtsakte erforderlich.

Bleibt zu hoffen, dass Amtsrichter Laux das Verfahren nunmehr zügig vorantreibt und innert nützlicher Frist zu einem Abschluss bringt, statt einfach wieder in den altbewährten bürokratischen Teufelskreis zurückzufallen. Zumal es in seiner Verantwortung lag, dem offensichtlich alles andere als gewissenhaften und zuverlässigen Prof. Dr. Rübben Original-Gerichtsakten anzuvertrauen statt einer Kopie. Jede weitere Hinauszögerung wäre deshalb ein nicht wieder gutzumachender Skandal!

Dasselbe gilt auch für die ebenfalls endlos sich hinziehende "Behandlung" des Antrags auf Kostengutsprache für die "Rekorrektur OP" durch den MDK-Gutachter in Köln, Dr. med. Hans-Günter Pichlo ...

Fortsetzung folgt ...

Nachtrag: Wie wir unterdessen erfuhren, waren Christianes durch Dr. Hübben "nicht mehr auffindbare" Akten kein Einzelfall ...