Nachtrag zum Prozess von Sabrina Schwanczar

--> Transsexuelle verklagt Ärzte wegen uneingewilligter Penisamputation

Nun ist unter 1) auch Sabrina Schwanczars (inzwischen abgelehnte) Verfassungsbeschwerde gegen Prof. Friedemann Pfäfflin als Gutachter dokumentiert. 

Die Beschwerde fasst zu Beginn unter "Begründung a)" kurz und knapp zusammen, worums in dem Fall überhaupt geht (für alle, welche von der Länge der unter 2) dokumentierten Stellungnahme abgeschreckt wurden).

Auch für Zwitter interessant sind zudem Sabrinas prinzipielle Überlegungen zur Willkürlichkeit der betreffenden Medizyner-"Leitlinien" und den u.a. damit verbundenen prinzipiellen Problemen bei Gerichtsverfahren gegen Medizyner:

Um sich nun zivilrechtlichen Schadensersatzansprüchen zu entziehen, hat man diese Vorgehensweisen einfach niedergeschrieben und mit den Überschriften "Standards" bzw. "Leitlinien" versehen. [...]
Warum die oben genannten Behandlungsprogramme trotz offensichtlicher Rechtswidrigkeit bis heute so verübt werden, hat verschiedene Gründe. [...] Sollte es zu Schäden des Patienten kommen, [...] dann sind nicht etwa wie bei Arbeitsunfällen Behörden zur Stelle, um die Ursachen aufzuklären und gegebenfalls Schutzvorschriften zu erlassen - nein - es ist halt das "Risiko" eingetreten. Es lag am Patienten, dass er auf die Behandlung nicht so reagierte, wie er sollte.
Außerhalb der Medizin fällt denjenigen, die eigentlich den Rechtsstaat durchsetzen sollten, also z.B. den Zivilgerichten oder den Staatsanwaltschaften, oft nichts besseres ein, als Personen, die besonders intensiv in solche Behandlungsprogramme verstrickt sind, als Sachverständige hinzuzuziehen (wie im hier zugrundeliegenden Zivilverfahren), mit dem vorhersehbaren Ergebnis.
Die Folgen ärztliche (& psychologischer) Kurpfuscherei werden, sofern man sie überhaupt zur Kenntnis nimmt, ungeprüft als "Risiken" akzeptiert. Der Arzt/Psychologe kann ja die Folgen seines Handelns nicht kennen [...].
"Medizinische" Positionen werden rechtlich höher bewertet, als üblicherweise geltende Rechtsnormen. Wo ein Arzt/Psychologe ist, kapituliert der Rechtsstaat. Gerade so, als wenn das Arzt/Psychologe-Patienten-Verhältnis nicht unter den Geltungsbereich des Grundgesetzes fallen würde.
Die Tatsach, dass Schäden aus medizinischen Behandlungen in Deutschland nur äußerst selten rechtlich verfolgt werden und noch viel seltener mit Erfolg - die Zwitterbehandlungsprogramme sind ein Beispiel dafür - führt deutlich vor Augen, dass die im deutschen Arzthaftungsrecht dem Patienten obliegenden Beweislasten diesen gegenüber der organisierten Ärzteschaft unverhältnismäßig benachteiligen.

Zur Erinnerung: Auch wenn wir durchaus nicht mit allen Ansichten und Meinungen von Sabrina Schwanczar einverstanden sind (vgl. z.B. hier), finden wir ihren Prozess wichtig und möchten sie auf diese Weise solidarisch unterstützen. Wir hoffen, dass sie durch das noch laufende Verfahren endlich zu ihrem Recht kommt und dass die betreffenden Medizyner zur Rechenschaft gezogen werden, auf dass auch ihre KollegInnen es sich künftig zwei mal überlegen, bevor sie weiter solche "Behandlungen" durchführen!

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