Christiane Völling ist nicht mehr Thomas!!

Nun ist es also endlich offiziell: "Der Amtsrichter - der 4.! - hatte endlich ein Einsehen!! Es geschehen noch Zeichen und Wunder!!" So schrieb Christiane Völling vor wenigen Wochen überglücklich an die Selbsthilfegruppe der XY-Frauen.

Nachdem das Amtsgerichts Kleve mit Schreiben vom 4. März 2008 Christiane mitgeteilt hatte, dass ihre Gerichtsakte im Universitätsklinikum Essen "verloren gegangen" und trotz "intensiver Suche (...) nicht mehr auffindbar" sei, und sich eine erneute Verzögerung abzuzeichnen schien, hat das Amtsgericht Kleve am 28. März 2008 nun endlich durch den Richter Laux beschlossen:

Die Eintragung Nr. (...) im Geburtenbuch des Standesamtes (...) ist gem. § 47 Abs. 1 Personenstandsgesetz durch Beischreibung der folgenden Vermerke zu berechtigen:
1. Das Geschlecht des Kindes ist weiblich.
2. Das Kind führt nicht den Vornamen Thomas. Der Vorname des Kindes lautet richtig: Christiane.

Die Hinhaltetaktik, mit der das Amtsgericht Kleve in Kooperation mit dem MDK-Gutachter in Köln, Dr. med. Hans-Günter Pichlo, versuchte, Christiane Völling zu einer Personenstandsänderung nach dem Transsexuellengesetz zu drängen, schien nun - nach bald zwei Jahren! - endlich ein Ende gefunden zu haben. "Dieses Urteil, bzw. diese Urkunde ist meine Existenzgrundlage, die Basis für mein neues Leben!!!! Ich spüre die innere Befreiung!" schrieb Christiane voller Zuversicht.

Christiane wollte aber aufgrund ihrer Erfahrungen mit der "Verzögerungstaktik" von Krankenkasse und Amtsgericht vor der Veröffentlichung dieser frohen Botschaft das Ende der Beschwerdefrist gegen den Beschluss abwarten - wie sich heraustellen sollte, aus guten Gründen:

Als Christiane auch nach Ablauf der Beschwerdefrist am 7. April 2008 sowie auf ihre zwei diesbezüglichen schriftlichen Anfragen vom Amtsgericht Kleve weder eine Auskunft noch den rechtskräftigen Beschluss erhielt, rief ich im Namen des Vereins Intersexuelle Menschen e.V. beim Amtsgericht Kleve an.

Den Herrn Laux konnte ich leider nicht erreichen, auch nicht über die direkte Nummer. Am Nachmittag versuchte ich es dann anderweitig. Nach dem x-ten Verbundenwerden (da sind Sie bei mir aber falsch und so weiter) und tüdelidü Saxophonmusik landete ich schliesslich bei der zuständigen "Justizbeschäftigten" Frau Pestka.

Frau Pestka erklärte, dass die Beschwerdefrist neu erst am 15.4. abgelaufen sei, und nicht am 7.4. wie ursprünglich vorgesehen, denn:

Der Beschluss, den das Amtsgericht Kleve an den Kreis gesandt hat, ist wohl nicht angekommen (nicht schon wieder) und deshalb musste der Beschluss dem Kreis nochmals zugestellt werden: der Kreis hat den Beschluss also verspätet erhalten und deshalb wurde die Beschwerdefrist klammheimlich bis 15.4. verlängert.

Frau Pestka bestätigte den Eingang von Christianes zwei Schreiben, aber auf meine Bemerkung, dass Christiane darauf keine Antwort erhalten habe, ging sie nicht weiter ein ausser irgendwie von wegen dass es keinen Sinn gemacht hätte, weil sie ja auch warten mussten, blabla ...

Sie sagte dann, dass die Post an Christiane raus ist und ich wollte wissen, an welchem Tag genau, weshalb Frau Pestka nachschauen ging (obwohl die Akte, wie sie sagte, jetzt geschlossen ist).

Am 25.4. sei der Beschluss samt Stempel an Christiane versandt worden. Sie sollte ihn also noch diese Woche erhalten ... wenn er denn nicht verloren gegangen ist ... aber dann gäbe es richtig Stunk!

"Wir sind froh, dass das endlich abgeschlossen ist", meinte Frau Pestka.

"DA SIND SIE NICHT DIE EINZIGEN!!", erwiderte ich.

Fazit: Akte geschlossen, Beschluss mit Stempel unterwegs zu Christiane ... Der Sekt ist kalt gestellt, noch warten wir aber gespannt auf Christianes Anruf und fragen uns zwischendurch, wie lange ein Brief von Kleve nach Düsseldorf hat ...

Nachtrag: Heute, 2.5., rief mich Christiane an und teilte mir mit, dass der rechtskräftige Beschluss nun endlich angekommen sei! Zwar wurde er nicht, wie behauptet, am 25.4. versandt, sondern erst am 30.4. und das beigelegte Schreiben war auf den 28.4. datiert ...

Wird Zeit, dass der MDK-Gutachter und Transsexuellen-Experte Dr. med. Hans-Günter Pichlo mit der Kostengutsprache für die "Reorrektur-OP" nun auch endlich mal vorwärts macht.