Zwitterprozess: Verurteilter Chirurg als Gutachter für Behandlungsfehler ...

Wie bei Intersexuellen heute noch üblich, hatte der Chirurg Prof. Dr. L. der Intersexuellen Christiane Völling 1977 die inneren Geschlechtsorgane entfernt, ohne sie über ihr wahres Geschlecht aufzuklären. In einem Aufsehen erregenden Pilotprozess wurde Prof. Dr. L. deswegen mit Urteil vom 3. September 2008 letztinstanzlich zur Zahlung eines Schmerzensgeldes verurteilt: "Der Chirurg hat die Patientin vor der Operation nicht hinreichend aufgeklärt und sie daher mangels wirksamer Einwilligung schuldhaft in ihrer Gesundheit und ihrem Selbstbestimmungsrecht verletzt." (5 U 51/08)

Der verurteilte Chirurg will jedoch "partout nicht zahlen" und lehnte auch einen Vergleichsvorschlag des für die Festsetzung der Höhe des Schmerzensgeldes zuständigen Landgerichts Köln rundheraus ab. Deshalb ist Christiane Völling gezwungen, weiter zu prozessieren. Morgen Mittwoch, den 20. Mai, kommt es deshalb im Landgericht Köln zu einer weiteren Verhandlung. Die Menschenrechtsgruppe Zwischengeschlecht.org ruft auf zu einer Kundgebung vor dem Landgericht um 14:00 Uhr.

Laut diversen Einträgen auf der Homepage der Ärztekammer Nordrhein ist Prof. Dr. L. dort auch nach diesem letztinstanzlichen Urteil weiterhin als Gutachter  beschäftigt – ausgerechnet bei der Gutachterkommission für ärztliche Behandlungsfehler!

Eine Gutachtertätigkeit, die Fragen aufwirft. Offensichtlich sind sich medizinische Standesorganisationen der Tragweite der an Zwittern systematisch begangenen Menschenrechtsverletzungen durch genitale Zwangsoperationen und sonstige nicht-eingewilligte Zwangseingriffe, denen vor allem Zwitterkinder nach wie vor systematisch unterworfen werden, immer noch alles andere als bewusst.

Christiane Völling: "Wie kann sich die Ärztekammer Nordrhein einen solchen Gutachter noch erlauben? Wo bleibt da die Würde?"