Menschenrechte auch für Zwitter 3 – 20.5.09

>>> PDF-Download  Aus dem Flugblatt zum 3. Prozesstag von Christiane Völling:

Am 6. Februar 2008 schrieb das Landgericht Köln Geschichte: Zum allerersten Mal wurde ein Chirurg für eine genitale Zwangsoperation an einem  Zwitter zu einer Schadenersatzzahlung verurteilt.

Kurz vor Eintritt der absoluten Verjährung war es Christiane Völling als erste Intersexuelle überhaupt gelungen, ihren früheren Zwangsoperateur anzuzeigen.

Genitale Zwangsoperationen und sonstige nicht-eingewilligten Zwangseingriffe an Zwittern sind die wohl gravierendste Menschenrechtsverletzung in den westlichen Demokratien seit dem 2. Weltkrieg. Auch heute noch werden Zwitter systematisch zwangsoperiert. Da ihnen selbst jeweils die wahre Natur der Eingriffe verheimlicht wird, besteht für die meisten gar keine Möglichkeit, die Mediziner vor Gericht zu bringen, weil die Taten vorher längst verjährt sind.

Seit 13 Jahren protestieren Zwangsoperierte auch in Deutschland öffentlich gegen die Zwangseingriffe. Seit 2 Jahren sind die massiven Menschenrechtsverletzungen durch die Zwangsoperationen u.a. durch BMBF-finanzierte, umfangreiche Studien belegt. Seit über  2 Jahren läuft der Kölner „Zwitterprozess“. Am 3. September 2009 beschied auch das Oberlandesgericht: „Es bedarf keiner näheren Erörterung, dass das Selbstbestimmungsrecht der Klägerin in ganz erheblichem Maße verletzt worden ist. Damit fehlte es an einer wirksamen Einwilligung der Klägerin in die Operation, so dass sie ohne Zweifel rechtswidrig war.“

Trotz diesem endgültigen Urteil muss Christiane Völling weiterkämpfen. Der verurteilte Chirurg, unverändert Mitglied (ausgerechnet!) bei der Gutachterkommission für ärztliche Behandlungsfehler der Ärztekammer Nordrhein, will „auf keinen Fall bezahlen“. Einen Vergleichsvorschlag des Gerichts lehnte er ab.

Seit 12 Jahren weigert sich die Bundesregierung, die Menschenrechte der Zwitter zu schützen. Februar 2009 wurde sie deshalb vom UN-Ausschuss CEDAW gerügt.

„Wenn man das Grundgesetz beherzigen würde, dürfte kein Arzt mehr ungestraft eine Zwangsoperation an einem Zwitterkind durchführen. Denn dort steht geschrieben: Jeder Mensch hat das Recht auf körperliche Unversehrtheit.“