Bundestag: "Weibliche Genitalverstümmelung ahnden" - aber die Zwitter verstümmelt nur ruhig weiter ...

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Schluss mit genitalen Zwangsoperationen!

Der deutsche Bundesrat hatte auf Antrag der Länder Baden-Württemberg, Hessen (PDF) und Bayern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz im Februar 2010 einen Gesetzesentwurf "Strafbarkeit der Verstümmelung weiblicher Genitalien" (PDF) verabschiedet, der am 24.3.10 zusammen mit einer Stellungnahme der Bundesregierung an den Bundestag überwiesen wurde (PDF). Anfang April erschien dazu eine Pressemeldung des Bundestags.

Wann der Gesetzesentwurf im Bundestag behandelt werden soll, wurde noch nicht bekannt gegeben.

Zwitter kommen in allen Entwürfen und Anträgen nirgends vor – offensichtlich sind sie im Gegensatz zu Mädchen und Frauen keine Menschen und haben keinen Anspruch auf Schutz vor Genitalverstümmelung ...

Ein Überblick über das Vorhaben – gefolgt von drei offenen Fragen:

Weibliche Genitalverstümmelung soll laut dem Antrag als eigener § 226a zwingend als "schwere Körperverletzung" bestraft werden. Die Verjährungsfrist soll (entsprechend der Handhabung bei Verstössen gegen "sexuellen Missbrauch" bzw. "Mißhandlung" von Kindern oder "Schutzbefohlenen" etc.) erst ab dem vollendeten 18. Lebensjahr zu laufen beginnen, danach beträgt sie 20 Jahre. Die Tat soll neu auch strafbar sein, wenn sie im Ausland begangen wurde, sofern das Opfer zur Tatzeit in Deutschland Wohnsitz oder "gewöhnlichen Aufenthalt" hat. Der Gesetzesentwurf sieht vor, Verstösse "mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren [zu] bestraf[en]", sowie in "minderschweren Fällen" mit "Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren".

Im überwiesenen Gesetzesentwurf (PDF) wird eingangs festgehalten:

Die  Verstümmelung weiblicher Genitalien ist  eine schwerwiegende Grundrechtsverletzung an Mädchen und Frauen. Seit 1995 gilt sie auch international als Menschenrechtsverletzung. (S. 1)

Auch die Bundesregierung (die ansonsten von einer "detaillierten Bewertung" des Gesetzesantrags bisher absieht, da die internen "Beratungen [...] noch nicht abgeschlossen [sind]") pflichtet dem in ihrer Stellungnahme explizit bei:

Die Bundesregierung teilt die Einschätzung des Bundesrates, dass es sich bei der Verstümmelung weiblicher Genitalien um eine schwerwiegende Grund- und Menschenrechtsverletzung handelt. (S. 9)

Der Gesetzesentwurf erwähnt zudem mehrmals explizit das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit, das es gegen schwerwiegende Verstösse zu schützen gelte:

Die Verstümmelung der äußeren Genitalien einer Frau durch Beschneidung oder in anderer Weise wird in einem eigenen Straftatbestand – § 226a StGB-E – geregelt. Dadurch wird jeder Zweifel über die strafrechtliche Einordnung der Tat als schwerwiegender Verstoß gegen das Recht auf  körperliche Unversehrtheit des Opfers beseitigt und ein eindeutiges Signal gesetzt, dass der Staat solche Menschenrechtsverletzungen keinesfalls toleriert, sondern energisch bekämpft. (S. 2)

Soweit, so gut wie auch einleuchtend.

Bleiben drei Fragen:

Warum sind Genitalverstümmelungen an Zwittern bei diesem Gestzesentwurf nicht mit drin – obwohl längst klar ist, dass die Schäden gleich drastisch sind?!

Haben Zwitterkinder weniger Recht auf körperliche Unversehrtheit als Mädchen oder Frauen? Sind bei Zwittern Genitalverstümmelungen eine weniger schwere Grund- und Menschenrechtsverletzung als bei Frauen? Kann bei Zwitterkindern der Staat tatsächlich auf eindeutige Signale gegen Genitalverstümmelungen verzichten, und, statt die Barbarei vor der eigenen Haustüre ebenfalls energisch zu bekämpfen, diese vielmehr billigend tolerieren?

Warum schweigen die Menschenrechts- und Frauenorganisationen – und nehmen nicht längst laut und unmissverständlich Stellung gegen diese himmelschreiende Ungerechtigkeit?!

Wie lange noch?!

(Warum die versammelten LGB(T)-VereinnahmerInnen, die sonst im Bundestag ständig und dabei stets missbräuchlich von "Intersexualität" reden – in bisher 16 Bundestags-Dokumenten allein im laufenden Jahr – diesmal plötzlich keinen Handlungsbedarf sehen, dürfte hingegen auf der Hand liegen: Beim Schutz von Zwittern vor Genitalverstümmelung wäre für ihre eigennützigen Interessen offenbar nichts zu holen ...)

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Siehe auch:
- Zwangsoperationen an Zwittern: Bundesregierung beugt Grundgesetz Art. 2 (Menschenrecht auf körperliche Unversehrtheit) 
- Kosmetische Genitaloperationen an Kindern: Gesetzgeber gefordert
- Genf: UNO mahnt Bundesregierung
- Schweiz: Terre des Femmes und Amnesty gegen Zwangsoperationen an Zwittern
- "Genitalverstümmelung ein afrikanisches Problem?" 
- Genitale Zwangsoperationen an Zwittern vergleichbar mit weiblicher Genitalverstümmelung (Lightfoot-Klein: "Der Beschneidungsskandal")
- Internationaler Tag gegen Mädchenbeschneidung (aber die Zwitter operiert nur ruhig weiter, sind ja keine Frauen, äh, Menschen ...)
- Bundesärztekammer gegen genitale "Zwangsoperationen" – natürlich nur bei "Mädchen und Frauen" ...
- Zwitter-Vereinnahmung im Bundestag: "Du sollst den Begriff 'intersexuell' nicht unnütz gebrauchen!"