Schweiz: Weibliche Genitalverstümmelung soll absolut verboten werden - ausser bei 'westlichen Formen' (und an Zwittern) ...
By seelenlos on Wednesday, May 5 2010, 03:05 - Die Medien - Permalink
Laut einer >>> Pressemitteilung des schweizer Nationalrates und diversen Medienberichten (z.B. Radio DRS / SchweizMagazin / NZZ-Online) hat die Rechtskommission des Nationalrates beantragt, weibliche Genitalverstümmelung absolut zu verbieten. "Täter soll gemäss Antrag der Mehrheit der Kommission sein, wer die Genitalien einer weiblichen Person verstümmelt, unbrauchbar macht oder in anderer Weise schädigt." Dabei verschärfte die Rechtskommission die ursprüngliche Vorlage, die eingewilligte Beschneidungen an volljährigen Frauen von Strafe ausnehmen wollte. Die Rechtskommission folgte damit den Einwänden vieler Vernehmlassungsstellungnahmen (vgl. Bericht über die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens - PDF, S. 10-13).
Straffrei bleiben sollen im neuen Gesetzesantrag auch bei Einwilligung Volljähriger lediglich noch "leichte[...] Eingriffe[...] wie Tätowierungen, Piercings oder gewisse[...] Schönheitsoperationen" (gemeint sind mit Letzterem wohl sog. "Designer Vaginas", sprich kosmetische Genitaloperationen wie Verkleinerung der inneren Schamlippen und/oder Entfernung der Klitorisvorhaut – Eingriffe, die frappant leichten Formen "afrikanischer Genitalverstümmelungen" vom Typ I und/oder Typ II nach WHO ähneln).
Amnesty Schweiz, Terre des Femmes Schweiz und Grüne Schweiz hatten 2009 verdankenswerterweise in der Vernehmlassung gefordert, auch Zwitter müssten vor verstümmelnden Zwangseingriffen geschützt werden. Leider trägt die Rechtskommission diesem Einwand auch im neuen Antrag offensichtlich nach wie vor keine Rechnung.
Kommentar:
Es ist unentschuldbar, dass die Rechtskommission des Nationalrates Zwitter offensichtlich nach wie vor als Menschen 2. Klasse ansieht, denen das Recht auf körperliche Unversehrtheit und Selbstbestimmung anscheinend nach Belieben kurzerhand abgesprochen bzw. vorenthalten werden soll. Erst recht, da diese heuchlerische Doppelmoral in der Vernehmlassung mehrfach explizit angesprochen und kritisiert wurde.
Es ist nach wie vor dringlich, dass auch die Genitalverstümmelungen an Zwitterkindern explizit gesetzlich verboten werden, sei es im Rahmen des Gesetzesantrags gegen weibliche Genitalverstümmelung, sei es in eigenen, entsprechenden Paragrafen.
Beim auch von der Menschenrechtsgruppe Zwischengeschlecht.org geforderten gesetzlichen Verbot kosmetischer Genitaloperationen an Kindern muss jedoch in jedem Fall klar gewährleistet bleiben, dass volljährige Zwitter die Möglichkeit haben, selber zu entscheiden, ob sie kosmetische Operationen wollen oder nicht, und wenn ja, welche.
Siehe auch:
- Schweiz: Terre des Femmes, Amnesty und Grüne gegen Zwangsoperationen an Zwittern
- "Genitalverstümmelung ein afrikanisches Problem?"
- Genitale Zwangsoperationen an Zwittern vergleichbar mit weiblicher Genitalverstümmelung (Lightfoot-Klein: "Der Beschneidungsskandal")
- Zwangsoperationen an Zwittern: Bundesregierung beugt Grundgesetz Art. 2 (Menschenrecht auf körperliche Unversehrtheit)
- Kosmetische Genitaloperationen an Kindern: Gesetzgeber gefordert
- Bundestag: "Weibliche Genitalverstümmelung ahnden" - aber die Zwitter verstümmelt nur ruhig weiter ...
- Internationaler Tag gegen Mädchenbeschneidung (aber die Zwitter operiert nur ruhig weiter, sind ja keine Frauen, äh, Menschen ...)
- Bundesärztekammer gegen genitale "Zwangsoperationen" – natürlich nur bei "Mädchen und Frauen" ...