Gießen: Uniklinik leugnet Genitalverstümmelungen, will friedliche Mahnwache verbieten

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Zwischengeschlecht.org «Körperliche Unversehrtheit auch für Zwitter!»Aktion von Zwischengeschlecht.org, 6.2.2011 (Bild: NZZ Format)

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PRESSEMITTEILUNG von Zwischengeschlecht.org vom 19.04.2012:

Jeden Tag wird in Deutschland in einer Kinderklinik mindestens ein wehrloses Kind irreversibel genitalverstümmelt – auch im Universitätsklinikum Gießen und Marburg (UKGM).

Die Mediziner nennen es "korrigierende", "angleichende" oder "rekonstruktive Eingriffe". Überlebende Betroffene berichten von Genitalverstümmelung und uneingewilligten Zwangsoperationen, von Zwangskastrationen und medizinischer Folter und fordern ein gesetzliches Verbot.

Namhafte Menschenrechtsorganisationen verurteilen das den Betroffenen angetane Unrecht, ebenso der Deutsche Ethikrat und das UN-Komitee gegen Folter. Letzten Montag, den 16.04.2012 beschloss die Philipps-Universität Marburg, medizinisch nicht notwendige Genitaloperationen an Minderjährigen aufzuarbeiten. Kommenden Mittwoch debattiert der Senat der Justus-Liebig-Universität Gießen über einen entprechenden Antrag.

Gängige kosmetische Genitaloperationen gehören auch am Standort Gießen des UKGM zum aktuellen Behandlungsangebot und werden in Publikationen unverändert "im ersten Lebensjahr" propagiert. Dies dokumentiert die Menschenrechtsgruppe Zwischengeschlecht.org in einem Offenen Brief, der Verantwortlichen des UKGM am kommenden Sonntag überreicht wird.

Das Universitätsklinikum Gießen leugnet rundheraus, kosmetische Genitaloperationen an Kindern und Jugendlichen durchzuführen – und verbietet der Menschenrechtsgruppe Zwischengeschlecht.org die traditionelle Mahnwache vor dem Haupteingang.

Wir werden trotzdem bei diesen täglichen Genitalverstümmelungen vor unserer Haustüre nicht mehr länger tatenlos zusehen!

Zwischengeschlecht.org läßt sich das Recht nicht nehmen, mit Unterstützung durch Studierende am kommenden Sonntag vor dem Universitätsklinikum Gießen friedlich der Opfer "eines der dunkelsten Kapitel der Medizingeschichte" (Apotheken-Umschau) zu gedenken und ihnen eine Stimme zu verleihen – gegen die GenitalabschneiderInnen sowie gegen die Untätigkeit von Politik und Justiz bei diesem fortdauernden Verbrechen gegen die Menschlichkeit!

• FRIEDLICHER PROTEST + ÜBERREICHUNG OFFENER BRIEF
So 22.4.2012 14-17 h - vor dem Universitätsklinikum Gießen
Mobile Mahnwache rund um das Klinikum mit Umzug von einem Kundgebungsort zum andern:
- 14-15h: Ecke Schubertstr./Gaffkystr. (draußen vor Hauptpforte)
- 15-16h: Ecke Frankfurter Str./Klinikstr. (draußen vor Haupteingang)
- 16-17h: Ecke Friedrichstr./Rudolf-Buchheim-Str. (dr. v. Kinderurologie u. Kinderklinik)

Und am Dienstag öffentlich über "kosmetische" Genitalverstümmelungen in westlichen Kinderkliniken inkl. UKGM zu informieren:

• INFOVERANSTALTUNG GIESSEN !!!ACHTUNG NEUER ORT!!! 
Hochschulpfarrer PD Dr. Wolfgang Achtner verbietet kurzfristig die zugesagte Infoveranstaltung im ESG, deshalb:
Di 24.4.2012 19 h - Café Giramondi, Bahnhofstraße 53, 35390 Gießen

Zwischengeschlecht.org freut sich ganz besonders, dass am kommenden Montag auf Initiative von Studierenden der Justus-Liebig-Universität Gießen zum zweiten Mal in Deutschland der Senat einer Universität über eine Stellungnahme zu kosmetischen Genitaloperationen an Kindern und Jugendlichen beraten wird:

• ÖFFENTLICHE SENATSSITZUNG JUSTUS-LIEBIG-UNIVERSITÄT GIESSEN
Mi 25.4.2012 14:15 h - Uni-Hauptgebäude,
Ludwigstr. 2
Behandlung Antrag: "Stellungnahme des Senats zu kosmetischen Genitaloperationen im Universitätsklinikum Gießen / Marburg an Kindern und Jugendlichen"

Weiterer Termin:

• INFOVERANSTALTUNG MARBURG
Mo 23.4.2012 19 h - Philipps-Universität Marburg, Hörsaal 115 (+1/0120)
Hörsaalgebäude, Biegenstraße 14, 35037 Marburg

Wir danken allen, die vor Ort dazu beitragen!

Die Menschenrechtsgruppe Zwischengeschlecht.org fordert ein Verbot von kosmetischen Genitaloperationen an Kindern und Jugendlichen sowie "Menschenrechte auch für Zwitter!".

Betroffene sollen später selber darüber entscheiden, ob sie Operationen wollen oder nicht, und wenn ja, welche.

Freundliche Grüße

n e l l a
Daniela Truffer
Gründungsmitglied Menschenrechtsgruppe Zwischengeschlecht.org

Mobile +41 (0) 76 398 06 50
presse_at_zwischengeschlecht.info

http://zwischengeschlecht.org
Regelmäßige Updates: http://zwischengeschlecht.info

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Kosmetische Genitaloperationen an Kindern im UKGM? Aber wir doch nicht!




HINTERGRUND:
KOSMETISCHE GENITALOPERATIONEN AN KINDERN

 
     INHALT:
     1.  Jeden Tag wird in einer Kinderklinik ein wehrloses Kind verstümmelt
     2.  Hunde besser vor Verstümmelung und Kastration geschützt als Kinder
     3.  "fundamentaler Verstoß gegen körperliche Unversehrtheit"
     4.  Politische Instrumentalisierung durch Schwule und Lesben
     5.  Diskussion über gesetzliches Verbot notwendig
 

1.  Jeden Tag wird in Deutschland in einer Kinderklinik mindestens ein wehrloses Kind irreversibel genitalverstümmelt.

Zwischengeschlecht.org «Körperliche Unversehrtheit auch für Zwitter!» (Bild: NZZ Format/SF1)

Die Mediziner nennen es "korrigierende", "angleichende" oder "rekonstruktive Eingriffe".

Überlebende Betroffene sprechen ihrerseits von Genitalverstümmelung, uneingewilligten Zwangsoperationen und Zwangskastrationen und von medizinischer Folter.

Etwa jedes 1000. Kind wird mit "auffälligen" körperlichen Geschlechtsmerkmalen geboren (Zwitter, Hermaphroditen, "Intersexuelle").

Auch das Universitätsklinikum Gießen und Marburg (UKGM) sowie das Klinikum Fulda (Akademisches Lehrkrankenhaus der Phillips-Universität Marburg) haben Genitaloperationen im Angebot u.a. für Kleinkinder "mit zu großer Klitoris" oder sonstwie "auffälligen Geschlechtsorganen". Bundesweit sollen es über 100 Kinderchirurgien sein, darunter auch zahlreiche kleine bis Kleinst-Anbieter.

Das florierende kosmetisch-chirurgische Angebot umfasst u.a. "Klitorisverkleinerungen", "Peniskorrekturen", "Anlegen einer Neovagina", "Verlegung der Harnröhre", Kastrationen, Gebärmutterentfernungen, usw. usf.

Kosmetische Genitaloperationen an Kleinkindern werden von Kliniken und anderen Anbietern aggressiv vermarktet unter Dutzenden von verschiedenen "Diagnosen" wie "Hypospadie", "AGS/CAH", "Pseudohermaphroditismus", "Inters*xualität", "Epispadie", "AIS", "Disorders of Sex Development (DSD)", "Gonadendysgenesie", "Swyer", "Turner", etc.

Diese Operationen erfolgen seit Jahrzehnten als unkontrollierte Menschenexperimente ohne ethische Überwachung. Die angebliche Wirksamkeit der medizinisch nicht notwendigen, irreversiblen Eingriffe wurde bis heute nie klinisch bewiesen. Die einschlägigen AMWF-Leitlinien stehen alle heute noch unverändert auf der niedrigsten Evidenzstufe S1.

2. Hunde besser vor Verstümmelung geschützt als Kinder

Seit 15 Jahren klagen zwangsoperierte Zwitter in Deutschland die Genitalverstümmelungen in den Kinderkliniken öffentlich an und fordern die Medizyner zum Aufhören und die Politik zum Handeln auf – bisher vergeblich.

Die Bundesregierung gab wiederholt zu Protokoll, von unzufriedenen Zwangsoperierten nichts zu wissen (Drucks. 14/5627), und sah keinen Handlungsbedarf (Drucks. 16/13269).

Aktuell sind in Deutschland Haustiere besser geschützt als Kinder: Während z.B. Hunde ohne medizinische Notwendigkeit weder kupiert noch kastriert werden dürfen, wird in den Kinderkliniken ungehindert weiter kosmetisch verstümmelt und kastriert.

Laut neuesten BMBF-Studien sind ab 3 Jahren nach wie vor 90% aller bedrohten Kinder durchschnittlich mehrfach kosmetisch operiert.

Ähnlich wie bei Betroffenen von sexualisierter Gewalt ("Kindesmissbrauch") ist der Rechtsweg für Überlebende ein Alptraum und eine Farce. Da die Verstümmelungen meistens vor dem 2. Lebensjahr erfolgen, haben Überlebende in der Regel keine Chance, vor Ablauf der Verjährung zu klagen. Die meisten leiden zudem an mit den Eingriffen verbundenen, schweren Traumatisierungen.

3. Westliche Form der Genitalverstümmelung

Seit den frühen 1990er Jahren klagen Überlebende die medizinisch nicht notwendigen Zwangsbehandlungen an Kindern mit "atypische Genitalien" öffentlich an als "westliche Form der Genitalverstümmelung" und kritisieren die Doppelmoral, wie in westlichen Kulturen einerseits die weibliche Genitalverstümmelungen in Afrika (FGM/FGC) als "barbarisch" gebrandmarkt und verurteilt werden, während gleichzeitig die chirurgischen Genitalverstümmelungen an Zwittern in Kinderkliniken vor der eigenen Haustüre ausgeblendet und geleugnet werden.

Seit 10 Jahren werden die frappierenden Übereinstimmungen zwischen den chirurgischen Genitalverstümmelungen in westlichen Kinderkliniken und der weiblichen Genitalverstümmelung in Afrika auch von namhaften FGM-Expertinnen, JuristInnen und Menschenrechtsorganisationen öffentlich angeprangert, in Deutschland etwa durch Marion Hulverscheidt, Hanny Lightfoot-Klein, Fana Asefaw, Konstanze Plett, Oliver Tolmein, Andreas Nentwich, Terre des Femmes und Amnesty Deutschland.

4. "fundamentaler Verstoß gegen körperliche Unversehrtheit"

Seit 1997 werden kosmetische Genitaloperationen an Kindern nebst von erwachsenen Betroffenen auch von namhaften Bioethikern, Juristen und Kulturwissenschaftlern öffentlich kritisiert. Seit 2004 beurteilen Menschenrechtsorganisationen wie Terre des Femmes und Amnesty Deutschland kosmetische Genitaloperationen an Kindern als "schwere Menschenrechtsverletzung" und "fundamentaler Verstoß gegen das Recht auf körperliche Unversehrtheit".

2007 gelang es der Betroffenen Christiane Völling, die als Ausnahme erst im Alter von 18 Jahren operiert wurde, als erster und bisher immer noch einziger, ihren ehemaligen Chirurgen zu verklagen, unmittelbar vor Eintritt der absoluten Verjährung. 2008 erkannte das OLG Köln letztinstanzlich das "Selbstbestimmungsrecht [...] in ganz erheblichem Maße verletzt" (5 U 51/08).

2009 rügte das von Betroffenen angerufene UN-Komitee CEDAW die Bundesregierung wegen mangelnden "wirksamen Maßnahmen zum Schutz ihrer Menschenrechte" (CEDAW/C/DEU/CO/6).

Am 8. November 2011 behandelte der UN-Ausschuss gegen Folter erstmals das Thema, sprach von "Verstümmelung", "Zwangsoperationen" und "nicht notwendigen Operationen" und rügte mehrfache Verstöße gegen die Anti-Folter-Konvention.

Am 23. Februar 2012 veröffentlichte der Deutsche Ethikrat im Auftrag der Bundesregierung eine Stellungnahme "Inters*xualität". In einer ersten Einschätzung vom 15. Juni 2011 hatte der Deutsche Ethikrat bereits festgehalten: "Ein zentraler Punkt ist das Recht der Betroffenen auf körperliche Unversehrtheit. [...] Hier findet das Elternrecht seine Grenzen und auch dies spricht dafür, mit solchen Eingriffen so lange wie möglich zu warten, damit die betroffenen Inters*xuellen selbst entscheiden können." In seiner Stellungnahme anerkannte der Deutsche Ethikrat ausdrücklich das physische und psychische Leiden der Betroffenen von kosmetischen Genitaloperationen und -behandlungen und bekräftigte den Vorrang des Rechts auf körperliche Unversehrtheit und des Rechts auf eine offene Zukunft der Betroffenen. Weiter forderte der Deutsche Ethikrat u.a. dazu auf, Betroffene zu entschädigen und bei kosmetischen Genitaloperationen die Verjährung analog den bereits bestehenden Gesetzen betreffend s*xualisierte Gewalt an Kindern und Schutzbefohlenen auszusetzen.

5. Politische Instrumentalisierung durch Schwule und Lesben

Vermehrt Erwähnung in aktuellen politischen Debatten fanden Zwitter und damit Betroffene von Genitalverstümmelung in Kinderkliniken in letzter Zeit vor allem durch dritte Interessensgruppen. Abgesehen von wenigen löblichen Ausnahmen (vgl. u.a. die aktuellen Anträge von Studierenden an die Senate der Universitäten in Gießen und Marburg) wurden Betroffene dabei leider einmal mehr bevormundet und benutzt – als Kanonenfutter im "Kampf gegen das Zweigeschlechtersystem" oder für "Schutz von sexuellen Minderheiten vor Diskriminierung", etwa jüngst in politischen Debatten um "Personenstand" und "Sexuelle Identität".

Denn die betreffenden politischen Interessensgruppen richten ihren Blick in der Regel nicht auf die realen, zwangsoperierten Zwitterkörper, sondern auf ein fiktives unversehrtes Ideal, das ihre eigenen Wunschvorstellungen verkörpert. Dabei setzen sie unhinterfragt – und tatsachenwidrig – voraus, dass alle Zwitter auf Grund ihrer quasi "körpergewordenen Aufhebung des Zweigeschlechtersystems" ihre Ziele teilen würden. Und adoptieren "Intersexuelle" ungefragt als eine Unterabteilung ihrer eigenen Gruppe, oder hängen sie als Schlusslicht bei sich hinten an (z.B. "LGBTQI").

Sofern diese dritten Interessensgruppen die Leiden der Betroffenen von Genitalverstümmelungen überhaupt behandeln, propagieren sie als Heilmittel wiederum einzig ihr eigenes Anliegen, z.B. die Abschaffung der Geschlechter, oder benutzen die Verstümmelungen als wissenschaftliches Rohmaterial für Geschlechtertheorien.

Entsprechend mehren sich in letzter Zeit auf Länderebene politische Beschlüsse, in denen vorgeblich etwas zur Verbesserung der Lage "Intersexueller" unternommen werden soll. Tatsächlich wurden aber die täglichen Genitalverstümmelungen vor der eigenen Haustüre entweder glatt geleugnet, z.B. vom Berliner Senat (Drucks. 16/144436) oder in der Bremischen Bürgerschaft (taz, 25.02.2011). Oder die Genitalverstümmelungen werden in konkreten Maßnahmen stillschweigend ausgeklammert, vgl. Hamburgische Bürgerschaft (Drucks. 19/4095).

U.a. 2009 und 2010 wurden "Intersexuelle" auch im Bundestag immer wieder Dutzende Male in offiziellen Dokumenten erwähnt  – kein einziges Mal ging es dabei konkret um die Beendigung der täglichen Verstümmelungen.

Umso erfreulicher, dass aktuell an der Justus-Liebig-Universität Gießen und an der Philipps-Universität Marburg schwul-lesbische Hochschulgruppen in praktischer Solidarität Anträge an den jeweiligen Senat initiierten, welche die Anliegen der Betroffenen von kosmetischen Genitaloperationen ins Zentrum stellen, um künftiges Leid zu verhindern und das bestehende aufzuarbeiten und auszusöhnen – positive Gegenbeispiele, die Mut machen!

6. Diskussion über gesetzliches Verbot notwendig

Seit 20 Jahren klagen Betroffene den Ärzten und der Öffentlichkeit ihr Leid. Trotzdem operieren die Mediziner stur weiter - sicher im Wissen, dass sie wegen der Verjährungsfristen und der Traumatisierung der Opfer juristisch kaum belangt werden können.

Während Genitalverstümmelungen in Afrika verurteilt und juristisch bekämpft werden, sind die Genitalverstümmelungen in Kinderkliniken vor der eigenen Haustüre nach wie vor kein Thema.

Die Genitalverstümmelungen in den Kinderkliniken müssen so schnell wie möglich gestoppt werden, "eines der dunkelsten Kapitel der Medizingeschichte" (Apotheken Umschau, 01.06.2011) muss beendet und öffentlich aufgearbeitet, das Unrecht der Medizinversuche muss gesellschaftlich anerkannt und so weit wie noch möglich ausgesöhnt werden.

Die Menschenrechtsgruppe Zwischengeschlecht.org fordert ein Verbot von kosmetischen Genitaloperationen an Kindern und Jugendlichen sowie "Menschenrechte auch für Zwitter!".

Betroffene sollen später selber darüber entscheiden, ob sie Operationen wollen oder nicht, und wenn ja, welche.

Freundliche Grüße

n e l l a
Daniela Truffer
Gründungsmitglied Menschenrechtsgruppe Zwischengeschlecht.org

Mobile +41 (0) 76 398 06 50
presse_at_zwischengeschlecht.info

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Regelmäßige Updates: http://zwischengeschlecht.info

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Published on Saturday, April 21 2012 by nella