"Medicine goes gender"

In der Schweizerischen Ärztezeitung 47/2006 erschienen folgende 3 Beiträge zum Thema Ethik und Umgang mit Intersexualität (pdf-downloads):

1. Das ethische Dilemma bei Geschlechtszuweisungen (Anonym/Redaktion Ethik)

2. Medicine goes gender (Kathrin Zehnder)

3. Ethik: Zum Umgang mit Intersexualität (Nikola Biller-Andorno)


Kommentar in 3 Teilen:


Das Individuum

Im beschriebenen Fall werden zwei Lösungsmöglichkeiten erläutert, die einschneidende operative Eingriffe mit sich bringen. Einem Kind sollen gesunde Ovarien und ein funktionsfähiger Uterus entfernt bzw. ein Penis zu einer Klitoris "reduziert" werden. (2.)

Einmal mehr: Ein sechsjähriges Kind wird bevormundet und entmündigt, wird nicht zu seinen Gefühlen und Gedanken befragt. Offizielle Begründung:

Das kindliche Alter des Patienten bedingt, dass der aktuell 6jährige gar nicht recht mitentscheiden kann, dass also Eltern und beteiligte Ärzte für sein späteres Wohl entscheiden müssen (Konzept der Beneficience). (1.)

Was zum Beispiel für die Soziologin Kathrin Zehnder selbstverständlich ist, findet in die Überlegungen der Mediziner keinen Eingang: dem Kind wird jegliche Fähigkeit zu verstehen oder zu entscheiden von Vornherein abgesprochen. Obwohl die Operationen aufgeschoben werden können, wird arrogant und selbstherrlich über seinen Kopf hinweg entschieden - ein und für allemal. Kathrin Zehnder:

Die Geschlechtsoperationen stellen keine Notfallmassnahmen dar, sind also aufschiebbar, jedoch nicht rückgängig zu machen. Es scheint auf den ersten Blick unerklärlich, warum überhaupt darüber nachgedacht wird, solche Eingriffe bei einem Fünfjährigen vorzunehmen. (2.)

Auch Dr. med. Nikola Biller-Andorno, Professorin für Biomedizinische Ethik an der Universität Zürich, plädiert "angesichts des relativ geringen Schadens/Risikos" dafür, den "schwerwiegende[n] medizinische[n] Eingriff" aufzuschieben:

Dem Kind könnte derzeit durch Hormongaben eine Weiterentwicklung in der Knabenrolle ermöglicht werden, ohne durch eine Operation bereits irreversible Fakten zu schaffen. (...) Insbesondere könnte der "Junge" später selbst entscheiden, wie er seine geschlechtliche Identität gestalten möchte. (3.)

Doch mit solchen Kinkerlitzchen hielten sich die anonym bleibenden "behandelnden Mediziner" auch im vorliegenden Fall nicht lange auf: Das Kind wird kurzerhand als "krank" bezeichnet. Definitionsmacht der Medizin ... Und Macht wird nicht gerne aus der Hand gegeben – schon gar nicht in Kinderhände:

Der Knabe (sic!) selbst konnte bisher nur bedingt über seine Krankheit orientiert werden. Er weiss, dass er an der gleichen Hormonstörung leidet wie seine Schwester und dass (wie bei ihr bereits geschehen) gelegentlich eine Operation durchgeführt werden muss (Korrektur der Hypospadie, gleichzeitig auch Hysterektomie [?] (im Original) und Ovariektomie oder Korrektur des äusseren Genitales). (1.)

Dafür soll "er" anschliessend "langfristig" kinderpsychiatrisch begleitet werden. Das nennt man dann wohl Arbeitsbeschaffung.


Die Gesellschaft

Ein drittes Geschlecht ist bei uns derzeit nicht "gesellschaftsfähig", wie es die Leitlinie der Deutschen Gesellschaft für Urologie zu Störungen der sexuellen Differenzierung (1999) formuliert. (3.)

Der Entscheid, das Kind als Junge aufwachsen zu lassen, was eine Entfernung der inneren weiblichen Geschlechtsorgane und eine lebenslange Substitution mit männlichen Hormonen zur Folge hat, stützt sich darauf, "dass das Kind als einziger Knabe in seiner Familie eine besondere Stellung als männlicher Nachkomme" hat, "die ihm auch nach Aufklärung der Eltern über die chromosomale und anatomische Situation erhalten" bleiben wird. Die "mögliche Umwandlung des Kindes zu einem Mädchen und damit die Erhaltung der Fortpflanzungsfähigkeit" wird von den Eltern sowieso "eindeutig weniger stark gewichtet". Denn aufgrund des muslimischen Glaubens würde der Knabe "wegen der wichtigen männlichen Rolle in seiner Gesellschaft auch als 'unvollständiger Mann' seine 'Wertigkeit' behalten".

Zudem geht die Herkunft der Eltern aus dem moslemischen Land mit einer sehr schicksalsergebenen Haltung und einer Passivität im Entscheidungsprozess einher, so dass der Entscheid fast vollständig dem behandelnden Arzt übergeben wird. (1.)

Nicht das betroffene Individuum entscheidet also über seinen eigenen Körper, sondern die kulturbedingte Geschlechterrolle, die Eltern, die Religion. Oder deren selbsternannte Vertretung: die Mediziner.

Ethik-Expertin Nikola Biller-Andorno resigniert:

Gleichwohl erwähnen Leitlinien wie auch medizinische Literatur inzwischen zumeist die Forderung kritischer Stimmen, Geschlechtszuordnungen bis zur Einwilligungsfähigkeit zurückzustellen und Intersex als drittes Geschlecht anzuerkennen, wenn auch der Verweis auf diese Position in der weiteren Argumentation in der Regel folgenlos bleibt. (3.)


Theorie und Praxis

Theoretisch könnte die Entscheidung der operativen Korrektur vertagt und der Knabe im Alter von etwa 15 Jahren in den Entscheidungsprozess miteinbezogen werden. (1.)

Praktisch findet am 12. Dezember 2007 in einer Stadt in Deutschland ein Prozess statt, in dem ein Arzt wegen Körperverletzung angeklagt wird. Von einem zwischengeschlechtlichen Menschen, dessen AGS wie im vorliegenden Fall erst spät erkannt wurde, der seiner inneren weiblichen Fortpflanzungsorgane beraubt wurde und an der ihm aufgezwungenen männlichen Rolle bis heute leidet.

Das ist der Unterschied zwischen Theorie und Praxis. Zwischen Spekulation und Nachfragen. Zwischen Bevormundung und Autonomie.

Christianes Prozess auf diesem Blog:
- Christiane Völlings Geschichte
- 1. Pressemitteilung
- Demoaufruf 1. Prozesstag
- Berichterstattung 1. Prozesstag
- Pressespiegel 1. Prozesstag
- Warum Christiane Völling zur Transsexuellen gemacht werden soll
- Wegen Zwitterprozess: Druck auf Ärzte wächst
- Berichterstattung und Pressespiegel 2. Prozesstag
- Bericht provisorischer Entscheid OLG
- Bericht definitiver Entscheid OLG
- Pressespiegel definitiver Sieg vor OLG