"Das dritte Geschlecht" - SPUREN Nr. 74 (2004)

Die Zwitter Medien Offensive™ war schon da!

"Wenn man die Bundesverfassung beherzigen würde, dürfte kein Arzt mehr ungestraft eine Zwangsoperation durchführen"

>>> Spuren – Magazin für neues Bewusstsein  Gelungener Artikel unter Mitwirkung von Karin Plattner und der schweizerischen Elternselbsthilfe Intersexualität. Der Autor Claude Jaermann lässt sie Klartext reden und tut es selber auch (meine Hervorhebungen). (Nachtrag: Auch das Grundgesetz verbietet Zwangsoperationen, vgl. unten.)

Die Ärzte [...] pochten weiterhin auf eine Operation: zu grosse Klitoris verkleinern, Schamlippen anpassen und in der Pubertät die Vagina erstellen – es musste ein Mädchen werden. Auf Jolandas Frage, ob ihr Kind denn mit einer solchen Operation überhaupt einmal Empfindungen haben könne beim Lieben, drucksten die Ärzte herum. Die Chancen stünden gut, aber so genau wisse man das halt nicht. Was Jolanda noch heute fast vom Stuhl haut, war die Aussage eines Arztes, dass es für einen Mann schlimmer sei, nicht im Stehen pinkeln zu können, als es für eine Frau sei, beim Geschlechtsverkehr nichts zu verspüren. Eine Frau könne damit besser umgehen…

Fassungslos notiere ich mir das eben Gesagte. Jolanda bekam es vor fünf Jahren [1999] von einem Arzt in der Schweiz zu hören. Ich wähne mich im Mittelalter – muss mich jedoch umgehend korrigieren. Im Mittelalter waren intersexuelle Kinder besser dran als heute. Sie durften so aufwachsen, wie sie waren. [...]

Jolanda fragte die Ärzte, ob es denn aus rein medizinischer Sicht einen Grund gebe, ihr Kind operieren zu lassen. Das wurde verneint. Auch Jolandas Mann, der bis dahin eher Befürworter einer Operation war, beschlichen langsam Zweifel. Jolandas Vater begann im Internet zu suchen und fand unter dem Begriff Hermaphrodit Informationen, welche die Eltern dankbar aufnahmen. Sie wussten plötzlich, dass ihr Kind intersexuell ist und dass es Selbsthilfegruppen gab. Umgehend nahmen sie Kontakt auf mit «XY-Frauen», einer Organisation in Deutschland, die aus intersexuellen Betroffenen besteht. Sie gingen an ein Treffen und erfuhren von den tragischen Schicksalen, von unzähligen Operationen, von Schmerzen, von der Suche nach der Geschlechtszugehörigkeit. Von diesem Abend an war auch für Jolandas Mann klar: Unser Kind wird auf keinen Fall operiert. Wenige Tage vor dem geplanten Operationstermin sagten sie den verdutzten Ärzten ab. Noch heute wollen die Mediziner das Kind alle Jahre sehen und vor allem untersuchen, was die Eltern jedoch nicht zulassen. «Reden, ja,» meint Jolanda, «aber keine Beobachtung oder gar Untersuchung der Genitalien.» [...]

Wenn man den 10. Artikel der Schweizer Bundesverfassung, Abschnitt 2 beherzigen würde, dürfte kein Arzt unbestraft eine Operation mehr durchführen. Denn dort steht geschrieben: Jeder Mensch hat das Recht auf persönliche Freiheit, insbesondere auf körperliche und geistige Unversehrtheit. Dem ist nichts hinzuzufügen.

[ Nachtrag >>> Deutsches Grundgesetz (Art. 1.1, 2.1, 2.2 und 2.3). In Österreich ist das Recht auf körperliche Unversehrtheit zwar "anerkanntes höchstrangiges öffentliches Interesse", aber "kein explizites Grundrecht" ]

>>> http://spuren.ch/content/magazin/single-ansicht-nachrichten/datum////das-dritte-geschlecht.html


Die zum Schluss des Artikels erwähnte, von Kathrin Zehnder organisierte Interdisziplinäre Tagung an der Universität Freiburg/CH bildete übrigens den Ausgangspunkt für eine empfehlenswerte Buchveröffentlichung: Michael Groneberg / Kathrin Zehnder (Hrsg.): «Intersex» - Geschlechtsanpassung zum Wohl des Kindes? Erfahrungen und Analysen.

>>> Rezi bei Kitty      >>> Page des Verlages

Comments

1. On Tuesday, May 5 2009, 17:39 by Einhorn

Zu allen Zeiten der Menschheit und in allen Teilen der Erde wurden Kinder bewußt verstümmelt, die Genitalien waren dabei stets das bevorzugte Organ der Verstümmelungsaktivitäten von Erwachsenen. Darüberhinaus wurden Kindern im Mittelalter die Arme und Beine abgerissen, Augen ausgestochen sowie Hände und Füße abgeschlagen, damit sie einträglicher betteln konnten. Mädchen wurde zur Bestrafung die Klitoris abgeschnitten. Die Täter von heute befinden sich also in der Tat in bester mittelalterlicher Gesellschaft, nicht, weil es zwischengeschlechtlichen Menschen im Mittelalter besser ging als heute in Deutschland, nein, sondern weil die Täter auf dem Niveau von mehr als 500 Jahren stehengeblieben sind und noch einige weitere historische Umstände hinzutraten, gegen deren Aufarbeitung sich vehement gesträubt wird.

2. On Tuesday, May 5 2009, 18:59 by seelenlos

liebes einhorn

danke für deinen treffenden kommentar!

ich nehme an, du meinst den weiteren historischen umständen, gegen deren aufarbeitung sich vehement gesträubt wird, sowas: http://www.landbote.com/preussische... (seinerzeit zufällig beim googeln nach butenandt+mengele entdeckt und gedacht: oho!)

es ist offenbar tatsächlich so, dass anständige menschen wie z.b. Hartmut Hanauske-Abel, welche die standesverbrechen innerhalb der medizynerzunft ehrlich aufarbeiten wollen, stets sogleich weggemobbt werden: https://blog.zwischengeschlecht.info...

liebe grüsse seelenlos