Hamburg: Bürgerschaft will Zwitter stärken – Genitalverstümmelungen in Kinderkliniken ausgeklammert
By seelenlos on Saturday, October 24 2009, 14:38 - Die anderen - Permalink
Nachtrag 2011: Ausser Vereinnahmung letztlich nichts gewesen – die einzigen konkreten politischen Folgen dieses Antrages blieben 2 (erfolglose) Vereinnahmungsvorstösse von Linke und SPD zur – Überraschung! – Lockerung/Änderung des Personenstandsgesetzes. Die auch in Hamburg weiter andauernden täglichen kosmetischen Genitaloperationen in den Kinderkliniken blieben nicht nur im Antrag ausgeblendet: Es gibt in Hamburg bis heute keinen einzigen konkreten politischen Vorstoss zu ihrer Beendigung ...
Nach den historischen kleinen und grossen Anfragen und der ebenfalls historischen Anhörung vor dem Gesundheits-Ausschuss der Bürgerschaft unternimmt die Hamburgische Bürgerschaft als erstes Parlament in Deutschland erste konkrete politische Schritte: Mit Datum vom 16.7.09 wurde eine von Mitgliedern der Parteien GAL, CDU, SPD und Die Linke unterzeichneter Antrag eingereicht mit dem Titel "Intersexualität – Gesellschaftliches Bewusstsein schaffen sowie Betroffene und deren Familien stärken" (>>> Drucksache 19/4095, PDF).
In der Bürgerschaftssitzung ebenfalls vom 16.7.09 wurde dieser Antrag laut >>> offiziellem Kurzprotokoll (-> TOP 32) einstimmig angenommen!
Dadurch wird der Hamburger Senat verpflichtet, sich einzusetzen:
- für psychologischen Beistand für Betroffene und Eltern
- für eine Gesetzesänderung, dass Zwitter-Krankenakten neu erst nach 75 Jahren legal vernichtet werden dürfen
- für eine bundesweite Beratungsstelle für Zwitter und Eltern unter Einbezug der Betroffenen
- für eine Überprüfung und evtl. Änderung der PStG-Praxis der Standesämter betreffend Termindruck bei Geschlechtseintrag
- für Aufnahme des Themas "Intersexualität" in die Lehrpläne der Hamburger Schulen und Lehranstalten sowie speziell in der Fortbildung von Hebammen und Medizinern
- die Bürgerschaft über seine Bemühungen auf dem Laufenden zu halten
Kommentar:
Wieder ein historischer Vorstoss aus Hamburg, von dem sich alle übrigen Bundesländer und auch der Bundestag ruhig mal eine dicke Scheibe abschneiden könnten! Erst recht, da der Antrag mehrfach wichtige Zwitterforderungen konkret aufgreift (psychologische Unterstützung, Massnahmen gegen Unterschlagung von Krankenakten, Beratung unter Einbezug der Betroffenenselbsthilfe). Umso erfreulicher, dass der Antrag von der Bürgerschaft einstimmig angenommen wurde!
Weniger erfreulich ist hingegen schon mal, dass der Antrag sozusagen hinter geschlossenen Türen und unter ferner liefen lanciert und bisher weder von der Bürgerschaft noch von anderen involvierten Kreisen einer breiteren Öffentlichkeit bekannt gemacht wurde. Entschiedenes Eintreten aller Beteiligten für die Rechte von Zwittern sähe anders aus ...
Der Antrag fordert im Titel "Gesellschaftliches Bewusstsein schaffen" und merkt zu Beginn der Einleitung selber an, bekanntlich bestehe ein entscheidender Teil der Problematik darin, dass die blosse Existenz sowie die Leiden der Zwitter "[b]reiten Teilen der Bevölkerung [...] kaum bekannt [sind]". Leisetreterei und verschwiegenes Rumdrucksen wird hier allerdings kaum Abhilfe schaffen.
Das gravierendste Problem des Antrags ist, was NICHT drinsteht:
a) konkrete Anstrengungen zur Beendigung der genitalen Zwangsoperationen an Zwittern und
b) das Recht auf Peer Support rsp. Zugang zu Selbsthilfegruppen für alle Eltern wie Zwitter von Anfang an (nach wie vor unterschlagen Medizyner die Existenz und das Angebot der meisten Selbsthilfegruppen systematisch).
Kaum zufällig steht a) an erster Stelle auf den Forderungslisten aller Zwitter-Lobbyorganisationen und auch b) gehört zu den zentralen Forderungen.
Fairerweise muss zwar angemerkt werden, dass der Antrag Peer Support immerhin indirekt erwähnt und fördern will ("das Wissen der Betroffenen einbezieh[hen]"). Sowie weiter, dass realpolitische Veränderungen (oder – wie im vorliegenden Fall – nur schon Vorstufen dazu) zu Gunsten unterschlagenener Minderheiten sich leider generell im Nanomillimeterbereich abspielen.
Ohne vernehmbaren Auftritt auch auf dem politischen Parkett und erst recht ohne konkrete Massnahmen zu Beendigung der menschenrechtswidrigen und illegalen Zwangsoperationen landen weiterhin Zehntausende von wehrlosen Zwitterkindern auf den OP-Tischen – allein in Deutschland jeden Tag eines ...
Siehe auch:
- Genitalverstümmelung: Vereinnahmer helfen Berliner Senat beim Vertuschen (16/14436)
- Bremen: VereinnahmerInnen helfen Gesundheitsminister beim Leugnen
- Zwitter-Vereinnahmung im Bundestag: Business as usual (II)
- Bundesregierung beugt Grundgesetz Art. 2 (Menschenrecht auf körperliche Unversehrtheit)
- Kosmetische Genitaloperationen an Kindern: Gesetzgeber gefordert
- Rechtsanwalt Oliver Tolmein: "Deutschland gerügt: Menschenrechte von Zwittern nicht geschützt"
- Rechtsprofessorin Konstanze Plett: “Intersexualität aus rechtlicher Perspektive” (PDF)
Da der Antrag aktuell auf der Bürgerschaftspage nicht verfügbar ist (das PDF scheint irgendwie defekt zu sein), dokumentieren wir den Wortlaut nachfolgend:
BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
Drucksache 19/4095 19. Wahlperiode 16.09.09
Antrag
der Abgeordneten Linda Heitmann, Jenny Weggen, Jens Kerstan, Farid Müller, Michael Gwosdz, Andreas Waldowsky (GAL) und Fraktion
der Abgeordneten Harald Krüger, Olaf Böttger, Alexandra Dinges-Dierig, Lydia Fischer, Dr. Friederike Föcking, Hanna Gienow, Hjalmar Stemmann, Birgit Stöver (CDU) und Fraktion
der Abgeordneten Anja Domres, Dr. Andreas Dressel, Dr. Peter Tschentscher, Elke Badde, Thomas Böwer, Dr. Mathias Petersen, Monika Schaal, Dr. Martin Schäfer (SPD) und Fraktion
der Abgeordneten Kersten Artus, Dora Heyenn, Christiane Schneider, Norbert Hackbusch, Elisabeth Baum (Fraktion DIE LINKE) und Fraktion
Betr.: Intersexualität – Gesellschaftliches Bewusstsein schaffen sowie Betroffene und deren Familien stärkenBreiten Teilen der Bevölkerung ist kaum bekannt, dass es Menschen gibt, die sich biologisch weder Frauen noch Männern zuordnen lassen. Die jeweils auftretenden Einzelfälle gestalten sich dabei sehr unterschiedlich. Diese zwischengeschlechtlichen Menschen, die auch als Intersexuelle, Hermaphroditen oder Zwitter bezeichnet werden, werden in ihrer Kindheit häufig Eingriffen ausgesetzt, die ihnen ein Geschlecht zuweisen. Auswirkungen entstehen bezüglich Mutterschaft, Körperbild und sexueller Selbstbestimmung, aber auch der Ausübung einer Erwerbsfähigkeit. Suizide sind nicht selten.
Häufig sind daher Betroffene sowie deren Angehörige hohen Belastungen ausgesetzt. Gesellschaftliche und rechtliche Rahmenbedingungen und Wertevorstellungen sind gemeinhin darauf ausgerichtet, dass nur die beiden Geschlechter „Mann“ und „Frau“ existieren. Die verschiedenen Varianten der lntersexualität sind nicht in einer Klassifizierung zusammengefasst, sodass es keine genauen Zahlen über die Anzahl an Betroffenen in Hamburg und Deutschland gibt. Je nachdem, welche Varianten man einschließt, gehen Schätzungen weit auseinander.
Es erscheint daher notwendig, in verschiedenen Bereichen Strukturen zu schaffen, innerhalb derer Betroffene und Angehörige professionelle Hilfestellungen und Unterstützung erhalten, die den psychischen Druck abmildern sowie Selbstbestimmungsrechte stärken. Zudem ist eine stetige gesellschaftliche Aufklärung und Sensibilisierung für den Themenbereich der Intersexualität notwendig, um Unwissenheit und Vorurteilen entgegenzuwirken.
Die Bürgerschaft möge daher beschließen:
Der Senat wird ersucht,
- im Dialog mit den entsprechenden Fachgesellschaften darauf hinzuwirken, dass bei der Geburt von Kindern ohne eindeutiges Geschlecht den Eltern in jedem Fall eine unabhängige Beratung und Begleitung durch einen sachkundigen Psychologen oder eine Psychologin angeboten wird.
- die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften in Hamburg dahingehend zu ändern, dass hinsichtlich der Krankenakten bei geschlechtsverändernden Operationen eine Aktenvernichtung erst nach 75 Jahren erfolgt und sich auch für entsprechende bundesgesetzliche Regelungen einzusetzen, damit Betroffene auch im Erwachsenenalter noch die Möglichkeit zur Einsicht haben.
- sich auf der Bundesebene dafür einzusetzen, dass eine bundesweite Beratungsstelle für die Betroffenen und deren Angehörige eingerichtet wird, die den psychologischen sowie medizinischen Sachverstand zum Thema Intersexualität bündelt und das Wissen der Betroffenen einbezieht.
- zu prüfen, ob nach der Geburt ein terminlicher Druck zur geschlechtlichen Zuordnung des Kindes durch gesetzliche Regelungen oder Fachanweisungen für Standesämter besteht und gegebenenfalls durch eine Bundesratsinitiative zur Änderung des Personenstandsgesetzes für dessen Aufhebung einzutreten.
- zu prüfen, inwiefern das Thema lntersexualität in Hamburg im Rahmen des Schulunterrichts sowie allgemein des Bildungs- und Jugendbereiches bereits Bestandteil der Lehrinhalte und Leitlinien ist und im Falle des Nichtvorhandenseins darauf hinzuwirken, dass dieses Thema in die Lehrpläne und Leitlinien mit aufgenommen wird.
- sich im Dialog mit den zuständigen Bundes- und Landeskammern der Ärzte und Psychotherapeuten sowie der Hebammenverbände dafür einzusetzen, dass das Thema Intersexualität verstärkt im Rahmen von Fort- und Weiterbildungsangeboten berücksichtigt wird.
- der Bürgerschaft über seine Bemühungen zu berichten.
Comments
Bis auf die Verlängerung der Aktenaufbewahrungsfristen wären wir damit an Punkt Nr. 2 angekommen, den Michel Reiter im Jahre 2000 in seinem Beitrag: "Medizinische Intervention als Folter" vorausgesagt hat und zwar, wenn man die Opfer nicht mehr für bekloppt erklären kann, dann läßt man sie ein wenig an der Verwaltung ihrer eigenen Diskriminierung partizipieren. Wozu brauchen zwischengeschlechtliche Menschen eine Beratungsstellte auf Bundesebene, auf der sie ein wenig mitsprechen dürfen, wenn die Geburt eines zwischengeschlechtlichen Kindes als etwas ganz normales gesehen wird, wie bei einem Jungen oder einem Mädchen?
Lohnt sich auf jeden Fall, den Beitrag von Michel Reiter neben diese neue Selbstverpflichtung des Hamburger Senates
zu legen.
Dadurch wird der Hamburger Senat verpflichtet, sich einzusetzen:
für psychologischen Beistand für Betroffene und Eltern
für eine Gesetzesänderung, dass Zwitter-Krankenakten neu erst nach 75 Jahren legal vernichtet werden dürfen
für eine bundesweite Beratungsstelle für Zwitter und Eltern unter Einbezug der Betroffenen
für eine Überprüfung und evtl. Änderung der PStG-Praxis der Standesämter betreffend Termindruck bei Geschlechtseintrag
für Aufnahme des Themas "Intersexualität" in die Lehrpläne der Hamburger Schulen und Lehranstalten sowie speziell in der Fortbildung von Hebammen und Medizinern
die Bürgerschaft über seine Bemühungen auf dem Laufenden zu halten