Intersex im Bundestag: "Niemand hat das Recht, an den Genitalien eines Kindes oder Jugendlichen herumzuschneiden" - Sibylle Laurischk (FDP)
By seelenlos on Sunday, January 22 2012, 21:34 - Forderungen - Permalink
Einer der besten Redebeiträge der >>> historischen "Intersex"-Bundestagsdebatte stammte von der FDP-Abgeordeten Sibylle Laurischk.
(Einziger Wermutstropfen darin war die – an anderen Stellen des Redebeitrags allerdings mehrfach relativierte – Behauptung, seit den 1980-Jahren würde nicht mehr möglichst früh verstümmelt – tatsächlich wurde ab diesem Zeitpunkt lediglich mit den bis dahin gebräuchlichen "Klitoris"amputationen aufgehört und stattdessen auf ebenfalls verheerende chirurgische "Klitorisverkürzungen" umgestellt.
Ansonsten enthält der Redebeitrag aber praktisch alle Kernpunkte in konzentrierter Form, darunter Verstoss gegen das Recht auf körperliche Unversehrtheit, dass es sich nicht um ein parteipolitische Frage handelt, dass das Elternrecht hier seine Grenzen findet, und dass das unwürdige Vorgehen der "geschlechtszuweisenden Operationen" aufhören muss.
Und mit dem im Titel dieses Posts gerafft wiedergegebenen, deutlichen Statement erhielt Sibylle Laurisck erfreulicherweise (und zu Recht!) gar überparteilichen Beifall von der FDP, der CDU/CSU, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Es geschehen noch Zeichen und Wunder ...
Dafür von diesem Blog an die Abgeordnete Sibylle Laurischk ein ganz herzliches Danke!
Nachfolgend der Videolink zum nochmaligen Nachhören des historischen Beitrags, gefolgt vom Transkript der gesamten Rede:
Sibylle Laurischk (FDP):
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Auf die Situation von intersexuellen Menschen bin ich erstmals durch eine Veranstaltung aufmerksam geworden, auf der sie sich vorgestellt haben und auf der ich mich mit Menschen, die sich als intersexuell bezeichnen, gesprochen habe. Das war für mich eine sehr eindrucksvolle Erfahrung. Sie hat mich durchaus erschüttert, weil mir Menschen gegenübersaßen, die eine Frau oder ein Mann zu sein schienen, aber ein anderes Geschlecht hatten und sich auch damit auseinandersetzen mussten, dass sie als Kinder Operationen erlebt haben, die sie nicht verstanden haben, über die sie keine Informationen hatten und die sie ein Leben lang belasten, weil sie von Kindheit an nicht mit ihrer Situation umzugehen gelernt haben.
Das hat mir deutlich gemacht, dass wir, auch wenn es sich nur um eine kleine Gruppe in unserer Bevölkerung handelt, es hier mit grundlegenden Menschenrechtsfragen zu tun haben, insbesondere mit Fragen der Menschenwürde. Ich denke, es ist sehr sinnvoll, dass wir uns mit diesem Thema nachdrücklich und nachdenklich auseinandersetzen, es ernst nehmen und es nicht als parteipolitische Fragestellung missverstehen. Dass das keiner tut, davon bin ich überzeugt.
Wir wissen mittlerweile, dass es Menschen gibt, die eben nicht eindeutig als Mädchen oder Junge, als Mann oder Frau geboren werden. Wir wissen auch, dass das in der Vergangenheit über viele Jahre große Irritationen ausgelöst hat. Noch bis in die 80er-Jahre des letzten Jahrhunderts wurden uneindeutige genitale, chromosomale und gonadische Geschlechtsmerkmale meist schon in frühester Kindheit chirurgisch „angepasst“, oder es wurde versucht, die Geschlechtsidentität hormonell zu beeinflussen. Auch heute gibt es noch solche Ansätze.
Die Betroffenen können bzw. konnten sich im Kindesalter nicht dagegen wehren und verstehen erst langsam, was ihnen widerfahren ist. Sie fordern, Intersexualität rechtlich und gesellschaftlich anzuerkennen. Dabei berufen sie sich auch auf das Diskriminierungsverbot der UN und das Recht auf körperliche Unversehrtheit. In diesem Zusammenhang ist fast alles gesellschaftlich, rechtlich und medizinisch umstritten. Nicht nur Zeitpunkt und Reichweite der Maßnahmen, sondern auch die rechtlichen Konsequenzen, die ein „drittes Geschlecht“ haben könnte, sind bislang völlig ungeklärt. Der Deutsche Ethikrat ist daher vom Familienministerium zu einer Stellungnahme aufgefordert worden und hat unter anderem eine Onlinedebatte gestartet. Davon haben wir schon gehört. Der Ethikrat näherte sich zuerst der Frage, ob es sich bei den einzelnen Formen von Intersexualität um eine Störung oder um eine Variante derGeschlechtsentwicklung handelt. In diesem Zusammenhang mussten viele Erfahrungen und Bedürfnisse von Betroffenen bewertet und berücksichtigt werden. In einer ersten Einschätzung der öffentlichen Anhörung vom 8. Juni dieses Jahres hat der Deutsche Ethikrat verlautbart:
Medizinische Eingriffe zur Geschlechtszuweisung betreffen den Kern des Persönlichkeitsrechts jedes Menschen, seine Geschlechtsidentität, sexuelle Empfindungsfähigkeit und seine Fortpflanzungsfähigkeit. Hier findet das Elternrecht seine Grenzen und auch dies spricht dafür, mit solchen Eingriffen so lange wie möglich zu warten, damit die betroffenen Intersexuellen selbst entscheiden können.
Die abschließende Darstellung des Ethikrats wird für Anfang 2012 erwartet. Darauf sind wir alle sehr gespannt.
Den Begriff der Intersexualität prägte 1915 der Genetiker Richard Goldschmidt. Er verwies damit auf geschlechtliche Erscheinungsformen, die er als Mischungen zwischen einem idealtypischen männlichen und weiblichen Phänotyp betrachtete. Obwohl das Phänomen nunmehr fast 100 Jahre bekannt ist, stehen wir noch immer ganz am Anfang der Debatte.
Die häufig angenommene Theorie, man könne das Geschlecht medizinisch festlegen, führt heute noch immer vor allem zu genitalangleichenden Operationen. Diese Eingriffe erfordern meist langfristige Nachbehandlungen. Betroffene wissen oft nichts über den Hintergrund. Dies führt zu falschen medizinischen Folgebehandlungen. So werden zum Beispiel die auf der Krankenkassenkarte als weiblich gekennzeichneten Menschen, die aber im Kerngeschlecht xy-chromosomal sind, falsch behandelt.
Zu den psychischen Schäden gehören starke Traumatisierungen durch die Operationen und ihre Folgen. Zudem sind die Reaktionen des auf eine angeblich mögliche Geschlechtsfestlegung drängenden sozialen Umfeldes und die Tabuisierung der Intersexualität oft belastend.
Betroffene kritisieren aus diesen Gründen zu Recht die Zwangsfestlegung – insbesondere im Kindesalter – und fordern, die Genitaloperationen erst dann durchzuführen, wenn der intersexuelle Mensch die Operation aus eigenem Willen möchte und ihr zustimmen kann. Chirurgische Anpassungen im Kindesalter werden von Betroffenen mit der unsäglichen Praxis der Beschneidung weiblicher Genitalien gleichgesetzt. Das ist eine Auffassung, für die ich viel Verständnis habe. Persönlich bin ich der Auffassung, dass niemand ohne Erlaubnis und ohne die durch das Lebensalter der Betroffenen anzunehmende Einsicht das Recht hat, an den Genitalien eines Kindes oder Jugendlichen herumzuschneiden.
(Beifall bei der FDP, der CDU/CSU, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Neben diesen Geboten der Ethik wirft die bisherige Praxis erhebliche rechtliche Fragestellungen auf, denen wir uns stellen müssen. So kommen mittlerweile etliche Gutachten und Dissertationen zu dem Ergebnis, dass geschlechtszuweisende Operationen grundgesetzwidrig sein könnten und umgehend verboten werden müssten. Es mag sein, dass Intersexualität den Zahlen nach nur eine kleinere Gruppe der Gesellschaft betrifft. Die Größe einer Gesellschaft beweist sich aber im Umgang mit ihren Minderheiten.
(Beifall bei Abgeordneten der FDP)
Das unglaubliche und unwürdige Vorgehen, welches dieser Gruppe bisher widerfuhr, müssen wir thematisieren, und wir müssen eine Lösung herbeiführen, die einem demokratischen Rechtsstaat würdig ist und die die Würde intersexueller Menschen schützt.
(Beifall im ganzen Hause)
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