Historische Debatte im Bundestag: "Intersex"-Genitalverstümmelungen stoppen – keine Genderpolitik auf Kosten der Opfer (17/5528)

Zwischengeschlecht.org «Körperliche Unversehrtheit auch für Zwitter!»Aktion von Zwischengeschlecht.org, 6.2.2011 (Bild: NZZ Format)

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Nachtrag [UPDATED]:

Das war eine historische Debatte! Besonders erfreulich, dass – entgegen dem vereinnahmenden ursprünglichen Antrag der Grünen, vgl. untenstehende Pressemitteilung – praktisch alle RednerInnen sich sehr konkret und kritisch über kosmetische Genitaloperationen ausließen (sogar die Parallelen zur weiblichen Genitalverstümmelung wurden explizit erwähnt), und dass durchs Band betont wurde, dies sei erst der Anfang und dass Taten folgen müssen. Dies alles wird den Druck auf die Zwangsoperateure fraglos weiter erhöhen. Somit ist es trotz aller Vereinnahmung (siehe unten) ironischerweise auch das Verdienst des "Intersex"-Antrags 17/5528 der Grünen, einen historischen politischen Prozess konkret in Bewegung gesetzt zu haben. Dafür von diesem Blog an alle Beteiligten ein herzliches Danke!

Mittlerweile sind alle gehaltenen Redebeiträge als Videos zum online nachhören/herunterladen verfügbar:

>>> Gesamtaufnahme der 17/5528-Debatte mit allen gehaltenen Redebeiträgen (43:44)
>>>
Einleitung d. Vizepräsidentin Petra Pau (00:21)    >>> Monika Lazar (B90/Grüne, 05:20)
>>> Dr. Peter Tauber (CDU/CSU, 09:26)    >>> Christel Humme (SPD, 06:14)
>>> Sibylle Laurischk (FDP, 07:13)    >>> Rede Linke zu Prot. geg., VP Petra Pau (00:06)
>>> Jürgen Klimke (CDU/CSU, 7:49)    >>> Angelika Graf (Rosenheim) (SPD, 6:44)
>>> Überweisung durch Vizepräsidentin Petra Pau (00:26)

Sibylle Laurischk (FDP): "dass niemand das Recht hat,
an den Genitalien eines Kindes oder Jugendlichen
herumzuschneiden"

Ebenso ist das >>> schriftliche Protokoll (PDF, 1.4MB) online (Debatte zum Antrag 17/5528 siehe S. 17174-17181 sowie 17183-17184), inkl. dem direkt zu Protokoll gegebenen >>> Redebeitrag von Barbara Höll (Die Linke) im Anhang (S. 17183-17184).

>>> Kommentare auf dem Hermaphroditforum 
>>> Pressemitteilung des Bundestages, 25.11.2011
>>> Preseemitteilung der SPD, 25.11.2011 

Siehe auch:
- CEDAW im Bundestag: Nach bekanntem Muster
- Bundesregierung deckt weiterhin ZwangsOPs (16/13269)
- Bundesregierung: Leugnen, Wegschauen, Schweigen wie gehabt ... (16/13270)
- Weltweit größte Zwitter-Studie straft Bundesregierung Lügen
- Faule Eier für "die Bundesregierung"! 


Pressemitteilung von Zwischengeschlecht.org vom 23. November 2011:

Bundestag: "Intersex"-Genitalverstümmelungen stoppen – keine Genderpolitik auf Kosten der Opfer (Do 24.11.2011, 19:20-20:15h)

INHALT
1.  Jeden Tag wird ein wehrloses Kind verstümmelt
2.  Verstoß gegen Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit
3.  "Wir operieren das inzwischen 4-10 Mal pro Woche"
4.  Grüne: "Geschlechterpolitik" auf Kosten der Verstümmelten
5.  Keine Tätersprache, bitte!
6.  Körperliche Unversehrtheit ist das erste Gebot!
7.  Diskussion über gesetzliches Verbot notwendig
Anhang: Aktuelle Stellungnahmen

1.  Diagnose "auffälliges Genitale": Jeden Tag wird in Deutschland in einer Kinderklinik mindestens ein wehrloses Kind irreversibel genitalverstümmelt.

Die Mediziner nennen es "korrigierende" und "angleichende Eingriffe", neuerdings auch "Rekonstruktionen".

Überlebende Betroffene berichten ihrerseits von Genitalverstümmelungen, von uneingewilligten Zwangsoperationen ohne Evidenz und medizinische Notwendigkeit, von Zwangskastrationen und von medizinischer Folter.

2.  Kosmetische Genitaloperationen an Kindern verstoßen gegen das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit

Seit 1950 propagieren und praktizieren Mediziner systematisch medizinisch nicht notwendige Genitaloperationen an Kindern mit "atypischen Genitalien". Laut BMBF-finanzierten Studien werden in Deutschland 90% dieser Kinder durchschnittlich mehrfach kosmetisch genitaloperiert – mit verheerenden Folgen und hohen Komplikationsraten.

Seit 1993 klagen Betroffene öffentlich über "Verlust der sexuellen Empfindsamkeit" und "Verletzung der körperlichen Unversehrtheit" und fordern die Beendigung von kosmetischen Eingriffen ohne informierte Zustimmung der Betroffenen selbst.

Die Mediziner jedoch stellen sich taub und verstümmeln unbeirrbar weiter bis heute:

3.  "Wir operieren das inzwischen vier bis zehn Mal pro Woche",

gibt etwa in der gestern mit dem "Europäischen Journalistenpreis" ausgezeichneten ARTE-Dokfilm "Tabu Intersexualität" von Jutta Dombrowe ein bekannter Kinderchirurg zu Protokoll.

Und: Es gebe keine Garantie, "dass sich bei einer Klitorisreduktion die Empfindsamkeit nicht verändern würde. Das kann keiner."

Der Lübecker "EuroDSD"-Chef Olaf Hiort rechtfertigt in derselben Dokumentation kosmetische Genitaloperationen an Kindern seinerseits lakonisch als "in unserer Gesellschaft letztendlich der übliche Weg".

4.  Grüne: "Geschlechterpolitik" auf Kosten der Verstümmelten

Seit 15 Jahren sind Betroffene solcher nicht-eingewilligter Eingriffe auch (scheinbar) Thema im Bundestag. Das nächste Mal morgen Donnerstag, 24.11.2011, von 19:20–20:15 Uhr (Drucksache 17/5528).

Jedoch, statt endlich die Beendigung kosmetischer Genitaloperationen in den Kinderkliniken ins Zentrum zu stellen, soll nach dem Antrag der Grünen konkret einmal mehr einzig am Personenstandsrecht gedreht werden.

Angestrebtes Ziel der Grünen: dass künftig "bei der Angabe „Geschlecht“ nicht nur zwei Antworten möglich sind" – bekanntlich ein politisches Anliegen ganz anderer Interessensgruppen (die wohlbemerkt noch nie um die Unversehrtheit ihrer eigenen Genitalien zu fürchten brauchten!).

Dabei wehren sich Betroffene von kosmetischen Genitaloperationen in Kinderkliniken seit langem explizit gegen solche politischen Vereinnahmungen durch Dritte.

Stattdessen wünschen sich Betroffene vom Bundestag, dass ihr ureigenes, legitimes und begründetes Anliegen nach Beendigung der Verstümmelungen endlich ernst genommen und konkret angepackt wird – statt letztlich einmal mehr bloß chancenlose "Genderpolitik" auf ihre Kosten zu betreiben.

5.  Keine Tätersprache, bitte!

Erst unter ferner liefen und ohne konkrete gesetzgeberische Konsequenzen werden im Antrag der Grünen kosmetische Genitaloperationen beschönigend umschrieben als "prophylaktische[s] Entfernen und Verändern von Genitalorganen [...] bei intersexuellen Kindern".

Das ist Tätersprache! Kosmetische Eingriffe als "Prophylaxe" ausgeben zu wollen würde keinem Betroffenen einfallen.

6.  Körperliche Unversehrtheit ist das erste Gebot!

Im Gegensatz zum aktuellen Antrag der Grünen stellen Betroffenenverbände wie "Intersexuelle Menschen e.V.", "IVIM" und "Zwischengeschlecht.org" in ihren Forderungslisten einhellig die Beendigung der nicht-eingewilligten "Behandlungen" an erste Stelle.

Ein spezieller "Geschlechtseintrag in der Geburtsurkunde" für "intersexuelle" Kinder, wie von den Grünen in ihrem Namen propagiert, fordert dagegen kein einziger Betroffenenverband.

(Im Gegenteil sprechen sich Betroffene seit langem ausdrücklich GEGEN einen solchen amtlichen Eintrag aus, wegen der begründeten Befürchtung, dass dadurch bedrohte Kinder von überforderten Eltern erst recht zur Verstümmelung freigegeben werden.)

7.  Diskussion über gesetzliches Verbot der Verstümmelungen notwendig

Seit 20 Jahren klagen Betroffene den Ärzten und der Öffentlichkeit ihr Leid. Trotzdem operieren die Mediziner unkontrolliert weiter – unbeirrbar im Wissen, dass sie wegen der Verjährungsfristen und der Traumatisierung der Opfer juristisch kaum belangt werden können.

Während Genitalverstümmelungen in Afrika verurteilt und juristisch bekämpft werden, sind die Genitalverstümmelungen in Kinderkliniken vor der eigenen Haustüre nach wie vor kein Thema.

Betroffene fordern: Die Genitalverstümmelungen in den Kinderkliniken müssen so schnell wie möglich gestoppt werden!

"Eines der dunkelsten Kapitel der Medizingeschichte" (Apotheken Umschau, 01.06.2011) muss beendet und anschließend öffentlich aufgearbeitet, das "Unrecht der Medizinversuche" (Oliver Tolmein) muss gesellschaftlich anerkannt und so weit wie noch möglich ausgesöhnt werden.

Die Menschenrechtsgruppe Zwischengeschlecht.org fordert ein Verbot von kosmetischen Genitaloperationen an Kindern und Jugendlichen sowie "Menschenrechte auch für Zwitter!".

Betroffene sollen später selber darüber entscheiden, ob sie Operationen wollen oder nicht, und wenn ja, welche.

Freundliche Grüße

n e l l a
Daniela Truffer
Gründungsmitglied Menschenrechtsgruppe Zwischengeschlecht.org

Mobile +41 (0) 76 398 06 50
presse_at_zwischengeschlecht.info

http://zwischengeschlecht.org
Regelmäßige Updates: http://zwischengeschlecht.info
 


ANHANG: AKTUELLE STELLUNGNAHMEN

Zwischengeschlecht.org «Körperliche Unversehrtheit auch für Zwitter!» (Bild: NZZ Format/SF1)

a)  UN-Ausschuss gegen Folter (2011)
b)  Terre des Femmes (2004)
c)  OLG Köln (2008)
d)  Amnesty Deutschland (2010)
e)  Deutscher Ethikrat (2011)

a)  UN-Ausschuss gegen Folter: "Verstümmelung", "Zwangsoperationen an Intersex-Kindern", "nicht notwendige Operationen"

Am 04.11.2011 befasste sich in Genf der UN-Ausschuss gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (CAT) zum ersten Mal mit Genitaloperationen in Kinderkliniken – und fand dabei deutliche Worte.

b)  Terre des Femmes: "gleich schädlich wie weibliche Genitalverstümmelung"

2004 kam ein Artikel in der TDF-Zeitschrift "Menschenrechte für die Frau" zu folgendem Ergebnis, auf welches die Terre des Femmes bis heute verweist: Genitalverstümmelungen an Zwittern sind als körperlich vergleichbar schädlich einzustufen wie Genitalverstümmelungen an Frauen; Zwitter leiden außerdem im Vergleich noch an zusätzlichen seelischen (Folge-)Schäden.

Eine Einschätzung, die seit längerem von immer mehr FGM-ExpertInnen geteilt wird, darunter Marion Hulverscheidt (2000), Hanny Lightfoot-Klein (2003/2007) und Fana Asefaw (2005).

c)  OLG Köln: "Selbstbestimmungsrecht in ganz erheblichem Maße verletzt"

2007 gelang es Christiane Völling, die als Ausnahme erst im Alter von 18 Jahren operiert wurde, als erster und bisher immer noch einziger Betroffener, ihren ehemaligen Chirurgen zu verklagen, unmittelbar vor Eintritt der absoluten Verjährung. 2008 erkannte das OLG Köln letztinstanzlich das "Selbstbestimmungsrecht [...] in ganz erheblichem Maße verletzt" (5 U 51/08).

d)  Amnesty Deutschland: "fundamentaler Verstoß gegen körperliche Unversehrtheit"

2010 verabschiedete die Deutsche Sektion von Amnesty International eine Motion und wertete darin "die medizinische Praxis [...] als fundamentaler Verstoß gegen die Menschenrechte (Recht auf körperliche Unversehrtheit, auf Selbstbestimmung und Würde und auf Nicht-Diskriminierung)".

e)  Deutscher Ethikrat: "Recht der Betroffenen auf körperliche Unversehrtheit"

Auf Februar 2012 erarbeitet aktuell der Deutschen Ethikrat im Auftrag der Bundesregierung eine Stellungnahme zur Problematik. In einer ersten Einschätzung vom 15. Juni 2011 hielt der Deutsche Ethikrat u.a. fest:

"Ein zentraler Punkt ist das Recht der Betroffenen auf körperliche Unversehrtheit. [...] Hier findet das Elternrecht seine Grenzen und auch dies spricht dafür, mit solchen Eingriffen so lange wie möglich zu warten, damit die betroffenen Intersexuellen selbst entscheiden können."

Die Menschenrechtsgruppe Zwischengeschlecht.org fordert ein Verbot von kosmetischen Genitaloperationen an Kindern und Jugendlichen sowie "Menschenrechte auch für Zwitter!".

Betroffene sollen später selber darüber entscheiden, ob sie Operationen wollen oder nicht, und wenn ja, welche.

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