Offener Brief von Zwischengeschlecht.org zur APE-AGPD 2010, 5.11.10
APE-AGPD 2010, Augsburg 5.11.: Unser Beitrag zum 7. Intersex Awareness Day 2010
>>> Infosseite zum Protest >>> Bericht Demo 5.11. >>> Pressemitteilung 3.11.10
[ Eine Kopie dieses Offenen Briefes ging auch an die Medizinerverbände DGK und DGKCH als Follow-Up zum Offenen Brief vom 18.9.10 ]
>>>
Der Offene Brief als PDF
Zwischengeschlecht.org
Menschenrechte auch für Zwitter!
Postfach 2122
8031 Zürich
info_at_zwischengeschlecht.org
Arbeitsgemeinschaft und Sektion
Pädiatrische Endokrinologie und Diabetologie
Universitätsklinik für Kinder- und
Jugendmedizin
Eythstr. 24
89075 Ulm
Augsburg, 5. November 2010
Offener Brief von Zwischengeschlecht.org zur JA-PED 2010
Sehr geehrte Damen und Herren
Als sogenannt 'intersexuelle' Menschen und in diesem Zusammenhang auch
Betroffene von nicht eingewilligten medizinischen Massnahmen sind wir sehr
besorgt darüber, dass Ihre Organisationen ebensolche Zwangsmassnahmen
propagieren und durch ihre Mitglieder durchführen lassen.
Wir beziehen uns dabei insbesondere auf die AWMF-Leitlinien 027/022 "Störungen
der Geschlechtsentwicklung" und 027/047 "Adrenogenitales Syndrom", die
wiederholt solche kosmetischen Eingriffe an Kleinkindern propagieren und dabei
ethische und menschenrechtliche Gesichtspunkte entweder gar nicht oder nicht
adäquat berücksichtigen.
Zwar bezieht sich die Leitlinie 027/022 teilweise unter anderem auf das
Konsensuspapier "Ethische Grundsätze und Empfehlungen bei DSD" der
Arbeitsgruppe Ethik im Netzwerk Intersexualität "Besonderheiten der
Geschlechtsentwicklung" (1). Dessen Schlussfolgerungen werden jedoch in den
Leitlinien einseitig und selektiv berücksichtigt. So benutzt zum Beispiel die
Leitlinie das Ethikpapier dazu, Grund- und Menschenrechte der Kinder zu
negieren, indem es abschliessend als einziger Beleg dafür hinzugezogen wird,
dass "[r]echtlich [...] letztlich den Eltern die Entscheidung [zusteht]".
Dabei wird ausgeblendet, dass auch das Ethikpapier verschiedentlich bestätigt,
dass auch die Kinder Rechte haben, darunter insbesondere das Recht auf
"körperliche Integrität und Lebensqualität, insbesondere im Bereich der
Fortpflanzungsfähigkeit sowie des sexuellen Erlebens, und die freie Entwicklung
der Persönlichkeit", sowie das "Recht von Kindern und Jugendlichen auf
Partizipation bzw. Selbstbestimmung" (2).
Ebenso hält auch das Ethikpapier unmissverständlich fest, dass medizinisch
nicht notwendige, irreversible Eingriffe an Kindern klar unzulässig sind:
"Maßnahmen, für die keine zufrieden stellende wissenschaftliche Evidenz
vorliegt, sowie Maßnahmen, die irreversible Folgen für die Geschlechtsidentität
oder negative Auswirkungen auf Sexualität oder Fortpflanzungsfähigkeit haben
können, sind besonders begründungs- und rechtfertigungspflichtig und bedürfen
einer zwingenden medizinischen Indikation." (3)
Auf die grund- und menschenrechtlichen Implikationen medizinisch nicht
notwendiger Eingriffe ohne Evidenz geht die Leitlinie 027/022 gar nicht erst
ein.
Die 2010 neu eingeführte Leitlinie 027/047 "Adrenogenitales Syndrom" lässt
ethische Bedenken gleich ganz außen vor und propagiert stattdessen medizinisch
nicht notwendige „Genitalkorrekturoperationen“ an Kleinstkindern als
selbstverständlich:
„In der Regel wird die Operation in Deutschland im ersten Lebensjahr
durchgeführt.“
Nebst unkontrollierten chirurgischen Menschenversuchen leistet die Leitlinie
027/047 auch unkontrollierten pränatalen Hormonexperimenten mit Dexamethason
Vorschub. Zwar hält die Leitlinie hierzu immerhin fest:
"Die pränatale AGS-Therapie ist nach wie vor eine experimentelle
Therapie. Sie sollte im Rahmen kontrollierter Studien durchgeführt werden
(zentrale Datenerfassung für die Arbeitsgemeinschaft Pädiatrische
Endokrinologie über Prof. Dr. H.G. Dörr, Kinder- und Jugendklinik der
Universität Erlangen)."
Trotzdem belässt es die von Prof. Dr. Dörr mitverantwortete AWMF-Leitlinie
027/042 letztlich bei unverbindlichen Empfehlungen ("sollte") – und erlaubt es
so eigenmächtig "experimentierenden" Medizinern, dies weiterhin nach eigenem
Gutdünken willkürlich zu tun, ohne dass sie für ihre menschenrechtswidrigen
unkontrollierten Humanexperimente je irgendwelche Konsequenzen zu
vergegenwärtigen hätten.
Dieses Unterlassung ist umso empörender, als Prof. Dr. Dörr schon seit längerem
beklagt, dass sich die meisten Endokrinologen seit 1990, also seit zwanzig
Jahren einen Deut um die Datenerfassung kümmern:
"Das Ausfüllen der Fragebögen erfolgt auf freiwilliger Basis. [...] Leider muss
man somit feststellen, dass die Fragebögen nahezu nie komplett ausgefüllt
zurückgeschickt werden [...]. Aufgrund der derzeit bestehenden Strukturen
besteht jedoch keine Möglichkeit, gezielt nach den fehlenden Daten
nachzufragen.[...] Man muss allerdings davon ausgehen, dass die dokumentierten
Fälle in der Datenbank nur einen Teil der tatsächlich pränatal behandelten
Fälle in Deutschland darstellen. Zum Beispiel wurden für das Jahr 1999 nur 2
Fälle und für das Jahr 2000 überhaupt kein Fall dokumentiert."
(4)
"Dexamethason wird nicht selten großzügig Risikoschwangeren
verordnet, ohne dabei einige der Grundregeln zu beachten, (…) und vor allem
ohne die schriftliche Aufklärung der betroffenen Familie über die Therapie
einschließlich der potenziellen Nebenwirkungen für Mutter und
Kind." (4)
Unserer Auffassung nach sind seit den Nürnberger Prozessen unkontrollierte
Menschenexperimente, noch dazu ohne umfassende Aufklärung, nicht nur ethisch,
sondern auch rechtlich nicht mehr haltbar, und eigentlich ein Fall für den
Staatsanwalt.
Es ist verdankenswert, dass ein Mitglied der APE hier hinschaut und die
Tatsachen beim Namen nennt. Dass eine zwei Jahre später erstellte Leitlinie aus
diesen bekannten Tatsachen keine Konsequenzen zieht, stimmt mehr als
nachdenklich.
Unter diesen Voraussetzungen lässt die aktuell auf 2011 angekündigte
AWMF-Leitlinie 027/029 "Hypospadie" unter Federführung derselben
Verantwortlichen wie schon bei den Leitlinien 027/022 "Störungen der
Geschlechtsentwicklung" und 027/047 "Adrenogenitales Syndrom", nämlich DGKJ,
APE, AG DSD/Störungen der Geschlechtsdifferenzierung und DGE, wenig Gutes
erahnen.
Wie interne Untersuchungen der APE (5) und ESPE (6) zudem bestätigen, sind es
hauptsächlich Endokrinologen, die allein oder zusammen mit einem
Kinderchirurgen in den Kinderkliniken den Eltern medizinisch nicht notwendige,
irreversible Genitaloperationen aufdrängen.
Eine Mutter, die von einer Netzwerk DSD/Intersexualität-Endokrinologin
"beraten" wurde:
„Wir Eltern wurden von den Ärzten massiv unter Druck gesetzt, das Kind
geschlechtsbestimmend operieren zu lassen, obwohl es vollkommen gesund war und
keine Beschwerden hatte. Nicht zu operieren, wäre für das Kind ein
gesellschaftliches Desaster, lautete die Begründung. Die Rede war zuerst von
einem Mädchen. ‘Aber wir machen auch einen Bub, wenn Sie das lieber wollen’,
bot uns die Ärztin an.“ (7)
Als Betroffene sowohl von nicht eingewilligten "Genitalkorrekturen" wie
auch von nicht eingewilligten Gonadektomien sind wir über diese Leitlinien und
solche "Beratungen" entsetzt und halten fest:
Geschlechtszuweisende chirurgische Genitalkorrekturen ohne medizinische
Indikation, wie sie auch in Deutschland immer noch regelmässig an Kleinkindern
durchgeführt werden, sind auch in der medizinischen Lehre alles andere als
unumstritten. Nach wie vor gibt es keine gesicherten Erkenntnisse, dass sie auf
lange Sicht wirksam und sicher sind. Hingegen gibt es viele Indizien, welche
ihre Wirksamkeit in Frage stellen.
Weder ist gesichert, dass Genitalkorrekturen langfristig zu besseren
psychosozialen Resultaten führen, als wenn sie unterlassen werden. Noch kann
garantiert werden, dass ein Kind sich entsprechend der ihm zugewiesenen
Geschlechtsidentität entwickelt. Im Gegenteil, aktuelle Studien
belegen:
"Die Behandlungsunzufriedenheit von Intersexuellen ist [...]
eklatant hoch. [...] Ein Drittel [der Patienten] bewertet
geschlechtsangleichende Operationen als zufriedenstellend bzw. sehr
zufriedenstellend, ein weiteres Drittel ist unzufrieden bzw. sehr unzufrieden
und das letzte Drittel ist z.T. zufrieden, z.T. unzufrieden."
(8)
Die Behandlungszufriedenheit ist bei intersexuellen Erwachsenen und auch Eltern
intersexueller Kinder "gering". Eltern beurteilen "die behandelnden
Ärzte/Ärztinnen schlechter als Eltern von Kindern mit anderen chronischen
Erkrankungen". (9) "Als Ergebnis zeigt sich, dass viele Erwachsene mit DSD mit
der medizinischen Behandlung sehr unzufrieden sind." (10)
"The outcome of early genital vaginoplasty is poor
and repeat procedures are common. Complications such as stenosis and persistent
offensive vaginal discharge and bleeding are common. [...] It is also
increasingly clear that clitoral surgery in childhood is detrimental to adult
sexual function." (11)
„Auch aus der Literatur ist bekannt, dass sich ein
überdurchschnittlich hoher Prozentsatz von Menschen mit DSD im Lauf der
Pubertät oder im Erwachsenenalter entschließt, das ihnen zugewiesene soziale
Geschlecht zu wechseln.“ (12)
Dass die Wirksamkeit der chirurgischen und hormonellen Behandlungsmethoden an
Kleinkindern auch nach sechzigjähriger Praxis immer noch nicht erwiesen werden
konnte, unterstreicht zudem auch die aktuelle Leitlinie selbst, die sich
bekanntlich auf der niedrigsten Entwicklungsstufe 1 befindet.
Flächendeckende prophylaktische Gonadektomien sind laut medizinischen Studien
in den meisten Fällen medizinisch nicht notwendig, haben aber für die
Betroffenen lebenslange, sehr schwerwiegende Folgen, insbesondere bei
anschliessender Hormonersatztherapie entgegen der ursprünglichen
Hormonproduktion des Körpers. So beträgt beispielsweise bei CAIS das
Krebsrisiko lediglich 0.8 %, bei PAIS 15 %. (13) Sogar Wünsch und Wessel halten
in einer aktuellen Publikation fest: "Indikation und Zeitpunkt der
Gonadenentfernung müssen dem individuellen Tumorrisiko angepasst werden. Der
Schutz der Fertilität ist ein zentrales Anliegen." (14)
Auch aus ethischen und juristischen Gründen sind geschlechtszuweisende
chirurgische Genitalkorrekturen und prophylaktische Gonadektomien an Kindern
ohne deren informierte Zustimmung strikt abzulehnen.
Wie bereits eingangs erwähnt, sind laut "Ethische Grundsätze und Empfehlungen"
irreversible, medizinisch nicht notwendige Eingriffe ohne ausreichende Evidenz
klar unzulässig:
"Maßnahmen, für die keine zufrieden stellende
wissenschaftliche Evidenz vorliegt, sowie Maßnahmen, die irreversible Folgen
für die Geschlechtsidentität oder negative Auswirkungen auf Sexualität oder
Fortpflanzungsfähigkeit haben können, sind besonders begründungs- und
rechtfertigungspflichtig und bedürfen einer zwingenden medizinischen
Indikation. [...] Die Verfügung über Organe und Strukturen, die für die
körperliche Integrität oder Geschlechtsidentität wichtig sind (z.B.
Keimdrüsen), sollten in der Regel – wenn keine gewichtigen, das Kindeswohl
betreffenden Gründe entgegenstehen – dem Betroffenen selbst überlassen
bleiben." (15)
2010 bestätigte der Deutsche Ethikrat:
"Der Umgang mit der Intersexualität berührt eine
Reihe medizin-, rechts- und sozialethischer Fragen, insbesondere das Recht auf
körperliche Unversehrtheit." (16)
Und auf dem Forum Bioethik des Deutschen Ethikrates vom 23.6.2010 fand die
Leitung der Arbeitsgruppe Ethik im Netzwerk Intersexualität "Besonderheiten der
Geschlechtsentwicklung", Prof. Dr. Claudia Wiesemann, angesprochen auf die
selektive Berücksichtigung der ethischen Grundsätze und Empfehlungen in der
aktuellen Leitlinie, deutliche Worte und sprach von Situationen, in denen
"operiert wird auf Teufel komm raus (…) und (…) der informed consent aller
Wahrscheinlichkeit nach Makulatur ist und letztendlich die Ethik nur noch als
Freifahrtschein dazu dient, an die Eltern eine ohnehin feststehende
Entscheidung abzudelegieren" (17).
(Claudia Wiesemann bezog sich dabei hauptsächlich auf "Kleinstzentren". Nach
allen uns vorliegenden Informationen ist genau dasselbe jedoch auch in den
grossen Behandlungszentren der Fall, und ist noch nirgends die auch in der
Leitlinie geforderte Beteiligung von Psychologen, Sozialarbeitern und Ethikern
in den multidisziplinären Behandlungsteams wirklich gewährleistet, auch durch
entsprechende Festanstellungen.) (18)
Auch internationale Ethikgremien kommen zum Schluss:
"Our working group unanimously supported waiting for children to be old
enough to participarte in decisions about risky and painful surgeries that
might fail to reliably retain function and produce more normal appearance (for
example, surgery for intersex and achondroplasia)." (19)
Die Rechtsprofessorin Konstanze Plett vertritt seit langem den Standpunkt, dass
das medizinisch nicht notwendige Gonadektomieren intersexueller Kinder gegen
das Sterilisationsverbot verstosse. (20)
Auch international werden medizinisch nicht notwendige Eingriffe an Kindern als
Verstoß gegen ihre höchstpersönlichen Rechte gewertet. Vgl. zum Beispiel Prof.
Dr. iur. Andrea Büchler, Professorin für Privatrecht an der Universität
Zürich:
"Ein medizinischer Eingriff braucht die Zustimmung der betroffenen
Person. In der Regel können die Eltern für ihr Kind zustimmen.
Geschlechtszuweisende Operationen aber tangieren die höchstpersönlichen Rechte
und dürfen nicht ohne Zustimmung des betroffenen Kindes vorgenommen werden –
ausser es ist medizinisch notwendig." (21)
Nicht zuletzt verletzen medizinisch nicht notwendige, kosmetische
Genitaloperationen an Kleinkindern Grund- und Menschenrechte, insbesondere das
Recht auf körperliche Unversehrtheit und Selbstbestimmung.
Namhafte Menschenrechtsorganisationen unterstreichen zudem die Parallelen zur
weltweit geächteten Praxis der weiblichen Genitalverstümmelung.
Die Juristin Dr. Angela Kolbe kritisiert in ihrer mit dem Deutschen
Studienpreis der Körber-Stiftung ausgezeichneten Dissertation über die
verfassungsrechtliche Situation intersexueller Menschen insbesondere die
schweren Eingriffe bei Kleinkindern als Verstoß gegen das Grundrecht auf
körperliche Unversehrtheit. (22)
Als Reaktion auf einen Schattenbericht von Intersexuelle Menschen e.V., der
verschiedene Menschenrechtsverletzungen von Intersexuellen durch medizinische
Zwangseingriffe auflistete (23), rügte 2009 das UN-Komitee CEDAW die
Bundesregierung wegen Missachtung ihrer Schutzpflicht gegenüber intersexuellen
Kindern. In den daraus resultierenden schriftlichen Empfehlungen forderte das
Komitee die Bundesregierung auf, "wirksame Maßnahmen zum Schutz ihrer
Menschenrechte zu ergreifen" (24).
Die Sektionen Deutschland und Schweiz von Amnesty International verabschiedeten
2010 an ihren Jahresversammlungen je eine Motion, worin sie Handlungsbedarf
unterstrichen.
Amnesty Deutschland wertete die kosmetischen Genitaloperationen an Kindern als
"fundamentalen Verstoß gegen die Menschenrechte":
"Im Mittelpunkt der Bemühungen steht die Ächtung einer medizinischen
Praxis, intersexuellen Menschen entweder im frühen Kindesalter ohne
Einwilligungsfähigkeit – oder Erwachsenen ohne Aufklärung über Folgen – auf
operativ-medikamentösem Weg ein eindeutiges Geschlecht „zuzuweisen“. Dies wird
als fundamentaler Verstoß gegen die Menschenrechte (Recht auf körperliche
Unversehrtheit, auf Selbstbestimmung und Würde und auf Nicht-Diskriminierung)
gewertet, da solche Maßnahmen in den allermeisten Fällen aus
medizinisch-gesundheitlicher Sicht keinerlei Begründung haben."
(25)
Und Amnesty Schweiz führte in der Begründung aus:
"Wir erachten genitale Zwangsoperationen für ein schweres Verbrechen, das gegen
die Menschenrechte auf körperliche Unversehrtheit, Selbstbestimmung und Würde
verstösst. Genitale Zwangsoperationen sind schwere medizinische Eingriffe an
Kindern mit gesunden, aber sogenannten nicht eindeutigen Geschlechtsmerkmalen,
die ohne die Einwilligung der Betroffenen vorgenommen werden. Die Folgen von
chirurgischen und medikamentösen Eingriffen werden von den Betroffenen oft als
Verstümmelungen wahrgenommen. Die Suizidrate bei operierten und
hormonbehandelten Intersexuellen ist stark erhöht; auch verstösst die Zuweisung
zum explizit männlichen oder weiblichen Geschlecht gegen die Menschenrechte auf
körperliche Unversehrtheit, Selbstbestimmung und Würde, die nicht nur bei
Female Genital Mutilation (FGM) in Entwicklungsländern, sondern weiterhin auch
bei genitalen Zwangsoperationen in Industrieländern verletzt
werden." (26)
Terre des Femmes und internationale Expertinnen konstatieren seit Jahren, dass
kosmetische Genitaloperationen an Kleinkindern eine Form von
Genitalverstümmelung sind und für die Opfer vergleichbar schädlich wie die
weibliche Genitalverstümmelung. (27)
Erwachsene, die als Kinder kosmetischen Genitaloperationen unterzogen wurden,
beklagen seit den 1990er-Jahren öffentlich die "Zerstörung des sexuellen
Empfindens" und der "körperlichen Unversehrtheit" (28) durch diese Eingriffe,
welche sie als "Genitalverstümmelung" erfahren. (29)
Wir betroffene Menschen bitten Sie deshalb inständig, die fragwürdigen
Praktiken im Zusammenhang mit Intersexualität zu überprüfen, und
bitten um eine diesbezügliche Stellungnahme innert nützlicher Frist.
Ebenso bitten wir Sie inständig um angemessenen Einbezug der Betroffenen und
ihrer Organisationen beim Erarbeiten künftiger Behandlungsrichtlinien sowie in
der Behandlung selbst (Anbieten von kontinuierlichem Peer Support sowohl für
die betroffenen Kinder wie auch für ihre Eltern).
In der Hoffnung auf einen konstruktiven Dialog zwischen verantwortlichen Ärzten
und uns Betroffenen grüssen wir Sie freundlich
Im Namen von Zwischengeschlecht.org
Daniela Truffer
Gründungsmitglied Zwischengeschlecht.org
Gründungsmitglied Selbsthilfegruppe Intersex.ch
Mitglied XY-Frauen
Mitglied Intersexuelle Menschen e.V.
Quellen (alle Links Stand 15.10.2010)
(1) Arbeitsgruppe Ethik im Netzwerk Intersexualität "Besonderheiten der
Geschlechtsentwicklung": "Ethische Grundsätze und Empfehlungen bei DSD. In:
Monatsschrift Kinderheilkunde 2008, Nr. 156, S. 241-245
(2) Ebd., S. 244
(3) Ebd., S. 245
(4) Helmuth G. Dörr: "Adrenogenitales Syndrom infolge 21-Hydroxylase-Defektes:
Hat die pränatale Therapie in Deutschland eine Zukunft?". In: korasion
Nr. 1, März 2008
http://www.kindergynaekologie.de/html/kora62.html
(5) Eigene Umfrage in der Arge Nebenniere der Arbeitsgemeinschaft Pädiatrische
Endokrinologie (APE) 2005
(6) Management of Congenital Adrenal Hyperplasia: Results of the ESPE
Questionnaire (Riepe et al., Horm Res 2002;58:196-205)
(7) Renata Egli-Gerber: "Weder Mann noch Frau – und doch beides", in:
Sonntag/Leben und Glauben, Heft 36/2010, S. 28-30, hier S. 29
(8) Christian Schäfer: "Intersexualität: Menschen zwischen den
Geschlechtern".
http://www.springer.com/medicine/thema?SGWID=1-10092-2-513709-0
Lisa Brinkmann; Katinka Schweizer; Hertha Richter-Appelt:
"Behandlungserfahrungen von Menschen mit Intersexualität. Ergebnisse der
Hamburger Intersex-Studie". Gynäkologische Endokrinologie 04/2007, S.
235-242
(9) Eva Kleinemeier, Martina Jürgensen: "Erste Ergebnisse der Klinischen
Evaluationsstudie im Netzwerk Störungen der
Geschlechtsentwicklung/Intersexualität in Deutschland, Österreich und Schweiz
Januar 2005 bis Dezember 2007", S. 18.
http://www.netzwerk-dsd.uk-sh.de/fileadmin/documents/netzwerk/evalstudie/Bericht_Klinische_Evaluationsstudie.pdf
(10) Ebd., S. 37
(11) Sarah M. Creighton: "Adult Outcomes of Feminizing Surgery". In: Sharon E.
Sytsma (Ed.): "Ethics and Intersex", Dordrecht: Springer, 2006, S.
207-214
(12) M. Jürgensen; O. Hiort; U. Thyen: "Kinder und Jugendliche mit Störungen
der Geschlechtsentwicklung: Psychosexuelle und -soziale Entwicklung und
Herausforderungen bei der Versorgung". Monatsschrift Kinderheilkunde, Volume
156, Number 3, March 2008, S. 226-233
(13) Martine Cools, Stenvert L. S. Drop, Katja P. Wolffenbuttel, J. Wolter
Oosterhuis, and Leendert H. J. Looijenga: "Germ Cell Tumors in the Intersex
Gonad: Old Paths, New Directions, Moving Frontiers". Endocrine Reviews 27(5),
2006: S. 468–484 (S. 481)
(14) L. Wünsch, L. Wessel: "Chirurgische Strategien bei Störungen der
Geschlechtsentwicklung". Monatsschrift Kinderheilkunde, Volume 156, Number 3.
Springer Berlin / Heidelberg 2008, S. 234-240
(15) Arbeitsgruppe Ethik im Netzwerk Intersexualität "Besonderheiten der
Geschlechtsentwicklung": "Ethische Grundsätze und Empfehlungen bei DSD. In:
Monatsschrift Kinderheilkunde 2008, Nr. 156, S. 241-245
(16) Pressemitteilung 06/2010 des Deutschen Ethikrates vom 25.6.2010
http://www.ethikrat.org/presse/pressemitteilungen/2010/pressemitteilung-2010-06
(17) Claudia Wiesemann, Redebeitrag in der Abschlussdiskussion am „Forum
Bioethik“ des Deutschen Ethikrates, 23.06.2010, Transkript:
https://blog.zwischengeschlecht.info/post/2010/09/13/Ethik-als-Freifahrtschein-Claudia-Wiesemann-23-6-10
(18) Eckhard Korsch: "Überlegungen zur praktischen Umsetzung des
DSD-Consensus-Statements", Vortrag gehalten an der APE 2006, Folien 11-17
(19) Erik Parens (Ed.): "Surgically Shaping Children", Baltimore: The Johns
Hopkins University Press, 2006, S. xxix
(20) Vortrag vom 7.3.2001, gehalten anläßlich der 45. Jahrestagung der
Deutschen Gesellschaft für Endokrinologie (DGE). Druckfassung:
Konstanze Plett: Intersexualität aus rechtlicher Perspektive. "Gigi -
Zeitschrift für die sexuelle Emanzipation" Nr. 13 (Mai/Juni 2001)
(21) Katrin Hafner: "Ein Intersexueller klagt seinen ehemaligen Arzt an".
Tages-Anzeiger, 05.02.2008. http://www.tagesanzeiger.ch/dyn/wissen/medizin/838834.html
(22) Angela Kolbe: Intersexualität, Zweigeschlechtlichkeit und
Verfassungsrecht. Eine interdisziplinäre Untersuchung. Nomos 2010
(Dissertation)
(23) Lucie G. Veith / Sarah Luzia Hassel-Reusing / Claudia J. Kreuzer:
Parallelbericht zum 6. Staatenbericht der Bundesrepublik Deutschland zum
Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form der
Diskriminierung der Frau (CEDAW). Erstellt von: Intersexuelle Menschen e.V. /
XY-Frauen (http://intersex.schattenbericht.org)
(24) CEDAW/C/DEU/CO/6
Deutsche Übersetzung:
http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Aussenpolitik/Themen/Menschenrechte/Download/ConcludingCommentsFrauen.pdf
(25) "Intersexualität und Menschenrechte", Mitteilung vom 26.5.2010
http://www.mersi-hamburg.de/Main/20100526001
(26) Motion 6: "Position zu Intersexualität"
http://www.queeramnesty.ch/docs/QAI_Motion_GV2010_Intersex.pdf
(27) Hanny Lightfoot-Klein: "Der Beschneidungsskandal". Orlanda 2003. Vgl.
insbesondere Kapitel 3: "Intersex-Chirurgie – ein Segen für wen?", S.
49-58
Fana Asefaw, Daniela Hrzán: Genital Cutting – Eine Einführung. In: ZtG Bulletin
28, 2005, S. 8-21
Relevante Auszüge:
https://blog.zwischengeschlecht.info/post/2010/08/07/Genitale-Zwangsoperationen-an-Zwittern-Genitalverstuemmelung-Typ-IV-Fana-Asefaw%2C-Daniela-Hrzan%2C-2005
Ganzer Text:
http://www.gender.hu-berlin.de/w/files/ztgbulletintexte28/2artikel_asefaw_hrzan.pdf
Marion Hulverscheidt: "Weiblich gemacht? Genitalverstümmelung bei afrikanischen
Frauen und bei Intersexuellen". In: TDF. Menschenrechte für die Frau, Nr. 3/4,
2004, S. 23-26
http://kastrationsspital.ch/public/Hulverscheidt_TDF_3-4-04.pdf
Konstanze Plett: "Die Macht der Tabus". amnesty journal 03/2008 - Das Magazin
für die Menschenrechte
http://schattenblick.net/infopool/buerger/amnesty/bagru265.html
(28) Cheryl Chase: "Letters from Readers". In: The Sciences, July/August, 3,
1993
http://www.isna.org/articles/chase1995a
(29) Arbeitsgruppe gegen Gewalt in der Pädiatrie und Gynäkologie (AGGPG):
"Genitalverstümmelungen in Deutschland in der Kinder- und
Jugendgynäkologie"
https://blog.zwischengeschlecht.info/pages/Genitalverstuemmelungen-AGGPG-%281996%29
>>> 150 Jahre
Menschenversuche ohne Ethik und Gewissen
>>>
Genitalverstümmelungen im Kinderspital: Fakten und Zahlen
>>> "Unrecht
der Medizinversuche anerkennen" - Oliver Tolmein (2009)
>>>
Genitalverstümmelungen in Kinderkliniken – eine Genealogie der Täter
Siehe auch:
-
Genitalverstümmler und Zwangsoperateure in Baden-Württemberg
-
Kinderkliniken: € 8175,12 Reingewinn pro Genitalverstümmelung
-
"Genitalkorrekturen in Deutschland in der Regel im ersten Lebensjahr"
(DGKJ/APE/DGE)
-
"Weder Evidenz noch medizinische Indikation" (Dr. med. Jörg Woweries)
-
"EuroDSD"-Chef Olaf Hiort: "Intersexuelle" nur ein Bruchteil aller
chirurgischen Genitalverstümmelungen in deutschen
Kinderkliniken
-
Genitalverstümmelungen in westlichen Kinderkliniken – eine Genealogie der
TäterInnen
-
Amnesty Deutschland: "fundamentaler Verstoß gegen die Menschenrechte"
-
Genitale Zwangsoperationen an Zwittern vergleichbar mit weiblicher
Genitalverstümmelung
-
Genitale Verstümmelung & Folgeschäden - AGGPG 1998
-
Lübeck: Klinikdirektor propagiert genitale Zwangsoperationen an
Kindern
-
Göttingen / Lübeck: Direktor Rolf-Hermann Ringert und Oberarzt Dominique Finas
propagieren genitale Zwangsoperationen an Zwittern
-
Alice Dreger über EthikerInnen als MittäterInnen
- Anliegen
von Zwischengeschlecht.org an den Deutschen Ethikrat 2010
-
Das Medizynermärchen von den "früheren Behandlungsmaßstäben"
-
Zwangsoperationen an Zwittern: Bundesregierung beugt Grundgesetz Art.
2
-
Chirurgische Genitalverstümmelungen: UNO mahnt Bundesregierung
-
Kosmetische Genitaloperationen an Kindern: Gesetzgeber gefordert
-
Schweiz: Terre des Femmes und Amnesty gegen Zwangsoperationen an
Zwittern
-
"Die Macht der Tabus" - Konstanze Plett über Genitalverstümmelung, amnesty
journal 03/08
-
"Netzwerk DSD/Intersexualität": Ethik-Empfehlungen als Feigenblatt für
Zwangsoperateure
-
Die grosse "Intersex"-Statistik-Lüge
- Wer
sind die Täter? Was soll mit ihnen geschehen?
Published on Saturday, November 6 2010 by nella