"Intersex": Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) eingereicht wegen medizinischer Folter

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Menschenrechte auch für Zwitter!

Wie ETEKAR mitteilt, hat der Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ein Az. 14310/12 eröffnet und prüft nun ihre Beschwerde, in der sie medizinische Folter geltend macht und u.a. auf die Befassung durch den UN-Ausschuss gegen Folter (CAT) verweist. Ihre 19-seitige Individualbeschwerde und z.T. vom EGMR nachgeforderte Unterlagen sind inzwischen alle termingerecht in Strassburg eingetroffen. ETEKAR ist m.W.n. die erste Betroffene von kosmetischen Genitaloperationen, der es gelang, beim EGMR soweit zu kommen. Dieser Blog gratuliert und wünscht viel Erfolg!

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>>> Dokumentation der Zensur auf dem Ethikrat-Online-"Diskurs" (IV) 
>>> Pressemitteilung 19.7.11 "Ethikrat zensiert Betroffene von OPs im Kindesalter"