Dokumentation der Zensur auf dem Online-"Diskurs" des Deutschen Ethikrates über "Intersexualität" (Stand 25.7.11) (IV)

Protest gegen Genitalabschneider-Kongress "APE-AGPD 2010", 05.11.2010

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Ein bisschen Zensur auf dem Ethikrat-Online-Diskurs "Intersexualität" (I)
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Menschenrechte auch für Zwitter!

In einer Nacht-und-Nebel-Aktion hat der Deutsche Ethikrat am 13.07.2011 praktisch alle Kommentare von ETEKAR gelöscht. Obwohl diese Kommentare vorher teilweise völlig unbeanstandet über Wochen dortstanden und eine Vielzahl anderer Benutzer_innen sich in eigenen Kommentaren positiv darauf bezogen hatten – Bezüge, die nun ebenfalls der Zensur zum Opfer fielen.

Diese neueste Zensur-Attacke unterstreicht einmal mehr das intransparente und willkürliche Vorgehen des Deutschen Ethikrates, der es offensichtlich duldet, dass kritische Betroffene von Genitalverstümmelungen in Kinderkliniken in seinem "Diskurs"verfahren aufs Neue bevormundet und durch Schweigegebote gedemütigt, erniedrigt und entwürdigt werden, während gleichzeitig Medizyner ihre Opfer ungehindert einmal mehr verhöhnen und verletzen dürfen.

Dass obendrein im Ethikrat-"Diskurs" jegliche kritische Hinterfragung der Bezüge zwischen NS-MedizynverbrecherInnen und den heutigen GenitalabschneiderInnen mit einem Tabu belegt wird und entsprechende Belege gelöscht werden, während gleichzeitig die Ethikrat-Redaktion ungehindert "jüdische Sexualwissenschaftler" diffamieren und tatsachenwidrig als UrheberInnen der Verstümmelungen verleumden darf – ein Schelm, wem dazu historische Parallelen in den Sinn kommen ...

Dieser Blog verurteilt das unhaltbare und grundgesetzwidrige Verhalten des Deutschen Ethikrates und sagt JA zur ungehinderten Suche nach der ungeschminkten ganzen Wahrheit und NEIN zu Willkür und Zensur.

Zwischengeschlecht.info dokumentiert deshalb nachfolgend alle bisher bekannt gewordenen 14 17 21 zensierten Kommentare. (Falls uns weitere entgangen sein sollten, sind sachdienliche Hinweise erbeten.)

Nachtrag 19.7.11: Wie uns mitgeteilt wurde, hatten wir offenbar 3 zensierte Kommentare übersehen (Nrn. 133, 137 u. 201), diese sind nun nachgetragen. Danke für den Hinweis!

Nachtrag 25.7.11: Bei weiteren Recherchen stiessen wir auf 4 weitere zensierte Kommentare (Nrn. 176, 188, 189 u. 192), bei denen (wie schon bei anderen auch) perfiderweise sogar ETEKARs Autorenangebe gelöscht bzw. durch "Redaktion" ersetzt wurde.

Dokumentation der vom Deutschen Ethikrat zensierten Kommentare:
Nr. 73 / Nr. 98 / Nr. 99 / Nr. 102 / Nr. 129 / Nr. 130 / Nr. 133 / Nr. 137 / Nr. 176 / Nr. 177 / Nr. 188 / Nr. 189 / Nr. 190 / Nr. 192 / Nr. 197 / Nr. 198 / Nr. 199 / Nr. 200 / Nr. 201 / Nr. 214 / Nr. 217

>>> Ein bisschen Zensur auf dem Ethikrat-Online-Diskurs "Intersexualität" (I)
>>> Zensur 2.0 - Ethikrat löscht Kommentar von ETEKAR (II)
>>> Meinungsäusserung à la Ethikrat: Verstümmelungen akzeptieren oder Maul halten (III)
>>> Pressemitteilung Zwischengeschlecht.org 19.7.11    >>> Dementi Deutscher Ethikrat
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>>> Zensur im Ethikrat-Online-"Diskurs": 4 weitere Fälle dokumentiert (VI) 

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Comments

1. On Thursday, July 14 2011, 01:23 by ETEKAR

[Dokumentation des zensierten Kommentars Nr. 73 auf dem Online-"Diskurs" des Deutschen Ethikrates über "Intersexualität". Der Kommentar wurde nachfolgend zur besseren Lesbarkeit durch Zwischengeschlecht.info in Absätze aufgeteilt.]

ETEKAR sagt:

Befragung durch den Deutschen Ethikrat zum Thema Zweigeschlechtlichkeit

Die Beantwortung des vom Deutschen Ethikrates entworfenen Fragekataloges fällt schwer, schwer deshalb, weil der gesamte Fragekatalog auf einer rechtlich unzutreffenden und zwar Verbrechen negierenden Grundauffassung basiert. Der gesamte Fragekatalog ist darauf aufgebaut, dass die misshandelten Opfer den medizinischen TäterInnen beweisen müssen, dass die an ihnen einst durchgeführten medizynischen (Medizin + Zynismus = Medizyn) Interventionen Schäden bei den Opfern angerichtet haben. Diese Beweispflicht besteht im Deutschen Recht nicht, sondern umgekehrt hätte der gesamte Fragekatalog danach aufgebaut sein müssen, dass die WissenschaftstäterInnen den Opfern beweisen müssen, dass sie ihnen mit den medizynischen Interventionen in Form von chirurgischen und hormonellen Kastrationen, Genitalamputation, etc. Gutes getan haben. Den Beweis soll mal einer der anwesenden Medizinexperten anzutreten versuchen!

Nicht der Patient bzw. das Opfer ist für die Rechtmäßigkeit eines medizinischen Eingriffes beweispflichtig, sondern der Mediziner! Die Mediziner müssen den Opfern beweisen, dass sie ihnen mit dem Abschneiden der Genitalien, mit der Degradierung zu asexuellen Lebewesen und mit der Degradierung zum Zwangskastraten etwas Gutes getan haben und nicht umgekehrt die Opfer, den Tätern, dass diese ihnen Schaden zugefügt haben! Die Opfer müssen sich nicht dafür rechtfertigen, dass sie funktionsfähige Körperorgane behalten dürfen, aber genau diese Beweislast soll und wird den Opfern bis heute aufgezwungen und auch auf diesem Denken fußt der Fragekatalog des Deutschen Ethikrates!!!

Zu dieser systematischen Entrechtung von zweigeschlechtlichen Menschen habe ich mich bereits substantiiert am 3. Nov. 2009 gegenüber dem Hamburger Senat und der Hamburger Bürgerschaft geäußert. Genauso wie die einstigen Studien am UKE ist auch der Fragekatalog des Deutschen Ethikrates Ausdruck dessen, wie tief dieser Rechtsstaat gesunken ist, wo einstigen Kindern wegen der über Jahrzehnte in der BRD eingeübten Verbrechen von einstigen Nazikoryphäen (Carl Gottlieb Bennholdt Thomsen und Hans Naujoks) die Beweislast dafür aufgebürdet wird, dass sie ihre funktionsfähigen Körperorgane behalten dürfen! Eine Kindern auferlegte Beweispflicht dafür, dass sie im Gegensatz zu allen anderen Menschen, die in diesem Staat geboren werden und leben, beweisen müssen, dass es besser für sie ist, wenn ihnen die Genitalien nicht abgeschnitten und die Gonaden nicht aus dem Körper herausgeschnitten werden, als wenn man erst mal wie bei allen anderen Menschen auch, davon ausgeht, dass es für die Gesundheit besser ist, ihnen die Genitalien und Gonaden zu belassen, wie die Natur sie geschaffen hat!

Aufgrund von Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG müssen weder Sie als Mitglieder des Deutschen Ethikrates noch zweigeschlechtliche Menschen sich dafür rechtfertigen und Beweis antreten, dass es für die Gesundheit besser ist, wenn funktionsfähige Körperorgane nicht entfernt werden, seien es nun funktionsfähige Hände und Füße oder Genitalien und Gonaden! Stellen Sie sich doch als Mitglieder des Deutschen Ethikrates einfach mal vor, ab dem nächsten ersten heißt es: Alle Männer müssen sich dafür rechtfertigen, dass sie ihren Penis behalten dürfen und wer dafür keinen von einem Mediziner wichtig anerkannten Grund vorweisen kann, dem wird der Penis entfernt! Und für Frauen ist es ab dem nächsten ersten genau das gleiche: Wer als Frau seine Brüste und seine Klitoris behalten möchte, muss ab dem nächsten ersten stichhaltige medizinische Beweise dafür vorbringen, dass er seine Organe behalten darf! Ansonsten werden die Organe entfernt! Erst dann und erst dann befinden Sie sich als Mitglieder des Deutschen Ethikrates in der Situation von zweigeschlechtlichen Menschen in der BRD und hätten einen Fragekatalog bestimmt nicht mit dieser Sichtweise für sich entworfen, wie sie es für zweigeschlechtliche Menschen getan haben!

Die, die als zweigeschlechtliche Menschen der Ansicht sind, sie hätten mit den Mitgliedern des Deutschen Ethikrates am 8. Juni 2011 in Berlin auf gleicher Augenhöhe kommuniziert, die irren, die irren gewaltig! Der Fragekatalog und die Diskussion hat bisher völlig außer Acht gelassen, dass das Entfernen von funktionsfähigen Genitalien und Gonaden, genauso wie einst im Transsexuellengesetz, erst einmal gesetzlich legitimiert werden müsste, bevor überhaupt in irgendeiner Weise über die Frage einer Entfernung der Sexualorgane und Gonaden diskutiert werden dürfte. Sei es nun die Frage, ob Eltern oder, wofür selbstverständlich die Höchstpersönlichkeit und Stellvertretungsfeindlichkeit der menschlichen Sexualität und Reproduktion in der deutschen Rechtsordnung spricht, ausschließlich der zweigeschlechtliche Mensch selbst bestimmen kann, sobald er die dafür erforderliche Einwilligungsfähigkeit besitzt!

Nach der gegenwärtigen Rechts- und insbesondere Verfassungslage können selbst einwilligungsfähige zweigeschlechtliche Menschen der Entfernung und/oder Verstümmelung ihrer Genitalien und Gonaden nicht rechtswirksam zustimmen, dazu müsste erst ein Gesetz geschaffen werden, wie einst auch bei transsexuellen Menschen, der das Entfernen und/oder Verstümmeln von Genitalien und/oder Gonaden erlaubt! Zum gegenwärtigen Zeitpunkt kann das Entfernen und/oder Verstümmeln von Genitalien und/oder Gonaden ausschließlich bei vitaler Indikation rechtswirksam durchgeführt werden und genau aufgrund dieser äußerst engen Voraussetzungen ist einst im TSG das Entfernen und Verstümmeln von funktionsfähigen Genitalien erlaubt worden und zwar, weil viele transsexuelle Menschen mit der Selbsttötung gedroht haben, wenn ihnen die Genitalien nicht abgeschnitten werden. Mir ist aber bis zum heutigen Tag kein Säugling unter gekommen, auch kein zweigeschlechtlicher, der mit seinem Sturz aus der Wiege gedroht hat, wenn ihm die Genitalien nicht abgeschnitten oder verstümmelt oder die Gonaden aus dem Körper herausgeschnitten werden!

Dass das Genitalab- und Gonadenherausschneiden bei transsexuellen Menschen – wohl gemerkt – nur auf ihren ausdrücklichen und eindringlichen eigenen Wunsch unter äußerst engen gesetzlichen Voraussetzungen einst zugelassen worden ist und mit extrem hohen medizinischen Hürden versehen worden ist, diente dem Schutz dieser Menschen vor ihrer Selbsttötung. Dieses ist die einzige gesetzlich normierte und damit rechtlich erlaubte Ausnahme von dem ansonsten herrschenden Verbot, dass Genitalien und Gonaden bei Menschen von verfassungswegen nicht entfernt werden dürfen!

An einem Gesetz für zweigeschlechtliche Menschen, unter welchen Voraussetzungen diese sich bei vorhandener Einwilligungsfähigkeit die Genitalien verstümmeln oder die Gonaden herausschneiden lassen dürfen, fehlt es bis zum heutigen Tag in der BRD, so dass es sich bei allen bisher durchgeführten Genitalamputationen und Kastrationen an zweigeschlechtlichen Menschen um rechtlich unzulässige medizinische Zwangsmaßnahmen handelt!!! Es handelt sich um NS-Verbrechen und KZ-Versuche wider die Menschlichkeit an zweigeschlechtlichen Menschen, die von der alten medizynischen Nazi-Elite in Personalkontinuität in der BRD bis zum heutigen Zeitpunkt fortgeführt werden.

Der Naziverbrecher und Kölner Gynäkologe Hans Naujoks ist der Ursprung dieser bis heute in der BRD kontinuierlich seit dem Dritten Reich und mittlerweile weltweit ausgebreiteten Verbrechen gegen zweigeschlechtliche Menschen gewesen. Die Beweise dafür habe ich mir erlaubt an den Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen zu senden. Dem Deutschen Ethikrat kann ich sie auf Wunsch auch gerne zur Verfügung stellen, damit das Verstümmeln und Kastrieren endlich aufhört und die Opfer angemessen und zwar in Millionenhöhe entschädigt bzw. ihr grauenvolles Leid ein Stück weit abgemildert wird.

2. On Thursday, July 14 2011, 01:23 by ETEKAR

[Dokumentation des zensierten Kommentars Nr. 98 auf dem Online-"Diskurs" des Deutschen Ethikrates über "Intersexualität".]

ETEKAR sagt:

Der Deutsche Ethikrat fragt, ob etwas Wesentliches fehlt? Ja, das wichtigste, die Wahrheit und ca. 100.000 medizynische Akten über den systematisch organisierten und staatlich finanzierten Genozid an zweigeschlechtlichen Menschen in der BRD seit der Berufung von dem Nazigynäkologen Hans Christian Naujoks zum Ordinarius für Frauenheilkunde und der erstmalig durch ihn durchegeführten Genitalamputation an einem zweigeschlechtlichen Menschen in Nazideutschland!

Woran fehlt es noch? An einer kritischen Selbstreflexion der Vertreter des medizinischen Berufsstandes, die an diesem Diskurs teilnehmen und die so tun, als wenn es in ihren Reihen keine Personalkontinuität mit Völkermördern und Menschenschändern nach 1945 gegeben hätte.

Des weiteren fehlt es an rechtlicher Klarheit, denn es gibt keinen medizynischen Standard der Zwangskastration und es gibt auch keinen medizynischen Standard der Genitalamputation/Genitalverstümmelung und zwar ebensowenig wie es einen Standard der Judenvergasgung gab. Die Frage eines Verschuldens stellt sich bei der Entschädigungsfrage überhaupt nicht, auch wenn die MedizynaltäterInnen dieses gerne so sehen würden. Die Antwort an die Medizyner, die behaupten, dass die Genitalamputation und Kastration an zweigeschlechtlichen Menschen in den 50-er – 70-er Jahren in der BRD Standard war und es deshalb schwierig sei, ein Verschulden nachzuweisen, denen sei gesagt: “Die Judenvergasung und Zwangssterilisierung sowie Zwangskastrationen von zahlreichen weiteren diffamierten Bevölkerungsgruppen war in Nazideutschland auch medizynischer Standard!” Das nimmt den verübten Medizinalverbrechen aber nicht ihr Unrecht! Weder damals noch heute!!!

Wer sich auf die Position zurückzieht, die Zwangskastrationen und Genitalamputationen an zweigeschlechtlichen Menschen in den 50-er – 70-er Jahren seien kein medizynischer Standard gewesen, dem gebe ich Recht, es war kein Standard, es war und ist Völkermord/Genozid!
Die medizynischen Nazikoryphäen haben an dem vor der Öffentlichkeit versteckten Dritten Teil der Menschheit einfach so weitergemacht, wie Hans Christian Naujoks 1934 in Nazideutschland damit begonnen hatte. Es verwundert auch nicht, dass John Money in der in der Diskussion bisher völlig ausgesparrten Renazifizierungsphase der Bundesrepublik Deutschland ab den 50-er Jahren als Alibi für fortgesetzte nationalsozialistische Gewaltverbrechen aus dem Konzentrationslager Auschwitz hinzukam und Hans Christian Naujoks für seine bestialischen Verbrechen an Menschen das große Bundesverdienstkreuz erhalten hat.

3. On Thursday, July 14 2011, 01:24 by ETEKAR

[Dokumentation des zensierten Kommentars Nr. 99 auf dem Online-"Diskurs" des Deutschen Ethikrates über "Intersexualität"]

ETEKAR sagt:

Der Deutsche Ethikrat fragt, ob etwas Wesentliches fehlt? Ja, es fehlt an der Klärung einer der dringendsten Frage, um sich Klarheit über die Herkunft, das Ausmaß und die Zielsetzung der an zweigeschlechtlichen Menschen begangenen Medizinalverbrechen zu verschaffen, es fehlt an der Klärung der Frage, wie viele zweigeschlechtliche Menschen im Dritten Reich in Auschwitz als Juden vergast worden sind und wie es dann genau in der BRD und weltweit mit der systematischen Vernichtung von zweigeschlechtlichen Menschen durch Medizyner weiterging. Diese Frage stellt sich deshalb, weil Hans Christian Naujoks als Mitglied des Rassenpolitischen Amtes gewiß zu Otto Flößner beim Reichsgesundheitsamt in Kontakt gestanden hat und dieser meinte, dass die Vermischung der sekundären Geschlechtsmerkmale häufig bei Juden beobachtet werden würde. Seine Schlußfolgerung: “Vielleicht sind Bastardisierung und Rassenkreuzung ätiologisch (ursächlich) für die Entstehung des echten Hermaphroditismus (Zweigeschlechtlichkeit) mit verantwortlich zu machen.” Otto Flößner, Rassenphysiologie, in: Schottky, S. 42. Auf weitere Ausführungen zu der Funktion des Rassenpolitischen Amtes und des Reichsgesundheitsamtes zu den Zeiten Nazideutschlands verzichte ich an dieser Stelle und setze die von diesen Nazi-Institution verübten Verbrechen wider die Menschlichkeit und die Menschheit als bekannt voraus, Einschließlich der KZ-Versuche, wo Frauen Zement in die Gebärmutter gespritzt wurde und jüdische Frauen in Buchenwald mit Gorilla-Sperma befruchtet worden sind. Diese medizynische Nazi-Elite ist es nach 1945 gewesen, die sich kollektiv zur medizynischen Behandlung, ich sollte wohl besser sagen: medizynischen Mißhandlung, von zweigeschlechtlichen Säuglingen und Kleinstkindern in Hamburg, Köln, München, Kiel und Berlin zusammengefunden hat.

Sämtliche Medizyner in der BRD, die sich an der medizynischen Mißhandlung von zweigeschlechtlichen Kindern seit 1945 beteiligt haben, waren entweder hochrangige medizynische Nazifunktionäre mit anschließenden medizynischen Direktorenposten in der BRD, wie Hans Christian Naujoks, Carl Gottlieb Bennholdt-Thomsen, Hans Kleinschmidt, Karl Heinz Schäfer, Adolf Butenandt oder deren unmittelbarer wissenschaftlicher und/oder zugleich deren erblicher Nachwuchs, wie Otfried Butenandt und Widukind Lenz. Die Namen der Opfer und deren Nacktfotos können bis heute reihenweise in der medizynischern Literatur besichtigt werden, die Namen der Täter aber, kennen die Opfer nicht. Es fehlt an einer für die Opfer und/oder auch die gesamte Öffentlichkeit zugänglichen Liste mit den Namen und den Gesichtern der medizynischen TäterInnen, denn Kinder, auch zweigeschlechtliche von zwei bis fünf, sechs Jahren, können zwar keine Namen an Arztkitteln mit schwarzen Hussen lesen (Praxis der Gynäkologie im Kindes- und Jugendalter, Hrsg. Alfons Huber/Hans-Dieter Hiersche, 2. Aufl., Stuttgart/New York 1987, S. 33), aber die Gesichter der TäterInnen mit schwarzen Latex-Handschuhen oder die, die auch gar keine Handschuhe benutzten, die erkennen die Opfer auch noch nach 40 Jahren wieder.

4. On Thursday, July 14 2011, 01:25 by ETEKAR

[Dokumentation des zensierten Kommentars Nr. 102 auf dem Online-"Diskurs" des Deutschen Ethikrates über "Intersexualität".]

ETEKAR sagt:

Einen herzlichen Dank an die Redaktion. Insbesondere sehe ich jetzt auch Fortschritte gegenüber dem einst vom DSD-Netzwerk betriebenen Forum, in dem die Wahrheit gezielt durch Ute Thyen, Eva Hampel und einige andere stets ausgelöscht worden ist. Die an das DSD-Netzwerk verschwendeten Gelder in Millionenhöhe sollten an die Bundesregierung zurückgezahlt und dann den Opfern in die Hand gegeben werden, damit diese sich zur Klärung vieler weiterer offener Fragen den erforderlichen wissenschaftlichen Sachverstand selbst einkaufen.” Eigenverantwortung beginnt auch in diesem Bereich, der den zweigeschlechtlichen Menschen bisher nicht zugestanden wurde. Ein ausgewiesener Experte auf dem vom mir bezeichneten Gebiet, in dem es sehr viel Ungeklärtes und ein sehr großes Geflecht von NS-Medizynern zu durchleuchten gilt, wäre Prof. Dr. Dr. Michael Hubensdorf aus Wien.

5. On Thursday, July 14 2011, 01:25 by ETEKAR

[Dokumentation des zensierten Kommentars Nr. 129 auf dem Online-"Diskurs" des Deutschen Ethikrates über "Intersexualität".]

ETEKAR sagt:

“Gleicht Euch nicht dieser Welt an!”

Sehr geehrte Mitglieder und sehr geehrte Redaktion des Deutschen Ethikrates,

meinerseits möchte ich darauf hinweisen, dass pauschalisierende Aussagen, die als beleidigend bzw. verleumderisch von zweigeschlechtlichen Menschen emfpunden werden können, wie die Bezeichnung “Intersexuelle/Intersexualität”, aufgrund der gleichen rechtlichen Vorschriften zu kritisieren und meiner Auffassung nach nicht gestattet sind.
Jeder zweigeschlechtliche Mensch, der sich aufgrund der Bebilderung und Diffamierung in dem Lehrbuch der Frauenheilkunde von

Wilhelm Weibel, 7. Aufl., Berlin/Wien 1944 S. 647 und 648:
“Der Intersex-Typ (Mannweib, Schizoid) (Abb. 863) ist körperlich und psychisch ausgedrückt. Es kommen auch sexuelle Zwischenstufen vor, wobei feminine Zeichen nur schwach ausgebildet sind. Die Behaarung ist übermäßig und atypisch, die Züge sind männlich, die Stimme ist tief. Die Pubertät tritt verzögert auf, es besteht Frigidität und eine herabgesetzte Fruchtbarkeit bei Hypoplasie der Keimdrüsen und Hyperfunktion der Hypophyse, manchmal ein eunuchoider Hochwuchs, ferner Störungen in der Funktion der Thyreoidea. Häufig wird Dysmenorrhöe beobachtet”

durch die Bezeichnung als “Intersexueller” abgewertet und beleidigt fühlt, hat ein Recht den medizynischen, psychologischen und rechtlichen ExpertenInnen, die diese Bezeichnung für zweigeschlechtliche Menschen verwenden, einen entsprechenden Hinweis zu erteilen!

Wenn der Deutsche Ethikrat der Ansicht ist, dass sich meine Kommentare auf verschiedene Medizyner und Naturwissenschaftler mit Verbindungen zum Nationalsozialismus und zu NS-Medizinverbrechen aus unterschiedlichen Zusammenhängen und auf verschiedene Verbrechenskomplexe beziehen, dann hat der Deutsche Ethikrat noch sehr, sehr viel zu tun, um die Puzzelteile zusammenzufügen, die ich in den letzten sieben Jahren zu einem vollständigen Bild zusammengefügt habe, aber nicht jedes Mal von neuem bei “Adam und Eva” anfangen möchte, sondern vieles als bereits bekannt voraussetze, weil die Informationen unter anderem auch dem DSD-Netzwerk vorliegen und ich nicht die Arbeit wiederhole, die systematisch einst vom DSD-Netzwerk unterdrückt und von den in diesem Staate dazu berufenen Stellen (Staatsanwaltschaften) noch nicht zu Ihnen weitergeleitet worden sind!

Mit Verwunderung nehme ich zur Kenntnis, dass die sog. selbsternannten ExpertenInnen bis vor kurzem stets John Money, also eine Person nach dem Ende des Dritten Reiches als Hauptverantwortlichen für die medizynischen Interventionen an zweigeschlechtliche Menschen verkauft haben, und nun soll, nachdem sich John Money als Finte entpuppt hat, eine Person der Ursprung sein, die vor dem Dritten Reich die erste Genitalamputation an zweigeschlechtlichen Menschen durchgeführt hat. Es entsteht dadurch der Eindruck, als wenn ausgerechnet die NS-Zeit als Ursprung heraus- bzw. als Ursprung verneint werden soll.
Lassen Sie in eigener Sache die Vorsicht walten, auf die Sie mich hingewiesen haben! Ihres Wissens nach soll Ludwig Levy-Lenz am Institut für Sexualwissenschaften in Berlin unter Felix Abraham die erste “vollständige Operation dieser Art” (eine genauere Erklärung ist erwünscht, was Sie unter der ersten “vollständigen Operation dieser Art” verstehen) vorgenommen haben. Des Wissens von Dominik Leitsch nach: “Die Intersexualität – Diagnostik und Therapie aus kinderchirurgischer Sicht”, S. 47, Diss. med. Köln, 30. Mai 1996, 1. Berichterstatter: Prof. Dr. med. M. Gharib; 2. Berichterstatter: Prof. Dr. med. G. Lehmkuhl) soll Hans Naujoks derjenige gewesen sein, der erstmals im Jahre 1934 eine Genitalamputation durchgeführt hat. Da Eltern von zweigeschlechtlichen Säuglingen und Kleinstkindern den Medizynern in Köln ihre Kinder zur Verstümmelung anvertrauen, sollten wir doch davon ausgehen können, dass diese Herren Medizyner ganz genau wissen, was sie tun und von wem sie diese Methoden übernommen haben. Leider – und dieses ist an der Dissertation von Dominik Leitsch wirklich klärungsbedürftig -, findet sich für die Aussage über Hans Naujoks leider kein Fundstellennachweis, was aber für den Deutschen Ethikrat kein Problem sein dürfte, diese Frage zu klären, denn Dominik Leitsch ist im Jahre 2009 Vorsitzender des Kinderschutzbundes (Mönchengladbach) und Chefarzt für Gynäkologie am Bethesda geworden. Der Deutsche Ethikrat kann Dominik Leitsch ja einfach mal anschreiben und nachfragen, woher und wodurch er die Erkenntnis auf S. 47 seiner Dissertation gewonnen hat. Und wenn der Deutsche Ethikrat schon mit Dominik Leitsch korrespondiert, dann kann er auch gleich mal bei der Aussage auf S. 33 der Dissertation nachhaken und fragen, an welche Frauen Dominik Leitsch denn so konkret gedacht hat, wenn er schreibt: “Oftmals handelt es sich um relativ “schöne” Frauen, mit guter Brustentwicklung und langen Beinen …….”

Mir ist auch nicht unbekannt, dass es bereits in den 1920-er Jahren mörderische Vordenker (Psychiater Alfred Hoche und Jurist Karl Bindung) für die Vernichtungskonzepte gab, die später im Dritten Reich realisiert wurden. Oskar Panizza, von Beruf Mediziner, hat mit seiner Erzählung: “Ein scandalöser Fall – Und Er schuf sie, ein Männlein und Fräulein, und sprach zu ihnen: Seid fruchtbar und mehret Euch, Genesis 1, 27-28)” sowie mit der Erzählung: “Der operierte Jud”, der zur Lieblingsliteratur einiger Führungsnazis im Dritten Reich wurde, gewiß auch einiges zur Auslöschung von zweigeschlechtlichen Menschen beigetragen, aber auf das Datum 1931, welches Sie mit Ludwig Levy-Lenz nennen und dann noch als damaliges lege artis Vorgehen angeben, halte ich für mehr als zweifelhaft! In welcher Form soll dieses vorgebliche lege artis Vorgehen in der Weimarer Republik denn bezahlt worden sein und in welchem Umfang? Von den gesetzlichen Krankenkassen etwa? Ein weiteres scheint mir sehr, sehr zweifelhaft dabei zu sein, dass Genitaloperationen an zweigeschlechtlichen Menschen ab 1931 als lege artis angesehen worden sein sollen und zwar die Dissertation von Luise Kimm: “Über Pseudohermaphroditismus masculinus und die Indikationsstellung für die operative Bildung einer künstlichen Vagina” aus dem Jahre 1935 und zwar aus der Universitäts-Frauenklinik Hamburg-Eppendorf unter dem Nazigynäkologen Th. Heynemann! Dass UKE sich stets rühmend – bis heute – weltweit führend in Sachen der Erkenntnis über das genitale und gonadale Wohl von zweigeschlechtlichen Menschen im Bilde zu sein, hat sich dann wohl gar nicht lege artis verhalten, wo dort einem zweigeschlechtlichen Mensch im Alter von 22. Jahren der Wunsch nach der Anlegung einer künstlichen Vagina zum einen verwehrt und die Klitoris trotz Vergrößerung (S. 10 der Dissertation) nicht entfernt wurde.
Neben einigen Ausführungen in der Dissertation von Luise Kimm, die ich als Vorläufer der 1 Jahr später veröffentlichten Dissertation von Kurt Brost: ” Untersuchungen über das Rassenbecken an 450 Frauen der Universitäts-Frauenklinik Würzburg” einordnen würde, ist dem Ergebnis der Dissertation von Luise Kimm zu entnehmen, dass der Wunsch der 22-jährigen Patientin nach der Einpflanzung einer künstlichen Vagina damit verweigert wurde, weil kein arischer Mann sein kostbares Sperma in den Körper derartiger Frauen verschwenden soll! Luise Kimm hat dieses in ihrer Dissertation ein wenig diskreter formuliert und zwar wie folgt: “K.Franz-Berlin hat stets den Standpunkt vertreten, daß die Ausführung einer Darmscheide nicht statthaft sei. Es handelt sich dabei um eine nicht ungefährliche Operation, die man nicht lediglich zur Ermöglichung einer Kohabitation ausführen dürfe. Dagegen hat er die bereits oben erwähnte Operation von G.L.Wagner mit Begeisterung begrüßt, weil sie auch die Gebärfähigkeit der betreffenden Frau hergestellt hat. Diesen Standpunkt des inzwischen verstorbenen K. Franz hat auch gegenüber der Hautscheide R.Schröder-Kiel aufrecht erhalten, obwohl die Lebensgefahr des Eingriffes so gut wie beseitigt ist. Unsere Klinik vertritt den Standpunkt, daß auch die Hautscheide trotz Ungefährlichkeit des Eingriffes nur nach strenger Indikation ausgeführt werden darf. Ausschlaggebend für unsere Ablehnung ist geworden, daß die Partner der beiden Patientinnen gesunde und zeugungsfähige Männer sind. Wir haben uns nicht für berechtigt gehalten, durch unseren Eingriff dazu beizutragen, daß sie an Frauen gebunden werden, deren Sterilität von vornherein sicher ist. Auch wenn die Partner zunächst erklären, daß sie an diesem Umstande keinen Anstoß nehmen werden, so ist doch mehr als zweifelhaft, ob sich dies nicht später ändern wird. Es erscheint unwahrscheinlich, daß solche Ehen wirklich glücklich werden. Noch schwerwiegender ist für uns der bevölkerungspolitische Standpunkt gewesen, daß man gesunde Männer nicht der Fortpflanzung entziehen darf. Wir haben daher auch früher die Indikation zum Eingriff nur gestellt, wenn dieser Umstand für den vorliegenden Fall keine Rolle gespielt hat.” (Zitat Ende aus der Dissertation von Luise Kimm)

Welche Kenntnisse/Erkenntnisse besitzt der Deutsche Ethikrat darüber, dass die Nazis zwar offenbar noch nicht im Jahre 1935 flächendeckend, sondern Hans Naujoks als Vorreiter, aber spätestens flächendeckend im Jahre 1950 erkannt hatten, dass die effektivste Form gegen die in den Augen von Rassenhygenikern sinnlose Verschwendung von arischem Sperma in zweigeschlechtliche Menschen dann erzielt wird, wenn die menschliche Sexualität gezielt durch die Amputation des Lustorgans im Säuglings- und Kleinstkindsalter zerstört wird? Das UKE konnte jedenfalls im Jahre 1989 ein Ergebnis bei zweigeschlechtlichen systematisch in der Säuglings- und Kleinstkindzeit genitalamputierte Menschen verzeichnen, von dem die Nazis im Jahre 1935 bei ihrer menschenverachtenden Bevölkerungspolitik noch geträumt hatten. Die Ergebnisse und Nachweise dafür liegen bei der Hamburger Generalstaatsanwaltschaft und bei der Staatsanwaltschaft, kann aber auch jeder in dem Buch der Reproduktionsmedizin von Gerhard Bettendorf (UKE-Chirurg) in dem Beitrag von Rolf Heinz Peter Willig auf S. 356 nachlesen.

Zweigeschlechtliche Menschen wurden übrigens, auch dass ist mir nicht entgangen, schon gegen Ende des 15. Jahrhunderts diskriminiert (Andrea Mantegna; Bild: Minerva vertreibt die Laster aus dem Garten der Tugend”; eine mit Bogen bewehrte Venusgestalt steht auf dem Rücken eines Kentauren, dessen Körper den ewigen Widerstreit der vernunftbetonten Seite des Menschen mit den sinnlich-triebhaften des Tieres vereint. Den beiden folgt ein äffischer Hermaphrodit mit einer weiblichen und einer männlichen Brust. Er führt vier Säckchen mit dem Samen des Bösen mit sich und verkörpert laut der um seinen Arm gewundenen Bandarole “unsterblichen Haß, Betrug und Boshaftigkeit!” Diskriminierung von zweigeschlechtlichen Menschen, dieses ist mir also nicht entgangen, beschränkt sich nicht auf die NS-Zeit, was sich aber auf die NS-Zeit bzw. anschließend auf die BRD beschränkt, ist die Tatsache, dass diese Menschen staatlich finanziert eliminiert werden. Und genau dieses Kriterium macht denn auch den Genozid aus!

Überrascht bin ich, dass dem Deutschen Ethikrat keine Beweise dafür vorliegen, dass sich die von mir genannten Pädiater an solchen Verstümmelungen von zweigeschlechtlichen Menschen beteiligt, sie in ihrem Hause befürwortet und als Klinikdirektoren zu verantworten haben. Carl Gottlieb Bennholdt-Thomsen z.B. hat sich während der Nazizeit mit Paarungssiebung befaßt und im Jahre 1967 als Direktor der Kölner Kinderklinik die Dissertation von Manutscheher Mohtaschemi abgenommen, in der zwei zweigeschlechtliche Säuglinge geradezu wie auf Bestellung für die Dissertation und dann auch ausgerechnet noch an den Symptomen des klassichen Euthanasiemittels: “Luminal” verstorben sind, mit dem sich Carl Gottlieb Bennholdt-Thomsen als rechte Hand von Adolf Hitler auf dem Gebiet der Kindereuthanasie im Protektorat Böhmen und Mähren gewiß hervorragend ausgekannt haben dürfte. Die sezierten Genitalien und Gehirne der beiden medizynisch besonders interessanten zweigeschlechtlichen Säuglinge finden sich im Detail beschrieben in der Dissertation wieder. Die Ehre, dass der Klinikdirektor persönlich als zweiter Referent die Dissertation abnimmt, die wird nicht jedem Wissenschaftler bzw. jeder Wissenschaftlerin zu teil, so dass ich dem Deutschen Ethikrat die Dissertation von Manutscheher Mohtaschemi: “Adrenogenitales Syndrom (AGS) und Salzverlustsyndrom (SVS) im Kindesalter – 15 Beobachtungen in der Universitäts-Kinderklinik Köln von 1949 bis 1966″ Köln, 1. Dez. 1966, dringend zur Klärung der Frage, ob Elvira Fr. gezielt für die Anfertigung der Dissertation ermordet worden oder aus Versehen an einem Medikamentencocktail für zweigeschlechtliche Säuglinge verstorben ist, zum Lesen empfehle!

Wissen Sie, es wäre wirklich nicht verkehrt, wenn Chirurgen mit ihrem Skalpell die Vorsicht walten lassen würden, wie die Nutzungsbedingungen des Forums sie hier für Beiträge einfordern. Die gesamten Beweise und Nachweise zu den von mir getätigten Kommentaren und noch viele Informationen sowie Zusammenhänge darüber hinaus befinden sich bereits im Besitz von deutschen Behörden.

Damit ich und andere uns in Zukunft den noch ungeklärten Fragen zu wenden können, sollte sich der Deutsche Ethikrat bei Ute Thyen und Eve Hampel, dem DSD-Netzwerk insgesamt, die gesamten gelöschten Kommentare aus dem alten DSD-Forum aushändigen lassen und dann einen Termin mit dem LKA Hamburg sowie der Hamburger Staatsanwaltschaft vereinbaren. Dadurch könnten schon mal eine Reihe von Basics in Bezug auf die TäterInnne geklärt werden, die Ihnen gegenwärtig als ein bloß assoziativer Zusammenhang erscheinen.

Schließlich möchte ich dem Deutschen Ethikrat noch eine weitere Frage zur Klärung vorlegen, in die ich selbst noch keine Zeit investieren konnte und zwar eine Frage zu Karl Heinz Schäfer. Der in der Dissertation von Annett Rambow: “Eine Vorreiterin der Spezialisierung in der deutschen Pädiatrie – Die Universitätskinderklinik Hamburg in der Nachkriegszeit und unter Karl Heinz Schäfer (1945 bis 1979)”, Hamburg 2006, abgenommen von Prof. Dr. Karl H.P. Bentele und Prof. Dr. Heinz-Peter Schmiedebach, dargestellte Lebenslauf scheint mir einige Lücken aufzuweisen und damit verbunden für mich die Frage, ob es neben Prof. Dr. Karl Heinz Schäfer noch einen weiteren Prof. Dr. med. Schäfer in Hamburg zur NS-Zeit gab. Diese Frage stellt sich mir deshalb, da ein Prof. Dr. med. Schäfer 1946 wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit (Az.: 14 Js 154/46) in Zusammenhang mit den Kindereuthanasiemorden in den Alsterdorfer Anstalten angeklagt war. Entsprechend wie bei Carl Gottlieb Bennholdt-Thomsen wurde auch Hans Martin Wisseler als Promovenden über das Thema: “Harnwegsinfektionen nach Klitorektomien bei Mädchen mit kongenitalem adrenogenitalem Syndrom (AGS)” die Ehre zu Teil, dass Prof. Dr. Karl Heinz Schäfer als Klinikdirektor zugleich als Korreferent die Dissertation mit abgenommen hat, auf der auf Seite 1 die Genitalverstümmelung an schwarz-afrikanischen Mädchen als anschauliche Zeremonie gepriesen wird, die in der Kinderheilkunde notwendig ist, wenn im Rahmen von Virilisierungserscheinungen bei Mädchen ein übermäßiges Wachstum der Klitoris stattfindet.

In diesem Zusammenhang finde ich, dass es endlich ein für Opfer angstfreies Serviceangebot des Deutschen Ethikrates geben sollte, in dem die Opfer endlich mal die Namen der Medizyner und Rassisten nennen dürfen, von denen sie sich im Laufe ihrer Krankenhauskarrieren diffamiert gefühlt haben, damit Licht in dieses dunkle Kapitel der Deutschen Medizyn kommt.

Eine geruhsame Nacht wünscht
ETEKAR

6. On Thursday, July 14 2011, 01:26 by ETEKAR

[Der nachfolgende Kommentar Nr. 132 wurde bisher noch nicht gelöscht, jedoch fehlen ohne den unmittelbar davor stehenden, gelöschten Kommentar Nr. 129 viele Bezüge.]

ETEKAR sagt:

Nationalsozialistische Rassenhygiene (Die Kurzfassung für den vorherigen Beitrag: “Gleicht Euch nicht dieser Welt an!”

“Nicht fort sollst Du Dich pflanzen, sondern hinauf”, dieses ist die von den Nazimedizynern vorgegebene Marschrute für die systematische Auslöschung von zweigeschlechtlichen Menschen gewesen, die gezielt sowie staatlich finanziert und organisiert auf jeden Fall bis heute wissentlich fortgeführt wurde. Wie einem Zitat zu entnehmen ist, wußten die verantwortlichen MedizynerInnen ganz genau, dass zweigeschlechtliche Kinder sich ohne chirurgische Interventionen seelisch und körperlich bestens entwickeln:

“Die frühe Zuordnung der weiblichen Rolle war unseres Erachtens bei unserer Patien von maßgeblicher Bedeutung dafür, daß sich die Entwicklung als Mädchen ohne große Störungen vollzogen hat, obwohl das ambisexuelle Genitale erst im 14. Lebensjahr durch eine Clitorplastik korrgiert wurde.” (Fotos mit Blick ins Genitale und das nackte an die Wand geklatschte Kind an einer Meßlatte, wie so oft bei den medizynischen Beiträgen anbei, deshalb verzichte ich hier auf den Literaturnachweis, kann aber versichern, dass ich im Besitz des Beitrages bin, der sich auf Seite 64 und 65 befindet.)

Die Verbrechen wider die Menschlichkeit an zweigeschlechtlichen Kindern dienten niemals dem Wohl der Kinder und sollten dieses auch zu keinem Zeitpunkt, sondern es ging stets um Prestige, Macht, Geld und Sadismus von MedizynernInnen an wehrlosen Kindern und Säuglingen!

7. On Thursday, July 14 2011, 01:27 by ETEKAR

[Dokumentation des zensierten Kommentars Nr. 130 auf dem Online-"Diskurs" des Deutschen Ethikrates über "Intersexualität".]

ETEKAR sagt:

Auschwitz der Moderne

Ehrlich, was erwartet Ihr von ForscherInnen, die seit 20 Jahren im Auschwitz der Moderne tätig sind, welches mit Carl Gottlieb Bennholdt-Thomsen, Widukind Lenz, Karl Heinz Schäfer, Heynemann und Co. weltweit für den Genozid an der größten Gruppe von zweigeschlechtlichen Menschen hauptverantwortlich ist?! Menschlichkeit und Wahrheit?

Die Studien von Prof. Dr. Hertha Richter-Appelt tragen trotz mehrfacher Aufforderung bis heute nicht die richtige Überschrift und zwar, dass sie die Auswirkungen von fortgesetzten nationalsozialistischen Gewaltverbrechen aus dem Konzentrationslager Auschwitz und Buchenwald mit den zur Verfügung gestellten Geldern des DSD-Netzwerkes erforscht hat.

Nach wie vor verwunderlich ist, dass der Deusche Ethikrat – nachdem durch tausendende von ehrenamtlich erbrachten Arbeitsstunden durch die zweigeschlechtlichen Opfer selbst bewiesen werden konnte, dass John Money nicht der Ursprung des Genozides an zweigeschlechtlichen Menschen ist – dass man es jetzt so genau von Ludwig Levey-Lenz aus dem Jahre 1931 wissen will. Erinnert an einen früheren Vorfall mit dem Auschwitz der Moderne: Nichts, aber auch gar nichts, wollte man über die NS-Vergangenheit und die Personalkontinuität im UKE mit Massenmördern, Judenvergasern und Kindergenitalverstümmlern in Bezug auf zweigeschlechtliche Menschen wissen. Nur eines wußte man dann doch ganz genau: Prof. Dr. Wolfgang Berner, (der damals ?) unmittelbare Vorgesetzte hat nichts, aber auch gar nichts mit Friedrich Berner, dem ehemaligen Leiter der Vergasungsanstalt Hadamar, zu tun! Das Insel- bzw. Detailwissen des UKE´s ist doch immer wieder eine Überraschung wert.

Die Gelder, die im Rahmen des DSD-Netzwerkes verbrannt worden sind, gebühren den Opfern, nicht den TäterInnen!

8. On Thursday, July 14 2011, 01:27 by ETEKAR

[Dokumentation des zensierten Kommentars Nr. 133 auf dem Online-"Diskurs" des Deutschen Ethikrates über "Intersexualität". Zudem wurde in der gelöschten Version als Urheber fälschlicherweise "Redaktion" angegeben statt korrekt "ETEKAR".]

ETEKAR sagt:

Die UNO-Fahne im Wind als ideeler Wert von der Medizin für zweigeschlechtliche Kinder?

Wie so oft, folgt einem geschichtlichen Sündenfall alsbald der nächste, denn mit den Sünden ist es wie mit Großfamilien: “Sie fühlen sich erst richtig wohl, wenn alle beisammen sind, die alten wie die jungen…….!!!”

Ein klares “Nein” zu sämtlichen chirurgischen Interventionen – außer im Falle der vitalen Indikation ( siehe ersten Beitrag von mir am 16. Juni 2011 um 1:11 Uhr) – wäre ein unmißverständliches Bekenntnis der Medizin zu dem im Dritten Reich und auch anschließend in der BRD, einschließlich im DSD-Netzwerk, begangenen Unrecht gewesen.

In Göttingen weht die UNO-Fahne für zweigeschlechtliche erwachsene Menschen leider aufgrund von tradierten Machtstrukturen sowie Diskriminierungen im Wissenschaftsbereich ohnehin auf Halbmast, da wollen wir die UNO-Fahne doch wenigstens für zweigeschlechtliche Kinder auf Voll-Mast hissen, denn eine einmal begonne Abwägung von Menschenrechten setzt sich für zweigeschlechtliche Kinder/Menschen ein Leben lang fort. Die Diskriminierung beginnt in der Wiege und endet in der BRD noch immer im Sarg, wie der Tod von der zweigeschlechtlichen Polizistin Bianca Müller durch massive Diskriminierungen im Arbeitsleben belegt!

Seiner Würde – seiner unveräußerlichen Menschenrechte – kann sich weder ein Kind, noch ein Erwachsener begeben, durch Unrecht faktisch genommen oder beschränkt werden können sie einem Menschen dagegen schon und zwar dem Kind einfacher als dem Erwachsenen, der erstmal seine Kindheit überleben muß, bevor er seine Menschenrechte als Erwachsener überhaupt einfordern und vielleicht auch irgendwann einmal in einer diskriminierungsfreien Gesellschaft leben und genießen kann.

9. On Thursday, July 14 2011, 01:28 by ETEKAR

[Dokumentation des zensierten Kommentars Nr. 137 auf dem Online-"Diskurs" des Deutschen Ethikrates über "Intersexualität". Zudem wurde in der gelöschten Version als Urheber fälschlicherweise "Redaktion" angegeben statt korrekt "ETEKAR".]

ETEKAR sagt:

Ein ganzes Leichenschauhaus

Einige Leichen? Ein ganzes Leichenschauhaus war es, in das ich bei der sog. “Sexualforschung”geblickt habe, als ich mich ausgehend von sieben Schlüsseldissertationen zur medizynischen Behandlung von zweigeschlechtlichen Menschen von den Jahren 1990 bis zum Jahre 1932 rückwärts durchgearbeitet und mir die systematischen Vernetzungen der beteiligten Menschenschlächter und Schandsäulen der Menschheit aus der Medizyn vor Augen geführt habe. Werner Villinger habe ich dabei im Zusammenhang mit dem Genozid an zweigeschlechtlichen Menschen auch ausmachen können und der UNO an 59. Stelle, einer TäterInnen-Liste von insgesamt 146 namentlich benannten Medizyner aus der Vergangenheit und Gegenwart genannt, die den Völkermord an zweigeschlechtlichen Menschen zu verantworten haben. Carl Gottlieb Bennholdt-Thomsen war schon vor seiner Enttarnung auf meiner Liste, da mir die Fakten in der Dissertation von Manutscheher Mohtaschmi außerordentlich nach Hakenkreuz und Rassenhygiene aussahen. Kurze Zeit später hatte die NS-Forschung dann seine Enttarnung bzw. Beteiligung an der Kindereuthanasie in Prag herausgefunden, ebenso wie die Beteiligung von Jussuf Ibrahim und zwar durch die Hinterlassenschaften der Stasi. Die Stasi-Akten werden nach meiner Einschätzung noch weitere wichtige Hinweise zur Aufklärung des international von Deutschland ausgehenden Völkermordes an zweigeschlechtlichen Menschen liefern. Nachdem Ost und West zusammenwächst, was ich auch mit Freude in diesem Diskurs zur Kenntnis genommen habe, denn den Hinweis auf die NS-Vergangenheit von Jussuf Ibrahim verdanke ich einem im Osten von Deutschland aufgewachsenen zweigeschlechtlichen Kind.
Der medizynische Sadismus an zweigeschlechtlichen Kindern im Osten und im Westen unterschied sich verwunderlicherweise – ich hatte anderes erwartet – nicht. Heute ist mir klar, dass es ein über die Mauer hinweg funktionierendes Netzwerk einer kleinen, aber ganz besonders sadistischen und faschistischen Medizynerclique gab. Die heilige Dreifaltigkeit “Richard Green, Robert Stoller und Anke A. Ehrhardt” aus dem Büchlein Geschlechtswechsel von Volkmar Sigusch erscheint auf der von mir bei der UNO eingereichten TäterInnenliste auf Rang: 125, 126 und 127! Hans Friedrich Karl Günther (zu seiner Zeit “Rassegünther” genannt) erscheint auf Platz 144, Heinrich Kirchmaier auf Platz 145 und zum krönenden Abschluß: “Kurt Brost”, der “bestimmt” hat, wie das Rassebecken von Frau denn so zu sein hat!

Wenn ich mir die Liste der Völkermörder und deren ganzen bestialischen Taten ansehe, ist es wirklich ein Jammer, dass sich der Chefankläger Jackson und die sowjetischen Delegationsmitglieder in den NS-Kriegsverbrecherprozessen persönlich so schlecht verstanden haben sollen!

10. On Thursday, July 14 2011, 01:28 by ETEKAR

[Dokumentation des zensierten Kommentars Nr. 176 auf dem Online-"Diskurs" des Deutschen Ethikrates über "Intersexualität". Zudem wurde in der gelöschten Version als Urheber fälschlicherweise "Redaktion" angegeben statt korrekt "ETEKAR".]

ETEKAR sagt:

Die Diskussionen aus den gesellschaftlichen Höhlen holen – welch ein Hohn diese Forderung von Ihnen, die Sie mit fünf Jahren Verspätung erheben, Herr Dr. Michael Wunder!

Sehr geehrter Herr Dr. Wunder,

Ihre Forderung klingt für mich nach unserem Telefonat vom Freitag, den 14. Juli 2006, nachdem ich zuvor mit Herrn Prof. Dr. Hubensdorf telefoniert hatte und Sie sich weitere Anrufe in dieser Angelegenheit in den Alsterdorfer Anstalten durch ihre rechte Hand verboten haben, einfach nur als Hohn. Sie waren es ganz bestimmt nicht, der die Thematik am 14. Juli 2006 aus den gesellschaftlichen Höhlen zu holen versucht hat, sondern ich würde mehr sagen, die Wahrheit zu unterdrücken versucht hat, weil es im Jahr 2006 aus Ihrer Perspektive einfach noch nicht “in” war sich für Genozidopfer zu engagieren! An diesem Tag waren es zwei andere Menschen, die sich sehr darum bemüht und mir Rückendeckung beim Vorgehen gegen die Kronprinzen von Auschwitz gegeben haben. Sie jedenfalls nicht!
Also Achtung, meine lieben Zwits, hört lieber auf Daniela Truffer, bevor Ihr hier Beifall klatscht!

11. On Thursday, July 14 2011, 01:28 by ETEKAR

[Dokumentation des zensierten Kommentars Nr. 177 auf dem Online-"Diskurs" des Deutschen Ethikrates über "Intersexualität".]

ETEKAR sagt:

Sehr geehrter Herr Dr. Wunder,

das kollektive Gedächtnis der Widerstandsbewegung von medizynisch mißhandelten zweigeschlechtlichen Menschen vergißt nicht, vielleicht empfinden Sie deshalb Feindseeligkeit bei den Worten von Daniela Truffer, die bei mir als sehr menschlich angekommen sind.
Wir brauchen keine ersonnenen Modelle, weder von Psychologen noch von Gesellschaftswissenschaftlern, sondern lediglich die mit staatlicher Gewalt erzwungene Durchsetzung der in diesem Staate für alle übrigen Menschen sonst auch geltenden Rechte!

Wir brauchen keine von Ihnen oder anderen Psychologen geworfene Nebelkerzen, um die Wahrheit von schwersten Menschenrechtsverletzungen und fortgesetzten Verbrechen wider die Menschlichkeit aus Nazideutschlands Konzentrationslagern zu verschleiern. Wir brauchen Wissenschaftler, Historiker, Soziologen, Ärzte und Juristen, die Mut zur Wahrheit haben und nicht mit Genitalverstümmelungen und Zwangskastrationen an wehrlosen Säuglingen Karriere wie Efeu machen wollen, indem sie kriechend bis zum Chefarzt über sich selbst hinaus wachsen. Wir brauchen weder schöne Worte von Ihnen, Herr Dr. Michael Wunder, noch von anderen, sondern Taten und Ergebnisse, wie Ymor bereits treffend festgestellt hat! Am dringendsten benötigen wir derzeit eine Diskussion ohne Hierachien. Stellen Sie sich doch einfach mal die Frage, warum Sie im Deutschen Ethikrat sitzen und dieser bei der Diskussion über die Lebenssituation von zweigeschlechtlichen Menschen nicht paritätisch mit zweigeschlechtlichen Menschen besetzt ist? Wenn Sie die Antwort dazu gefunden haben, erübrigt sich wohl auch Ihre Frage an Daniela Truffer, welches Modell sie sich vorstellt.
Ich jedenfalls bin für Gleichberechtigung und sehe kein Problem darin, wenn einige Mitglieder des Deutschen Ethikrates ad hoc durch einige zweigeschlechtliche Menschen, die in dieser Diskussion Sachverstand bewiesen haben, ersetzt werden, um tagtäglich begangenen Verbrechen und Diskriminierungen an zweigeschlechtlichen Menschen endlich effektiv Einhalt zu gebieten. Es gibt eine Anzahl von zweigeschlechtlichen Menschen, die es einfach Leid sind, weiterhin als Menschen zweiter und dritter Klasse behandelt zu werden, und sich an dieser Diskussion nicht (mehr) beteiligen oder von Anfang an nicht beteiligt haben, weil sie diese Schönwetterreden einfach satt haben.

Es gibt eine Anzahl von zweigeschlechtlichen Menschen, die sich an dieser Diskussion nur deshalb nicht beteiligen

12. On Thursday, July 14 2011, 01:28 by ETEKAR

[Dokumentation des zensierten Kommentars Nr. 188 auf dem Online-"Diskurs" des Deutschen Ethikrates über "Intersexualität". Zudem wurde in der gelöschten Version als Urheber fälschlicherweise "Redaktion" angegeben statt korrekt "ETEKAR".]

ETEKAR sagt:

Aberkennung von akademischen Graden/Widerruf von Approbationen, dass wären dem Recht angemessene erste Reaktionen auf die geschehenen Verbrechen wider die Menschlichkeit und den von Deutschland sich ausbreitenden Völkermord/Genozid am Dritten Teil der Menschheit!

13. On Thursday, July 14 2011, 01:29 by ETEKAR

[Dokumentation des zensierten Kommentars Nr. 189 auf dem Online-"Diskurs" des Deutschen Ethikrates über "Intersexualität". Zudem wurde in der gelöschten Version als Urheber fälschlicherweise "Redaktion" angegeben statt korrekt "ETEKAR".]

ETEKAR sagt:

Die Affen-Dressur-Nummer für zweigeschlechtliche Kinder aus der Dissertation von Martha Müller
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An die Gesetzgeber und den Deutschen Ehtikrat/Die für Forschungsstudien mißbrauchten Geschwisterkinder von zweigeschlechtlichen Opfern aus der Kinder-KZ-Ambulanz von Prof. Rolf Peter Willig und Prof. Karl Heinz Schäfer am UKE/ Der Ruf nach Psychologen/Innen kommt von einer ganz bestimmten Opfergruppe//Von schönen Brüsten und Schaumstoffenbälchen in Dissertationen

Auf die in Kurzfassung dargestellten Thematiken, mit denen sich der Deutsche Ethikrat in seiner Anhörung offenbar nicht zu befassen bereit war, weil ja dann “schreckliche Konsequenzen”, für die ach, so bedauernswerten unschuldigen Medizyner eintreten würden, wäre eine der deutschen Rechtsordnung angemessene erste Reaktionen auf die geschehenen Verbrechen wider die Menschlichkeit an zweigeschlechtlichen Menschen und den von Deutschland ausgehenden internationalen Völkermord/Genozid am Dritten Teil der Menschheit, die Aberkennung von akademischen Graden sowie der Widerruf von Approbationen und das Einfrieren sämtlicher Forschungsgelder aus dem Bereich des DSD-Netzwerkes gewesen! Diese fast zum Nulltarif durchzuführenden Maßnahmen, sind eine dem DSD-Netzwerk und auch Dr. Michael Wunder bekannte Forderung!!!
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Da ich wie gesagt, nicht das Bedürfnis verspühre, jedesmal wieder bei Adam und Eva anzufangen, wohl weißlich in Kenntnis dessen, dass mindestens Frau Prof. Dr. Hertha Richter-Appelt, zahlreiche Vertreter des DSD-Netzwerkes, die AGS-Eltern- und Patienteninitiative, mit ihrer einstigen Vorsitzenden, die sich im DSD-Netzwerk befindet und auch Michael Wunder bereits vor Jahren ausführlich in Kenntnis gesetzt worden ist, frage ich mich, warum die Diskussion von und mit dem Deutschen Ethikrat weit unter dem Niveau verläuft, dass in Hamburg längst mit der Bürgerschaftsdrucksache 19/ 1993 erreicht worden ist?
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Warum weiß der Deutsche Ethikrat nicht, dass eine Großzahl der schwerstgeschädigten einstigen zweigeschlechtlichen Kinder deshalb fehlt, weil sie sich bereits in frühester Kindheit und nicht erst als Erwachsene gegen abartig, perverse Medizyner in (Kinder)kliniken gewehrt und darauf hin für immer und ewig hinter den Mauern von Psychiatrien dieses Landes verschwunden sind und bis heute darin mundtot gemacht werden? Warum weiß der Deutsche Ehtikrat nicht, dass wir die mutigsten Opfer und zwar protestieden zweigeschlechtliche Kinder, die sich nicht mehr unter uns befinden, schon in der Kindheit verloren haben, wie sich aus der Dissertation von Gertrud Körber ersehen läßt? Warum weiß der Deutsche Ethikrat nicht, dass sich der sexuelle Sadismus bei der größten zweigeschlechtlichen Opfergruppe nicht auf XX-Individuen beschränkt, sondern dass auch xy-chromosomale und damit isosexuelle Jungen, wie z.B. Peter H. aus der Dissertation von Gertrud Körber, bestialisch in der Kölner Kinderklinik absichtlich sexuell gequält worden, sind?
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Warum hat Dr. Michael Wunder den Opfern nicht erzählt, dass er weiß, mit welchem Abschaum von Medizynern die zweigeschlechtlichen Menschen es in der BRD zu tun haben, wo er doch wohl als Leiter der Psychologischen Beratungsstelle von Hamburg Alsterdorf wissen muß, dass bis in die siebziger Jahre hinein in Alstedorf Plumpsklos aus Holz mit Würmern drin für Behinderte gerade gut genug waren? Warum hat er den Opfern bei der Anhörung nicht berichtet, dass es genau dieses medizynische Gesocks ist, mit dem es zweigeschlechtliche Menschen bis heute in Personalkontinuität, einschließlich des wissenschaftlichen Nachwuchses, zu tun haben? Psychiater, Psychologen und Medizyner, auf die Opfer sehr gerne verzichten!
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Warum beschränkt sich der (vorgebliche) Wissenshorizont des Deutschen Ethikrates auf einen derart eingeschränkten Bereich, wo es stets um das Einwerben von Geldern für weitere Forschung und weitere psychologische Versorgung und Betreuung von Opfern geht, obwohl es eine ganze Reihe von Opfern gibt, die froh sind, wenn sie nicht mehr eimerweise Kübel mit Erbrochenem füllen müssen, weil sie mal wieder einem Psychologen, Psychiater oder Medizyner begegnen!
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Warum richtet die BRD nicht einen ersten vorläufigen Fond mit 500 Millionen Euro aus den stinkenden Geldern der verantwortlichen Medizyner- und Psychologenschaft ein und jedes Opfer entscheidet selbst, ob es sich von vier Millionen Euro lieber für immer aus Deutschland verziehen oder sich für diese Summe lieber weiterhin von Psychologen und Psychiatern den Verstand wegtherapieren lassen will? Das sollte doch jedem mündigen Bürger frei stehen, wo Dr. Michael Wunder von Selbstbestimmung spricht. Zu Arbeit und Diskriminierung am Arbeitsplatz, noch mehr aber zur Diskriminierung durch die BRD, fällt mir dazu aufgrund der ganzen abartigen Dissertationen, 20 an der Zahl waren es bereits ausschließlich im Bereich der Zweigeschlechtlichkeit, die ich mir angetan habe, ein: Erst zweigeschlechtlichen Säuglingen Arme und Beine abhacken ( soweit symbolisch zu den von staatswegen finanzierten und der größten Gruppe zweigeschlechtlicher Säuglinge zugefügten Schäden!) und sie dann zum Spargelstechen für einen Euro auf das Feld schicken und sie dabei noch von Arbeitslosenaufsehern der BA mit der Peitsche antreiben! Die größte Menschenverachtung kommt dabei wohl nicht von privaten Arbeitgebern, sondern von der BRD selbst. An dieser Stelle sei die Frage erlaubt: Wo fängt Faschismus in diesem Staate an oder anders formuliert: Wo ist er bis heute noch unverändert präsent und wird tagtäglich gegen Opfer gelebt!
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Freuen wir uns über die wenigen zweigeschlechtlichen Menschen, die mit ihren zugefügten Schwerstschäden noch arbeiten können und möchten und in diesem Bereich Teilhabe an dieser Gesellschaft erfahren, auch wenn sie nicht immer positiv ist, die Mehrzahl der Opfer, die sich allerdings bereits als Kinder gewehrt haben, wie z.B. auch nachweislich ein Kind gegen seine Zwangskastration, sind frühzeitig entrechtet und in Psychiatrien weggesperrt worden und können sich weder hier zu Wort melden, noch arbeiten gehen, auch wenn sie über Medizyner, denen längst die Approbationen hätten aberkannt werden müssen, berichten könnten!
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Warum hat der Deutsche Ethikrat sich nicht damit befaßt und den in deutschen Psychiatrien zahlreich weggesperrten zweigeschlechtlichen Menschen eine Teilnahme an dieser Diskussion ermöglicht? Die Idealvorstellung von Frau Prof. Dr. Wiesemann, dass man auf die Stimme des zweigeschlechtlichen Kindes hören sollte, ist zwar sehr lobenswert, die Realität sieht aber anders aus, wenn man 20 medizynische Dissertationen, auch aus jüngerer Zeit gelesen hat: Ein zweigeschlechtliches Kind, welches gegen einen Medizyner seine Stimme erhebt, kommt in die Geschlossene, weil es aus der Sicht der verantwortlichen Medizyner grundlos schreit und tobt, wenn es zwangskastriert oder genialamputiert werden soll. Beweise dafür gibt es in den Dissertationen zur Zweigeschlechtlichkeit einige. So ist die Situation eines Kindes, welches seine Stimme in einem Hierchiegefälle erhebt. Es wurde und wird von den Kronprinzen von Auschwitz wie ein lästige Kakerlake zu Tode getreten, damit es für immer schweigt! Auch diese Fakten sind nachweislich bekannt. Warum hat Prof. Dr. Hertha Richter-Appelt dazu auf der Anhörung geschwiegen? Warum gibt es zu den wirklich wichtigen Themen hier im Diskurs keinen einzigen Beitrag von den selbsternannten Experten? Mir geht es ähnlich wie Luise Weilheim, ob ich mir diese Diskussion überhaupt noch weiter antun und dazu meinen Wissensbeitrag zum wiederholten Male leisten will, aber aus einem ganz anderen Grund als Luise Weilheim und zwar, weil mir meine Zeit zu Schade ist, mich mit den entweder wirklich vorliegenden oder aber vorgegebenen Unwissen des Deutschen Ethikrates zu befassen.
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Ich kann mich des Eindruckes nicht erwehren, dass hier vom forschungsfreundlichen Deutschen Ethikrat nur die Zugeständnisse an die Opfer gemacht werden, die sich aufgrund des Druckes durch die Internationale Völkergemeinschaft nicht mehr vermeiden ließen. Bekannt ist dagegen sehr viel mehr, zum Beispiel auch die unterschiedlichen Opfergruppen, an denen sich die verbrecherische Gesinnung der medizynischen Täter problemlos beweisen läßt, aber Psychologen wie Dr. Michael Wunder wissentlich seit mehr als fünf Jahren wegsehen oder dazu schweigen. Nicht dass diese Zeilen falsch verstanden werden, sie richten sich nicht ausschließlich an Herrn Dr. Wunder, sondern an seine und die gesamte medizynische Profession, die sich schon seit mehr als 10 Jahren schon längst nicht mehr die Hände mit dem Slogan reinwaschen kann: “Davon haben wir aber nichts gewußt!” Aber hinterher, wenn sich die Wahrheit selbst mit Brutalität nicht mehr weiter unterdrücken läßt, wollen dann alle wie Michael Wunder im Widerstand gegen das Unrecht gewesen sein.
Zumindest vom Deutschen Ethikrat hätte ich mehr Fortschritt erwartet, wo er doch sonst so fortschrittsfreundlich ist!
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Was weiß der Deutsche Ethikrat über die unterschiedlichen Opfergruppen? Offenbar gar nichts! Helfe ich ihm also mal ein wenig mit längst bekannten Fakten auf die Beine, damit er die Opfergruppen in die zwei bzw. drei vorhandenen Gruppen unterteilt, wie es rechtlich sehr sinnvoll gewesen wäre und weshalb jeder Diskurs über vereinheitlichende rechtliche Normierungsbestrebungen von Anfang an verfehlt ist.
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1. Die größte Gruppe von Opfern stellt diejenige Gruppe von zwischengeschlechtlichen Menschen dar, die niemals selbst nach den medizynisch-chirurgisch und psychologisch-psychiatrischen Interventionen geschrieen haben. Stellvertretend für diese am meisten und am massivsten entrechtete Gruppe und zwar für zweigeschlechtliche Kinder steht mit großem Mut Daniela Truffer! Bei diesen Opfern haben zumeist die Eltern, wenn es sich um zweigeschwelechtliche Säuglinge, Kleinstkinder, Kinder und Jugendliche die unwirksamen medizynischen Interventionsmaßnahmen unterschrieben!
Aus dieser Gruppe kommen auch sämtliche namentlich bekannte Opfer, die sich in den letzten Jahren bereits selbst getötet oder dieses zumindest glaubhaft versucht haben. Die, die sich bereits für den Freitod entschieden haben, sind meiner Recherche nach ausschließlich zweigeschlechtliche Kinder gewesen, die unfreiwillig in den medizynisch-chirurgisch, hormonellen und psychologisch-psychiatrischen Pathologisierungsdiskurs hineingeraten sind. Selbsttötungen von zweigeschlechtlichen Menschen, die erst als Erwachsene in den fortgesetzten Nazimedizynapparat hineingeraten sind, haben sich nicht umgebracht. Sämtliche bereits ibekanntgewordenen und gescheiterten Selbsttötungsversuche, einer im unmittelbaren Anschluß an ein sog. fachkundiges Beratungsgespräch im UKE, betrifft einstige zweigeschlechtliche Kinder, die in die mörderischen Mühlen der bundesrepublikanischen Kinderkliniken geraten sind. Opfer aus dieser Gruppe haben – bis auf eine mir bekannte Ausnahme, die als Betroffene im DSD-Netzwerk sitzt, niemals nach Psychologen geschrien und schreien auch heute nicht nach psychologischer Beratung: Die meisten dieser Opfer haben nämlich soviel braune Sch… gesehen, dass sie sie nicht mehr ertragen können, weil sie ihre gesamte Kindheit hindurch psychologisch beraten wurden. Dazu die nüchternen Worte eines Opfers: “Hermaphroditische Kinder ziehen, sobald sie in Krankenhäusern und Beratungs- sowie Behandlungszentren auftauchen die Pest – den Abschaum unter Medizynern und Psychologen magisch – an.” Gemeint waren damit klinisch tätige Wissenschaftler/Innen aller Fachrichtungen. Ein klares Wort und wenn man die Dissertation von Prof. Dr. phil. Ralf W. Dittmann aus dem UKE, einem ausgewiesenen sog. sach- und fachkundigen Psychologen auf diesem Sektor gelesen hat, sowie sich außerdem die Dissertation von Dr. med. Dominik Leitsch und Dr. phil. Martha Müller zu Gemüte geführt hat, dann weiß man, daß dieses Opfer Recht hat!
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In der Dissertation von Dominik Leitsch ist wortwörtlich “von schönen Brüsten” zu lesen und in der Dissertation von Dr. phil. Martha Müller wird die größte Opfergruppe zwischengeschlechtlicher Kinder zu Affen dressiert, indem die Kinder dazu angeleitet werden, vor laufender Video-Kamare unter Vorspiegelung falscher Tatsachen mit Schaumstoffbällchen werfend von Stühlen zu springen.
Während man über die wenig wissenschaftlich Aussage in der Dissertation von Dominik Leitsch noch hätte Lachen können, wenn es sich denn in seiner Dissertation um erwachsene Frauen gehandelt hätte, wirft die Aussage “über schöne Brüste” bei einer Dissertation, die über Kinder geschrieben worden ist, ein sehr, sehr fragwürdiges Licht auf den Autor und vor allen auch auf diejenigen, die diese Dissertation als Medizynprofessoren abgenommen haben. Die Dissertation von einem in Fragen der Intersexualität sach-und fachkundigen Psychologen namens Ralf W. Dittmann zeigt die Strukturen der auf diesem Gebiet anzutreffenden organisierten Wissenschaftskriminalität noch deutlicher auf und hinterläßt eine weitere Opfergruppe.
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2. Die zweitgrößte und bisher aufgrund der einseitigen Darstellungen völlig unbekannte Opfergruppe
In dem über 400 Seiten langen Epos an wissenschaftlichem Schwachsinn und der seitenlangen Diffamierung von zwischengeschlechtlichen Kindern durch Ralf W. Dittmann, findet sich eine Aussage, die die kriminellen Strukturen in der Kinder-KZ-Ambulanz des UKE´s unter der Verantwortung von Rolf Peter Willig in Zusammenarbeit mit der Psychosomatischen Abteilung des UKE´s – Prof. Dr. med. Hedwig Wallis – offen zu Tage treten läßt: Den Wissenschaftstätern fehlte eine Kontrollgruppe, die sie den ganzen kleinen nackten und genitalverstümmelten sowie genitalamputierten AGS-Mädchen als Vergleichsgruppe gegenüberstellen konnte. Da – so ist es zu lesen – die Hamburger Schulbehörde niemals ihr Einverständnis dafür erteilt hätte, Schulkinder als Vergleichs- und Kontrollgruppe zu rekrutieren, verfielen die Wissenschaftstäter auf einen anderen Einfall und zwar nutzten sie das Abhängigkeitsverhältnis derjenigen Eltern aus, die auf ihre Hilfe angewiesen waren, weil sie bereits sog. AGS-Mädchen, mit und ohne SVS, bei Willig und Schäfer in der Kinder-KZ-Ambulanz hatten: Es wurden, da von der Wissenschafts- und Schulbehörde kein Einverständnis zu erwarten war (es wurden offenbar bei Schulkindern, die das Beine-Breit-Machen für phädophile Wissenschaftsverbrecher nicht gewöhnt waren, zu große seelische Schäden befürchtet) schließlich die gesunden kleineren oder größeren Schwestern von den im UKE in Mißhandlung befindlichen AGS-Mädchen für die menschenverachtenden Studien von Ralf W. Dittmann herangezogen. Das Einladungsschreiben von Rolf Peter Willig und Hedwig Wallis befindet sich zum Nachlesen auf Seite 336 der Dissertation von Ralf W. Dittmann. Spitzenforschung in der Kinder- und Intersex-Psychologie am Universitätskrankenhaus Hamburg-Eppendorf. Frau Prof. Dr. Hertha Richter-Appelt sind diese Fakten bekannt. Warum dazu kein Wort auf der Anhörung?! Daß die Opfergruppe von Geschwisterkindern im UKE mannigfaltig für die Wünsche von Wissenschaftsverbrechern benutzt wurde ist übrigens auch in dem Buch der Rassenhygiene von Gerhard Bettendorf (Reproduktionsmedizin aus dem Jahre 1989) ersichtlich, wovon erste Auszüge bereits im Jahre 2008 bei den Vereinten Nationen vorlagen.
Diese zweitgrößte Opfergruppe von Kindern taucht nirgends in der Diskussion auf und dennoch gibt es sie und sie hat eines mit den einstigen zweigeschlechtlichen Kindern aus der ersten Gruppe gemeinsam: Den medizynischen und psychologischen Lebenshaß- und Ekel! Diese unbekannte Opfergruppe teilt sich in solche einstige Kinder, die ihre zwischengeschlechtliche Schwestern aus der Kinder-KZ-Ambulanz des UKE durch Suizid verloren haben dürften und solche Schwestern, die ihre zwischengeschlechtliche Schwester heute entweder in einer geschlossenen Psychiatrie besuchen oder in Einrichtungen für geistig behinderte Menschen aufsuchen, weil selbstverständlich im Auschwitz der moderne auch solche zweigeschlechtlichen Kinder genitalamputiert wurden, die aufgrund von schwersten Stoffwechselentgleisungen derart schwerwiegende geistige Behinderungen davon getragen haben, dass sie ihren eigenen genitalen körperlichen Zustand niemals selbstreflektiert hätten wahrnehmen können. Die Genitalien sind diesen Kindern trotzdem amputiert worden. Einfach just for fun für die Forschungsinteressen von den Kronprinzen von Auschwitz!
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Warum sind diesen Tätern bisher die Approbationen noch nicht aberkannt worden? Und noch eine weitere rechtliche Frage taucht wiederholt aufgrund von mehreren Dissertationen auf: Wenn Plagiate zur Aberkennung der Doktorwürde führen, warum dann nicht Straftaten, die ausschließlich deshalb an zweigeschlechtlichen Kindern begangen wurden, damit der Promovend, wie z.B. Hans Martin Wisseler, seine Daten für die Dissertation zusammen bekam? Während das Plagiat von Herrn zu Gutenberg keinem einzigen Kind weh getan hat, sieht es im Bereich der medizynischen Dissertationen zur Zweigeschlechtlichkeit ganz anders aus. Sowohl der Mißbrauch der Geschwisterkinder im UKE für die Dissertation von Ralf. W. Dittmann, als auch die Dissertation von Hans Martin Wisseler, hat Kindern sehr, sehr weh getan und zwar sowohl zweigeschlechtlichen als auch Mädchen?
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Es gibt zahlreiche Dissertationen im Bereich der Zweigeschlechtlichkeit, die ausschließlich durch die Begehung von Straftaten zwecks “Materialgewinnung” angefertigt werden konnten, die aber bis heute nicht von den Universitäten Widerrufen worden sind: An dieser Stelle spreche ich mich dafür aus, dass aufgrund der Begehung von Straftaten (gefährliche Körperverletzung) zwecks Materialgewinnung sowohl die Dissertation von Hans Martin Wisseler als auch die von Ralf. W. Dittmann widerrufen wird.
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Um sämtliche an zweigeschlechtlichen Kindern in Medizinischen Büchern und Dissertationen beganene Straftaten aufzudecken, bedürfte es ca. 10 Juristen, die sich mindestens 1 Jahr mit den nachweisbaren Fakten befassen.
>>>Warum ist Hans Martin Wisseler
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In diesen zwei größten genannten Gruppen versuchen Sie mal zweigeschlechtliche Opfer zu finden, die jemals wieder etwas mit Psychologen oder Medizynern zu tun haben möchten!
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3. Und dann kommt die dritte und zahlenmäßig kleinste, aber am stärksten in der Öffentlichkeit vertretene und auftretende Gruppe von zweigeschlechtlichen Menschen. Die Opfergruppe, die irgendwann jenseits der Volljährigkeit, mitunter erst mit 25 Jahren und später, selbst für medizynisch-chirurgische Interventionen eingewilligt hat, entweder weil sie danach verlangt hat oder sich diese Interventionen, an denen die Kronprinzen von Auschwitz ein Vermögen verdienen, aufschwatzen lassen hat.
Diese relativ kleinste, aber am meisten in der Öffentlichkeit und in dieser Diskussion vertretende, weil nicht absolut in der Kindheit vernichtete Opfergruppe, wie die an erster Stelle genannte, wünscht sich durchaus psychologische Betreuung und möchte sich weiterem Forschungsbedarf aussetzen! weitere Forschung ihre Perspektive der Dinge haben Sie durch das Auftreten von der ersten Vorsitzenden des Vereins für Intersexuelle Menschen e.V./ XY-Frauen im Gesundheitsausschuß kennengelernt. Es ist diese kleinste, aber noch mit der meisten Kraft zum Schreien und Widerstandleisten versehene Opfergruppe, die nach Psychologen schreit, die anderen beiden großen Opfergruppen dagegen nicht, denn diese sind aufgrund der medizynischen Bestialitäten aus der Kindheit längst vernichtet!
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Wer näheres zu den Opfern der ersten beiden Gruppen wissen möchte, von denen es nur noch einige wenige gibt, die überlebt haben und noch sprechen können, lese die genannten Dissertationen durch.
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Titel: Pränatal wirksame Hormone und Verhaltensmerkmale von Patientinnen
mit den beiden klassischen Varianten des 21-Hydroxylase-Defektes : ein Beitrag zur Psychoendokrinologie des Adrenogenitalen Syndroms / Ralf W. Dittmann
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Verfasser: Dittmann, Ralf W.
Erschienen: Frankfurt am Main [u.a.] : Lang, 1989
Umfang: VI, 426 S. : Ill., graph. Darst.
Schriftenreihe: Europäische Hochschulschriften#Reihe 6 : Psychologie ; 298
Hochschulschrift: Zugl.: Hamburg, Univ., Diss., 1989
Anmerkung: PRIORITY 4
ISBN: 3-631-42378-0
Schlagwörter: *Gynandrie / Sexuelle Identität / Verhalten
*Gynandrie / Psychoendokrinologie

Titel: Die Intersexualität : Diagnostik und Therapie aus kinderchirurgischer Sicht / vorgelegt von Dominik Leitsch
Verfasser: Leitsch, Dominik
Erschienen: 1996
Umfang: 156 S. : graph. Darst.
Hochschulschrift: Köln, Univ., Diss., 1996
Standort: Staats- und Universitaetsbibliothek
Signatur: 96 U 7651
Ausleihstatus: Ausleihbestand
verfuegbar Bestellen
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Titel: Harnweginfektionen nach Klitorektomien bei Mädchen mit kongenitalem adrenogenitalem Syndrom AGS
Verfasser: Wisseler, Hans Martin
Erschienen: 1976
Umfang: 88 S. : graph. Darst., Tab.
Hochschulschrift: Hamburg, Diss., 1977
Standort: Staats- und Universitätsbibliothek
Signatur: 77 U 385EX2
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Titel: Motorisches Geschlechtsrollenverhalten bei Mädchen mit adrenogenitalem Syndrom / von Martha Müller
Verfasser: Müller, Martha
Erschienen: 1981
Umfang: 134, A26 S. : graph. Darst.
Hochschulschrift: München, Univ., Diss., 1981
Standort: Staats- und Universitaetsbibliothek
Signatur: 84 U 1900
Ausleihstatus: Ausleihbestand
verfuegbar Bestellen
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Diese zuletzt genannte Dissertation ist die Affen-Dressur-Nummer für zweigeschlechtliche Kinder

14. On Thursday, July 14 2011, 01:29 by ETEKAR

[Dokumentation des zensierten Kommentars Nr. 190 auf dem Online-"Diskurs" des Deutschen Ethikrates über "Intersexualität". Zudem wurde in der gelöschten Version als Urheber fälschlicherweise "Redaktion" angegeben statt korrekt "ETEKAR".]

ETEKAR sagt:

“Der Staat kann sich nicht in Ausgestaltung seiner Schutzpflicht gegen die jeweiligen Standards der Wissenschaften stellen.”

Zu dieser Aussage möchte ich meine Stimme unüberhörbar erheben:

Der Staat muß sich auch nicht in Ausgestaltung seiner Schutzpflicht gegen die jeweiligen Standards der Wissenschaft stellen, denn genausowenig wie es jemals einen Standard der Judenvergasung gab, gab es jemals einen Standard der Genitalverstümmelung oder Zwangskastration an zweigeschlechtlichen Menschen, weil Völkermord/Genozid niemals Standard der Wissenschaft war, ist oder jemals sein wird!

Wem es nicht bekannt ist, auch die Judenvergasung wurde von den NS-Verbrechern als medizynische Standardmaßnahme zur Gesundung des Volkskörpers verherrlicht, damit ausschließlich der Medizyner den Gashahn als medizynisch gepriesene Standardmaßnahme deklarieren konnte!

Beten wir darum, dass die Internationale Völkergemeinschaft uns diese mediyznische Verbrecherklientel, welche einst bei der Judenvergasgung und bis heute bei Genitalamputationen/Verstümmelungen und Zwangskastrationen an zweigeschlechtlichen Menschen von einstigem oder gegenwärtigem Standard der Wissenschaft spricht, für immer vom Leib hält!

Für weitere Einzelheiten zu dem medizynischen Verbrechertum empfehle ich nachfolgende Zeilen von mir zum Lesen, welche ich auch bereits an Dr. Michael Wunder in dem Part: “Die Diskussion aus den gesellschaftlichen Höhlen holen”, gerichtet habe:

An die Gesetzgeber und den Deutschen Ehtikrat/Die für Forschungsstudien mißbrauchten Geschwisterkinder von zweigeschlechtlichen Opfern aus der Kinder-KZ-Ambulanz von Prof. Rolf Peter Willig und Prof. Karl Heinz Schäfer am UKE/ Der Ruf nach Psychologen/Innen kommt von einer ganz bestimmten Opfergruppe//Von schönen Brüsten und Schaumstoffenbälchen in Dissertationen

Auf die in Kurzfassung dargestellten Thematiken, mit denen sich der Deutsche Ethikrat in seiner Anhörung offenbar nicht zu befassen bereit war, weil ja dann “schreckliche Konsequenzen”, für die ach, so bedauernswerten unschuldigen Medizyner eintreten würden, wäre eine der deutschen Rechtsordnung angemessene erste Reaktionen auf die geschehenen Verbrechen wider die Menschlichkeit an zweigeschlechtlichen Menschen und den von Deutschland ausgehenden internationalen Völkermord/Genozid am Dritten Teil der Menschheit, die Aberkennung von akademischen Graden sowie der Widerruf von Approbationen und das Einfrieren sämtlicher Forschungsgelder aus dem Bereich des DSD-Netzwerkes gewesen! Diese fast zum Nulltarif durchzuführenden Maßnahmen, sind eine dem DSD-Netzwerk und auch Dr. Michael Wunder bekannte Forderung!!!
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Da ich wie gesagt, nicht das Bedürfnis verspühre, jedesmal wieder bei Adam und Eva anzufangen, wohl weißlich in Kenntnis dessen, dass mindestens Frau Prof. Dr. Hertha Richter-Appelt, zahlreiche Vertreter des DSD-Netzwerkes, die AGS-Eltern- und Patienteninitiative, mit ihrer einstigen Vorsitzenden, die sich im DSD-Netzwerk befindet und auch Michael Wunder bereits vor Jahren ausführlich in Kenntnis gesetzt worden ist, frage ich mich, warum die Diskussion von und mit dem Deutschen Ethikrat weit unter dem Niveau verläuft, dass in Hamburg längst mit der Bürgerschaftsdrucksache 19/ 1993 erreicht worden ist?
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Warum weiß der Deutsche Ethikrat nicht, dass eine Großzahl der schwerstgeschädigten einstigen zweigeschlechtlichen Kinder deshalb fehlt, weil sie sich bereits in frühester Kindheit und nicht erst als Erwachsene gegen abartig, perverse Medizyner in (Kinder)kliniken gewehrt und darauf hin für immer und ewig hinter den Mauern von Psychiatrien dieses Landes verschwunden sind und bis heute darin mundtot gemacht werden? Warum weiß der Deutsche Ehtikrat nicht, dass wir die mutigsten Opfer und zwar protestieden zweigeschlechtliche Kinder, die sich nicht mehr unter uns befinden, schon in der Kindheit verloren haben, wie sich aus der Dissertation von Gertrud Körber ersehen läßt? Warum weiß der Deutsche Ethikrat nicht, dass sich der sexuelle Sadismus bei der größten zweigeschlechtlichen Opfergruppe nicht auf XX-Individuen beschränkt, sondern dass auch xy-chromosomale und damit isosexuelle Jungen, wie z.B. Peter H. aus der Dissertation von Gertrud Körber, bestialisch in der Kölner Kinderklinik absichtlich sexuell gequält worden, sind?
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Warum hat Dr. Michael Wunder den Opfern nicht erzählt, dass er weiß, mit welchem Abschaum von Medizynern die zweigeschlechtlichen Menschen es in der BRD zu tun haben, wo er doch wohl als Leiter der Psychologischen Beratungsstelle von Hamburg Alsterdorf wissen muß, dass bis in die siebziger Jahre hinein in Alstedorf Plumpsklos aus Holz mit Würmern drin für Behinderte gerade gut genug waren? Warum hat er den Opfern bei der Anhörung nicht berichtet, dass es genau dieses medizynische Gesocks ist, mit dem es zweigeschlechtliche Menschen bis heute in Personalkontinuität, einschließlich des wissenschaftlichen Nachwuchses, zu tun haben? Psychiater, Psychologen und Medizyner, auf die Opfer sehr gerne verzichten!
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Warum beschränkt sich der (vorgebliche) Wissenshorizont des Deutschen Ethikrates auf einen derart eingeschränkten Bereich, wo es stets um das Einwerben von Geldern für weitere Forschung und weitere psychologische Versorgung und Betreuung von Opfern geht, obwohl es eine ganze Reihe von Opfern gibt, die froh sind, wenn sie nicht mehr eimerweise Kübel mit Erbrochenem füllen müssen, weil sie mal wieder einem Psychologen, Psychiater oder Medizyner begegnen!
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Warum richtet die BRD nicht einen ersten vorläufigen Fond mit 500 Millionen Euro aus den stinkenden Geldern der verantwortlichen Medizyner- und Psychologenschaft ein und jedes Opfer entscheidet selbst, ob es sich von vier Millionen Euro lieber für immer aus Deutschland verziehen oder sich für diese Summe lieber weiterhin von Psychologen und Psychiatern den Verstand wegtherapieren lassen will? Das sollte doch jedem mündigen Bürger frei stehen, wo Dr. Michael Wunder von Selbstbestimmung spricht. Zu Arbeit und Diskriminierung am Arbeitsplatz, noch mehr aber zur Diskriminierung durch die BRD, fällt mir dazu aufgrund der ganzen abartigen Dissertationen, 20 an der Zahl waren es bereits ausschließlich im Bereich der Zweigeschlechtlichkeit, die ich mir angetan habe, ein: Erst zweigeschlechtlichen Säuglingen Arme und Beine abhacken ( soweit symbolisch zu den von staatswegen finanzierten und der größten Gruppe zweigeschlechtlicher Säuglinge zugefügten Schäden!) und sie dann zum Spargelstechen für einen Euro auf das Feld schicken und sie dabei noch von Arbeitslosenaufsehern der BA mit der Peitsche antreiben! Die größte Menschenverachtung kommt dabei wohl nicht von privaten Arbeitgebern, sondern von der BRD selbst. An dieser Stelle sei die Frage erlaubt: Wo fängt Faschismus in diesem Staate an oder anders formuliert: Wo ist er bis heute noch unverändert präsent und wird tagtäglich gegen Opfer gelebt!
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Freuen wir uns über die wenigen zweigeschlechtlichen Menschen, die mit ihren zugefügten Schwerstschäden noch arbeiten können und möchten und in diesem Bereich Teilhabe an dieser Gesellschaft erfahren, auch wenn sie nicht immer positiv ist, die Mehrzahl der Opfer, die sich allerdings bereits als Kinder gewehrt haben, wie z.B. auch nachweislich ein Kind gegen seine Zwangskastration, sind frühzeitig entrechtet und in Psychiatrien weggesperrt worden und können sich weder hier zu Wort melden, noch arbeiten gehen, auch wenn sie über Medizyner, denen längst die Approbationen hätten aberkannt werden müssen, berichten könnten!
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Warum hat der Deutsche Ethikrat sich nicht damit befaßt und den in deutschen Psychiatrien zahlreich weggesperrten zweigeschlechtlichen Menschen eine Teilnahme an dieser Diskussion ermöglicht? Die Idealvorstellung von Frau Prof. Dr. Wiesemann, dass man auf die Stimme des zweigeschlechtlichen Kindes hören sollte, ist zwar sehr lobenswert, die Realität sieht aber anders aus, wenn man 20 medizynische Dissertationen, auch aus jüngerer Zeit gelesen hat: Ein zweigeschlechtliches Kind, welches gegen einen Medizyner seine Stimme erhebt, kommt in die Geschlossene, weil es aus der Sicht der verantwortlichen Medizyner grundlos schreit und tobt, wenn es zwangskastriert oder genialamputiert werden soll. Beweise dafür gibt es in den Dissertationen zur Zweigeschlechtlichkeit einige. So ist die Situation eines Kindes, welches seine Stimme in einem Hierchiegefälle erhebt. Es wurde und wird von den Kronprinzen von Auschwitz wie ein lästige Kakerlake zu Tode getreten, damit es für immer schweigt! Auch diese Fakten sind nachweislich bekannt. Warum hat Prof. Dr. Hertha Richter-Appelt dazu auf der Anhörung geschwiegen? Warum gibt es zu den wirklich wichtigen Themen hier im Diskurs keinen einzigen Beitrag von den selbsternannten Experten? Mir geht es ähnlich wie Luise Weilheim, ob ich mir diese Diskussion überhaupt noch weiter antun und dazu meinen Wissensbeitrag zum wiederholten Male leisten will, aber aus einem ganz anderen Grund als Luise Weilheim und zwar, weil mir meine Zeit zu Schade ist, mich mit den entweder wirklich vorliegenden oder aber vorgegebenen Unwissen des Deutschen Ethikrates zu befassen.
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Ich kann mich des Eindruckes nicht erwehren, dass hier vom forschungsfreundlichen Deutschen Ethikrat nur die Zugeständnisse an die Opfer gemacht werden, die sich aufgrund des Druckes durch die Internationale Völkergemeinschaft nicht mehr vermeiden ließen. Bekannt ist dagegen sehr viel mehr, zum Beispiel auch die unterschiedlichen Opfergruppen, an denen sich die verbrecherische Gesinnung der medizynischen Täter problemlos beweisen läßt, aber Psychologen wie Dr. Michael Wunder wissentlich seit mehr als fünf Jahren wegsehen oder dazu schweigen. Nicht dass diese Zeilen falsch verstanden werden, sie richten sich nicht ausschließlich an Herrn Dr. Wunder, sondern an seine und die gesamte medizynische Profession, die sich schon seit mehr als 10 Jahren schon längst nicht mehr die Hände mit dem Slogan reinwaschen kann: “Davon haben wir aber nichts gewußt!” Aber hinterher, wenn sich die Wahrheit selbst mit Brutalität nicht mehr weiter unterdrücken läßt, wollen dann alle wie Michael Wunder im Widerstand gegen das Unrecht gewesen sein.
Zumindest vom Deutschen Ethikrat hätte ich mehr Fortschritt erwartet, wo er doch sonst so fortschrittsfreundlich ist!
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Was weiß der Deutsche Ethikrat über die unterschiedlichen Opfergruppen? Offenbar gar nichts! Helfe ich ihm also mal ein wenig mit längst bekannten Fakten auf die Beine, damit er die Opfergruppen in die zwei bzw. drei vorhandenen Gruppen unterteilt, wie es rechtlich sehr sinnvoll gewesen wäre und weshalb jeder Diskurs über vereinheitlichende rechtliche Normierungsbestrebungen von Anfang an verfehlt ist.
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1. Die größte Gruppe von Opfern stellt diejenige Gruppe von zwischengeschlechtlichen Menschen dar, die niemals selbst nach den medizynisch-chirurgisch und psychologisch-psychiatrischen Interventionen geschrieen haben. Stellvertretend für diese am meisten und am massivsten entrechtete Gruppe und zwar für zweigeschlechtliche Kinder steht mit großem Mut Daniela Truffer! Bei diesen Opfern haben zumeist die Eltern, wenn es sich um zweigeschwelechtliche Säuglinge, Kleinstkinder, Kinder und Jugendliche die unwirksamen medizynischen Interventionsmaßnahmen unterschrieben!
Aus dieser Gruppe kommen auch sämtliche namentlich bekannte Opfer, die sich in den letzten Jahren bereits selbst getötet oder dieses zumindest glaubhaft versucht haben. Die, die sich bereits für den Freitod entschieden haben, sind meiner Recherche nach ausschließlich zweigeschlechtliche Kinder gewesen, die unfreiwillig in den medizynisch-chirurgisch, hormonellen und psychologisch-psychiatrischen Pathologisierungsdiskurs hineingeraten sind. Selbsttötungen von zweigeschlechtlichen Menschen, die erst als Erwachsene in den fortgesetzten Nazimedizynapparat hineingeraten sind, haben sich nicht umgebracht. Sämtliche bereits ibekanntgewordenen und gescheiterten Selbsttötungsversuche, einer im unmittelbaren Anschluß an ein sog. fachkundiges Beratungsgespräch im UKE, betrifft einstige zweigeschlechtliche Kinder, die in die mörderischen Mühlen der bundesrepublikanischen Kinderkliniken geraten sind. Opfer aus dieser Gruppe haben – bis auf eine mir bekannte Ausnahme, die als Betroffene im DSD-Netzwerk sitzt, niemals nach Psychologen geschrien und schreien auch heute nicht nach psychologischer Beratung: Die meisten dieser Opfer haben nämlich soviel braune Sch… gesehen, dass sie sie nicht mehr ertragen können, weil sie ihre gesamte Kindheit hindurch psychologisch beraten wurden. Dazu die nüchternen Worte eines Opfers: “Hermaphroditische Kinder ziehen, sobald sie in Krankenhäusern und Beratungs- sowie Behandlungszentren auftauchen die Pest – den Abschaum unter Medizynern und Psychologen magisch – an.” Gemeint waren damit klinisch tätige Wissenschaftler/Innen aller Fachrichtungen. Ein klares Wort und wenn man die Dissertation von Prof. Dr. phil. Ralf W. Dittmann aus dem UKE, einem ausgewiesenen sog. sach- und fachkundigen Psychologen auf diesem Sektor gelesen hat, sowie sich außerdem die Dissertation von Dr. med. Dominik Leitsch und Dr. phil. Martha Müller zu Gemüte geführt hat, dann weiß man, daß dieses Opfer Recht hat!
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In der Dissertation von Dominik Leitsch ist wortwörtlich “von schönen Brüsten” zu lesen und in der Dissertation von Dr. phil. Martha Müller wird die größte Opfergruppe zwischengeschlechtlicher Kinder zu Affen dressiert, indem die Kinder dazu angeleitet werden, vor laufender Video-Kamare unter Vorspiegelung falscher Tatsachen mit Schaumstoffbällchen werfend von Stühlen zu springen.
Während man über die wenig wissenschaftlich Aussage in der Dissertation von Dominik Leitsch noch hätte Lachen können, wenn es sich denn in seiner Dissertation um erwachsene Frauen gehandelt hätte, wirft die Aussage “über schöne Brüste” bei einer Dissertation, die über Kinder geschrieben worden ist, ein sehr, sehr fragwürdiges Licht auf den Autor und vor allen auch auf diejenigen, die diese Dissertation als Medizynprofessoren abgenommen haben. Die Dissertation von einem in Fragen der Intersexualität sach-und fachkundigen Psychologen namens Ralf W. Dittmann zeigt die Strukturen der auf diesem Gebiet anzutreffenden organisierten Wissenschaftskriminalität noch deutlicher auf und hinterläßt eine weitere Opfergruppe.
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2. Die zweitgrößte und bisher aufgrund der einseitigen Darstellungen völlig unbekannte Opfergruppe
In dem über 400 Seiten langen Epos an wissenschaftlichem Schwachsinn und der seitenlangen Diffamierung von zwischengeschlechtlichen Kindern durch Ralf W. Dittmann, findet sich eine Aussage, die die kriminellen Strukturen in der Kinder-KZ-Ambulanz des UKE´s unter der Verantwortung von Rolf Peter Willig in Zusammenarbeit mit der Psychosomatischen Abteilung des UKE´s – Prof. Dr. med. Hedwig Wallis – offen zu Tage treten läßt: Den Wissenschaftstätern fehlte eine Kontrollgruppe, die sie den ganzen kleinen nackten und genitalverstümmelten sowie genitalamputierten AGS-Mädchen als Vergleichsgruppe gegenüberstellen konnte. Da – so ist es zu lesen – die Hamburger Schulbehörde niemals ihr Einverständnis dafür erteilt hätte, Schulkinder als Vergleichs- und Kontrollgruppe zu rekrutieren, verfielen die Wissenschaftstäter auf einen anderen Einfall und zwar nutzten sie das Abhängigkeitsverhältnis derjenigen Eltern aus, die auf ihre Hilfe angewiesen waren, weil sie bereits sog. AGS-Mädchen, mit und ohne SVS, bei Willig und Schäfer in der Kinder-KZ-Ambulanz hatten: Es wurden, da von der Wissenschafts- und Schulbehörde kein Einverständnis zu erwarten war (es wurden offenbar bei Schulkindern, die das Beine-Breit-Machen für phädophile Wissenschaftsverbrecher nicht gewöhnt waren, zu große seelische Schäden befürchtet) schließlich die gesunden kleineren oder größeren Schwestern von den im UKE in Mißhandlung befindlichen AGS-Mädchen für die menschenverachtenden Studien von Ralf W. Dittmann herangezogen. Das Einladungsschreiben von Rolf Peter Willig und Hedwig Wallis befindet sich zum Nachlesen auf Seite 336 der Dissertation von Ralf W. Dittmann. Spitzenforschung in der Kinder- und Intersex-Psychologie am Universitätskrankenhaus Hamburg-Eppendorf. Frau Prof. Dr. Hertha Richter-Appelt sind diese Fakten bekannt. Warum dazu kein Wort auf der Anhörung?! Daß die Opfergruppe von Geschwisterkindern im UKE mannigfaltig für die Wünsche von Wissenschaftsverbrechern benutzt wurde ist übrigens auch in dem Buch der Rassenhygiene von Gerhard Bettendorf (Reproduktionsmedizin aus dem Jahre 1989) ersichtlich, wovon erste Auszüge bereits im Jahre 2008 bei den Vereinten Nationen vorlagen.
Diese zweitgrößte Opfergruppe von Kindern taucht nirgends in der Diskussion auf und dennoch gibt es sie und sie hat eines mit den einstigen zweigeschlechtlichen Kindern aus der ersten Gruppe gemeinsam: Den medizynischen und psychologischen Lebenshaß- und Ekel! Diese unbekannte Opfergruppe teilt sich in solche einstige Kinder, die ihre zwischengeschlechtliche Schwestern aus der Kinder-KZ-Ambulanz des UKE durch Suizid verloren haben dürften und solche Schwestern, die ihre zwischengeschlechtliche Schwester heute entweder in einer geschlossenen Psychiatrie besuchen oder in Einrichtungen für geistig behinderte Menschen aufsuchen, weil selbstverständlich im Auschwitz der moderne auch solche zweigeschlechtlichen Kinder genitalamputiert wurden, die aufgrund von schwersten Stoffwechselentgleisungen derart schwerwiegende geistige Behinderungen davon getragen haben, dass sie ihren eigenen genitalen körperlichen Zustand niemals selbstreflektiert hätten wahrnehmen können. Die Genitalien sind diesen Kindern trotzdem amputiert worden. Einfach just for fun für die Forschungsinteressen von den Kronprinzen von Auschwitz!
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Warum sind diesen Tätern bisher die Approbationen noch nicht aberkannt worden? Und noch eine weitere rechtliche Frage taucht wiederholt aufgrund von mehreren Dissertationen auf: Wenn Plagiate zur Aberkennung der Doktorwürde führen, warum dann nicht Straftaten, die ausschließlich deshalb an zweigeschlechtlichen Kindern begangen wurden, damit der Promovend, wie z.B. Hans Martin Wisseler, seine Daten für die Dissertation zusammen bekam? Während das Plagiat von Herrn zu Gutenberg keinem einzigen Kind weh getan hat, sieht es im Bereich der medizynischen Dissertationen zur Zweigeschlechtlichkeit ganz anders aus. Sowohl der Mißbrauch der Geschwisterkinder im UKE für die Dissertation von Ralf. W. Dittmann, als auch die Dissertation von Hans Martin Wisseler, hat Kindern sehr, sehr weh getan und zwar sowohl zweigeschlechtlichen als auch Mädchen?
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Es gibt zahlreiche Dissertationen im Bereich der Zweigeschlechtlichkeit, die ausschließlich durch die Begehung von Straftaten zwecks “Materialgewinnung” angefertigt werden konnten, die aber bis heute nicht von den Universitäten Widerrufen worden sind: An dieser Stelle spreche ich mich dafür aus, dass aufgrund der Begehung von Straftaten (gefährliche Körperverletzung) zwecks Materialgewinnung sowohl die Dissertation von Hans Martin Wisseler als auch die von Ralf. W. Dittmann widerrufen wird.
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Um sämtliche an zweigeschlechtlichen Kindern in Medizinischen Büchern und Dissertationen beganene Straftaten aufzudecken, bedürfte es ca. 10 Juristen, die sich mindestens 1 Jahr mit den nachweisbaren Fakten befassen.
>>>Warum ist Hans Martin Wisseler
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In diesen zwei größten genannten Gruppen versuchen Sie mal zweigeschlechtliche Opfer zu finden, die jemals wieder etwas mit Psychologen oder Medizynern zu tun haben möchten!
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3. Und dann kommt die dritte und zahlenmäßig kleinste, aber am stärksten in der Öffentlichkeit vertretene und auftretende Gruppe von zweigeschlechtlichen Menschen. Die Opfergruppe, die irgendwann jenseits der Volljährigkeit, mitunter erst mit 25 Jahren und später, selbst für medizynisch-chirurgische Interventionen eingewilligt hat, entweder weil sie danach verlangt hat oder sich diese Interventionen, an denen die Kronprinzen von Auschwitz ein Vermögen verdienen, aufschwatzen lassen hat.
Diese relativ kleinste, aber am meisten in der Öffentlichkeit und in dieser Diskussion vertretende, weil nicht absolut in der Kindheit vernichtete Opfergruppe, wie die an erster Stelle genannte, wünscht sich durchaus psychologische Betreuung und möchte sich weiterem Forschungsbedarf aussetzen! weitere Forschung ihre Perspektive der Dinge haben Sie durch das Auftreten von der ersten Vorsitzenden des Vereins für Intersexuelle Menschen e.V./ XY-Frauen im Gesundheitsausschuß kennengelernt. Es ist diese kleinste, aber noch mit der meisten Kraft zum Schreien und Widerstandleisten versehene Opfergruppe, die nach Psychologen schreit, die anderen beiden großen Opfergruppen dagegen nicht, denn diese sind aufgrund der medizynischen Bestialitäten aus der Kindheit längst vernichtet!
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Wer näheres zu den Opfern der ersten beiden Gruppen wissen möchte, von denen es nur noch einige wenige gibt, die überlebt haben und noch sprechen können, lese die genannten Dissertationen durch.
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Titel: Pränatal wirksame Hormone und Verhaltensmerkmale von Patientinnen
mit den beiden klassischen Varianten des 21-Hydroxylase-Defektes : ein Beitrag zur Psychoendokrinologie des Adrenogenitalen Syndroms / Ralf W. Dittmann
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Verfasser: Dittmann, Ralf W.
Erschienen: Frankfurt am Main [u.a.] : Lang, 1989
Umfang: VI, 426 S. : Ill., graph. Darst.
Schriftenreihe: Europäische Hochschulschriften#Reihe 6 : Psychologie ; 298
Hochschulschrift: Zugl.: Hamburg, Univ., Diss., 1989
Anmerkung: PRIORITY 4
ISBN: 3-631-42378-0
Schlagwörter: *Gynandrie / Sexuelle Identität / Verhalten
*Gynandrie / Psychoendokrinologie

Titel: Die Intersexualität : Diagnostik und Therapie aus kinderchirurgischer Sicht / vorgelegt von Dominik Leitsch
Verfasser: Leitsch, Dominik
Erschienen: 1996
Umfang: 156 S. : graph. Darst.
Hochschulschrift: Köln, Univ., Diss., 1996
Standort: Staats- und Universitaetsbibliothek
Signatur: 96 U 7651
Ausleihstatus: Ausleihbestand
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Titel: Harnweginfektionen nach Klitorektomien bei Mädchen mit kongenitalem adrenogenitalem Syndrom AGS
Verfasser: Wisseler, Hans Martin
Erschienen: 1976
Umfang: 88 S. : graph. Darst., Tab.
Hochschulschrift: Hamburg, Diss., 1977
Standort: Staats- und Universitätsbibliothek
Signatur: 77 U 385EX2
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Titel: Motorisches Geschlechtsrollenverhalten bei Mädchen mit adrenogenitalem Syndrom / von Martha Müller
Verfasser: Müller, Martha
Erschienen: 1981
Umfang: 134, A26 S. : graph. Darst.
Hochschulschrift: München, Univ., Diss., 1981
Standort: Staats- und Universitaetsbibliothek
Signatur: 84 U 1900
Ausleihstatus: Ausleihbestand
verfuegbar Bestellen
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Diese zuletzt genannte Dissertation ist die Affen-Dressur-Nummer für zweigeschlechtliche Kinder

15. On Thursday, July 14 2011, 01:29 by ETEKAR

[Dokumentation des zensierten Kommentars Nr. 192 auf dem Online-"Diskurs" des Deutschen Ethikrates über "Intersexualität". Zudem wurde in der gelöschten Version als Urheber fälschlicherweise "Redaktion" angegeben statt korrekt "ETEKAR".]

ETEKAR sagt:

Sehr geehrter Herr Wilms,

die deutsche Rechtsrechtslage ist eine andere, als die von Ihnen dargestellte. Diesbezüglich möchte ich Ihnen die bereits am 16. Juni 2011 dem Deutschen Ethikrat in diesem Diskurs von mir dargelete Rechtslage zum Lesen empfehlen, denn es ist das TSG, dass die entscheidende Antwort auf die Verfassungswidrigkeit von Genitalamputationen und Zwangskastrationen an zweigeschlechtlichen Menschen gibt, die nach der gegenwärtigen Rechtslage nicht einmal bei einer informierten Einwilligung rechtswirksam durchgeführt werden können! Warum greift Ihr Beitrag diese Fakten nicht auf, sondern ist so sehr darauf bedacht, Entschädigungsforderungen von Opfern abzuwenden? Gibt es dafür wieder neue Forschungsgelder für die medizynische Ethik, die auch an der Tür zur Gaskammer von Auschwitz Pate gestanden hat? Die Entscheidungsmacht der Eltern über ihr Kind ist übrigens auch aus heutigem einfachem Recht nicht absolut, wie an Hand eines unter vielen Beispielen bei § 1631 c) BGB beweist!

Darüber hinaus haben zweigeschlechtliche Opfer nach dem OEG sehr wohl Ansprüche gegen diesen Staat, und zwar sowohl als Opfer von Verbrechen als auch als Opfer von fortgesetzten nationalsozialistischen Gewaltverbrechen!

Jetzt aber zu meinem Beitrag vom 16. Juni 2011:
“Die Beantwortung des vom Deutschen Ethikrates entworfenen Fragekataloges fällt schwer, schwer deshalb, weil der gesamte Fragekatalog auf einer rechtlich unzutreffenden und zwar Verbrechen negierenden Grundauffassung basiert. Der gesamte Fragekatalog ist darauf aufgebaut, dass die misshandelten Opfer den medizinischen TäterInnen beweisen müssen, dass die an ihnen einst durchgeführten medizynischen (Medizin + Zynismus = Medizyn) Interventionen Schäden bei den Opfern angerichtet haben. Diese Beweispflicht besteht im Deutschen Recht nicht, sondern umgekehrt hätte der gesamte Fragekatalog danach aufgebaut sein müssen, dass die WissenschaftstäterInnen den Opfern beweisen müssen, dass sie ihnen mit den medizynischen Interventionen in Form von chirurgischen und hormonellen Kastrationen, Genitalamputation, etc. Gutes getan haben. Den Beweis soll mal einer der anwesenden Medizinexperten anzutreten versuchen! Nicht der Patient bzw. das Opfer ist für die Rechtmäßigkeit eines medizinischen Eingriffes beweispflichtig, sondern der Mediziner! Die Mediziner müssen den Opfern beweisen, dass sie ihnen mit dem Abschneiden der Genitalien, mit der Degradierung zu asexuellen Lebewesen und mit der Degradierung zum Zwangskastraten etwas Gutes getan haben und nicht umgekehrt die Opfer, den Tätern, dass diese ihnen Schaden zugefügt haben! Die Opfer müssen sich nicht dafür rechtfertigen, dass sie funktionsfähige Körperorgane behalten dürfen, aber genau diese Beweislast soll und wird den Opfern bis heute aufgezwungen und auch auf diesem Denken fußt der Fragekatalog des Deutschen Ethikrates!!! Zu dieser systematischen Entrechtung von zweigeschlechtlichen Menschen habe ich mich bereits substantiiert am 3. Nov. 2009 gegenüber dem Hamburger Senat und der Hamburger Bürgerschaft geäußert. Genauso wie die einstigen Studien am UKE ist auch der Fragekatalog des Deutschen Ethikrates Ausdruck dessen, wie tief dieser Rechtsstaat gesunken ist, wo einstigen Kindern wegen der über Jahrzehnte in der BRD eingeübten Verbrechen von einstigen Nazikoryphäen (Carl Gottlieb Bennholdt Thomsen und Hans Naujoks) die Beweislast dafür aufgebürdet wird, dass sie ihre funktionsfähigen Körperorgane behalten dürfen! Eine Kindern auferlegte Beweispflicht dafür, dass sie im Gegensatz zu allen anderen Menschen, die in diesem Staat geboren werden und leben, beweisen müssen, dass es besser für sie ist, wenn ihnen die Genitalien nicht abgeschnitten und die Gonaden nicht aus dem Körper herausgeschnitten werden, als wenn man erst mal wie bei allen anderen Menschen auch, davon ausgeht, dass es für die Gesundheit besser ist, ihnen die Genitalien und Gonaden zu belassen, wie die Natur sie geschaffen hat! Aufgrund von Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG müssen weder Sie als Mitglieder des Deutschen Ethikrates noch zweigeschlechtliche Menschen sich dafür rechtfertigen und Beweis antreten, dass es für die Gesundheit besser ist, wenn funktionsfähige Körperorgane nicht entfernt werden, seien es nun funktionsfähige Hände und Füße oder Genitalien und Gonaden! Stellen Sie sich doch als Mitglieder des Deutschen Ethikrates einfach mal vor, ab dem nächsten ersten heißt es: Alle Männer müssen sich dafür rechtfertigen, dass sie ihren Penis behalten dürfen und wer dafür keinen von einem Mediziner wichtig anerkannten Grund vorweisen kann, dem wird der Penis entfernt! Und für Frauen ist es ab dem nächsten ersten genau das gleiche: Wer als Frau seine Brüste und seine Klitoris behalten möchte, muss ab dem nächsten ersten stichhaltige medizinische Beweise dafür vorbringen, dass er seine Organe behalten darf! Ansonsten werden die Organe entfernt! Erst dann und erst dann befinden Sie sich als Mitglieder des Deutschen Ethikrates in der Situation von zweigeschlechtlichen Menschen in der BRD und hätten einen Fragekatalog bestimmt nicht mit dieser Sichtweise für sich entworfen, wie sie es für zweigeschlechtliche Menschen getan haben! Die, die als zweigeschlechtliche Menschen der Ansicht sind, sie hätten mit den Mitgliedern des Deutschen Ethikrates am 8. Juni 2011 in Berlin auf gleicher Augenhöhe kommuniziert, die irren, die irren gewaltig! Der Fragekatalog und die Diskussion hat bisher völlig außer Acht gelassen, dass das Entfernen von funktionsfähigen Genitalien und Gonaden, genauso wie einst im Transsexuellengesetz, erst einmal gesetzlich legitimiert werden müsste, bevor überhaupt in irgendeiner Weise über die Frage einer Entfernung der Sexualorgane und Gonaden diskutiert werden dürfte. Sei es nun die Frage, ob Eltern oder, wofür selbstverständlich die Höchstpersönlichkeit und Stellvertretungsfeindlichkeit der menschlichen Sexualität und Reproduktion in der deutschen Rechtsordnung spricht, ausschließlich der zweigeschlechtliche Mensch selbst bestimmen kann, sobald er die dafür erforderliche Einwilligungsfähigkeit besitzt! Nach der gegenwärtigen Rechts- und insbesondere Verfassungslage können selbst einwilligungsfähige zweigeschlechtliche Menschen der Entfernung und/oder Verstümmelung ihrer Genitalien und Gonaden nicht rechtswirksam zustimmen, dazu müsste erst ein Gesetz geschaffen werden, wie einst auch bei transsexuellen Menschen, der das Entfernen und/oder Verstümmeln von Genitalien und/oder Gonaden erlaubt! Zum gegenwärtigen Zeitpunkt kann das Entfernen und/oder Verstümmeln von Genitalien und/oder Gonaden ausschließlich bei vitaler Indikation rechtswirksam durchgeführt werden und genau aufgrund dieser äußerst engen Voraussetzungen ist einst im TSG das Entfernen und Verstümmeln von funktionsfähigen Genitalien erlaubt worden und zwar, weil viele transsexuelle Menschen mit der Selbsttötung gedroht haben, wenn ihnen die Genitalien nicht abgeschnitten werden. Mir ist aber bis zum heutigen Tag kein Säugling unter gekommen, auch kein zweigeschlechtlicher, der mit seinem Sturz aus der Wiege gedroht hat, wenn ihm die Genitalien nicht abgeschnitten oder verstümmelt oder die Gonaden aus dem Körper herausgeschnitten werden! Dass das Genitalab- und Gonadenherausschneiden bei transsexuellen Menschen – wohl gemerkt – nur auf ihren ausdrücklichen und eindringlichen eigenen Wunsch unter äußerst engen gesetzlichen Voraussetzungen einst zugelassen worden ist und mit extrem hohen medizinischen Hürden versehen worden ist, diente dem Schutz dieser Menschen vor ihrer Selbsttötung. Dieses ist die einzige gesetzlich normierte und damit rechtlich erlaubte Ausnahme von dem ansonsten herrschenden Verbot, dass Genitalien und Gonaden bei Menschen von verfassungswegen nicht entfernt werden dürfen! An einem Gesetz für zweigeschlechtliche Menschen, unter welchen Voraussetzungen diese sich bei vorhandener Einwilligungsfähigkeit die Genitalien verstümmeln oder die Gonaden herausschneiden lassen dürfen, fehlt es bis zum heutigen Tag in der BRD, so dass es sich bei allen bisher durchgeführten Genitalamputationen und Kastrationen an zweigeschlechtlichen Menschen um rechtlich unzulässige medizinische Zwangsmaßnahmen handelt!!! Es handelt sich um NS-Verbrechen und KZ-Versuche wider die Menschlichkeit an zweigeschlechtlichen Menschen, die von der alten medizynischen Nazi-Elite in Personalkontinuität in der BRD bis zum heutigen Zeitpunkt fortgeführt werden. Der Naziverbrecher und Kölner Gynäkologe Hans Naujoks ist der Ursprung dieser bis heute in der BRD kontinuierlich seit dem Dritten Reich und mittlerweile weltweit ausgebreiteten Verbrechen gegen zweigeschlechtliche Menschen gewesen. Die Beweise dafür habe ich mir erlaubt an den Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen zu senden. Dem Deutschen Ethikrat kann ich sie auf Wunsch auch gerne zur Verfügung stellen, damit das Verstümmeln und Kastrieren endlich aufhört und die Opfer angemessen und zwar in Millionenhöhe entschädigt bzw. ihr grauenvolles Leid ein Stück weit abgemildert wird.

16. On Thursday, July 14 2011, 01:30 by ETEKAR

[Dokumentation des zensierten Kommentars Nr. 197 auf dem Online-"Diskurs" des Deutschen Ethikrates über "Intersexualität". Zudem wurde in der gelöschten Version als Urheber fälschlicherweise "Redaktion" angegeben statt korrekt "ETEKAR".]

ETEKAR sagt:

@Clara:

Vielen Dank für diesen Hinweis. Mit der Berliner Charite konnte ich mich im Einzelnen noch nicht befassen, so daß ich mit besonderem Interesse die Liste der Täter um Forschungsass “Ratten” Dörner erweitert habe! Bei Zeiten sollten wir uns einmal treffen, damit die UNO den vollständigen Namen erfährt und die um “Ratten” Dörner tätige medizynische Forschergruppe. Von der Berliner Charite ist mir aber insbesondere bekannt, dass dort schwerpunktmäßig die Menschenversuche mit der Herstellung künstlicher Scheiden gelaufen sind. Der UNO habe ich deshalb folgendes vermeldet: In Nazideutschland wurden Lampenschirme aus abgezogener, gut präparierter und durchsichtiger Menschenhaut von KZ-Insassen für KZ-Leiter hergestellt, in der BRD dann entsprechend künstliche Scheiden für zweigeschlechtliche Säuglinge und Kleinstkinder! Fakten, die übrigens auch seit mehr als fünf Jahren bekannt sind und alle selbsternannten Experten, die im Deutschen Ethikrat zur Anhörung waren, haben dazu kein Wort verloren!

17. On Thursday, July 14 2011, 01:30 by ETEKAR

[Dokumentation des zensierten Kommentars Nr. 198 auf dem Online-"Diskurs" des Deutschen Ethikrates über "Intersexualität". Zudem wurde in der gelöschten Version als Urheber fälschlicherweise "Redaktion" angegeben statt korrekt "ETEKAR".]

ETEKAR sagt:

Info an alle Zwits:
Überraschende Rücktrittsmeldungen eines Ärztlichen Direktors in Hamburg

Letzten Mittwoch hat Prof. Dr. med. Jörg Debatin, der Dirketor vom Auschwitz der Moderne, überraschend mitgeteilt, daß er vor Ende seiner Vertragslaufzeit das UKE verlassen wird! Entweder ist ihm der Boden zu heiß geworden, wer möchte in die Geschichte der Menschheit schon Seite an Seite mit Schandsäulen wie Aribert Heim, Adolf Butenandt, Josef Mengele, Carl Gottlieb Bennholdt-Thomsen, Werner Catel, Jussuf Ibrahim sowie Agnes Bluhm und vieler weiterer Naziverbrecher in die Geschichte eingehen. Vielleicht hat Debatin aber auch bei der zukünftigen Firma, für die er tätig sein wird, einen lukrativeren Job gefunden, als das Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf zu leiten.

18. On Thursday, July 14 2011, 01:30 by ETEKAR

[Dokumentation des zensierten Kommentars Nr. 199 auf dem Online-"Diskurs" des Deutschen Ethikrates über "Intersexualität". Zudem wurde in der gelöschten Version als Urheber fälschlicherweise "Redaktion" angegeben statt korrekt "ETEKAR".]

ETEKAR sagt:

Alien Tort Claims Act (ACTA) und punitive damages als Entschädigungsmöglichkeiten im Völkerrecht prüfen/ Tief einatmen, mahnte der Medizynprofessor an der Tür zur Gaskammer: Der Gesundheit wegen!”

Sehr geehrter Herr Wilms,

da Sie hier – ich vermute mehr auf Weisung Ihres/Ihrer Vorgesetzten aus Heidelberg am Max-Planck-Institut – als aus eigenem Antrieb behauptet haben, es würden keine Entschädigungsansprüche bestehen oder rechtlich herleitbar sein, möchte ich Sie als Völkerrechtler mit der Aufgabe betrauen, Ansprüche für die zweigeschlechtlichen Opfer nach dem Alien Tort Claims Act (ACTA) gem. § 28 US Code § 1350 in formeller Hinsicht zu prüfen. Die materiell-rechtliche Prüfung habe ich erledigt. Die genannte Vorschrift begründet eine Zuständigkeit der US-amerikanischen Bundesgerichte, wenn das Völkerrecht (law of nations) oder ein Staatsvertrag der USA verletzt worden ist. Zu den Vorschriften des Völkerrechts gehört auch das Folterverbot (Art. 5 der Universal Declaration of Human Rights von 1948!) Da die UNO die BRD nun bereits zum zweiten Mal wegen der Verletzung von Völkervertragsrecht abgemahnt hat und darüber hinaus Völkermord/Genozid ein “Mehr” zu Folter ist bzw. im Fall von der medizynischen Mißhandlung von zweigeschlechtlichen Kindern gratis eingeschlossen war (All-Inclusive!), kann nicht einfach behauptet werden, es bestünden keine Schadensersatzansprüche.

Darüber hinaus kommen neben dem Alien Tort Claims Act möglicherweise auch Ansprüche aus punitive damages in Frage, wozu mir aber bisher die Zeit für eine gutachterliche Prüfung fehlte! Also darf ich Sie bitten, dieses freundlicherweise am Max-Planck-Institut als symbolische Geste aus humanitären Gründen vor dem Hintergrund der dunkel braunen Vergangenheit der Max-Planck-Gesellschaft zu übernehmen, vielleicht finden Sie dabei dann ja noch einiges dazu heraus, wie viele zweigeschlechtliche Menschen Ihre Institution im Dritten Reich ermordet hat!

Darf ich desweiteren den berechtigten Zweifel äußern, dass auch Sie, so wie viele andere Wissenschaftler/Experten aus dem Deutschen Ethikrat, die sich zu diesem Thema äußern, keine einzige medizynische Dissertation über zweigeschlechtliche Menschen gelesen haben, in der aus jeder Zeile die Menschenverachtung spricht und einem bereits beim Aufschlagen und Lesen der ersten Seiten der Leichengestank der nationalsozialistischen Eugenik entgegenströmt?!
Sollten Sie also versäumt haben nach klassischer juristischer Arbeitsweise vorzugehen und sich zuerst aufmerksam den Lebenssachverhalt, in diesem Fall die ganzen medizynischen Dissertationen durchzulesen, um anschließend durch einwandfreie Subsumtion (Unterordnung eines Sachverhaltes unter einen Rechtssatz) jeden einzelnen Tatbestand des Völkermordes/Genozides (§ 220 a StGB a.F./ § 6 VStGB n.F.) zu prüfen, dann holen Sie dieses bitte schleunigst nach! Denn wer auch immer, hat Sie, wenn Sie von Standard der Wissenschaft sprechen, in eine juristische Sachverhaltsquetsche gezwungen. In der Wissenschaft – mir aus einer Universität im Herzen Deutschlands bekannt – ist es ja nicht unüblich, die Drecksarbeit auf die wissenschaftlichen Mitarbeiter abzuwälzen, damit der Chef sich anschließend die Hände in Unschuld waschen kann, wenn Angriffe kommen.

Lesen Sie am besten zuerst die menschenverachtende Dissertation von Gertrud Körber aus dem Jahre 1985, abgenommen von der Universität Köln, durch und berichten Sie dann, wie Sie zum Beispiel als Völkerrechtler zu dem darin verbreiteten nationalsozialistischen Gedankengut bzw. wohl besser Ungut stehen. Gertrud Körber hat das Genitale der größten Opfergruppe – die ist übrigens auch deshalb die meist geschändeste, weil Menschenversuche erst ab einer gewissen Anzahl von Versuchsobjekten Ergebnisse liefert – von zweigeschlechtlichen Säuglingen/Kindern einer Punktebewertungsskala mit dem Ziel zugeführt, daß ein zweigeschlechtliches Kind niemals die von Medizynern gesetzte Höchstpunktzahl mit seinem Genitale erreichen kann und zwar weder im unverstümmelten, noch im verstümmelten/genitalamputierten Zustand, weil es nach der Bewertungsskala von Gertrud Körber im unverstümmelten Zustand nach ihrem persönlichen! NS-Rassehygieneempfinden abstoßend aussieht und nach der Genitalamputation gibt es selbstverständlich bei Nazi-Verbrechern auch nicht die Höchstpunktzahl für das Kind, weil das optische Bild des Genitales von dem zweigeschlechtliche Kind nach der Genitalamputation/ Klitoridektomie durch störende Narben beeinträchtigt ist, die zu Punktabzug führen! Egal, wie das als minder- und vergasgungsbürfig befundene menschliche Objekt sich in den Augen von medizynischen Naziverbrechern auch verhält, es bleibt stets “minderwertig.” Diese Dissertation müßte nicht nur wegen der verbotenen Verbreitung nationalsozialistischen Gedankengutes, sondern auch wegen der Aufforderung zur Beteiligung am Völkermord/Genozid an zweigeschlechtlichen Menschen von der Universität Köln widerrufen und Frau Gertrud Körber die Approbation wegen Beteiligung am Genozid entzogen werden!

Hätten Sie wenigstens eine einzige einschlägige Dissertation gelesen und somit einwandfrei klassich juristisch gearbeitet, wäre bzw. hätte Ihr Ergebnis ein anderes sein müssen, als dasjenige, welches Sie hier präsentiert haben.

Abschließend möchte ich noch darauf hinweisen, daß auch die in Nazi-Deutschland von Medizynprofessoren zu Ungeziefer diffamierten Juden ihre Schadensersatzprozesse nicht im Land der Täter betrieben haben, wo ab den 50-er Jahren die alten Massenmörder, die einst als Medizynprofessoren an der Tür zur Gaskammer gemahnt hatten: “Tief einatmen – der Gesundheit wegen!” schließlich alle wieder in Amt und Würde waren, die zuvor in Auschwitz ein Vermögen mit dem Massenmord verdient hatten (Genozid ist ein sehr lukratives Geschäft, in Auschwitz standen allein sieben Tonnen Frauenhaar für Perücken zum Abtransport bereit, als die rote Armee die Opfer befreit hat). Auch die Juden haben gegen Deutschland von fremden Territorium aus auf Schadensersatz geklagt, was auch für die von Nazi-Medizynern und ihrem wissenschaftlichen Nachwuchs bis heute zu Ungeziefer diffamierten zweigeschlechtlichen Kindern offenbar nötig ist!

19. On Thursday, July 14 2011, 01:31 by ETEKAR

[Dokumentation des zensierten Kommentars Nr. 200 auf dem Online-"Diskurs" des Deutschen Ethikrates über "Intersexualität". Zudem wurde in der gelöschten Version als Urheber fälschlicherweise "Redaktion" angegeben statt korrekt "ETEKAR".]

ETEKAR sagt:

Sehr geehrter Herr Wilms,

hier die genaue Literaturangabe für die Dissertation von Gertrud Körber.

Titel: Das Adrenogenitale Syndrom aus kinderchirurgischer Sicht / Getrud Körber
Verfasser: Körber, Gertrud
Erschienen: 1985
Umfang: 92 S. : Ill., graph. Darst.
Hochschulschrift: Köln, Univ., Diss., 1985
Standort: Staats- und Universitätsbibliothek
Signatur: 86 U 7936
Ausleihstatus: Ausleihbestand
verfuegbar Bestellen

Schließlich könnten Sie auch noch die Dissertation von Monika Schweiger (Universität München, aus den 80-er) lesen, die in Hamburg wohl wegen der kinderpornographischen Darstellungen und der Verbreitung nationalsozialistischen Gedankengutes eingezogen bzw. bei der Staatsbibliothek aus dem Bestellkatalog genommen worden ist.

20. On Thursday, July 14 2011, 02:20 by ETEKAR

[Dokumentation des zensierten Kommentars Nr. 201 auf dem Online-"Diskurs" des Deutschen Ethikrates über "Intersexualität". Zudem wurde in der gelöschten Version als Urheber fälschlicherweise "Redaktion" angegeben statt korrekt "ETEKAR".]

ETEKAR sagt:

Eigenmächtig handelnder Stationsarzt für Auszeichnung gesucht!
Zweigeschlechtliches Kind, welches Widerstand geleistet hat, gesucht!

Sehr geehrte Frau Prof. Dr. Wiesemann,

da sie sich als Direktorin der Akademie für Ethik in der Medizin dafür aussprechen, dass auf die Stimme des zweigeschlechtlichen Kindes gehöhrt werden sollte, möchte ich eine Suchanzeige über die Akademie aufgeben und zwar weil ich in der medizynischen Literatur einen Arzt! gesichtet habe, der im Sinne des Hippokrates gehandelt und die Stimme des Kindes erhört hat, die zweigeschlechtlichen Kindern sonst üblicherweise von Medizynern mit mundgerechten Knebelchen erstickt wird und jede körperliche Gegenwehr mit Fesselungen an das Gitterbettchen beantwortet werden (gibt einige in der medizynischen Literatur nachweisbare Zwangsfixierungen von zweigeschlechtlichen Kindern, die sich gewehrt haben und wo die Medizyner nicht die erforderliche Zustimmung des Vormundschaftsgerichtes eingeholt haben und deshalb der Tatbestand der Freiheitsberaubung erfüllt war). Gesucht wird der Arzt, der im UKE in den 80-er Jahren als eigenmächtig handelnder Stationsarzt – so von Hedwig Wallis in ihrem Beitrag aus dem Jahre 1985, Jena: “Psychotherapeutische Erfahrungen von Patienten mit Pseudohermaphroditismus masculinus in weiblicher Rolle und umgekehrt”, S. 272 beschrieben- ein zweigeschlechtliches Kind eigenmächtig vorzeitig entlassen, die Elterngespräche allein geführt und vor einer übertriebenen Psychologisiererei gewarnt hat. Er vermittelte diese Wahrheit den Eltern derart erfolgreich, daß sie den Kontakt mit ihrem zweigeschlechtlichen Kind zum UKE mieden! Diesem Arzt gebührt große Anerkennung, da er sich gegen alle in Universitäts-Krankenhäusern herrschende Machtstrukturen und Hierachien zum Wohle des zweigeschlechtlichen Kindes durchgesetzt hat. Prof. Dr. Volkmar Sigusch, den ich erst als diesen Arzt im Vesier hatte, hat mir gegenüber verneint, dass er einst dieser eigenmächtig handelnde Stationsarzt war, weil er zu diesem Zeitpunkt das UKE schon verlassen hatte. Dieser eigenmächtig handelnde Stationsarzt ist für mich nicht auffindbar, sollte aber, wie ich finde, von der Akademie für Ethik in der Medizin eine Auszeichnung erhalten und nach mehr als 25 Jahren endlich ausfindig gemacht werden, damit die Opfer endlich mal Ärzte kennenlernen, wo sie es fast ausschließlich mit NS-Verbrechern, aber nicht mit Ärzten zu tun. Gleichzeitig könnten wir dann vielleicht auch dieses Opfer ausfindig machen, welches sich als Kind mit Händen und Füßen gegen die diagnostischen Maßnahmen zur zweite Gonadenentnahme, hormonellen Substitution) mit gewehrt hat. Hedwig Wallis spricht von wütenden Widerstand! Offenbar eine Patientin/ein Patient, die als Kind unüberhörbar ihre Stimme gegen NS-Medizyner erhoben hat. . Von Haß- und Rachegefühlen dieser Patientin ist zu lesen, bei der mit sieben Jahren eine Phallusabtragung, also Penisamputation vorgenommen wurde, sowie von einem unglücklichen Verlauf des Falles, da die Herstellung einer Vaginalplastik nicht zufriedenstellend verlief und schließlich unter anderem zu einer Scheiden-Mastdarm-Fistel führte, die wiederholte Krankenhausaufenthalte erforderlich machten. Ganz am Ende dieses von Hedwig Wallis geschilderten Falles heißt es dann: “Der Kontakt zu uns wurde von ihr schließlich völlig abgebrochen. Es bleibt abzuwarten, ob wir ihr weiteres Schicksal durch die erwähnte Studie aufklären können!

Mir ist nicht bekannt, dass dieses geschehen ist, sondern ich gehe davon aus, dass dise Patientin sich für den Freitod entschieden hat, aber einen Versuch wäre es wert, über die Akademie für Ethik in der Medizin dieses einstige zweigeschlechtliche Kind suchen zu lassen. wo Sie sich als Direktorin dafür aussprechen, dass die Stimme des Kindes erhöht werden sollte!

21. On Thursday, July 14 2011, 02:20 by ETEKAR

[Dokumentation des zensierten Kommentars Nr. 214 auf dem Online-"Diskurs" des Deutschen Ethikrates über "Intersexualität". Zudem wurde in der gelöschten Version als Urheber fälschlicherweise "Redaktion" angegeben statt korrekt "ETEKAR".]

ETEKAR sagt:

@esjot

§ 1673 Abs. 2 S. 2 und 3 BGB, § 1626 a Abs. 2 BGB, § 1615 l BGB; § 1615 m BGB

Der Ansatz, das deutsche Recht einmal danach durchzuforsten, wo das Geschlecht bei Minderjährigen überhaupt eine Rolle spielt, ist sehr interessant und gut beobachtet. Das BGB kennt die minderjährige Mutter und den minderjährigen Vater zwar nicht ausdrücklich, allerdings gibt es die eine oder andere Vorschrift, wo das Gesetz an die Tatsache “Mutter” oder “Vater” zu sein, auch bei Minderjährigen Rechtsfolgen knüpft.

Die gesamte hier diskutierte Problematik verschärft sich rechtlich in dem Moment, wo eine minderjährige Mutter ein zweigeschlechtliches Kind zur Welt bringt und zwar kommt es dann zu der rechtlichen Problematik, ob bei medizynischen Interventionen an dem zweigeschlechtlich geborenen Kind die minderjährige Mutter oder aber die Großeltern über die Eingriffe entscheiden sollen. Warum hat den Deutschen Ethikrat niemand auf diese Problematik bei der Anhörung hingewiesen. Habe im Gefühl, dass dort genauso mit Verstand gegeizt wurde, wie bei den Entschädigungen mit Geld!

Die Entscheidung, ein ungeborenes zweigeschlechtliches Kind auszutragen, auch entgegen der Ansicht der Eltern von der minderjährigen Schwangeren, also den Großeltern, trifft auf jeden Fall die minderjährige Mutter selbst, da Zwangsabtreibungen in diesem Staate verboten sind. Das Verbot der Zwangsabtreibung ist übrigens ebensowenig wie das Verbot der Zwangsgenitalamputation- und/oder Zwangskastration gesetzlich normiert, sondern ergibt sich genauso wie bei zweigeschlechtlichen Menschen das Verbot der Genitalamputation und/Kastration aus den Erfahrungen des Dritten Reiches und dem daraus erwachsenen Grundgesetz!

22. On Thursday, July 14 2011, 02:21 by ETEKAR

[Dokumentation des zensierten Kommentars Nr. 217 auf dem Online-"Diskurs" des Deutschen Ethikrates über "Intersexualität". Der folgende Kommentar wurde zudem klammheimlich zensiert, d.h. auf den Ethikrat-Online-"Diskurs" ist nicht einmal ersichtlich, dass er je geschrieben, geschweige denn gelöscht wurde.]

ETEKAR sagt:

Sehr geehrte Redation des Deutschen Ethikrates

wir sind keine Kinder, auch wenn Sie uns so behandeln!