Cooler Intersex-Info-Flyer von Amnesty Deutschland

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Amnesty Deutschland und Amnesty Schweiz hatten dieses Jahr beide neue, über weite Strecken gleichlautende Anträge zu Intersex verabschiedet, die sowohl den Dachverband Amnesty International in London, wie auch die jeweilige Sektion auffordern, zum Thema IGM-Praktiken (auch öffentlich) aktiver zu werden (dieser Blog berichtete).

Amnesty Deutschland hat nun dazu einen coolen, von Queeramnesty Hamburg erstellten Info-Flyer veröffentlicht (>>> PDF-Download hier und hier), der exemplarisch vormacht, wie aus einer Queer-Perspektive heraus das Thema effektiv (und ohne Intersex-Vereinnahmung!) angegangen werden kann.

Dafür von diesem Blog an alle Beteiligten ein ganz, ganz herzliches Dankeschön! 

Auch bei Amnesty Schweiz ist übrigens schon etwas im Tun, um das Thema auch innerhalb der Sektion bekannter zu machen. Fortsetzung folgt ... 

Nachfolgend 2 Auszüge aus dem Flyer von Amnesty Deutschland:

WELCHE HAUPTFORDERUNGEN STELLT AMNESTY?

Staaten müssen gewährleisten, dass intersexuelle Säuglinge und Kinder vor irreversiblen, medizinisch nicht notwendigen Genital­ operationen, sterilisierenden Eingriffen und Hormonbehandlun­ gen geschützt werden. Jeder nicht notwendige Eingriff muss aufgeschoben werden, bis die Person selbst in der Lage ist, eine Einwilligung nach erfolgter Aufklärung abzugeben. Eltern und Erziehungsberechtigte müssen Zugang zu nicht­pathologisieren­ der psychosozialer Unterstützung und Selbsthilfe erhalten. [...]

WELCHE MENSCHENRECHTE WERDEN VERLETZT?

RECHT AUF KÖRPERLICHE UNVERSEHRTHEIT UND SCHUTZ VOR MEDIZINISCHER MISSHANDLUNG

Die irreversiblen chirurgischen Eingriffe einer frühen ‚Ge­schlechtszuweisung‘ führen in sehr vielen Fällen zu massiven physischen und psychischen Schäden, unter denen intersexu­ elle Menschen ein Leben lang zu leiden haben. Dazu gehören oft lebenslänglich notwendige Hormonbehandlungen mit gesundheitlichen Folgen, Verlust der Fruchtbarkeit, Verlust der sexuellen Empfindsamkeit sowie Harnwegsleiden.

Chirurgische Eingriffe, die an nicht einwilligungsfähigen Kindern oder auch an Erwachsenen ohne vorherige umfassende Aufklärung durchgeführt werden, stellen eine Verletzung des Rechts auf Schutz vor medizinischem Missbrauch dar, wenn solche Behandlungen nur deshalb erfolgen, um Menschen die Standardkategorien ‚männlich‘ oder ‚weiblich‘ aufzuzwingen. Unumkehrbare chirurgische oder medikamentöse Behandlungen von Kindern verstoßen darüberhinaus gegen den Grundsatz des Kindeswohls. [...]

>>> Zwangsoperierte Zwitter über sich selbst und ihr Leben
>>> Intersex-Genitalverstümmelungen: Typische Diagnosen und Eingriffe
>>> Intersex-Verstümmelungen – eine Genealogie der TäterInnen

Comments

1. On Tuesday, August 18 2015, 12:38 by Monika Waldkirch

Ganz korrekt. Dies sollte selbstverständlich sein.