2007: Milton Diamond fordert gesetzliches Verbot von kosmetischen Genitaloperationen an Intersex-Kindern - wie lange noch?!

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[ Reloaded ]    Seit 1999 ist Kolumbien unverändert das einzige Land, das IGM-Praktiken wenigstens ansatzweise explizit verbietet ... Wie lange noch?!

Zwischengeschlechtliche ehrten Milton Diamond, Hamburg 30.01.2008

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In einem Vortrag "Gesetzliche und ethische Probleme bei der Behandlung von Kindern und Heranwachsenden mit Besonderheiten der Geschlechtsentwicklung" an der juristischen Fakultät der Victoria University in Neuseeland forderte Prof. Dr. Milton Diamond (Hawaii, Pacific Center for Sex and Society) explizit ein gesetzliches Verbot der genitalen Zwangsoperationen an Zwitterkindern und rief konkret zu entsprechenden Gesetzesänderungen auf. Aus einem >>> englischen Bericht aus LawTalk (2007), dem Onlinemagazin des neuseeländischen Anwaltsverbandes:

Ändert das Gesetz, um Genitaloperationen an Kindern zu verbieten, sagt Professor

Geschlechtsangleichende Operationen sollten nicht an Kindern durchgeführt werden, sagte Dr. Diamond an einem öffentlichen Vortrag. [...]

"Die informierte Zustimmung muss durch die betroffene Person erfolgen - durch das Kind", sagte er. "Eltern sollten nicht das Recht haben, dem Kind etwas wegzunehmen, was wir das Recht auf eine offene Zukunft nennen. Es geht darum, das Selbstbestimmungsrecht des Kindes zu schützen."

Im Anschluss an seine Vorlesung sprach Dr. Diamond mit LawTalk darüber, was dies für das Gesetz bedeutet.

Zum jetzigen Zeitpunkt, sagte er, können die Mediziner tun und lassen, was sie wollen, vonnöten wäre eine Gesetzesänderung, dass sie keine Operationen mehr vornehmen dürfen ohne die informierte Zustimmung des Patienten selbst." [...]

Wie sollte also das Gesetz geändert werden? Sollten geschlechtsangleichende Operationen ohne informierte Zustimmung unter Strafe gestellt werden, oder sollte dies etwas sein, wofür Mediziner von ihren eigenen Verbänden disziplinarisch gemassregelt werden sollten?

"Beides", sagte Dr. Diamond. "Was immer es braucht, damit es aufhört. Ich will nicht, dass es weiter geschieht." [...] "Es handelt sich um ein Menschenrechtsanliegen." [...]

[Nach dem Break:] Milton Diamond äusserte sich auch zum Thema Krebslüge & Zwangskastrationen an Zwittern:

[...] Mediziner würden mit einer Reihe von Rechtfertigungen argumentieren, die weder medizinisch noch wissenschaftlich korrekt seien. Ein Beispiel sei die Entfernung von Hoden aufgrund von Krebsgefahr. Diese betrage jedoch lediglich etwa 2%. Das Risiko für Brustkrebs bei Frauen betrage demgegenüber 20%. "Man geht deshalb trotzdem nich hin und entfernt Brüste prohylaktisch", sagte Dr. Diamond. "Man wartet, bis sich zeigt, dass wirklich etwas passiert. Dasselbe gilt auch für Hoden."

Schluss mit genitalen Zwangsoperationen!

Kommentar:

Einmal mehr Klartext von Milton "Nature loves variety, but society hates it" Diamond!

Schon in früheren Veröffentlichungen hielt Diamond als grosse Ausnahme unter den "ExperInnen" unmissverständlich fest: "Zwei Hauptinteressen stehen vor allem auf dem Spiel: die körperliche Unversehrtheit und die Selbstbestimmung." (englischer Originaltext / deutsche Übersetzung auf intersex.schattenbericht.org)

Auch war Milton Diamond bekanntlich derjenige Wissenschaftler, der sich als einziger getraute, John Moneys Lügen und wissenschaftliche Fälschungen, denen hunderttausende von Zwittern zum Opfer fielen (und aus denen die Gendertheorie entsprang), öffentlich als solche zu benennen.

Ebenso war es Milton Diamond, der von Anfang an als entschiedener Kritiker des pathologisierenden Medizynerbegriffs "DSD (Disorder of Sex Development = Störungen der Geschlechtsentwicklung)" auftrat und die Medizyner öffentlich aufforderte, ihn umzubenennen in "Variationen der Geschlechtsentwicklung". Eine Kritik, die er seither mehrfach bekräftigte.

Aus diesem Gründen sind ihm Zwischengeschlechtliche in Dankbarkeit verbunden – wie auch Elisabeth Müller in ihrer spontanen Dankesrede anlässlich der Ehrung in Hamburg festhielt:

Denn normalerweise werden wir von Medizinern mehr oder minder geschädigt. Bei Milton Diamond ist dies etwas anderes. Wir Zwischengeschlechtlichen können ihm in die Augen sehen und wissen, dass er uns wohlgesonnen ist. Bei Milton Diamond braucht sich kein Hermaphrodit unwürdig zu fühlen.

Kein Wunder, versuchten (Trans-)GendertheoretikerInnen und John-Money-Apologeten deshalb immer wieder, Milton Diamond mit (bezeichnenderweise stets unbelegten) Lügen zu diskreditieren, wie z.B. eigentlich sei Diamond schuld am Selbstmord des John-Money-Opfers David Reimer, oder gar, Milton Diamond würde angeblich seinerseits Zwangsoperationen an Zwitterkindern propagieren, weshalb Zwitter angeblich besser daran täten, statt mit Milton Diamond gesetzliche Massnahmen gegen Zwangsoperationen zu fordern, sich bei den Transgendern vor den Karren spannen zu lassen, sprich für diese die Abschaffung der Geschlechter zu fordern – und somit den Teufel mit dem Beelzebub auszutreiben.

Was es braucht, sind gesetzliche Massnahmen zur sofortigen Beendigung der kosmetischen Genitaloperationen an Kindern!

Menschenrechte auch für Zwitter – insbesondere das Recht auf körperliche Unversehrtheit und Selbstbestimmung! – Wie lange noch?!

2011: UN-Folterausschuss rügt Deutschland, fordert Entschädigung für IGM
2013: UN-Sonderberichterstatter über Folter verurteilt "genitale Zwangsoperationen"

2013: Europarat-Resolution 1957 verurteilt Intersex-Genitalverstümmelungen
2014: WHO, UNICEF, etc. fordern Wiedergutmachung für Intersex-Verstümmelungen
2014: UN-Behindertenrechtsausschuss fordert IGM-Statistiken und konkrete Schritte

2015: "Schädliche Praxis" und "Gewalt": UN-Kinderrechtskonvention verbietet IGM

NGO Report an das UN-Kinderrechtskomitee
Belegt 17 gebräuchliche IGM-Formen und NS-Verbrechen in CH, D, A

Intersex Genital Mutilations
Human Rights Violations Of Children With Variations Of Sex Anatomy
>>> Download PDF (3.65 MB)     >>> Table of Contents

>>> Zwangsoperierte Zwitter über sich selbst und ihr Leben
>>> Intersex-Genitalverstümmelungen: Typische Diagnosen und Eingriffe
>>> Intersex-Verstümmelungen – eine Genealogie der TäterInnen

Comments

1. On Thursday, November 5 2009, 17:21 by Einhorn

Das US-amerikanische Case-law mag diese Verbrechen erst noch verbieten müssen, unter dem Grundgesetz sind diese Verbrechen bereits seit dem 23. Mai 1949 verboten!

Insoweit hat der Verein für Intersexuelle Menschen e.V. auch mal wieder rechtlich voll daneben gegriffen, wenn er dieses in derartiger Weise publiziert.

Ein heutiges zusätzliches Verbot, würde alle bereits geschehenen Verbrechen als Recht deklarieren.

2. On Thursday, November 5 2009, 17:29 by Einhorn

Wer sowenig vom Recht versteht, wie der Verein für Intersexuelle Menschen e.V., der soll nicht blind eine völlig andere Rechtsordnung in die deutsche Rechtsordnung 1:1 intergrieren und geschädigten Opfern damit ihren Verbrechensopferstatus nehmen.

Diese Verbrechen müssen nicht mehr verboten werden, sie sind es seit mehr als 60 Jahren!!! Das Verbot muß nur endlich einmal von der Strafjustiz, etc. durchgesetzt werden.

3. On Monday, November 9 2009, 23:46 by seelenlos

hallo einhorn, ich verstehe nicht wie du auf den verein kommst, bzw. was der mit diesem post zu tun haben soll? dito u.s. case law?

weshalb zwischengeschlecht.org zusätzliche, explizite gesetzliche massnahmen gegen zwangsoperationen für notwendig hält und weshalb ich deine diesbezüglichen befürchtungen nicht teile, hab ich ja hier schon mal beantwortet:
https://blog.zwischengeschlecht.info...

4. On Thursday, November 12 2009, 18:19 by Einhorn

Klicke ich auf den obigen Link, lese ich folgendes: "....überreicht Milton Diamond im Namen des Vereins den Preis..."

Es bestehen keine gesetzlichen und ethischen Probleme bei der Behandlung der Kinder, sondern es bestehen - zumindest in Deutschland, in anderen Rechtsordnungen mag das ja anders sein - ausschließlich gesetzliche und ethische Probleme mit den Medizynern, denn das Kind ist Opfer. Nicht das Kind muß sich dafür entlasten, daß seine Mißhandlung rechtlich und ethisch nicht gedeckt ist, sondern die medizynischen Täter müssen sich für ihre Verbrechen rechtfertigen.
Es spielt eine entscheidende Rolle, wem im Recht die Beweislast auferlegt ist. Im deutschen Recht liegt sie nicht bei den Kindern, sondern bei den Medizynern. Und dabei soll es bitte schön auch weiterhin bleiben, denn die deutsche Rechtsordnung ist eine, wenn nicht sogar die individualschützendste der Erde. Das Grundgesetz ist konkurrenzlos. Wer ständig, wie auch einige Psychologen nach anderen Rechtsordnungen schreit, der importiert im letzten Zuge konsequenterweise auch die Todesstrafe. Einfach mal einen Blick auf die Web-Side: www.todesstrafe.de werfen.
Jedesmal, wenn Medizyner und Psychologen wieder einmal mehr die deutsche Rechtsordnung untergraben und nach der Einführung anderer Rechtsmechanismen verlangen - informed consent, dieses Wort fällt auch im Schattenbericht, wo ja offensichtlich die Ansichten von Milton Diamond blind 1:1 übernommen worden sind -, dann hat er den individualschützenden Sinn der deutschen Verfassung vom 23. Mai 1949 nicht verstanden und auch noch eines nicht: Das deutsche Grundgesetz ist ein Exportschlager, gerade wegen seiner ausgezeichneten Qualität.

5. On Friday, November 13 2009, 22:27 by seelenlos

liebes einhorn, wenn in d für zwitter rechtlich alles so bestens ist, wieso bissen dann (mit ausnahme von christiane, und auch die hatte strafrechtlich keine chance) biher alle zwitter und auch eltern auf granit, die die zwangsoperateure vor gericht bringen wollten? was schlägst du denn für konkrete massnahmen/schritte vor, damit sich dies endlich prinzipiell ändert?

6. On Tuesday, November 17 2009, 20:13 by Einhorn

Zum einen siehe den aktuellen Eintrag von mir zum Art. 7 S. 2 ICCPR und zum anderen weise ich die Verantwortlichen stets immer wieder beharrlich darauf hin, daß die deutschen Rechtsordnung endlich auch für zwischengeschlechtliche Menschen eingehalten werden muß. Die Einhaltung und Durchsetzung der deutschen Rechtsordnung ist völlig ausreichend. Daß es an diesem Punkt massiv hapert, weil die alte und neue NS-Medizynerschaft zwischengeschlechtliche Menschen längst aus dem gesamtgesellschaftlichen Wertekanon heraus- und zu verstümmelungs- und kastrationsbedürftigen Untermenschen umdefiniert hat, ist in der deutschen Geschichte ja nichts unbekanntes. Und ganz bitter wird es in Deutschland, wenn zwischengeschlechtliche Menschen positivrechtlich in Gesetzen durch neue Normen sichtbar gemacht werden. Der Jude und dessen Umgang war in der deutschen Rechtsordnung eingehend geregelt und in vielen Verordnungen geregelt, in Hamburg war der Jude wohl eine der am dichtesten durchnormierten Menschen, die man sich in der deutschen Rechtsordnung vorstellen kann: In Hamburg durfte ein Jude nach 1941 nicht einmal mehr öffentliche Verkehrsmittel oder öffentliche Telefonzellen benutzen.
Die Normierung von zwischengeschlechtlichen Menschen bringt ihnen solange keinen Schutz in der deutschen Rechtsordnung, wie nicht die deutsche Vergangenheit, insbesondere in der Medizyn aufgearbeitet und die Verbrecher zur Rechenschaft gezogen worden sind. Es ist die Untätigkeit der deutschen Justiz und der deutschen Verwaltungsbehörden, die nicht gegen die Verbrecher aus dem IS/DSD-Netzwerk und Konsorten einschreitet. Es ist nicht die deutsche Rechtsordnung, die zwischengeschlechtliche Menschen nicht schützt, sondern es ist der für alle anderen Menschen bestehende Schutz, der zwischengeschlechtlichen Menschen verweigert wird und zwar nur deshalb, weil man sich ein zweites Versagen vor der Internationalen Völkergemeinschaft nicht eingestehen will und weil Genozid damals wie heute, eine millionen bzw. heute milliardenschwere Einnahmequelle ist. Es ist wichtig, darauf hinzuwirken und darauf zu pochen, daß die deutsche Rechtsordnung mit allen ihren schützenden Elementen endlich auch für zwischengeschlechtliche Menschen angewendet wird und sie von dieser Anwendung nicht weiter ausgeschlossen sind und zwar nur deshalb, weil nach 1945 in der deutschen Medizyn weitergemacht wurde, als wenn nichts gewesen sei. Daß das UKE der Mustergau dafür ist, nach 1945 weitergemacht zu haben, als wenn nichts gewesen wäre, ist der Internationalen Völkergemeinschaft ebenfalls jetzt bekannt.

Das zu lösende Hauptproblem ist und bleibt, daß zwischengeschlechtliche Menschen in der Bundesrepublik Deutschland durch die alte und neue medizynisch-psychologische NS-Elite, ebenso wie einst der Jude im Dritten Reich, aus dem gesamtgesellschaftlichen Wertekanon herausdividiert worden sind.
Es gilt also, den zwischengeschlechtlichen Menschen in den gesamtgesellschaftlichen Wertekanon wieder hinein zu multiplizieren. Dieses geschieht nicht durch die Forderung neuer Normen, sondern nur durch das beharrliche Pochen auf die Anwendung aller bereits bestehender Normen. Desweiteren ist es ungemein schädlich für die Rückkehr dieser Menschen in den gesamtgesellschaftlichen Wertekanon, wenn einige IS-Aktivisten/Innen beständig in einem medizynisch und/oder psychologischen Diskurs auftauchen. Wer beständig über seine Ödeme in den Beinen spricht, muß sich nicht wundern, wenn er dem Gesundheitsministerium und nicht dem Justizministerium zugeordnet wird.
Wer sich beständig mit Medizynern umgibt, der hat als zwischengeschlechtlicher Mensch eine Aura um sich, die nichts als Pathologie ausstrahlt und entsprechend werden zwischengeschlechtliche Menschen dann auch in der Öffentlichkeit und Presse wahrgenommen.

Mir ist - bis auf einen Hamburger Abendblattartikel (Eli)- kein einziger Presseartikel oder Fernsehbeitrag seit Genf in der BRD unter die Augen gekommen, der juristische Aspekte aufgreift.

In diesem Sinne ist es - wie auf diesem Blog und noch viel intensiver nötig - beständig auf den Verbrechenscharakter dieser abscheulichen Taten hinzuweisen und sich von den medizynischen Tätern - auch räumlich, optisch - so weit wie nur irgendmöglich zu distanzieren und nicht mit ihnen zu kooperieren, oder gar zu partizipieren.
Nichts will das UKE über die Verbrechen an den zwischengeschlechtlichen Menschen wissen, nichts will es darüber wissen, wie viele zwischengeschlechtliche Kinder aus der Kinder-KZ-Ambulanz des UKE von Heil"-kundlern und Psychologen in den Tod getrieben worden sind, aber eines, das will man dann im UKE doch ganz genau aus der NS-Zeit wissen und zwar, daß der Chef der Abteilung, in der auch Frau Prof. Dr. phil. Hertha Richter-Appelt am UKE tätig ist und die IS_Studie hat durchführen lassen:
Prof. Dr. med. Wolfang Berner soll nicht der Sohn von Friedrich Berner, dem Leiter der Vergasungsanstalt von Hadamar sein!!!

Es wäre wirklich wünschenswert, wenn das UKE, als eine der hauptverantwortlichen bundesrepublikanischen Einrichtungen für die Vernichtung von zwischengeschlechtlichen Menschen, auch im übrigen ein derart präzises Gedächtnis und Wissen an den Tag legen und dieses dann auch noch beweisen könnte!!!

Im gesamten UKE gibt es keinen einzigen und keine einzige Wissenschaftler/In, die sich, wenn sie sich jemals irgendwann seit den 50-er Jahren mit zwischengeschlechtlichen Menschen befaßt hat, frei von Schuld ist.
Verbrechensopfer dürfen nicht für Forschungsstudien herangezogen werden, werden sie trotzdem für Forschungsstudien herangezogen - so dann die Logik der Tätergruppierung - dann handelt es sich nicht um Verbrechensopfer, sondern um ganz normale Patienten, die irgendwann einer mediznischen Therapie zugeführt worden sind, die heute überholt ist. Dieses ist besonders dann ganz bequem, wenn man vielleicht einst in früheren Jahren seiner Tätigkeit am UKE, selbst Gutachten für die genitale Verstümmelung und Zwangskastrationen von zwischengeschlechtlichen Säuglingen, Kleinstkindern, Jugendlichen oder jungen Erwachsenen geschrieben oder doch zumindest wissentlich geduldet hat.
Und bereits bei dieser wissentlichen Duldung beginnt Unrecht!
Dieses wird bis heute geleugnet und einige IS-Aktivisten unterstützen dieses Leugnen jetzt auch noch durch ihre Zusammenarbeit mit entsprechender Klientel.
Frei sind zwischengeschlechtliche Menschen erst dann in dieser Gesellschaft, wenn sie nicht mehr beständig die Aura
von Beratungs- und Betreuungsbedarf umweht.

7. On Tuesday, November 17 2009, 20:21 by Einhorn

Zwischengeschlechtliche Menschen sind in dieser Gesellschaft erst dann frei, wenn sie nicht mehr die Aura des Pathologischen umweht. Und dafür kann ein jeder heute noch lebender zwischengeschlechtlicher Mensch selbst sorgen, indem er sich niemals als zwischengeschlechtlicher Mensch einen Arzt oder Psychologen sucht, sondern stets als das, was er ist: Ein Verbrechensopfer unvorstellbarer Dimension!