Serienverstümmler Prof. Dr. Ricardo González (Kispi Zürich / Charité Berlin / Uniklinik Hannover): "Noch etwas weiter experimentieren, vielleicht künftig bessere Resultate"

Allen schönen offiziellen Dementis von Spitälern, Standesorganisationen usw. zum Trotz (Bsp. eins / zwei / drei):
Es wird munter weiterverstümmelt in den Kinderkliniken.

Womit die VerstümmlerInnen selbst "unter sich" und in ihren peer-reviewed (= von ihren StandesgenossInnen geprüften) "Fachzeitschriften" nach wie vor und stets aufs Neue unverhohlen rumprahlen.

Und dabei bisweilen kaum damit zurückhalten können, wie offensichtlich unverbesserlich "experimentierfreudig" sie sind ...

So zum Beispiel Prof. Dr. Ricardo González, Leitender Arzt Urologie in der Chirurgischen Klinik des Kinderspitals Zürich, Verstümmler in der Berliner Charité sowie im Universitätsklinikum Hannover, in einer Publikation zusammen mit Dr. Lisandro Piaggio, einem vorherigen Untergebenen González' am A.I. DuPont Hospital / Thomas Jefferson University in Wilmington (USA):

Deutsche Übersetzung:
Zusammenfassung: Obwohl die Resultate für chirurgische Eingriffe bei CAH [= u.a. "Klitorisverkürzung"] weniger als zufriedenstellend sind, wenn Erwachsene evaluiert werden, die als Kinder operiert wurden, beinhalten alle vorliegenden Berichte Patienten, die vor vielen Jahren mit einer Vielzahl von Techniken operiert worden waren. Statt die Anstrengungen aufzugeben, diese Fehlbildung frühzeitig zu reparieren, bevorzugen wir die weitere Entwicklung verfeinerter chirurgischer Techniken, die in der Zukunft bessere Resultate ergeben mögen.

Original:
Summary: Although results for surgery for congenital adrenal hyperplasia have been less than satisfactory when adults who had surgery in childhood are evaluated, all present reports include patients operated on using a variety of techniques many years ago. Rather than abandoning the efforts to repair this malformation early, we favor the continued development of more refined surgical techniques that may yield better results in the future.

Quelle:
González, Ricardo; Piaggio, Lisandro A: "Ambiguous genitalia"
In: Current Opinion in Urology, July 2006 - Volume 16 - Issue 4 - p 273-276, doi: 10.1097/01.mou.0000232049.89589.30
http://journals.lww.com/co-urology/Abstract/2006/07000/Ambiguous_genitalia.14.aspx 

Genitalabschneider, wir kriegen euch! Zwangsoperateure, passt bloss auf!

Gonade um Gonade, Lustorgan um Lustorgan!

Siehe auch:
- Zwangsoperationen an Zwittern: Wer sind die Täter? Was soll mit ihnen geschehen?
- Das Medizynermärchen von den "früheren Behandlungsmaßstäben"
- "EuroDSD"-Chef Olaf Hiort: "Intersexuelle" nur ein Bruchteil aller chirurgischen Genitalverstümmelungen in Deutschen Kinderkliniken
- Zitty 14/2013: Heute noch Intersex-Genitalverstümmelungen in der "Charité"  
- Genitalverstümmler und Zwangsoperateure in Baden-Württemberg  
- Kinderkliniken: € 8175,12 Reingewinn pro Genitalverstümmelung
- Chefarzt Dr. Marcus Schwöbel: genitale Zwangsoperationen an Kindern der "normale Weg" 
- Kinderspital Zürich propagiert Zwangskastrationen an Zwittern
- Rita Gobet, Kinderspital Zürich: Genitale Zwangsoperationen nur "ganz selten"
- "Neuere Operationstechniken beeinträchtigten die Orgasmus-Fähigkeit stärker als ältere"
- Weiße Kittel mit braunen Kragen, reloaded
- John Money & Co. - Der Mythos vom Einzeltäter
- Weltweit größte Zwitter-Studie straft Bundesregierung Lügen! 
- Amnesty: Zwangsoperationen "fundamentaler Verstoß" gegen körperliche Unversehrtheit
- Genitalverstümmelungen an Zwittern gleich schädlich wie weibliche Genitalverstümmelung - Terre des Femmes, 2004
- Genitale Zwangsoperationen an Zwittern vergleichbar mit weiblicher Genitalverstümmelung (Hanny Lightfoot-Klein: "Der Beschneidungsskandal", 2003)
- "Ethik als Feigenblatt?" - Zwischengeschlecht.org zum "Forum Bioethik" 23.6.10
- Intersexuelle enttäuscht vom Ethikrat – "kein Handlungsbedarf" bei Genitalverstümmelung?!

Comments

1. On Thursday, September 23 2010, 07:33 by claudia

Auch die erste Herztransplantation war ein Experiment. Der Patient lebte nur wenige Wochen mit dem neuen Herzen. Es wurde daraus gelernt, was man besser machen muss. Der nächste Patient lebte schon ein Jahr lang. Dann wurde die Methode immer weiter optimiert.

Geschlechtskosmetische Eingriffe unterscheiden sich in zwei wesentlichen Punkten von Organtransplantationen:

1) Die klare medizinische Indikation
Die ersten Herztransplantationspatienten wären ohne den Eingriff mit Sicherheit bald gestorben. Das heisst, der Versuch konnte eventuell das Leben verlängern, aber nicht verkürzen. Die Lebensqualität konnte verbessert, aber kaum verschlechtert werden.
(Ähnliches galt für die ersten Tests mit Zytostatika bei Krebspatienten. "Dem Tod von der Schippe zu springen" ist ein Ziel, über das sich kaum streiten lässt)

Säuglinge und Kleinkinder mit zwischengeschlechtlichen Körpermerkmalen leben ohne Eingriff nicht schlechter. Selber haben sie in diesem Alter mit Sicherheit keinen Bedarf an geschlechtskosmetischen Eingriffen. Auch keinen Bedarf an funktionellen Eingriffen, die auf eine Partnerschaft bezogen sind.
Es kann keine medizinische Indikation genannt werden, sondern stattdessen werden gesellschaftliche Konventionen und staatliche Regelungen über „Männer und Frauen” angeführt. Diese sind nicht nicht für das Kind selber, sondern für seine Umwelt bedeutsam.

2) „Compliance"
Während also bei Versuchen mit Organtransplantationen oder Zytostatika der Überlebenswille der Patienten mit dem Ziel der Behandlung übereinstimmte, ist diese Übereinstimmung von Arzt und Patient bei geschlechtskosmetischen Eingriffen am Säugling/Kleinkind nicht gegeben.
Auch körperlich belastende Nebenwirkungen, bei den ersten Zytostatika ja durchaus heftig, konnten von Patienten seelisch gut verarbeitet werden, weil sie ja mit dem Ziel übereinstimmten.
Ein kleines Kind kann Belastungen durch Eingriff, Nachuntersuchen und eventuelle Folgeeingriffe psychisch kaum verkraften, weil es gar nicht entscheiden konnte, ob es mit dem Ziel übereinstimmt.

Daraus folgt:
Für Eingriffe an nicht entscheidungsfähigen Kindern müssen strenge Massstäbe an die medizinische Begründung ("Indikation") angelegt werden.
„Indikationen” wie gesetzliche Eintragungspflicht oder gesellschaftliche Vorstellungen über Jungen und Mädchen sind kein medizinisches, sondern ein gesellschaftliches Problem. Gesellschaftliche Probleme können nicht durch autoritäre Verordnung von Operationen und Hormonbehandlungen gelöst werden.

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Zum „gesetzlichen Argument”:
Ich kenne nur das Gesetz in der BRD. Das Personenstandsgesetz räumt hier selber ein, dass ein Eintrag sich später als korrekturbedürftig erweisen kann. Dafür gibt es einen Paragraphen (47), der die Korrektur von Einträgen regelt.
Es wäre kein hoher Aufwand, bei §21.3 („Geschlecht des Kindes”) ausdrücklich anzufügen, dass dieser Eintrag später durch Selbsterklärung verändert werden werden kann.
Damit wäre die Illegalität von frühzeitigen Festlegungseingriffen klarer herausgestellt.

Zur "gesellschaftlichen Konvention":
Die „gesellschaftliche Konvention”, dass ein Kind von Beginn an in ein strenges „Mädchen/Junge”-Prinzip hineinzuerziehen sei, ist nicht so gefestigt, wie von medizynscher/sexual"wissenschaftlicher” Seite immer wieder behauptet wird. Wer mal über den Tellerrand hinausblickt, wird erkennen, dass mit der streng gehandhabten dualen Gendererziehung eine erzreaktionäre Sonderpädagogik für intersexuelle Kinder propagiert wird. Dass Sexualmedizyner nicht von Entwicklung/Entfaltung des Kindes reden, sondern von „Aufzucht als Junge oder Mädchen”, die eben durch „geschlechtsbetätigende Eingriffe” unterstützt werden müsse, bestätigt das reaktionäre Menschenbild der Sexualmedizin.
Der Verdacht, dass intersexuelle Kinder von einer rückwärtsgewandten patriarchalen Geisteshaltung in Geiselhaft genommen werden, konnte bislang nicht widerlegt werden. Auch sich „fortschrittlich” gebende Veröffentlichungen aus der Sexualmedizin propagieren lediglich eine Veränderung der Haftbedingungen, aber nicht ihre Auflösung.

2. On Thursday, September 23 2010, 14:04 by seelenlos

den vergleich mit herztransplantationen und krebstherapien finde ich gut.

was m.e. noch zu ergänzen wäre: bei diesen wird (im gegensatz zu den genitalverstümmelungen) auch nicht jahrzehntelang wild und "individuell" herumexperimentiert und die patientInnen anschliessend einfach "abgeschrieben", sondern es gibt vorgeschriebene nachuntersuchungen (follow-ups) und klinische tests (worum sich die medizyner bei den verstümmelungen bekanntlich ewig drücken, wie auch die obige publikation zeigt).

(nella hatte bei der geburt "auch" einen herzfehler, später wurde sie deswegen operiert. wegen der herzop ruft das spital alle 5 jahre mal an und will wissen, wie es ihr geht, bei der genitalverstümmelung nicht. über herzops gibt's auch transparente statistiken, sowohl über die anzahl der eingriffe wie auch über die erfolgsraten, bei den genitalverstümmelungen bekanntlich nicht.)

deshalb begrüssen wir auch bestrebungen zur besseren regulierung medizinischer "forschung", und zwar inkl. der sog. "heilversuche". https://blog.zwischengeschlecht.info... hier könnten künftige zwittergenerationen von einer verbesserung ganz klar profitieren!

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mir ist klar, dass das personenstandsgesetz dein persönliches steckenpferd ist. trotzdem ist ein dortiges ansetzen politisch falsch und auch sachlich bei genauerer betrachtung gar nicht nötig (eine konkrete notwendigkeit kannst auch du bekanntlich nicht aufzeigen):

- es steht nirgends im pstg, dass kinder genitalverstümmelt werden müssen.

- es handelt sich bei der von den medizynern da und dort behaupteten berufung auf das pstg um eine reine ausrede (noch dazu um eine an den haaren herbeigezogene).

- solche abstruse ausreden finden sich wie sand am meer. es ist deshalb politisch falsch, ein gesetz ändern zu wollen, was politisch schwierig ist und viel zeit und energie bindet, nur um ihnen eine ohnehin haltlose ausrede zu verunmöglichen, worauf die medizyner dann einfach mit einer nächsten aufwarten werden (die "gesellschaft", eltern, die es "nicht aushalten", kinder, die "in der schule beim duschen gehänselt werden", chirurgen, die "zum wohle der menschheit weiterforschen" müssen, usw.usf.).

gesetzesänderungen sollten dort angestrebt werden, wo sie auch wirklich konkret etwas bringen:

• z.b. ein explizites verbot der verstümmelungen, vergleichbar dem derzeitigen gesetzesentwurf bei der weiblichen genitalverstümmelung.

• eine verbindliche regulierung ALLER medizinischen versuche inkl. verbot jahrzehntelanger systematischer "heilversuche" (sogar noch, wenn die "patient_innen" seit bald 20 jahren öffentlich dagegen protestieren).

• es gäbe bestimmt noch mehr KONKRETE ansatzpunkte.

so wäre die problematik der "genitalkorrekturen" auch im KORREKTEN DISKURS drin (verstümmelungen, schwerste menscherechtsverletzungen, körperliche unversehrtheit, unethische menschenversuche, medizynische verbrechen) und NICHT unter geschlecht/gender/diskriminierung/blabla-gesumse, wo zwitter seit jahr und tag einmal mehr bloss vereinnahmt werden.

die faule pstg-ausrede der medizyner sollte hingegen als solche entlarvt werden, statt deswegen sinnlos versuchen das gesetz zu ändern, was für zwitter auch von der sache her wie gesagt längst gar nicht (mehr) notwendig ist:

- in der hebammenbroschüre auf s. 13 steht's klipp und klar:

Seit dem 01.01.2009 gibt es jedoch die Zurückstellung der
Beurkundung!
In der Personenstandsverordnung §7 PSTV lautet es wie folgt:
(1) Fehlen Angaben oder Nachweise für die Beurkundung
eines Personenstandsfalls, kann das Standesamt die
Beurkundung zurückstellen. Die Beurkundung des
Personenstandsfalls ist in diesem Fall in angemessener Frist
nachzuholen.
(2) Dem Anzeigenden ist auf Antrag eine Bescheinigung
darüber auszustellen, dass der Personenstandsfall angezeigt
wurde, aber noch nicht beurkundet werden konnte.
http://www.intersexuelle-menschen.n...

- laut dem hamburger senat ist eine vorläufige eintragung "unbekannt" auch schon jetzt möglich:

das Personenstandsgesetz in Deutschland sieht aktuell keine Verpflichtung vor, bei der Anmeldung des Kindes nach der Geburt auch das Geschlecht festzulegen. Wenn das Geschlecht zu diesem Zeitpunkt nicht bekannt sei, könne dies auch so eingetragen werden. Es werde derzeit eine Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Personenstandsgesetz diskutiert, nach der auch der Eintrag beim Standesamt, dass das Geschlecht nicht festgestellt sei, zulässig sei. Es werde danach keine Frist gesetzt, innerhalb der das Geschlecht festgelegt werden müsse.
https://blog.zwischengeschlecht.info...

- anekdotische berichte bestätigen, dass die personenstandsämter kooperationswillig sind, wenn ein eintrag wegen "intersexualität" nicht gleich feststeht und sind bereit, mehr zeit zu gewähren (andernfalls brauchte es konkrete unterstützung, um sie zur einsicht zu bewegen).

komisch bloss, wie all die ansonsten so "engagierten" "genderkämpferinnen" i.d.r. jeweils durch abwesenheit glänzen, sobalds mal konkret gegen die verstümmlerInnen und ihre praktiken geht, statt um ihren eigenen geschlechtsidentitäts-bauchnabel.

und auch hier sind wir ja mal wieder einmal mehr beim ach so bösen personenstandsgesetz, das angeblich quasi allein schuld sei an der verstümmelung der zwitter und deshalb angeblich ach so dringend ALS EINZIGES geändert werden müsse.

und zwar so, dass geschlecht künftig allein auf "selbsterklärung" beruhe (woran bekanntlich primär transgender und transsexuelle ihre helle freude dran haben werden).

womit dann auch dem patriarchat eins ausgewischt sei, ebenso wie der "dualen gendererziehung" und dem "geschlecht" an sich.

und womit die genitalverstümmelungen an zwittern so nebenbei und nach bekanntem muster einmal mehr zum nebenwiderspruch degradiert sind (aber immerhin werden zwitter so wenigstens künftig für eine gute sache verstümmelt?).

dass diese pstg-schiene zudem aktuell und in den nächsten jahren und jahrzehnten realpolitisch chancenlos ist, weisst du wohl selbst am besten.

deshalb: warum eigentlich konzentrierst du dich stets aufs neue auf diese politischen personenstands-spiegelfechtereien, statt mal zu versuchen nägel mit köpfen zu machen gegen die täglichen genitalverstümmelungen hier und heute?

3. On Monday, September 27 2010, 09:29 by claudia

Hallo Seelenlos,

ja, ich gehe davon aus, dass das Prinzip der Selbstentscheidung mal irgendwo fixiert werden muss. Und „informierte Selbstentscheidung” ist eine Sache, die nicht immer wieder von Experten relativiert und zerpflückt werden kann.

Solange darauf verzichtet wird, kann man ewig gegen autäritäre Kleinkinderbehandlung anrennen und wird immer wieder auf „freundlich entgegenkommende” Ignoranz stossen.

Was irgendwelche Transgender dazu meinen möchten, kann uns doch sch....egal sein.
Erst wenn wieder mal ein Sexologe sagen würde: „Aber bei DSD muss schon erst mal autoritär geschlechtsfixiert werden. Später dürfen die ja auch transsexuell werden, da haben wir gar nichts dagegen”, dann müssen (und können) wir dem mit unserer geballten Sachlichkeit entgegentreten.
Aber sich schon im Vorfeld an irgendwelchen Transgendereien abzuarbeiten, das halte ich für kontraproduktiv.

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>>- anekdotische berichte bestätigen, dass die personenstandsämter kooperationswillig sind, wenn ein eintrag wegen "intersexualität" nicht gleich feststeht und sind bereit, mehr zeit zu gewähren (andernfalls brauchte es konkrete unterstützung, um sie zur einsicht zu bewegen).<<
Sicher, das wird ja auch vom „Netzwerk DSD” so propagiert: „Abwarten, bis alle Untersuchungen abgeschlossen sind und eine Entscheidung gefallen, wohin man das Kind operieren will.”
Wer behauptet hatte, das sei als „grosser Durchbruch” zu bejubeln, hatte eben wieder mal das Ziel, im ständigen Wechsel von Euphorie und Enttäuschung Energien zu binden. Wenn man die Leut damit auf Trab hält, kommen sie nämlich nicht zum Nachdenken, und das dürfte der Zweck der Übung sein.

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Es ist schon richtig, dass man auch für experimentelle Behandlungen klarere Richtlinien braucht.
Aber darüber, was ein Experiment ist, und was ein "optimierbarer Standard" ist, kannst Du jahrelang mit Flachleuten herumdiskutieren.
Beispiel:
Susanne Krege hatte 2006 berichtet, dass es einen Standard für genitale Anpassung bei "Praderstufen" gibt. Weil nach diesem Standard Operierte sich über Mangel an genitaler Empfindungsfähigkeit beklagt hatten, hat sie den Standard weiter optimiert, sodass die Empfindungsfähigkeit besser erhalten bliebe.

Ist schon alles in Ordnung, nur weil die "Rekonstruktionsplastik bei Praderstufen" kein Experiment, sondern ein "optimierungsfähiger Standard" ist?

Wenn man soche geschlechtskosmetischen Anpassungen bei Kindern nicht machen darf, weil mal irgendwo drin steht, dass darüber nur die betroffene Person selber entscheiden kann, wäre das nicht besser?

Und das kann ganz einfach und ohne angreifbare Detailklaubereien fomuliert werden.

Ich hoffe, dass ich mich etwas besser verständlich machen konnte. Falls nicht, bin ich gerne bereit, noch vorhandene Missverständnisse auszuräumen...

4. On Monday, September 27 2010, 15:45 by seelenlos

hi claudia

das prinzip der informierten selbstentscheidung ist schon lange festgehalten, z.b. in den "ethischen grundsätzen und empfehlungen" (vgl. punkt 6), welche die deutschen medizyner angeblich beherzigen, wie wir's ja von den verbänden grad wieder mal schwarz auf weiss erhielten. ebenso, wie's ja erst grad aus berufenem expertenmund in den potsdamer neueste nachrichten hiess, auch in deutschland werde angeblich schon lange nicht mehr operiert. (und falls ev. doch, dann war's wohl "hypospadie" und nicht "intersex".)

das problem ist, dass niemand diese rechte durchsetzt (weil sozusagen niemand sie nur schon öffentlich fordert - im gegensatz zu personenstandsgesetz-blabla, vgl. z.b. bundestag, hamburg und anscheinend auch deine lobby-aktivitäten).

auch die anforderungen an evidenzbasierte medizin sind m.e. relativ klar und keine frage der "expertenauslegung", ebenso, dass die genitalverstümmelungen klar NICHT darunter fallen. da können krege & co. lange erzählen, was sie wollen (sie werden schon von der entwicklungsstufe ihrer eigenen leitlinien lügen gestraft).

expertInnen werden immer behaupten, was für sie selber und ihre kollegInnen/gönnerInnen vorteilhaft ist. deshalb muss es noch lange nicht den tatsachen entsprechen.

bloss weil irgendein jurist z.b. behaupten mag, die shoah habe es gar nicht gegeben, und falls doch, wäre sie nicht strafbar, wird das auch nicht wahrer. nur sind wir hier schon wieder bei der frage: werden die betreffenden auch öffentlich und rechtlich belangt?

auch christianes verurteilter chirurg und sein anwalt sowie weitere expertInnen hatten vorher stets behauptet, es wäre alles rechtens gewesen - hätte christiane keine anzeige gemacht, wären sie einmal mehr ungestraft damit durchgekommen. (aber christiane ist ja gar kein "richtiger zwitter" und hätte besser die schnauze gehalten oder sich zumindest zuerst gendertheoretisch weitergebildet bis auch ihr "fall" verjährt wäre, wenn's nach gewissen "richtigen zwittern" ginge ...)

ebenso wie bei den chirurgischen genitalverstümmelungen besteht auch kein zweifel, dass weibliche genitalverstümmelung ebenso schwere körperverletzung ist wie "kindesmissbrauch" vergewaltigung und körperverletzung (ausser bei gewissen "expertInnen" natürlich, bei denen sind nie die täterInnen schuld).

dass die täterInnen auch dort regelmässig davonkommen, liegt wiederum vielmehr daran, dass verfahren in der regel wegen der verjährungsfrist und wegen der abhängigkeit der opfer nie zustande kommen. betreffend der letzteren 2 opfergruppen beginnt sich immerhin langsam etwas zu bewegen ...

solange zwitter und ihre foren und organisationen nicht fähig sind, künftig nägel mit köpfen zu machen, sondern lieber über personenstand und "diskriminierung" palavern statt konsequent zu versuchen, die verstümmlerInnen endlich zur verantwortung zu ziehen und künftige verstümmelungen zu verhindern, und sowieso die konkrete politische arbeit lieber den schwulen, diversen ministerien oder sonstwem überlassen wollen, werden die expertInnen noch lange wie gehabt weiterlabern, und es werden weiter wie gehabt täglich kinder verstümmelt werden. nicht nur im kinderspital zürich und nicht nur von dr. gonzalez.

5. On Wednesday, September 29 2010, 07:00 by claudia

Hallo Seelenlos,

Ich habe den Eindruck, dass Viele sich gezielt in eine Ecke treiben liessen, in der sie sich nicht mehr trauen, sich mit den gesellschaftlichen Grundlagen der kosmetischen Misshandlungen auseinander zu setzen. Während die Medizn natürlich so frei ist, die Dinge, die zwitterseitig mit Berührungsängsten behaftet wurden, für ihre „Argumente” heranzuziehen. Damit wurde ganz bewusst ein Hase-und-Igel - Spiel in Gang gesetzt. Der medizynische Igel ist immer schon da, wo der Zwitterhase hinrennt:

>"ethischen grundsätzen und empfehlungen"<
Ethik ist hübsch anzusehen, aber unverbindlich. Ungefähr so fix wie der Pudding, der sich bekanntlich nicht an die Wand nageln lässt.

Unter "fixiert" verstehe ich nicht die freundlich-unverbindlichen Schwurbeleien, die so wohlfeil zu haben sind, sondern einklagbar bei Zuwiderhandlung.

>"diskriminierung"<
Das ist genau der falsche Ort. Erstens ist der Begriff "Diskriminierung" schwer zu fassen, wenn es um Selbstbestimmung geht, und zweitens ist sind Verstösse gegen Antidiskrimierngsgesetze in der Regel nicht nachweisbar und deswegen nicht einklagbar, also ein zahnloser Papiertiger. Nicht nur in Zwitterangelegenheiten.

Es sollte irgend jemand bereit sein, über den notwendigen Aktionismus hinaus konzeptionell zu denken, um die Igel/Hase-Rollen mal umkehren zu können.
Denn gegen etwas zu protestieren, wenn man nicht gleichzeitig ein eigenes, fundiertes und durchdachtes Konzept dagegen stellen kann: Das läuft eben immer wieder darauf hinaus, dass die andere Seite mit hohlen, unverbindlichen „Zugeständnissen” antwortet. Dahinter, dass es seit Jahren so läuft, steht durchaus psychologisches Kalkül.

Zwei Punkte scheinen mir für den Beginn der Erstellung eines Gegenkonzeptes wichtig:
Das einklagbare Recht auf informierte Selbstbestimmung.
Der kölner Prozess war zwar ein Schritt in diese Richtung. Man sollte aber mal so weit kommen, dass es eine verbindliche gesetzliche Fixierung dieses Rechtes gibt, die für Alle einklagbar ist, ohne immer wieder eine Einzelklage ausformulieren zu müssen. Das ist nämlich in vielen Fällen sehr schwierig. Und deswegen ist man auf Seite der genderkosmetischen Kinderoperationen immer noch auf der sicheren Seite.
Eine gesetzliche Fixierung dieses Rechtes könnte dafür sorgen, dass man auf der medizynischerseits umdenken muss, um einer künftigen Klageflut zu entgehen.
Solange alles im ausserrechtlichen Rahmen abläuft, wird das von "berufener Seite" inszenierte Hase/Igel-Spiel der vergangenen Jahre weiter gehen.

Das zweite Problem ist die Katalogisierung von „Missbildungen” unter ICD Q5..
Es wird dort nicht nach medizinisch notwendigerweise zu behebenden Funktionsstörungen und kosmetischen „Fehlbildungen” unterschieden. Ein Teil der "Fehlbildungen" sind nicht medizinisch, sondern genderbegründet.

Die „Rekonstruktionschirurgie” operiert unbeeindruckt von allen Protesten niemals „die Intersexualität” oder den "(pseudo-)Hermaphroditismus", wie es in Q56 formulert ist. Sondern einzeln in Q50 bis Q55 gelistete „Fehlbildungen".
Das werden sie auch weiter tun, wenn eine Operation „der Intersexualität” gesellschaftlich geächtet ist.
Die meisten Menschen wissen gar nicht, dass gelisteten „Fehlbildungen” die öffentlich gemachte „Intersexualität” in ICD Q50 bis Q55 steht, ohne den Begriff zu verwenden, während Q56 nur eine für Operationen praktisch bedeutunglose Kategorisierung enthält.
Auch wer sich die Mühe macht mal im ICD nachzuschauen durchschaut das in der Regel nicht.
Solange wir uns in der Anti-Aufklärungs-Ecke festbinden lassen wird das auch so bleiben.

Die esoterische Deutungshuberei eines hamburger Psycho-Institutes, die ohne praktischen Nährwert bleibt, hat dazu übrigens wesentlich beigetragen.