USA: Historische Klage gegen Intersex-Genitalverstümmelung!

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>>> Pressemitteilung zum Thema von Zwischengeschlecht.org vom 15.05.2013

Zwischengeschlecht.org «Körperliche Unversehrtheit auch für Zwitter!» (Bild: NZZ Format/SF1)

Am Dienstag, den 14. Mai 2013 reichten in South Carolina die Eltern Mark und Pam Crawford im Namen ihres mittlerweile 8-jährigen Intersex-Adoptivkindes M.C. Klage ein gegen das South Carolina Department of Social Services, das Greenville Hospital System, die Medical University of South Carolina und einzelne MedizynerInnen und SozialarbeiterInnen wegen Durchführung irreversibler und medizinisch nicht notwendiger Genitaloperationen.

Das von den VerstümmlerInnen als "echter Hermaphrodit" klassifizierte Kind M.C. war im Alter von 16 Monaten sog. "feminisierenden Genitalkorrekturen" unterworfen worden, während es sich in staatlicher Pflegeunterbringung befand. Dabei wurde wie üblich gesundes Genitalgewebe ohne medizinische Notwendigkeit weggeschnitten und in den Mülleimer geworfen (Penisentfernung/"Klitorisverkleinerung" plus Entfernung von Hodengewebe). M.C. lebt inzwischen als Knabe.

Die Klage auf Verstoss gegen die US-Verfassung sowie auf Verletzung der medizinischen Berufspflicht wurde gleichzeitig auf Staates- und auf Bundesebene eingereicht.

Die Beklagten haben laut Klage gegen die "Due Process"-Klausel der US-Verfassung verstossen, in dem sie M.C. "einer medizinisch nicht notwendigen Operation unterwarfen, die M.C.s Körper veränderte und und seine Fortpflanzungsfähigkeit dauerhaft verminderte ohne Mitteilung oder einer Anhörung um sicherzustellen, dass die Behandlung in M.C.s bestem Interesse war".

Es sei nicht ordnungsgemäss über die erheblichen Risiken der Operation aufgeklärt worden oder über die Möglichkeit, darauf zu verzichten. Schlimmer noch, es sei "nicht einmal darüber aufgeklärt worden, dass der Eingriff medizinisch gar nicht notwendig war". M.C. sei durch die Operation "möglicherweise sterilisiert worden und seine sexuelle Empfindungsfähigkeit in hohem Masse vermindert, wenn nicht gar gänzlich zerstört worden" .

M.C.s Mutter Pam Crawford: "Indem sie diese nicht notwendige Operation durchführten, sagten der Staat und die Ärzte M.C., so wie er auf die Welt kam, sei er nicht akzeptabel und liebenswert. Sie entstellten ihn, weil sie ihn nicht akzeptieren konnten, wie er war – nicht, weil er Operationen gebraucht hätte. M.C. ist ein liebreizendes, bezauberndes und widerstandsfähiges Kind. Wir werden nicht aufhören, bis wir Gerechtigkeit erlangen für unseren Sohn."

M.C.s Vater Mark Crawford: "Dies war ein fahrlässiges und rücksichtsloses Vorgehen. Indem wir die Verantwortlichen verklagen, hoffen wir andere Ärzte, Kliniken und staatliche Stellen davon in Kenntnis zu setzen, dass sie nicht Kinder verstümmeln können, ohne dafür zur Verantwortung gezogen zu werden."

Die Crawfords werden bei der Klage unterstützt durch die US-Zwitter-Lobbyorganisation Advocates for Informed Choice (AIC), das Southern Poverty Law Center (SPLC) und 2 pro bono arbeitenden privaten Anwaltskanzleien.

Anne Tamar-Mattis (Advocates for Informed Choice): "In diesem Fall geht um Sicherheit für alle Kinder, die keine Stimme haben. Niemand setzte sich ein für M.C.s Rechte, als diese Entscheidung getroffen wurde, während der Staat für seine Sicherheit und sein Wohlbefinden verantwortlich war. Es ist an der Zeit, dass alle Beteiligten für das Leid, das sie M.C. zufügten, geradestehen müssen."

Alesdair H. Ittelson (Southern Poverty Law Center): "Gott schuf M.C. so, wie er ist, aber mit einer unnötigen Operation hat ihn der Staat South Carolina irreparabel geschädigt. Der Staat hat eine Entscheidung getroffen, die ihn ihn seiner Freiheit beraubte, zu entscheiden was mit seinem Körper geschehen soll. Es ist Zeit, dass der Staat und alle übrigen Beteiligten dafür zur Verantwortung gezogen werden."

Dieser Blog wünscht den mutigen Eltern Mark und Pam Crawford und M.C. sowie ihren Unterstützer_innen alles Gute – und den Verklagten einen lehrreichen und hoffentlich teuren Denkzettel!

Möge diese Klage allen sebstherrlichen Intersex-GenitalabschneiderInnen und ihren HelfershelferInnen weltweit, die nach wie vor unbeirrbar täglich weiterverstümmeln, die Freude an ihrem blutigen "Handwerk" gründlichst vermiesen!

Diese Klage ist nach dem "Zwitter-Prozess von Christiane Völling von 2007 und nach dem kommenden Prozess in Erlangen weltweit die 3. Klage gegen Intersex-GenitalverstümmlerInnen. Es ist das 1. Mal, dass nebst individuellen TäterInnen und (wie auch in Erlangen) einer Universitätsklinik gleichzeitig weitere staatliche Stellen belangt werden, und das 1. Mal, dass zusätzlich auf Verfassungsebene geklagt wird.

(Bild: Heidi Walcutt an einer Protestaktion von "Hermaphrodites with Attitude", NYC 1997)

>>> Pressemitteilung Advocates for Informed Choice (AIC) (PDF)
>>> Meldung Southern Poverty Law Center (SPLC)
>>> Video der PK auf wltx.com 
>>> Video der PK auf wsfa.com 
>>> YouTube-Interview mit den Eltern Mark und Pam Crawford
>>> Unterschriftensammlung von AIC
>>> Artikel von Alice Dreger auf theatlantic.com
>>> Artikel auf USA Today 
>>>
Artikel auf Wyff4.com 
>>> Artikel auf U.S. News
>>> Reuters-Agenturmeldung
>>> Blogpost auf Advocates for Informed Choice

Fortsetzung: 25.08.2013: Verfassungsklage nimmt erste Hürde!

>>> Zwangsoperierte Zwitter über sich selbst und ihr Leben
>>>
Intersex-Genitalverstümmelungen: Typische Diagnosen und Eingriffe
>>> UN-Sonderberichterstatter über Folter verurteilt "genitale Zwangsoperationen"

Genitalabschneider, wir kriegen euch! Zwangsoperateure, passt bloss auf!

Gonade um Gonade, Lustorgan um Lustorgan!