USA: Historische Klage gegen Intersex-Genitalverstümmelung - Do 16.5. Bundestag berät gesetzliches Verbot
Pressemitteilung von Zwischengeschlecht.org vom 15.05.2013:
Gestern Dienstag reichten in South Carolina die Eltern des mittlerweile
8-jährigen Intersex-Kindes M.C. Klage ein u.a. gegen die Medical University of
South Carolina und individuelle ÄrztInnen wegen Durchführung irreversibler und
medizinisch nicht notwendiger Genitaloperationen. Dies ist nach dem
"Zwitterprozess" von Christiane Völling von 2007 und dem kommenden Prozess in
Erlangen weltweit die 3. Klage gegen Intersex-GenitalverstümmlerInnen.
Morgen Donnerstag debattiert der Deutsche Bundestag in seiner 240.
Sitzung als weltweit erstes Parlament in erster Beratung über 3 Anträge, die
ein explizites Verbot von Inters*x-Genitalverstümmelungen fordern sowie eine
umfassende Aufarbeitung der menschenrechtswidrigen aktuellen Praxis (TOP 19
a-c).
--> Ausführliche Informationen + Quellen via Weblog Zwischengeschlecht.info
Die Eltern Mark und Pam Crawford reichten die Klage im Namen von M.C. am 14. Mai 2013 nach über 2-jähriger Vorbereitung ein.
Das von den VerstümmlerInnen als "echter Hermaphrodit" klassifizierte Kind M.C. war im Alter von 16 Monaten sog. "feminisierenden Genitalkorrekturen" unterworfen worden, während es sich in staatlicher Pflegeunterbringung befand. Dabei wurde wie üblich gesundes Genitalgewebe ohne medizinische Notwendigkeit weggeschnitten und in den Mülleimer geworfen (Penisentfernung/"Klitorisverkleinerung" plus Entfernung von Hodengewebe). M.C. lebt inzwischen als Knabe.
Die Klage auf Verstoß gegen die US-Verfassung sowie auf Verletzung der medizinischen Berufspflicht wurde gleichzeitig auf Staates- und auf Bundesebene eingereicht.
Die Beklagten haben laut Klage gegen die "Due Process"-Klausel der US-Verfassung verstoßen, in dem sie M.C. "einer medizinisch nicht notwendigen Operation unterwarfen, die M.C.s Körper veränderte und und seine Fortpflanzungsfähigkeit dauerhaft verminderte ohne Mitteilung oder einer Anhörung um sicherzustellen, dass die Behandlung in M.C.s bestem Interesse war".
Es sei nicht ordnungsgemäß über die erheblichen Risiken der Operation aufgeklärt worden oder über die Möglichkeit, darauf zu verzichten. Schlimmer noch, es sei "nicht einmal darüber aufgeklärt worden, dass der Eingriff medizinisch gar nicht notwendig war". M.C. sei durch die Operation "möglicherweise sterilisiert worden und seine s*xuelle Empfindungsfähigkeit in hohem Maße vermindert, wenn nicht gar gänzlich zerstört worden" .
M.C.s Mutter Pam Crawford: "Indem sie diese nicht
notwendige Operation durchführten, sagten der Staat und die Ärzte M.C., so wie
er auf die Welt kam, er sei nicht akzeptabel und liebenswert. Sie entstellten
ihn, weil sie ihn nicht akzeptieren konten, wie er war – nicht, weil er
Operationen gebraucht hätte. M.C. ist ein liebreizendes, bezauberndes und
widerstandsfähiges Kind. Wir werden nicht aufhören, bis wir Gerechtigkeit
erlangen für unseren Sohn."
Die Menschenrechtsgruppe Zwischengeschlecht.org fordert ein Verbot von
kosmetischen Genitaloperationen an Kindern und Jugendlichen mit "atypischen"
körperlichen Geschlechtsmerkmalen sowie "Menschenrechte auch für
Zwitter!".
Freundliche Grüße
n e l l a
Daniela Truffer
Gründungsmitglied Menschenrechtsgruppe Zwischengeschlecht.org
Mobile +41 (0) 76 398 06 50
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Published on Wednesday, May 15 2013 by nella