Téléjournal-Beitrag zum BRD-Intersex-§ 22 (3) PStG - RTS 22.8.13 + Online + vollständiges Interview-Transkript

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Die Zwitter Medien Offensive™ geht weiter!

Beitrag aus der Abend-Tagesschau des französischsprachigen Schweizer Fernsehens, mit Interview-Beitrag von Daniela "Nella" Truffer (Zwischengeschlecht.org) und Archivmaterial von den friedlichen Protesten gegen den europäischen KinderurologInnen-Kongress "ESPU 2012" (siehe Bild).

Die Kritik der Intersex-Organisationen an dem neuen § 22 (3) PStG kam im gut 2-minütigen Beitrag etwas kurz, dafür war die Hauptforderung der Betroffenen nach einem gesetzlichen Verbot der Intersex-Genitalverstümmelungen gut platziert. Merci!

Nachfolgend der ungekürzte Interviewbeitrag von Nella zum angeblichen "3. Geschlecht" a.k.a. § 22 (3) PStG auf Deutsch:

Der Sachverhalt wird in den Medien völlig falsch dargestellt. Es geht in Deutschland nicht um die Schaffung eines dritten Geschlechtseintrags, das Ganze ist auch nicht freiwillig.

Konkret hat der deutsche Bundestag im § 22 Personenstandsgesetz einen neuen Absatz 3 beschlossen, der "uneindeutigen" Kindern einen Geschlechtseintrag im Geburtenregister verwehrt. Es handelt sich also um ein Verbot und nicht um eine Wahlmöglichkeit.

Eltern geraten so noch mehr unter Druck, ihre Kinder genitalverstümmeln zu lassen, um ein staatliches Zwangs-Outing zu vermeiden und doch noch einen Eintrag zu kriegen.

Für uns Betroffene ist das sehr frustrierend, Intersex-Organisationen weltweit kritisieren dieses neue Gesetz.

Sinnvoller wäre ein Ansatz, wie ihn die Nationale Ethikkommission vorschlägt, dass ein Kind seinen Geschlechtseintrag später unbürokratisch ändern kann. Oder wie es früher im Zwitterparagraphen des Preussischen Landrechts geregelt war: zunächst bestimmten die Eltern den Geschlechtseintrag, später konnten die Betroffenen den Eintrag auf Wunsch ändern.

Hier besteht auch in der Schweiz Handlungsbedarf. Es gibt keine speziellen Regelungen für uns Betroffene. Wenn ein intersexueller Mensch seinen Geschlechtseintrag ändern will, wird er von den Behörden gezwungen, sich als transsexuell auszugeben.

Das wichtigste Anliegen für uns Betroffene ist immer noch ein gesetzliches Verbot von medizinisch nicht notwendigen, kosmetischen Genitaloperationen an Kindern mit atypischen Genitalien, wie das auch die Nationale Ethikkommission anregt. Leider hat es die Politik bisher versäumt, diese Empfehlungen endlich umzusetzen.

>>> Zwangsoperierte Zwitter über sich selbst und ihr Leben
>>> Intersex-Genitalverstümmelungen: Typische Diagnosen und Eingriffe
>>> Dokumentation "Intersex Genital Mutilations" (PDF, 2.4 MB)   [ TRIGGER!!! ]