"Menschen mit Geschlechtsvarianten" - humanrights.ch bringt 3x Klartext zu Intersex-Menschenrechten

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Schluss mit straflos Zwitter verstümmeln!

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Die Schweizer Menschenrechtsplattform humanrights.ch hat kürzlich ihre Seiten zu Intersex erneuert – pünktlich zu den erwarteten, weiteren klaren Empfehlungen des UN-Ausschusses gegen Folter für Österreich, Dänemark und China im Dezember.

Erfreulicherweise gibt's dabei jedesmal Klartext, dass Intersex-Genitalverstümmelungen fundamentale Menschenrechtsverletzungen darstellen, die wirksam bekämpft werden müssen durch entsprechende zivil- wie auch strafrechtliche gesetzgeberische Maßnahmen inkl. Anpassung der Verjährungsfristen. Dafür von diesem Blog ein ganz herzliches Dankeschön! Nachfolgend Links und Zitate zu den drei Unterseiten:

>>> "Menschen mit Geschlechtsvarianten":

«Medizinisch unnötige Eingriffe im Kindesalter verletzen die körperliche und psychische Integrität. Sie sind häufig irreversibel und gehen mit einer massiven Einschränkung der Lebensqualität einher. Betroffene berichten unter anderem über Traumata, eingeschränkte Empfindungen an Geschlechtsteilen, Schmerzen sowie Folgeschäden durch die jahrelange Einnahme von Hormonen. Die Praxis hat zahlreiche Verletzungn von Menschen- und insbesondere auch Kinderrechten zur Folge: Häufig ist das Recht auf persönliche Freiheit sowie das Recht auf freie Entfaltung und Entwicklung betroffen, weil  ohne die Zustimmung der Betroffenen medizinisch nicht notwendige Operationen durchgeführt werden.»

>>> "Geschlechtsvarianten: Internationale Richtlinien":

«Seit Jahrzehnten sind Menschen mit Geschlechtsvarianten als Kleinkinder operiert worden, ohne dass dies in jedem Fall aus gesundheitlichen Gründen notwendig gewesen wäre. Diese medizinische Praxis war und ist menschenrechtswidrig, wie verschiedene internationale Menschenrechtsorgane festhalten. Diese Operationen und Behandlungen sind ein ungerechtfertigter Eingriff in die körperliche Integrität und verletzen das Recht auf Selbstbestimmung der Betroffenen. Die UNO bezeichnet die geschlechtsangleichenden Operationen zudem als «schädliche Praxis» und unmenschliche Behandlung, die unter das Folter- und Misshandlungsverbot fällt.»

>>> "Geschlechtsvarianten: Ethische Leitlinien für die Schweiz":

«Im Zentrum jeder Abwägung muss die Integrität des Kindes stehen. Vor diesem Hintergrund befindet die NEK, dass weder psychosoziale Indikationen noch der familiäre und kulturelle Kontext hinreichend sind, um irreversible Eingriffe zu rechtfertigen. Sie schreibt: «Besonders sensibel sind die Fälle, in denen die medizinische Dringlichkeit der operativen Geschlechtsanpassung bei urteilsunfähigen Kindern mit einer psychosozialen Indikation begründet wird. Hier ist die Gefahr besonders gross, dass die (künftige) Selbstbestimmung des Kindes und seine körperliche Integrität nicht ausreichend respektiert werden.» [...]

Weiter verlangt die Kommission, dass «die Haftungsfolgen von rechtswidrigen Eingriffen im Kindesalter sowie in diesem Zusammenhang die Verjährungsfristen juristisch überprüft werden.» Ausserdem sollen strafrechtliche Fragen wie die Anwendbarkeit der Körperverletzungsdelikte sowie des Verbots der Genitalverstümmelung untersucht werden.»

Siehe auch:
"Schädliche Praxis" und "Gewalt": UN-Kinderrechtsausschuss (CRC) verurteilt IGM
- "Unmenschliche Behandlung": UN-Ausschuss gegen Folter (CAT) verurteilt IGM
- UN-Menschenrechtsausschuss (HRCttee) untersucht IGM-Praktiken
- "Nur die Angst vor dem Richter wird meine Kollegen dazu bringen, ihre Praxis zu ändern" 
- CAT 2011: Deutschland soll IGM-Praktiken untersuchen und Überlebende entschädigen

>>> Zwangsoperierte Zwitter über sich selbst und ihr Leben
>>>
Intersex-Genitalverstümmelungen: Typische Diagnosen und Eingriffe
>>> IGM – eine Genealogie der TäterInnen