Bundesgericht: Keine aufschiebende Wirkung mehr für Semenya - ABER noch nicht das Urteil - Medien unterschlagen GenitalOPs
By seelenlos on Wednesday, July 31 2019, 06:03 - Permalink
IOC-Protest Lausanne, 19. Nov. 2009 (Photo: Ärger)
Das Schweizer Bundesgericht hat die provisorische Aufhebung der Sperre während des Rekursverfahrens wieder aufgehoben, bzw. Caster Semenyas Rekurs die aufschiebende Wirkung wieder entzogen. Damit gilt das Startverbot vorerst wieder. Heute Mittwoch soll der Bundesgerichts-Entscheid zur Wiedereisetzung der Sperre veröffentlicht werden.
ABER: Dies ist noch nicht das eigentliche Urteil in der Sache, dieses wird das Bundesgericht erst später fällen.
Was in der bisherigen Berichterstattung unerwähnt bleibt:
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Dass es beim Rekursverfahrem um das IAAF-IOC-FIFA-Reglement und dessen Umsetzung bekanntlich nicht nur um Hormongaben geht, sondern eben auch um chirurgische Eingriffe, namentlich Kastrationen, Klitoristeilamputationen und “Vaginalplastiken”
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Dass solche Eingriffe ohne Einwilligung, wie sie auch in der Schweiz an Intersex-Kindern immer regelmässig noch praktiziert werden, bekanntlich von der UNO als “Intersex-Genitalverstümmelungen”, als ”schädliche kulturelle Praxis”, und als “unmenschliche Behandlung”, die unter das Folterverbot fällt, verurteilt werden.
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Dass die Schweiz genau deswegen schon von 4 UNO-Komitees deutlich gerügt wurde.
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Wie übrigens auch Deutschland, Österreich, Liechtenstein, Frankreich, Italien, Belgien, Luxemburg, Grossbritannien, Spanien, Malta ...
In der Berichterstattung am ehesten erwähnt wird die Resolution des UNO-Menschenrechtsrates (A/HRC/40/L.10/Rev.1) vom letzten März, eingebracht von Mozambique, Südafrika, Zambia und Simbabwe.
Auch diese kommt bekannlich zum selben Schluss, nämlich (A/HRC/40/L.10/Rev.1, S. 2)
- dass die IAAF-IOC-FIFA Zangsbehandlungs-Regeln und ihre Umsetzung “nicht kompatibel sind mit internationalen Menschenrechtsnormen und -standards”
- bzw. “dagegen verstossen”, “einschliesslich gegen [....] das Recht auf Freiheit von Folter und anderen grausamen, unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlungen und schädlichen Praktiken sowie gegen die uneingeschränkte Achtung der Würde, der körperlichen Integrität und der körperlichen Autonomie der betreffenden Person”.
Wie lange noch?!
>>> IOC + IAAF + FIFA = Intersex-Genitalverstümmler!
>>> Intersex-Genitalverstümmelungen: Typische Diagnosen und Eingriffe
>>> Zwangsoperierte Zwitter über sich selbst und ihr Leben
>>> IGM – eine Genealogie der TäterInnen
Siehe auch:
- "Nur die Angst vor dem Richter wird meine Kollegen dazu bringen, ihre Praxis zu ändern"
- "Schädliche medizinische Praxis": UNO, COE, ACHPR, IACHR verurteilen IGM
- 40 UN Rügen für Intersex-Genitalverstümmelungen
- "Schädliche Praxis" und "Gewalt": UN-Kinderrechtsausschuss (CRC) verurteilt IGM
- "Unmenschliche Behandlung": UN-Ausschuss gegen Folter (CAT) verurteilt IGM
- "Schädliche Praxis" zum Zweiten: UN-Frauenrechtsausschuss (CEDAW) verurteilt IGM
- UN-Menschenrechtsausschuss (HRCttee/CCPR) verurteilt IGM-Praktiken
- UN-Behindertenrechtsausschuss (CRPD) verurteilt IGM-Straflosigkeit in Deutschland
Input von Daniela Truffer zum "Fachtag Intersex"
• IGM Überlebende – Danielas Geschichte
• Historischer Überblick:
"Zwitter gab es schon immer – IGM nicht!"
• Was ist Intersex? • Was sind IGM-Praktiken?
• IGM in Hannover • Kritik von Betroffenen • u.a.m.
>>> PDF-Download (5.53 MB)