Auslöschung von Zwittern: Spätabtreibungs-Indikation "Gefahr intersexueller Mißbildungen (Pseudohermaphroditismus)"

FrançaisEnglishVerein Zwischengeschlecht.orgSpendenMitglied werdenAktivitäten

Menschenrechte auch für Zwitter!

Seit langem kritisieren Betroffene, dass nicht nur durch kosmetische Zwangsoperationen Zwitter als Spezies zum Verschwinden gebracht werden sollen, sondern auch durch selektive Abtreibungen. Michel Reiter (AGGPG) hatte u.a. 1998 >>> in einem Interview dazu ausgeführt:

Ich befürchte zukünftig den gefährlichen Trend, daß mit einer zunehmenden Veröffentlichung dieser Thematik der Ruf nach Abtreibung von nicht eindeutig geschlechtlich zuzuordnenden Föten stärker wird. Zwitter können nach der medizinischen Indikation bis zum neunten Monat abgetrieben werden, wenn sie für die Eltern als nicht zumutbar gelten.

In letzter Zeit hatten u.a. ETEKAR und Simon Zobel (IMeV/Amnesty) vermehrt auf höchstwahrscheinlich steigende Abtreibungsraten von Intersexen hingewiesen.

Dass werdenden Eltern von Intersex-Kindern in der Regel eine Abtreibung angeraten wird, ist seit längerem unbestritten, vgl. z.B. den Aufsatz >>> "Unversehrte Genitalien sind keine Selbstverständlichkeit" (PDF) von Vanessa-Nino Kern: "Wird Intersexualität pränatal festgestellt, wird meist zu einer Abtreibung des ungeborenen Kindes geraten."

Weniger bekannt ist, wie lange dies schon der Fall ist. Wie ETEKAR anhand einer Publikation der Bundesärztekammer "Medizinische Indikationen zum therapeutischen Schwangerschaftsabbruch" von 1972 (>>> Exzerpte, PDF 564 kb) nachwies, bei Kindern nicht nur mit AGS/CAH seit mindestens gut 30 Jahren.

Weiteres pikantes Detail: Die Ärztekammer-Broschüre von 1972 nimmt verschiedentlich Bezug auf den berüchtigten NS-Gynäkologen und Genitalabschneider Prof. Dr. Hans Christian Naujoks (1892-1959), der nicht nur Zwitter in Publikationen als "biologisch minderwertig" einstufte (1934) und experimentell genitalverstümmelte ("Klitorisamputation mit Stumpfbildung", 1933), sondern nach 1945 trotz zusätzlicher Beteiligung an über 1'000 Zwangssterilisierungen mit dem Bundesverdienstkreuz ausgezeichnet wurde.

In der obgenannten Leitlinie von 1972 werden von Naujoks (mit-)verantwortete Leitlinien zum Thema "Schwangerschaftsunterbrechungen" von 1932, 1936, 1948 und 1954 als direkte Vorläufer der Leitlinien von 1972 hervorgehoben (Naujoks' Leitlinie von 1954 war ebenfalls im Auftrag der Bundesärztekammer erfolgt).

Kommt dazu, dass just die erste von Naujoks mitverantwortete Leitlinie von 1932 die sog. "eugenische Indikation" in Deutschland als "wissenschaftlich anerkannt" salonfähig machte (vgl. Naujoks/Winter: "Die künstliche Schwangerschaftsunterbrechung" 1948, "C. Die nichtmedizinischen Indikationen: Die eugenische Indikation", S. 109-112, hier S. 110).

Naujoks hatte sich im NS-Staat aktiv für die "eugenische Indikation" zum Schwangerschaftsabbruch bei "erbkranken" Patientinnen eingesetzt (und ebenso für deren Zwangssterilierung), bis sie zu seiner tiefen Befriedigung 1935 im "Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses" beides ausdrücklich gestattet wurde (vgl. Irene Franken, Daniel Schäfer: "Professionelles Handeln in der Diktatur. Hans Christian Naujoks und die deutsche Frauenheilkunde während des „Dritten Reiches“", in: Groß/Karenberg/Kaiser/Antweiler (Hrsg): "Medizingeschichte in Schlaglichtern Beiträge des „Rheinischen Kreises der Medizinhistoriker“", hier S. 244, online: PDF, 4 MB).

Auch nach 1945 propagierte Naujoks die "eugenische Indikation" zetlebens unverdrossen weiterhin unter eben dieser Bezeichnung (vgl. z.B. Leitlinie 1948, S. 110, und den von der Deutschen Ärztekammer angeforderten "Leitfaden der Indikationen zur Schwangerschaftsunterbrechung" von 1954, S. 50).

Die obgenannte Leitlinie von 1972 verzichtet zwar auf des "E-Wort", lässt jedoch auf den S. 50-54 betreffend Abtreibungswürdigkeit von Zwittern auch über AGS/CAH hinaus wenig Zweifel offen (vgl. >>> PDF):

"Internistische Indikationen - III. Erkrankungen der Nebennieren"

a) Erkrankungen der Nebennierenrinde [S. 50]

[...]

Indikationen zum Schwangerschaftsabbruch:

Absolute:

Das angeborene adrenogenitale Syndrom bei starken Virilisierungserscheinungen der Mutter trotz konsequenter Substitutionstherapie mir Cortisolanlagen und weiblichem Geschlecht der Frucht. Diese ist auf Grund der hohen mütterlichen Androgenproduktion der Gefahr intersexueller Mißbildungen (Virilisierungen, Pseudohermaphroditismus) ausgesetzt. Das Geschlecht des Föten läßt sich durch Kerngeschlechtsdiagnostik der Amnionzellen des Fruchtwassers (Punktion) bestimmen. [S. 51]

[...]

e) Innersekretorische Störungen der Ovarien

[...]

Indikation zum Schwangerschaftsabbruch:

Eine relative Unterbrechungsanzeige stellt u. U. das Auftreten eines ausgeprägten, progredienten Virilismus (Hirsutismus, Stimmbruch, Klitorishypertrophie) während der Gravidität dar. Die Gefahr des Vorliegens eines malignen Ovarialtumors macht eine chirurgische Exploration nach vorheriger Geschlechtsbestimmung der Frucht (s. Erkrankungen der Nebennierenrinde) zu einem möglichst frühen Zeitpunkt erforderlich. Bei weiblichem Geschlecht ist die Gravidität wegen der Gefahr einer intersexuellen Mißbildung des Fetus als Folge der hohen mütterlichen Androgenproduktion zu beenden. [S. 53-54]

Nach derselben Medizyner-Logik werden Zwitter heute noch als unwerte "schwere Missbildungen" klassifiziert, die Eltern nicht "zugemutet" werden können und die deshalb zur Spätabtreibung freigegeben sind. Nach derselben kranken Logik werden auch experimentelle pränatale Dexamethason-"Therapien" bei vermuteten "AGS-Mädchen" gerechtfertigt und kosmetische Genitalverstümmelungen und/oder Kastrationen bei allen Kindern, die von blossem Auge oder bei inneren Untersuchungen "atypisch" aussehen. Ebenso werden Kastrationen noch im 21. Jahrhundert gerechtfertigt mit Aussagen wie "Wir wollen in Deutschland keine Mutanten züchten".

>>> "Aufarbeitung tut not!" Unis, Klitorisamputationen u. a. "Genitalkorrekturen"
>>>
Genitalverstümmelungen in Kinderkliniken: Typische Diagnosen und Eingriffe