"Sexueller Missbrauch": Justizministerin fordert Entschädigungen auch "in den Fällen, in denen die rechtliche Verjährung eingetreten ist"

>>> Petition „Verjährungsfrist für sexuellen Missbrauch im Zivilrecht aufheben“

Ein weiterer "Blick über den eigenen Tellerrand hinaus":

Wie immer, wenn ein Thema die Schlagzeilen beherrscht, versuchen sich auch die PolitikerInnen eine Scheibe abzuschneiden. So auch in der gegenwärtigen Debatte um sexualisierte Gewalt gegen Kinder. Wieviel von den schönen Absichtsbekundungen dann auch verwirklicht wird, bleibt abzuwarten.

Traurig genug, dass am lautstark geforderten "runden Tisch der Bundesregierung" nach wie vor nicht klar ist, ob dort auch die Betroffenen nur schon angehört werden. (Zum "runden Tisch" vgl. weiter die heutige Pressemitteilung der Deutschen Kinderhilfe e.V.)

Trotzdem ist's fürs erste erfreulich, dass z.B. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) und SPD-Generalsekretärin Andrea Nahles sich immerhin schon mal verbal-öffentlich für die Opfer sexualisierter Gewalt einsetzen. So z.B. am 9.3. in der Süddeutschen Zeitung:

[...] Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) forderte die katholische Kirche auf, die Aufklärung von Missbrauchsfällen konsequenter anzugehen als bisher. "Es braucht ein klares Signal an die Opfer, wie zum Beispiel das Gespräch über freiwillige Wiedergutmachungen in den Fällen, in denen die rechtliche Verjährung eingetreten ist."

Dies wäre "ein Stück Gerechtigkeit, auch wenn sich das erlittene Unrecht materiell nicht aufwiegen lässt", sagte Leutheusser-Schnarrenberger [...]. Es dürfe nicht der Eindruck entstehen, dass nur Fälle zugegeben werden, die sich nicht länger bestreiten lassen, fügte die Ministerin hinzu.

Auch SPD-Generalsekretärin Andrea Nahles, eine praktizierende Katholikin, appelliert an ihre Kirche, Opfer zu entschädigen, richtet ihren Appell aber auch an Träger weltlicher Einrichtungen wie etwa die Odenwaldschule, wo es ebenfalls Missbrauchsfälle gab. "Überall dort, wo systematischer Missbrauch über längere Zeit vertuscht wurde, muss Aufklärung geschaffen werden, damit sich das nicht wiederholt." Eine symbolische Entschädigung "wäre ein angemessenes Angebot an die Opfer von damals", sagte sie [...].

Prompt wurde dies auch auf Spiegel Online aufgegriffen, wobei auch weitergehende Forderungen nach Verlängerung/Aufhebung der Verjährung formuliert wurden (wie Norbert Denef diese seit Jahren zunächst erfolglos im Bundestag und nun vor dem Europäischen Menschengerichtshof fordert >>> Petition):

"Entschädigungsansprüche verjähren zu schnell"

Vermehrt wurden in FDP und Union Stimmen laut, die eine Verlängerung der zivilrechtlichen Verjährungsfristen fordern. Für eine entsprechende Änderung sprachen sich Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger sowie der FDP-Politiker Max Stadler aus. Stadler sagte der "Neuen Osnabrücker Zeitung", die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren für Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadenersatz sei deutlich zu kurz. Der FDP-Rechtsexperte Hartfrid Wolff will die Verjährungsfrist für Ersatzansprüche daher auf 30 Jahre anheben. Unionsfraktionsvize Günter Krings sprach sich ebenfalls für längere zivilrechtliche Fristen bei Missbrauch aus. "Entschädigungsansprüche der Opfer laufen heute in der Regel ins Leere, weil sie zu schnell verjähren", sagte er der "Neuen Osnabrücker Zeitung". Viele Betroffene fänden erst nach Jahren oder Jahrzehnten die Kraft, sich zu offenbaren. "Eine Verzehnfachung der Verjährungsfrist auf 30 Jahre würde in den allermeisten Fällen Abhilfe schaffen."

Dito auch im Stern:

Vor allem Mitglieder der christlichen Parteien fordern zudem schärfere Gesetze, um künftig auch in jahrzehnte-alten Missbrauchsfällen die Täter bestrafen zu können. [...] Der FDP-Rechtsexperte Hartfrid Wolff will die Verjährungsfrist für Ersatzansprüche daher auf 30 Jahre anheben.

[...] Viele Opfer seien erst nach vielen Jahren in der Lage, sich mit ihrem Leid auseinanderzusetzen, sagte CDU-Generalsekretär Hermann Gröhe. CSU-Chef Horst Seehofer und seine Justizministerin Beate Merk sprachen sich wie Wolff für eine längere Verjährungsfrist von mindestens 30 Jahren aus. Bislang liegt die Frist bei 10 Jahren, in besonders schweren Fällen bei 20 Jahren - gerechnet vom 18. Geburtstag des Opfers an.

Laut der ARD-Tagesschau sprach sich auch Bundesbildungsministerin Annette Schavan (CDU) für verlängerte Verjährungsfristen aus. Einzig Grünen-Chef Cem Özdemir will davon nichts wissen.

Wenig überraschend hält laut einer epd-Pressemeldung die katholische Kirche nichts von Entschädigungen:

Der Beauftragte für Fälle sexuellen Missbrauchs in der katholischen Kirche, Stephan Ackermann, geht nicht davon aus, dass die Missbrauchsopfer finanzielle Entschädigung verlangen. "Sie wollen über ihr Schicksal sprechen", sagte der Trierer Bischof [...].

Betroffene sind da offensichtlich anderer Meinung (werden aber leider nach wie vor weniger öffentlich wahrgenommen), wie folgender Offener Brief von Helmut Jacob beweist:

Wollen Sie auch nur noch ein bisschen Glaubwürdigkeit zurück erobern, so richten Sie gemeinsam mit der Evangelischen Kirche umgehend einen Opferfonds ein, aus dem dringende soziale und therapeutische Maßnahmen bezahlt werden. [...]

Bleibt abzuwarten, wieviele konkrete Taten den obigen schönen Worten der PolitikerInnen folgen werden ...

>>> Petition „Verjährungsfrist für sexuellen Missbrauch im Zivilrecht aufheben“

>>> Pressemitteilung Deutsche Kinderhilfe e.V. zum Runden Tisch

>>> Netzwerk Betroffener von sexualisierter Gewalt

Siehe auch:
- Prozesse wegen sexualisierter Gewalt an Kindern: "Die Lawine rollt"
- Vom Mut der Betroffenen von sexualisierter Gewalt lernen (1) 
- Vom Mut der Betroffenen von sexualisierter Gewalt lernen (2)
- Vom Mut der Betroffenen von sexualisierter Gewalt lernen (3)
- "Runder Tisch Heimerziehung": Betroffene zum 2. Mal gedemütigt und erpresst
- Alle Posts zu "Blick über den eigenen Tellerrand hinaus" 

Comments

1. On Saturday, March 27 2010, 14:32 by Einhorn

30 Jahre ab Kenntnis von Tat und Täter! Alles andere bringt den meisten zwischengeschlechtlichen Opfern nichts. Die 30-jährige Verjährungsfrist im BGB hatten wir schließlich bis vor ein paar wenigen Jahren im Deutschen Recht. Es ist an der Zeit, sich im Rahmen der Europäisierung des Rechts eine Scheibe vom französichen Recht zum Schutz der Opfer abzuschneiden. Straftaten nach französischen Recht verjähren erst ab Kenntnis von Tat und Täter und nicht wie im deutschen Strafrecht ab dem Zeitpunkt der Tat.