Zensur im Ethikrat-Online-"Diskurs": 4 weitere Fälle dokumentiert (VI)

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>>> Ein bisschen Zensur auf dem Ethikrat-Online-Diskurs "Intersexualität" (I)
>>> Zensur 2.0 - Ethikrat löscht Kommentar von ETEKAR (II)
>>> Meinungsäusserung à la Ethikrat: Verstümmelungen akzeptieren oder Maul halten (III)
>>> Dokumentation der Zensur auf dem Ethikrat-Online-"Diskurs" (Stand 25.7.11) (IV)
>>> Prof. Dr. Hans Naujoks – "seit 1934 rassistische Operationen an Intersexuellen" (V)
>>> Deutscher Ethikrat: Privilegien für Genitalverstümmler, Zensur für Opfer   

Menschenrechte auch für Zwitter!

Durch Recherchen dieses Blogs konnten inzwischen 4 weitere durch den Deutschen Ethikrat zensierte Kommentare von ETEKAR auf dem Online-"Diskurs" zu "Intersexualität" dokumentiert werden (Kommentare Nr. 176, 188, 189 u. 192). Alle haben sie gemeinsam, dass der Ethikrat dabei (wie schon bei anderen auch) perfiderweise sogar ETEKARs Autorenangabe gelöscht bzw. verfälschenderweise durch "Redaktion" ersetzt hatte.

Der Deutsche Ethikrat wäscht derweil seine Hände weiterhin in Unschuld, leugnet unbeirrbar die Zensur auf seinem Online-"Diskurs" und behauptet gegenüber ETEKAR gar noch unverfroren, es seien ja nur "einige Ihrer Kommentare" gelöscht worden.

Aus diesem Anlass ein wenig Statistik zum aktuellen Wissensstand dieses Blogs zur Zensur durch den Deutschen Ethikrat:

ETEKAR publizierte insgesamt 29 Kommentare. 2 davon waren lediglich administrativer Natur (Bitte um nachträgliche Änderungen), 1 war ein Einzeiler, dass sie die Zensur zurückweise.

Es bleiben also 26 inhaltliche Beiträge zum "Diskurs".

Davon wurden durch den Ethikrat 21 zensiert bzw. gelöscht.

Die entspricht einer Zensurrate von über 80%!

Mit je 1 Ausnahme wurden zudem gelöscht:
a) alle längeren Kommentare
b) alle Kommentare, auf die sich weitere Nutzer in eigenen Kommentaren (meist positiv) bezogen
c) alle Kommentare mit Literaturangaben zu Nazi-GenitalverstümmlerInnen 

Soviel zum Thema nur "einige" wenige Zensurfälle ...

Die willkürliche Auslegung durch den Ethikrat nicht nur gegenüber ETEKAR, was alles "gegen die Allgemeinen Nutzungsbedingungen"  verstosse und was alles nicht (nämlich wörtlich dasselbe je nach Lust und Laune der Redaktion mehrmals ausdrücklich nicht und dann rückwirkend plötzlich doch), wurde bereits hier dokumentiert (--> Willkür). Ebenso, dass der Ethikrat ein sehr eigenartiges Verständnis von angeblich illegalen Äusserungen hat, die er leider zensieren müsse, dokumentiert hier (--> Tatbeweis).

Dass es laut Deutschem Ethikrat angeblich einen zensurwürdigen Verstoss gegen die Nutzungsbedingungen bzw. gar einen Straftatbestand darstelle (--> § 185 StGB ("Beleidigungen") sowie § 187 StGB ("Verleumdungen")), wenn ETEKAR als Betroffene von Genitalverstümmelungen im Kleinkindesalter Genitalabschneider als "medizynische[s] Gesocks" bezeichnet, während Nicht-Betroffene die Verstümmler auf dem "Diskurs" ungehindert u.a. als "KINDERSCHÄNDER" bezeichnen dürfen, illustriert einmal mehr die Voreingenommenheit des Deutschen Ethikrates gegenüber den Opfern.

Fortsetzung folgt ...

>>> Dokumentation der Zensur auf dem Ethikrat-Online-"Diskurs" (IV) 
>>> Deutscher Ethikrat: Privilegien für Genitalverstümmler, Zensur für Opfer 

>>> Übersichtsseite zur laufenden Ethikrat-Anhörung 2011

>>> Genitalverstümmelungen im Kinderspital: Fakten und Zahlen
>>> 150 Jahre Menschenversuche ohne Ethik und Gewissen
>>> Genitalverstümmelungen in Kinderkliniken – eine Genealogie der Täter

Unzensierte Version: Draufklicken (PDF, 3.3 MB)
>>> Flugblatt zur Anhörung (PDF, 3.3 MB)
         WARNUNG: 2. Seite enthält Operationsfotos!