REMINDER: In Deutschland ist OPTIONALES Offenlassen des Geschlechtseintrags bei Intersex-Kindern seit 2009 ohnehin unbefristet möglich (§ 7 PStV)
By seelenlos on Thursday, January 31 2013, 23:13 - Forderungen - Permalink
Ein wichtiger Punkt ging in der bisherigen Diskussion über das unglückselige Geschlechtseintrags-Verbot für Intersex-Kinder vom 31.1.13 durch den Bundestag stets unter – leider auch in unserer Pressemitteilung von gestern (inzwischen nachgetragen), obwohl dieser Blog ansonsten in den letzten Jahren mehrfach darauf hinwies und wir auch schon PolitikerInnen (vergebens) darauf aufmerksam machten:
Nämlich der Fakt, dass in Deutschland bei der Geburt eines Intersex-Kindes seit über 4 Jahren offiziell keine Frist mehr besteht, bis zu welcher das "Geschlecht" gemeldet werden muss.
Sprich, der Geschlechtseintrag kann – falls von den Eltern gewünscht – laut § 7 Personenstandverordnung seit 2009 sinnvollerweise OPTIONAL unbefristet offen gelassen werden. – Wohlbemerkt ohne dass deswegen kosmetische Intersex-Genitalverstümmelungen in Kinderkliniken abgenommen hätten (im Gegenteil!) – soviel zum sowohl von den Medizynern wie auch von LGBT immer wieder gern bemühten "Argument", der böse, böse "Zwang zum Geschlechtseintrag" sei letztlich Ursache der Zwitter-Genitalverstümmelungen.
(Wobei beide Gruppierungen die häufigste Verstümmelungsform an Kindern mit "atypischen" körperlichen Geschlechtsmerkmalen, nämlich "Hypospadiekorrekturen", jeweils sowieso prinzipiell "übersehen" – ebenso wie u.a. auch "afrikanische Genitalverstümmelungen", "Knabenbeschneidungen" oder das Abschneiden "überzähliger" Finger und Zehen für sie bestenfalls "kein Thema" sind.)
Offensichtlich ist dieser Fakt einfach immer noch viel zu wenig bekannt – und zwar nicht zuletzt bei denenjenigen, die es eigentlich von Amtes bzw. Berufes wegen besser wissen müssten, nämlich z.B. bei den juristischen und "Geschlechts-ExpertInnen" u.a im Bundestag ebenso wie bei den MedizynerInnen.
Ebenso die Tatsache, dass Intersexe nach § 47 PStG das Recht haben, ihren Geschlechtseintrag später optional berichtigen zu lassen, falls sie dies wünschen, und zwar OHNE sich als transsexuell erklären/begutachten lassen zu müssen – was Betroffenen aber oft mutwillig verweigert oder erschwert wird.
(Böse Zungen behaupten, sowohl die GenitalabschneiderInnen & Co. wie auch die Gender-VereinnahmerInnen hätten schlicht keine Lust, diese Fakten zu berücksichtigen, weil sie ihnen schlecht ins Konzept passen.)
Deshalb aus aktuellen Anlass an dieser Stelle für alle Angesprochenen und weitere Interessent_innen nochmals zum copy/pasten:
Es gibt in Deutschland seit 2009 offiziell keine Frist mehr, innerhalb derer auf dem Standesamt das Geschlecht eines (Intersex-)Neugeborenen angegeben werden muss!
-
Wie etwa der Hamburger Senat am 2. Juni 2009 öffentlich feststellte (Drucks. 19/3438, S. 3): "[D]as Personenstandsgesetz in Deutschland sieht aktuell keine Verpflichtung vor, bei der Anmeldung des Kindes nach der Geburt auch das Geschlecht festzulegen. Wenn das Geschlecht zu diesem Zeitpunkt nicht bekannt sei, könne dies auch so eingetragen werden. Es werde derzeit eine Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Personenstandsgesetz diskutiert, nach der auch der Eintrag beim Standesamt, dass das Geschlecht nicht festgestellt sei, zulässig sei. Es werde danach keine Frist gesetzt, innerhalb der das Geschlecht festgelegt werden müsse."
-
Offizielle Grundlage dafür ist die aktuelle "Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (PStV)". Deren § 7 PStV lautet seit dem 01.01.2009 wie folgt (vgl. auch die Hebammenbroschüre von Intersexuelle Menschen e.V. (PDF) --> S. 13):
(1) Fehlen Angaben oder Nachweise für die Beurkundung eines Personenstandsfalls, kann das Standesamt die Beurkundung zurückstellen. Die Beurkundung des Personenstandsfalls ist in diesem Fall in angemessener Frist nachzuholen.
(2) Dem Anzeigenden ist auf Antrag eine Bescheinigung darüber auszustellen, dass der Personenstandsfall angezeigt wurde, aber noch nicht beurkundet werden konnte.
Und (einmal mehr) die Forderung an die politisch Verantwortlichen, die korrekte Anwendung von § 7 PStV wie auch § 47 PStG endlich durchzusetzen!
(Nicht dass ich mir irgendwelche Illusionen mache, dass sowohl Geschlechter-PolitikerInnen wie auch Pädo-VerstümmlerInnen & Co. diese Fakten künftig nur zur Kenntnis nehmen, geschweige denn angemessen berücksichtigen würden – wozu auch unbequeme Tatsachen in den Weg einer profitablen Theorie kommen lassen? Wäre ja noch schöner!)
>>> Zwitter-Genitalverstümmelungen: Diskriminierung oder Verbrechen?
>>> "Aufarbeitung tut not!" Klitorisamputationen u.a. "Genitalkorrekturen" an Kindern
>>> Kosmetische GenitalOPs: Ausklammerung von "Hypospadie" unethisch
>>> "Intersex"-Genitalverstümmelungen - Offener Brief an Rogate-Kloster St. Michael