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By seelenlos on Thursday, July 28 2016, 21:46 - Forderungen - Permalink
Foto: Daniela Truffer (StopIGM.org) berichtet dem UN-Ausschuss für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau (CEDAW) über IGM in Deutschland für die Prüfung während der kommenden 66. Session, Genf 25.07.216
Pressemitteilung von Zwischengeschlecht.org vom 28.07.2016
1. Frauenrechtsausschuss rügt Frankreich wegen IGM-Praktiken
2. Als nächste an der Reihe: Schweiz und Deutschland
3. Schon 15 Verurteilungen wegen Intersex-Genitalverstümmelungen
1. Frauenrechtsausschuss rügt Frankreich wegen IGM-Praktiken
Zwischengeschlecht.org begrüßt aufs Herzlichste die verbindlichen "Abschließenden Bemerkungen" des UN-Frauenrechtsausschusses (CEDAW) für Frankreich (PDF, englisch): >>> CEDAW/C/FRA/CO/7-8, PDF 491 kb, zu Intersex: S. 6-7, Abs. 17e-f + 18e-f
Während seiner 64. Sitzung untersuchte der Frauenrechtsausschuss anhand praktischer Beispiele aus Frankreich erstmals Intersex-Genitalverstümmelungen als möglichen Verstoß gegen Art. 5 des Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (UN-Frauenrechtskonvention) – und stufte nun IGM prompt als schädliche kulturelle Praxis ein (wie FGM).
Zwischengeschlecht.org anerkennt besonders, dass der Ausschuss Frankreich explizit dazu verpflichtet, "sicherzustellen [...], dass kein Kind unnötigen Operationen oder sonstigen Behandlungen unterworfen wird", sowie "aufgeschlüsselte Daten zu schädlichen Praktiken zu erheben" – beides langjährige Forderungen von Intersex-Organisationen.
Dies ist bereits das 15. Mal, dass ein UN-Vertragsorgan IGM-Praktiken unmissverständlich verurteilt und ein Land für Untätigkeit gegen oder Komplizenschaft bei diesen massiven Menschenrechtsverletzungen rügt.
Vorgängig war Frankreich bereits vom UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes (CRC) und vom Ausschuss gegen Folter (CAT) gerügt worden, die ihrerseits IGM als "schädliche Praxis" bzw. "unmenschliche Behandlung" und Verstoß gegen das Folterverbot einstuften. Frankreich ist somit das erste Land überhaupt, das auf 3 UN-Rügen wegen Intersex-Genitalverstümmelungen kommt.
2. Als nächste an der Reihe: Schweiz und Deutschland
Der nächste Staat, der vom Frauenrechtsausschuss (CEDAW) zu Intersex-Genitalverstümmelungen geprüft wird, ist die Schweiz anlässlich der 65. Sitzung im Oktober 2016. Auch die Eidgenossenschaft war bereits vom Kinderrechtsausschuss (CRC) und dem Ausschuss gegen Folter (CAT) wegen IGM gerügt worden.
Darauf folgt Deutschland anlässlich der 66. Sitzung im Februar 2017. Die Bundesrepublik wurde bisher vom Ausschuss gegen Folter (CAT) sowie vom Behindertenrechtsausschuss (CRPD) wegen IGM gerügt. Bereits 2009 hatte zudem der Frauenrechtsausschuss (CEDAW) als allererstes Vertragsorgan Deutschland allgemein wegen Menschenrechtsverletzungen an Intersex-Menschen gerügt.
Für beide Staaten liegen dem Ausschuss für die Rechte des Kindes aussagekräftige NGO-Berichte und weitere belastende Informationen zu IGM-Praktiken vor oder sind in Vorbereitung – Zwischengeschlecht.org erwartet erneut deutliche Rügen.
3. Schon 15 Verurteilungen wegen Intersex-Genitalverstümmelungen
Die UN-Konvention für die Rechte des Kindes (CRC), die UN-Konvention gegen Folter (CAT) und weitere internationale Übereinkommen einschließlich CEDAW, CCPR und CRPD verpflichten alle teilnehmenden Staaten, konkrete "Maßnahmen inklusive Gesetzgebung" zum Schutz betroffener Intersex-Kinder zu ergreifen.
Der Ausschuss für die Rechte des Kindes (CRC) stuft IGM als Gewalt gegen Kinder und als schädliche kulturelle Praxis (wie FGM) ein, und rügte bisher die Schweiz, Chile, Frankreich, Irland, Großbritannien und Nepal.
Der Ausschuss gegen Folter (CAT) hat IGM-Praktiken wiederholt als unmenschliche Behandlung eingestuft, die unter das Folterverbot fällt, und rügte diesbezüglich bereits Deutschland, die Schweiz, Österreich, Dänemark, Hong Kong und Frankreich.
Der Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderung (CRPD) stufte IGM ebenfalls als unmenschliche Behandlung ein und rügte bisher Deutschland und Chile.
Mit der aktuellen ersten Rüge des Frauenrechtsausschusses (CEDAW) an Frankreich sind es schon 4 UN-Vertragsorgane, die Intersex-Genitalverstümmelungen unmissverständlich als schwere Menschenrechtsverletzung verurteilen.
In allen obigen 15 Rügen erließen die Ausschüsse verbindliche Empfehlungen an die Vertragsstaaten, gesetzgeberische Maßnahmen zu ergreifen, um die Praxis zu beenden und/oder Entschädigung und Rechtszugang für Überlebende sicherzustellen.
Zusätzlich untersucht aktuell der Menschenrechtsausschuss (HRCttee) als Kontrollorgan des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte (Zivilpakt, CCPR) IGM-Praktiken und forderte die Schweiz auf, Statistiken offenzulegen.
Weitere internationale Menschenrechtsgremien, die IGM-Praktiken verurteilen, sind u.a. WHO und UNICEF, der UN-Sonderberichterstatter über Folter und die Interamerikanische Kommission für Menschenrechte (IACHR).
UN-Mitgliedstaaten und Vertragsparteien der Konventionen CAT, CRC, CEDAW, CCPR und CRPD können nicht mehr länger Unwissenheit über den rechtswidrigen Charakter von IGM-Praktiken vortäuschen, sondern müssen verbindlich “wirksame gesetzgeberische, verwaltungsmässige, gerichtliche oder sonstige Massnahmen” ergreifen, sowohl um IGM-Praktiken gesetzlich zu verbieten, wie auch um Zugang zu Justiz und Wiedergutmachung für Überlebende zu gewährleisten, einschließlich angemessener Entschädigung.
Die internationale Menschenrechtsgruppe Zwischengeschlecht.org fordert ein Verbot von kosmetischen Genitaloperationen an Kindern und Jugendlichen mit "atypischen" körperlichen Geschlechtsmerkmalen sowie "Menschenrechte auch für Zwitter!".
Betroffene sollen später selber darüber entscheiden, ob sie Operationen wollen oder nicht, und wenn ja, welche.
Freundliche Grüße
Daniela "Nella" Truffer, Markus Bauer
Gründungsmitglieder NGO Zwischengeschlecht.org / StopIGM.org
Mobile +41 (0) 76 398 06 50, +41 (0)78 829 12 60
presse@zwischengeschlecht.info
http://zwischengeschlecht.org
Regelmäßige Updates: http://zwischengeschlecht.info
>>> Intersex-Genitalverstümmelungen (IGM): Typische Diagnosen und Eingriffe
>>> IGM – eine Genealogie der TäterInnen
>>> Zwangsoperierte Zwitter über sich selbst und ihr Leben
Siehe auch:
- "Schädliche Praxis" und "Gewalt": UN-Kinderrechtsausschuss (CRC) verurteilt IGM
- "Unmenschliche Behandlung": UN-Ausschuss gegen Folter (CAT) verurteilt IGM
- UN-Menschenrechtsausschuss (HRCttee) untersucht IGM-Praktiken
- "Nur die Angst vor dem Richter wird meine Kollegen dazu bringen, ihre Praxis zu ändern"
- UN-Behindertenrechtsausschuss (CRPD) kritisiert IGM-Straflosigkeit in Deutschland
- CAT 2011: Deutschland soll IGM-Praktiken untersuchen und Überlebende entschädigen
Input von Daniela Truffer zum "Fachtag Intersex"
• IGM Überlebende – Danielas Geschichte
• Historischer Überblick:
"Zwitter gab es schon immer – IGM nicht!"
• Was ist Intersex? • Was sind IGM-Praktiken?
• IGM in Hannover • Kritik von Betroffenen • u.a.m.
>>> PDF-Download (5.53 MB)