D > Stellungnahme von Zwischengeschlecht.org zum BMJV-"Referentenentwurf eines Gesetzes zum Schutz von Kindern vor geschlechtsverändernden operativen Eingriffen"
By seelenlos on Saturday, February 15 2020, 20:35 - Forderungen - Permalink
Gesetzesentwurf zu einem Verbot von unnötigen Intersex-Genitaloperationen in Deutschland:
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) präsentierte einen
"Entwurf eines Gesetzes zum Schutz von Kindern vor geschlechtsverändernden operativen Eingriffen" (PDF).
Es handelt sich um einen sog. "Referentenentwurf (RefE)", der innerhalb der Regerung nicht abgestimmt ist, und der die meisten Intersex-Genitalverstümmelungen nicht nur NICHT verbieten, sondern explizit erlauben will!
>>> Stellungnahme von Zwischengeschlecht.org (PDF) | (DOCX)
Zusammenfassung
Die Intersex-NGO Zwischengeschlecht.org begrüßt, dass die Bundesregierung nach langen Jahren folgenloser Versprechungen und Fachtagungen nun endlich Intersex-Kinder wirksam vor unnötigen Genitaloperationen schützen will, und dass das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, unter Berufung auf die Forderungen Betroffener und ihrer Organisationen sowie auf Grund- und Menschenrechte, dazu einen Referentenentwurf zur Diskussion stellt. Leider missachtet und verkennt der BMJV-Entwurf jedoch die Forderungen der Betroffenen und ihre Grund- und Menschenrechte massiv, weshalb er in der vorliegenden Form zwecks Nachbesserung zurückzuweisen ist.
Insbesondere bemängeln wir, dass der Referentenentwurf
- Intersex-Kinder nur teilweise und eingeschränkt vor uneingewilligten, unnötigen und schädlichen Eingriffen schützen, und im Gegenzug u.a. die häufigsten unnötigen Eingriffe explizit erlauben will (S. 2-3)
- mit der Pseudo-Unterscheidung zwischen “geschlechtsangleichenden” und “geschlechtsverändernden” Eingriffen unzulässig auf die Wahrnehmung der fehlbaren MedizinerInnen abstellt statt auf die Auswirkungen für die betroffene Person und ihre unabdingbaren Grund- und Menschenrechte (S. 4)
- maßgebliche Grund- und Menschenrechte sowie UN-Empfehlungen nur selektiv und unvollständig würdigt, u.a. indem er einseitig auf ein (unbelegtes) “Recht des Kindes auf geschlechtliche Selbstbestimmung” abstellt, hingegen die entscheidenden unabdingbaren Menschenrechte auf Schutz vor unmenschlicher Behandlung, schädlichen Praktiken u.a.m. vollständig missachtet (S. 4-7)
- Minimalanforderungen für einen wirksamen Schutz vor schweren Verletzungen unabdingbarer Menschenrechte an Intersex-Kindern missachtet, u.a. Beendigung der Straflosigkeit durch Kriminalisierung oder angemessene Sanktionen, Rechtszugang für Betroffene u.a. durch Anpassung der Verjährungsfristen, Recht auf Entschädigung, Wiedergutmachung und Rehabilitierung (S. 7)
- einseitig auf entwürdigende, stigmatisierende und pathologisierende medizinische Sichtweise und Expertise abstellt, während psychosoziale, menschenrechtliche und Erfahrungsexpertise und -unterstützung wie gehabt ausgegrenzt werden (S. 8)
>>> Die ganze Stellungnahme als PDF (156 kb) | DOCX (118 kb)
>>> Intersex-Genitalverstümmelungen: Typische Diagnosen und Eingriffe
>>> Zwangsoperierte Zwitter über sich selbst und ihr Leben
>>> IGM – eine Genealogie der TäterInnen
Siehe auch:
- "Nur die Angst vor dem Richter wird meine Kollegen dazu bringen, ihre Praxis zu ändern"
- "Schädliche medizinische Praxis": UNO, COE, ACHPR, IACHR verurteilen IGM
- 49 UN Rügen für Intersex-Genitalverstümmelungen
- "Schädliche Praxis" und "Gewalt": UN-Kinderrechtsausschuss (CRC) verurteilt IGM
- "Unmenschliche Behandlung": UN-Ausschuss gegen Folter (CAT) verurteilt IGM
- "Schädliche Praxis" zum Zweiten: UN-Frauenrechtsausschuss (CEDAW) verurteilt IGM
- UN-Menschenrechtsausschuss (HRCttee/CCPR) verurteilt IGM-Praktiken
- UN-Behindertenrechtsausschuss (CRPD) verurteilt IGM-Straflosigkeit in Deutschland
Input von Daniela Truffer zum "Fachtag Intersex"
• IGM Überlebende – Danielas Geschichte
• Historischer Überblick:
"Zwitter gab es schon immer – IGM nicht!"
• Was ist Intersex? • Was sind IGM-Praktiken?
• IGM in Hannover • Kritik von Betroffenen • u.a.m.
>>> PDF-Download (5.53 MB)