D + A > Mindestens seit 1999: Urologen (DGU) und Gynäkologen (DGGG) propagieren offiziell Intersex-Genitalverstümmelungen!

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Aus aktuellem Anlass, da eine heutige dpa-Meldung zum "Nürnberger Zwitterprozess" immer noch behauptet, offizielle Intersex-Leitlinien habe es in Deutschland "erst seit 2007" gegeben:

Menschenverachtende Medizyner haben nicht nur in Deutschland immer noch das Sagen – und rufen auf dem Netz öffentlich zu menschenverachtenden Zwangseingriffen auf ...

Aus dem Medizyner-Gruselkabinett, genannt AWMF-Leitlinie 043/029 der Deutschen Gesellschaft für Urologie: "Störungen der sexuellen Differenzierung" (PDF), Erstellungsdatum: 1999 (siehe S. 10-11), Letzte Überarbeitung: 2003.Nachtrag: Die "Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe DGGG" propagiert dieselben "Leitlinen" spätestens ab 2006 ebenfalls (PDF-Download) - Nachtrag 30.05.08: Nach Kritik auf diesem Blog: Leitlinie klammheimlich "rückwirkend ausser Kraft gesetzt" – Nachfolgend einige relevante Ausschnitte aus der Leitlinie 043/029, gefolgt von den Namen der Verantwortlichen:

z.B. genitale Zwangsoperationen bei AGS:

Beim Pseudohermaphroditismus femininus erfolgt in der Regel eine Angleichung des virilisierten äußeren Genitale an das weibliche Geschlecht, da Karyotyp und innere Geschlechtsorgane weiblich sind. Zudem bietet die operative Korrektur von der männlichen in die weibliche Richtung weit weniger Schwierigkeiten als umgekehrt. Bei ausgeprägter Virilisierung (Prader IV +V) kann auch das Verbleiben in der männlichen Rolle diskutiert werden. Bei dieser Entscheidung bedarf es keiner operativen Korrektur des äußeren Genitale.
(--> 1. Pseudohermaphroditismus femininus)

z.B. Zwangskastrationen wg. angeblicher Krebsgefahr + genitale Zwangsoperationen bei AIS:

Während dieser Zeit bedarf es einer psychologischen Führung [!!!] der Eltern, da eine Geschlechtszuordnung des Kindes bis zur Diagnosestellung unterbleiben sollte. Die Geschlechtszuordnung hängt hier entscheidend vom Vorhandensein eines ausreichend hormonproduzierenden Hodens, vom Wachstumspotential und vom Aspekt des äußeren Genitale ab, welches alle Varianten aufweisen kann. Die männliche Richtung sollte vom Operateur dann eingeschlagen werden, wenn eine plastische Rekonstruktion möglich ist und das spätere Peniswachstum gesichert werden konnte (DHT-Stimulationstest). Das heißt, der Patient muß später ein adäquates, funktionstüchtiges und eindeutig männliches Genitale aufweisen können.
Ggf. müssen rudimentäre Organe entfernt werden; unbedingt sollte dies bei kryptorchen Hoden erfolgen, die sich operativ nicht ins Skrotum verlagern ließen, da diese ein erhöhtes Tumorrisiko aufweisen.
(--> 2. Pseudohermaphroditismus masculinus)

z.B. Zwangskastrationen wg. angeblicher Krebsgefahr + genitale Zwangsoperationen bei "echten Hermaphroditen":

Die Geschlechtszuordnung richtet sich nach dem vorherrschenden Phänotyp. Gegengeschlechtliche innere Organanlagen sollten entsprechend entfernt werden, ebenso kryptorche Hoden aufgrund der Gefahr der Tumorbildung. Zudem ist das testikuläre Gewebe im Gegensatz zu vorhandenem ovariellem Gewebe meist funktionslos. Ab der Pubertät werden die Kinder entsprechend mit Östrogenen oder Testosteron substituiert.
(--> 3. Echter Hermaphroditismus)

Selbstverständlich müssen die genitalen Zwangsoperationen aus "psychologischen Gründen" unbedingt schon im Säuglingsalter erfolgen (sonst wären's ja keine Zwangsoperationen mehr). Überhaupt, wäre ja noch schöner, wenn wir warten müssten, bis diese undankbaren Zwitter widersprechen könnten:

Aus psychologischen Gründen sollte die kosmetische Korrektur des äußeren Genitale so früh wie möglich erfolgen, in der Regel innerhalb der ersten 6 Lebensmonate.
(--> Allgemeine Aspekte zum operativen Vorgehen)

Tja, wenn da nur "die Betroffenen" und ihre vermaledeiten "Selbsthilfe-Gruppen" nicht wären. Aber zum Glück sind die ja nicht "gesellschaftfähig" (sic!!!), also operieren wir sie grad zu Leide:

Aktuell werden gerade in Selbsthilfe-Gruppen Stimmen erwachsener Betroffener laut, die ein Hinauszögern der Entscheidung für die Geschlechtszugehörigkeit fordern. Die Betroffenen sollen so alt sein, daß sie selbst entscheiden können. Ein Leben als "Zwitter" bis zur Pubertät scheint aber psychologisch nicht weniger problematisch. Dies wäre nur dann nicht der Fall, wenn ein drittes Geschlecht gesellschaftfähig wäre. Dies ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht zu erwarten.
(--> Allgemeine Aspekte zum operativen Vorgehen)

Da Zwangsoperationen ohne Einwilligung strafbar sind, handelt es sich bei der DGU zweifellos um eine kriminelle Vereinigung, deren Mitglieder kollektiv straf- und zivilrechtlich (Schadenersatz, Schmerzensgeld, Wiedergutmachung) zur Rechenschaft gezogen werden sollten – mit Zusatzstrafen für die VerfasserInnen dieser menschenverachtenden Aufrufe zu verbotenen Zwangseingriffen:

Expertenkommission der Dt. Ges. f. Urologie

      Autoren:  
      S. Krege, Essen
      B. P. Hauffa, Essen
      H. Rübben, Essen
      für den Arbeitskreis Kinderurologie:
      J. W. Thüroff, Mainz
      R.-H. Ringert, Göttingen
      G. Schott, Erlangen
      M. Westenfelder, Krefeld
      D. Frohneberg, Karlsruhe
      Ch. Radmayr, Innsbruck
      M. Riccabona, Linz
      für den Berufsverband:
      K. Schalkhäuser, Dorfen
      Leitlinienkommission der DGU:
      A. Heidenreich, Marburg
      H. Rübben, Essen
      K. Schalkhäuser, Dorfen
      W. Thon, Hannover
      J.W. Thüroff
      W. Weidner, Giessen
      Korrespondierender Autor:
      Frau Dr. S. Krege

Siehe auch:
- "Netzwerk DSD": Ethik-Empfehlungen als Feigenblatt für Zwangsoperateure
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Intersex-Genitalverstümmelungen: Typische Diagnosen und Eingriffe
>>> IGM – eine Genealogie der TäterInnen

Input von Daniela Truffer zum "Fachtag Intersex"
  • IGM Überlebende – Danielas Geschichte
  • Historischer Überblick:
     "Zwitter gab es schon immer – IGM nicht!"
  • Was ist Intersex?  • Was sind IGM-Praktiken?
  • IGM in Hannover  • Kritik von Betroffenen  • u.a.m.
>>> PDF-Download (5.53 MB)