Christiane Völling: "Zur Frage der Entschädigung"

«Menschenrechte auch für Zwitter!» vor dem UK Aachen 30.5.2011, im Hintergrund: Genitalverstümmlerin Prof. Dr. Med. Susanne KregeUK Aachen, 30.05.2011: Christiane Völling protestiert gegen "Ethik"-Vortrag
von Genitalabschneiderin Susanne Krege
(im Bild rechts hinten)

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Nach wie vor einer der besten Beiträge auf dem Ethikrat-"Diskurs": Christiane spricht Klartext und beruft sich auf die Menschenrechte!

Leider steht sie damit unter allen vom Ethikrat bestellten Autor_innen so ziemlich alleine da, lässt doch der Ethikrat (ausser 2 "Alibi-Quoten-Betroffenen") praktisch ausnahmslos TäterInnen von "Netzwerk Intersexualität/DSD" & Co. sowie MittäterInnen aus der Gender-Ecke zu Wort kommen. Obwohl es genügend ExpertInnen gäbe in Sachen Menschenrechte, Genitalverstümmelung, Traumabewältigung und aus anderen wirklich relevanten Themenbereichen, von denen der Ethikrat aber offensichtlich lieber nichts wissen will.

Deshalb an dieser Stelle nochmals einige der zentralsten Ausschnitte von Christiane Völling, sowie der Hinweis auf den ganzen Text hier.

[...] Alle Menschen sind gleich vor dem Gesetz und für alle Menschen gelten die gleichen Regeln, solange sie sich an die Regeln halten (und die intersexuellen Menschen, die ich kenne, halten sich an diese Regeln). Der Staat wacht über die Einhaltung der Regeln.

Dass diese Regeln des Schutzes gegenüber einer bestimmten Gruppe von Menschen offenbar nicht eingehalten wurden, und das ist das Bemerkenswerte, dass es immerhin mehr als 90 Prozent der Gruppe der “Intersexuellen Menschen“ sind, bei denen die staatliche Kontrolle und die Regeln des Anstandes, der guten Sitte, der Standesrechte, der Schutzpflichten des Staates und des Grundgesetzes Artikel 1 bis 3 keine Anwendung fanden und dies zudem einen Berufszweig schützt, ist Indiz genug, hier von struktureller Fehlleistung und Gewalt zu sprechen. [...]

Die Opfer der Vergangenheit sind für das Leid, die Pein und das genommene Recht zu entschädigen. Entscheidend ist, dass die Schäden irreversibel sind, nicht mehr umkehrbar. Was ist ein Leben wert?

Wie könnte diese Entschädigung aussehen?

Will die Gesellschaft und allen voraus die Bundesrepublik Deutschland den Opfern weiteres Leid durch die Demütigung jahrelanger Prozesse durch die Instanzen zumuten? Die Täter schützen, damit sie weiterhin die Opfer verhöhnen? Akten und Patienteninformationen vorenthalten, bis die Verjährungen greifen? Sollen die Opfer die Risiken und Kosten für jahrelangen Rechtsstreit durch die Instanzen, der zudem das deutsche Gerichtssystem belastet und viel Geld kostet , aufgebürdet werden?

Vielen intersexuellen Menschen ist dies gar nicht möglich, weil die Schäden so schwer sind, dass sie weder aus eigener Kraft noch aus eigenen Finanzmitteln einen solchen Prozess durchstehen könnten. Wer ist in der Lage den Opfern beizustehen? Welchen Gesichtsverlust wird unser Land für Jahre hinnehmen?  Wer wird einem Arzt noch trauen? Wo bleibt die Verantwortung des Staates, dass er diese Menschenversuche bis heute zulässt?

Und noch ein offenes Wort: Wenn ein Opfer, das sich aus der Opferrolle befreit hat, wieder Opfer wird – ist dem alles zuzutrauen. [...]

Eine staatliche große Lösung hätte Vor- und Nachteile, doch die Vorteile überwiegen für alle Seiten. Und die Chancen auf eine baldige Lösung, auf den Sieg der Wahrheit und eines Friedens birgt sie auch [...]:

Der Staat behält seine Glaubwürdigkeit in seiner Eigenschaft als oberste Macht, ordnende Institution in unserem Staatsgefüge. Er schützt alle und sorgt für einen Ausgleich und Gerechtigkeit. Der soziale Frieden wird in einem Teil wieder hergestellt.

Der medizinische Betrieb (Ärzte, Kliniken, Krankenkassen, Standesverbände) könnte sich in einem vorgegebenen Zeitfenster entlasten, indem er einmalig den Kehraus macht, indem er seinerseits seine Akten sichtet und die Akten intersexueller Menschen in ein Archiv gibt, von wo aus die betroffenen Menschen ermittelt und verständigt werden, dass sie dort ihre Patientenakten einfordern können, aber nicht müssen.

Die Wahrheit käme ans Licht, eine Aufarbeitung wäre möglich. Hier wären auch die Haftungsfragen zu klären.

Eine Rehabilitation der Opfer, die gesellschaftliche Integration der Opfer, eine Einmalzahlung und eine Rentenregelung sind eine Minimalforderung.  Die Schaffung einer Stelle, an die sich Opfer wenden können, besetzt mit einem intersexuellen Menschen, gestützt durch die Bundesministerien, ist anzustreben.

Ich bitte auch zu bedenken, dass diese Menschen einen langen Leidensweg gehen, der lebenslange Wirkung hat. Menschliche Solidarität, ein Stück soziale Sicherheit und die Chance des Aufeinanderzugehens steckt in einer solchen großen Lösung.

Übrigens: Eine Entschuldigung des Staates bei den Opfern ist längst überfällig.

>>> Der ganze Text von Christiane Völling

>>> Ein bisschen Zensur auf dem Ethikrat-Online-Diskurs "Intersexualität" (I)
>>> Deutscher Ethikrat: Privilegien für Genitalverstümmler, Zensur für Opfer   

>>> Übersichtsseite zur laufenden Ethikrat-Anhörung 2011

    >>> Offener Brief an das "Forum Biomedizin und Ethik" Aachen

>>> Christiane Völling: Die Biographie einer Überlebenden
(Buchbesprechung von Daniela "Nella" Truffer)

Siehe auch:
- Christiane Völlings Geschichte in ihren eigenen Worten
- Buch von Christiane Völling: "Mein Leben als Intersexuelle"
- Sieg für Christiane Völling!!!
- Zwitterprozess: 100'000 Euro Schmerzensgeld für Zwangskastration!
- Wie die Zwitterorganisationen Christiane Völlings Zwangsoperateur Prof. Dr. L. 150'000 Euro schenkten 
- "Tabu Intersexualität" - Dok. u.a. mit Christiane Völling
- Die Bielefelderin Britta Dombrowe über "Tabu Intersexualität"
- Alle Posts zu Christiane Völling auf Zwischengeschlecht.info