D > UN-Staatenprüfung: "Datenerfassung & Statistiken zu Intersex & IGM-Praktiken: 20 Jahre Lügen und Leugnen der Bundesregierung"
By seelenlos on Wednesday, March 25 2015, 09:12 - Forderungen - Permalink
>>> UN-Staatenprüfung BRK: Fragen + Antworten zu Intersex 26.03.2015
>>> Pressemitteilung von Zwischengeschlecht.org vom 25.03.2015
Bild: Aktion von Intersexuelle Menschen e.V. zum Intersex Awareness Day in Berlin (ARD)
Do 26. - Fr 27. März: Der UN-Behindertenrechtsausschuss (CRPD) prüft Deutschland – IGM-Praktiken sind als Thema gesetzt!
Ein thematischer NGO-Bericht von Zwischengeschlecht.org dokumentiert Menschenrechtsverletzungen an Intersex-Menschen in Deutschland. Nachfolgend Kapitel D.1. "Datenerfassung und Statistik" in Deutscher Übersetzung.
>>> "C. "Intersex & BRK" >>> "D.2. IGM: faktische Straflosigkeit"
D. In der List of Issues (LoI) erwähnte Sachverhalte
1. Datenerfassung und Statistik (Art. 16, LoI issue 12 / Art. 31)
Während die Antwort des Vertragsstaates (Abs. 73), “Die Bundesregierung verfügt über keine Statistiken über die in der Frage erwähnten chirurgischen Eingriffe” faktisch nicht unzutreffend ist, ist sie trotzdem von der ganzen Wahrheit weit entfernt, da sie bequemerweise die anhaltenden Klagen der Betroffenen außen vor lässt, dass die Deutsche Bundesregierung sich seit fast zwei Jahrzehnten aktiv weigert, Daten zu IGM-Praktiken zu erfassen und entsprechende Statistiken zugänglich zu machen, obwohl sie wiederholt im Bundestag dazu aufgefordert wurde, und obwohl sie Datenerfassung und Statistiken seit langer Zeit ankündigte:
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1996 wurde die Bundesregierung nach Statistiken gefragt, ignorierte jedoch die Frage einfach.71
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2001 kündigte die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine erneute Frage nach Statistiken an, Datenerfassung würde bald möglich sein: “Im Rahmen der Krankenhausdiagnosestatistik des Statistischen Bundesamtes werden Angaben zur Intersexualität noch nicht erfasst. Das Statistische Bundesamt wird voraussichtlich ab 2002 die Krankenhausdiagnosestatistik auf der Grundlage der Internationalen Klassifikation der Krankheiten ICD 10 führen.” Dann würde Datenerfassung von “Intersex-Diagnosen” möglich.72
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2007 wurde die Bundesregierung erneut nach Statistiken gefragt. In ihrer Antwort fiel die Bundesregierung auf die Position zurück: “Der Bundesregierung liegen keine bundesweit einheitlichen Erfassungen und Statistiken vor”, und verwies deshalb auf “Erkenntnisse von Fachgesellschaften”, wonach die “Gesamtzahl der Betroffenen mit schwerwiegenderen Abweichungen der Geschlechtsentwicklung [...] in Deutschland bei etwa 8 000 bis 10 000 [liegt]”, unter gleichzeitiger Verweigerung der Offenlegung einer Gesamtzahl aller relevanten Fälle.73
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2009 wiederholte die Bundesregierung präzisierend: “Bundesweit einheitliche Erfassungen und Statistiken hierzu liegen der Bundesregierung nicht vor und sind auch derzeit nicht geplant.”74
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2009 behauptete der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg: “Da keine eindeutige Definition des Begriffs 'intersexuell' als Diagnose existiert, ist eine Antwort auf diese Fragen nicht möglich.” Deshalb würden “[d]ie erfragten Daten [...] statistisch nicht erfasst,” unter weiterem Verweis auf “Gründe[] der Schweigepflicht und des Datenschutzes”.75
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2010, behauptete der Senat von Berlin: “Dem Senat liegen keine Erkenntnisse über konkrete Fälle mit derartigen Eingriffen oder Therapien vor. Eine rechtliche Beurteilung ist somit nicht möglich.” Und fügte hinzu: “Auch gibt es keine Erkenntnisse darüber, ob und welche Krankenhäuser in Berlin solche Behandlungen an Kindern vorgenommen haben.”76
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2012 behauptete die Stadtverwaltung München: “Fallzahlen werden nicht systematisch erhoben. Auch wie häufig DSD auftritt, ist nicht genau bekannt.” Sowie betreffend Statistiken für IGM-Praktiken in Münchner Kliniken: “Hierzu liegen [...] keine Daten vor. Hier können ohne eine differenzierte Befragung aller in Frage kommenden Kliniken keine Angaben gemacht werden. Dies würde aber den Rahmen der Anfrage übersteigen.”77
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2014 zensierte die Bayerische Staatsregierung eine Frage nach IGM-Statiskiken, während sie nicht-öffentlich erklärte, Daten wären zwar erhältlich, aber “Daten über die o.a. Operationen sind Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der [meist staatlich kontrollierten] Krankenhäuser”. Statistiken seien somit “geheim zu halten” bzw. “dürfen daher [nach Art. 30 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG)] nicht veröffentlicht werden”, unter weiterem Verweis auf “datenschutzrechtliche[] Gründe[]”.78
Andererseits bewies der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg79 2013 in einer Antwort auf eine Schriftliche Kleine Anfrage als die Regel bestätigende Ausnahme, dass es sehr wohl möglich ist, Daten sowohl zu erfassen wie auch relevante Statistiken rechtmäßig zu veröffentlichen.
Wir möchten deshalb die Anliegen und Empfehlungen der BRK-Allianz (S. 9) bekräftigen und wie folgt präzisieren, um endlich Datenerfassung und Statistiken zu gewährleisten:
Empfehlung 1
Die Bundesregierung muss konkrete Schritte unternehmen, um Datenerfassung und regelmäßige Verbreitung von Statistiken über die Anzahl aller Formen von IGM-Praktiken an Kindern mit Varianten der Geschlechtsanatomie in Deutschen Kliniken zu gewährleisten, einschließlich einer Aufschlüsselung nach Art der Eingriffe, Altersgruppen und Kliniken, sowie in enger Zusammenarbeit mit den Betroffenen, ihren Organisationen und der Nationalen Monitoring-Stelle (Deutsches Institut für Menschenrechte).
Innerhalb eines Jahres muss die Bundesregierung erste Statistiken veröffentlichen und dem Ausschuss einen Zwischenbericht abliefern.
71 13/5916, S. 2 http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/13/059/1305916.pdf
72 14/5627, S. 4 http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/14/056/1405627.pdf
73 16/4786, S. 3 http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/047/1604786.pdf
74 16/13269, S. 5 http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/16/132/1613269.pdf
75 19/1993, S. 2, 3, 7 http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/GGD19-1993.pdf
76 16/14436, S. 2, 1 http://kastrationsspital.ch/public/Anfrage-Berlin-2010_ka16_14436.pdf
77 30.03.2012, S. 2, 4 http://www.ris-muenchen.de/RII/RII/DOK/ANTRAG/2679843.pdf
78 17/3884 [Geleakte unzensierte Version der Antwort auf die ursprüngliche Frage 3, S. 1 – in der offiziellen Antwort wurde die relevante Original-Frage 3 samt dazugehöriger Antwort klammheimlich unterschlagen, vgl. S. 2] https://blog.zwischengeschlecht.info/public/Bayern_2014_Anfrage_17-3884_Intersex_IGM_Zensur_web.pdf
Der gesamte 33-seitige thematische NGO-Bericht liegt vorerst nur auf Englisch vor:
>>> PDF (2.13 MB) >>> HTML (1 MB) >>> DOC (1.06 MB) >>> DOCX (1 MB)
>>> UN-Staatenprüfung BRK: Fragen + Antworten zu Intersex 26.03.2015
>>> Pressemitteilung von Zwischengeschlecht.org vom 25.03.2015
>>> Intersex-Genitalverstümmelungen (IGM): Typische Diagnosen und Eingriffe
>>> IGM – eine Genealogie der TäterInnen
>>> Zwangsoperierte Zwitter über sich selbst und ihr Leben