CCPR133: UN-Menschenrechtsausschuss befragt Deutschland über Intersex-Genitalverstümmelung

“Angemessene Sanktionen und Verjährungsfristen”: CCPR-Ländererexpertin V. Sanchin weist auf Schwachstellen im neuen Intersex-§ 1631 (e) BGB “zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung” hin, will Auskunft über “wirksameren Zugang zu Justiz und Entschädigung” für IGM-Überlebende!

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IGM = Folter, NICHT 'Diskiminierung' oder 'Geschlechtsidentität'Anlässlich seiner 133. Session in Genf prüfte der UN-Menschenrechtsausschuss als Vertragsorgan des UN-Zivilpaktes (CCPR) am 11.10.2021 15-18h und 12.10.2021 10-13h die Menschenrechtsbilanz Deutschlands, live übertragen und danach archiviert auf webtv.un.org (deutsch / englisch):
1. Session | 2. Session | Intersex-Transkript auf Deutsch siehe unten

Zwischengeschlecht.org/StopIGM.org berichtete dem Ausschuss in 2 NGO-Berichten (PDF, englisch) 2018 und 2021 über Intersex-Genitalverstümmelung (IGM) in Deutschland. Diese Berichte dokumentieren, wie IGM trotz vorheriger UNO-Rügen straflos weiterpraktiziert wird, und dass auch das im letzten Frühjahr mit großem Tamtam verabschiedete neue Intersex-§ 1631 (e) BGB “zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung” daran nichts ändert. Daniela Truffer und Markus Bauer bantworteten in einem privaten NGO-Briefing zudem Fragen des Ausschusses und präsentierten eine mündliche Zusammenfassung der Berichte (deutsch).

Während der Staatenprüfung in Genf tagte der Ausschuss – nach “virtueller Pandemiepause” seit der abgebrochenen 128. Session im März 2021 (englisch) – wieder persönlich im Palais Wilson, wohin auch die deutsche Delegation anreiste. Teile des Sitzungszimmers blieben jedoch gesperrt – auch diejenigen Reihen, in denen sonst die NGOs sitzen, die unverändert nur per Live-Feed "dabei sein" können.

Wie erhofft brachte der Ausschuss im konstruktiven Dialog auch das Thema IGM auf den Tisch. Die ausweichenden bis krass tatsachenwidrigen “Antworten” der deutschen Delegation liessen leider wenig Zweifel daran, dass die deutsche Regierung wenig Interesse hat, Insersex-Kinder wirksam vor IGM zu schützen.

Wie schon bei den anderen IGM-“Verboten” in Malta, Portugal und Spanien geht es auch in Deutschland letztlich um eigennützige Symbolpolitik – und nicht um die schnellstmögliche Beendigung von IGM. Entsprechend bleiben diese “Verbote” alle deutlich unterhalb verbindlicher menschenrechtlicher Minimalstandards und Verpflichtungen, etwa zu Verhinderung von unmenschlicher Behandlung und schädlicher kultureller Praxis an Intersex-Kindern, wie sie z.B. die von Deutschland ratifizierten UN-Konventionen CCPR, CRC, CRPD, CAT und CEDAW zwingend vorschreiben.

Malta, Portugal und Spanien wurden deshalb bereits von CRC wegen ungenügenden “Verboten” gerügtPortugal zusätzlich auch von CCPR ...

Erfreulicherweise legte der Ausschuss auch bei der Prüfung Deutschlands einmal mehr deutlich den Finger auf die Schwachstellen, Lücken und Schlupflöchen im angeblichen “Verbot”:

1. Sitzung: Mo 11. Oktober 2021, 15-18h

Video @ 0:52:22: Hipp, hipp!! CCPR Länder-Co-Berichterstatterin für Deutschland, Fr. Vasilka Sancin erwähnt “1900 Operationen pro Jahr an Intersex-Kindern”, erwähnt bekannte Schwachstellen im neuen Gesetz und fragt wie und wann Deutschland Intersex-Kinder besser schützen und insbesondere “wirksameren Zugang zur Justiz und zu Entschädigung für betroffene Personen gewährleisten”, sowie die Praxis des Bougierens (Vaginaldehnungen) explizit verbieten will: :-) Inoffizielle Übersetzung (aus dem englischen Original):

« Nun zum Thema Nr. 13, das Intersex-Kinder betrifft. Im Hinblick auf die fortgesetzte Durchführung medizinischer Eingriffe ist es bemerkenswert, dass eine von der Regierung in Auftrag gegebene Studie für das Jahr 2019 von durchschnittlich 1900 vermännlichenden und verweiblichenden Operationen pro Jahr an Intersex-Kindern im Alter bis zu 9 Jahren berichtet. Der Vertragsstaat sollte daher dafür gelobt werden, dass er im Mai dieses Jahres das Gesetz zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung verabschiedet hat, das unter anderem auch die Durchführung von gezielten Geschlechtsanpassungsmaßnahmen an Intersex-Kindern mit Ausnahmen verbietet, den Umfang des elterlichen Sorgerechts bei der Erteilung der Zustimmung einschränkt und eine Genehmigung durch ein Familiengericht vorschreibt.

Was die Kommission betrifft, die sich mit den Ausnahmefällen befasst, in denen Operationen noch legal sind, ist zu erwähnen, dass ihr weder Personen angehören, die die Interessen der Kinder vertreten, noch qualifizierte Intersex-Personen. Außerdem sieht das Gesetz kein zentrales Register vor, das den Betroffenen den Zugang zu den Patientenakten ermöglicht, was den Zugang zur Justiz in der Praxis erschwert. Auch die Praxis des Bougierens ist noch nicht verboten. Wie in verschiedenen Berichten erwähnt, ist das Fehlen angemessener Sanktionen und Verjährungsfristen ein ernstes Problem.

Könnte die Delegation daher bitte erläutern, wie und wann der Vertragsstaat beabsichtigt, Intersex-Kinder rechtlich und in der Praxis besser vor nicht dringenden, invasiven und irreversiblen chirurgischen oder anderen medizinischen Eingriffen ohne ihre vorherige, vollständig informierte und freie Zustimmung zu schützen, und insbesondere, wie und wann der Vertragsstaat Personen, die die Interessen von Kindern vertreten, und qualifizierte Intersex-Personen in die genannten Kommissionen einbeziehen wird? Beabsichtigt der Vertragsstaat, einen angemessenen Zugang zu Patientenakten und einen wirksameren Zugang zur Justiz und zu Entschädigung für betroffene Personen zu gewährleisten? Beabsichtigt der Vertragsstaat, die schmerzhafte und entwürdigende Praxis der Bougierung zu verbieten? Könnte die Delegation darüber hinaus bitte erläutern, welche Leitlinien für medizinisches Fachpersonal zur Behandlung von Intersex-Kindern derzeit bestehen und ob diese die Rechte der Kinder gemäß dem Pakt in vollem Umfang berücksichtigen? »

CCPR133-Germany-Jacoby-A1aVideo @ 2:16:08: Co-Delegationsleiterin Fr. Sigrid Jacoby (Beauftragte für Menschenrechtsfragen im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz BMJV) erteilt das Wort für die Antwort zu Intersex-Kindern, erwähnt explizit die Frage nach “Verjährungsregeln”. Inoffizielles Transkript:

« Dann würden wir zur nächsten Frage, die Sie gestellt haben, übergehen, da ging's um die intersexuellen Kinder. Sie haben da eine ganze Reihe von Punkten angesprochen, in unserem neuen Gesetz, also kein zentrales Register, die Bouginage, Verjährungsregeln, bei Notfällen nach wie vor Entscheidungsbefugnis der Eltern und medizinische Richtlinien, dazu würde ich Frau Florath vom Familienministerium das Wort erteilen.»

CPR133-Germany-Florat-A1bVideo @ 2:16:40: Fr. Tanja Florath (Referentin, Referatsgruppe EU-Abteilung, Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend BMFSFJ) redet ellenlang um den heißen Brei, um bloß keine konkreten Antworten geben zu müssen. So erwähnt sie zwar die in der Frage angesprochene Kommission, geht aber mit keinem Wort auf die mangelnde Vertretung von Betroffenen und der Interessen des Kindes ein, statt auf die gefragten Leitlinien einzugehen, schwurbelt sie über einen “Erklärfilm” auf dem “Regenbogenportal”, und ignoriert komplett die Fragen nach Rechtszugang, Entschädigung und Verjährungsfristen! :-( Inoffizielles Transkript:

« Ja, also, zum einen auch hier ist es als Erfolg zu werten, dass dieses Gesetz im Mai dieses Jahres verabschiedet worden ist. Dem ist ein langer Konsultationsprozess vorausgegangen. Es gab einen bisherigen Entwurf, der sowohl medizinisch wie auch von den Betroffenengruppen kritisiert worden ist. Es ist sich mit allen Betroffenengruppen nochmals an den Tisch gesetzt worden und daraufhin ist dieses Gesetz jetzt entstanden, was wie gesagt seit Mai in Kraft ist. Und wir haben uns auch fest vorgenommen, das nach einer bestimmten Laufzeit zu evaluieren, um zu gucken, ob man an bestimmten Stellen noch nachbessern sollte, sind aber jetzt erstmal sehr zufrieden, dass wir da überhaupt ein Gesetz diesbezüglich bekommen haben.

Vor dem Hintergrund dann vielleicht auch die kurze Ausführung: für die Durchführung eines operativen Eingriffes an inneren und äusseren Geschlechtsmerkmalen eines nicht einwilligungsfähigen Kindes ist nach den neuen Regelungen 1631 (e) BGB die Genehmigung eines Familiengerichts erforderlich. Und das Familiengericht soll wenn möglich die Stellungnahme einer interdisziplinären Kommission zur Frage berücksichtigen, ob der Eingriff dem Wohl des Kindes entspricht. Diese Stellungnahme durch die Kommission kann auch durch ein gerichtliches Sachverständigengutachten ersetzt werden. Das ist momentan der Standard, um die Sicht des Kindes und das Wohl des Kindes in diesen Entscheidungen zu berücksichtigen.

Es wurde gefragt, ob es schon Leitfäden gibt. Die Broschüre bzw. Leitfäden gibt es noch nicht. Das nehme ich gerne als Idee für die Kollegen mit. Es gibt allerdings schon einen Erklärfilm für Eltern intergeschlechtlicher Kinder auf der Webseite Regenbogenportal, die auch verweist auf Beratungsstellen, auf Betroffeneneinrichtungen, auf Selbsthilfegruppen und eine Anlaufdatenbank darstellt, so dass sich Menschen, die sich damit auseinandersetzen wollen, dann gerne wenden können an Stellen, die mit weiteren Informationen zur Verfügung stehen.

Und dann wurde gefragt nach dem Register, also, seit dem Inkrafttreten des Gesetzes ist es faktisch nicht mehr möglich, einer betroffenen Person vorzuenthalten, dass eine solche Operation stattgefunden hat, da 1631 (e) BGB festlegt, dass die Person entweder selbst zustimmen muss oder das Familiengericht die Operationen genehmigen muss, und in beiden Fällen müssen Patientenakten vorhanden sein und der Vorgang ordnungsgemäss dokumentiert werden.

Wir hoffen, dass wir damit dem Problem entgegengetreten sind und werden beobachten, wie sich das in der Praxis auswirkt und ob die von Ihnen genannten Fälle dann trotzdem noch zutage treten. »

CCPR133-Germany-Sancin-Q2Video @ 2:44:34: Hipp, hipp!! CCPR Länder-Co-Berichterstatterin für Deutschland, Fr. Vasilka Sancin hakt nach und wiederholt die Frage nach den “Verjährungsfristen, die in der Praxis sehr problematisch zu sein scheinen”: :-) Inoffizielle Übersetzung (aus dem englischen Original):

« Ich möchte Sie ferner bitten, mir weitere Informationen darüber zu geben, ob bei der Verabschiedung dieses Gesetzes zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung im Mai dieses Jahres über die Abschaffung der Verjährungsfristen diskutiert wurde, die in der Praxis sehr problematisch sind, weil diese Eingriffe in der Regel in einem sehr jungen Alter vorgenommen werden und die Kinder daher später im Erwachsenenalter keine Verfahren einleiten können, wenn sie vielleicht von bestimmten Eingriffen betroffen waren, die ihre Rechte aus dem Pakt verletzen. Also, ob es eine Diskussion über die Verjährungsfristen gab, die in der Praxis sehr problematisch zu sein scheinen. Danke. »

2. Sitzung: Di 12. Oktober 2021, 10-13h

CCPR133-Germany-Jacoby-A2aVideo @ 0:05:36: Co-Delegationsleiterin Fr. Sigrid Jacoby (Beauftragte für Menschenrechtsfragen im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz BMJV) erteilt das Wort für die Antwort zu Intersex-Kindern, erwähnt explizit die erneute Frage nach “Verjährung” und die ausstehehende Antwort zu “Bougienage” (Vaginaldehnungen). Inoffizielles Transkript:

« Zur Frage nochmal bei den intersexuellen Kindern hatten Sie speziell Verjährung und die Bougienage angesprochen. Da wird auch meine Kollegin vom Familienministerium kurz drauf antworten. »

CCPR133-Germany-Florat-A2bVideo @ 0:05:52): Fr. Tanja Florath (Referentin, Referatsgruppe EU-Abteilung, Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend BMFSFJ) versteigt sich zu hochnotpeinlichen, komplett tatsachenwidrigen Behauptungen, die jedoch leicht zu überprüfen bzw. zu widerlegen sind: So behauptet sie, laut neuem Gesetz sei die Verjährung ausgesetzt bis zum “48. Lebensjahr” (Tatsache: das neue Gesetz sieht keine Verlängerung der Verjährung vor, die angesprochene Frist bezieht sich stattdessen auf die Aufbewahrungsfrist der Krankenakten), und “Bougieren” sei “ausdrücklich verboten” (Tatsache: Das neue Gesetz enthält kein ausdrückliches Verbot von Bougierungen – ein solches war u.a. vom Bundesrat und Oppositionsfraktionen gefordert, aber von Bundesregierung und der Regierungskoalition abgelehnt worden). :-( Inoffizielles Transkript:

« Ja, zur Frage der Verjährung, das hatte ich gestern vergessen, das ist tatsächlich im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens diskutiert worden. Die Fristen sind ausgeweitet worden und es steht jetzt für Betroffene bis zu ihrem 48. Lebensjahr zur Verfügung, da entsprechende Ermittlungen bzw. Fragen dran zu richten und sich damit auseinanderzusetzen. Und zur Frage des Bougierens, das ist nach § 1631 (e) Absatz 1 BGB ausdrücklich verboten.»

Hoffen wir, der Ausschuss wird sich nicht hinters Licht führen lassen, sondern klare verbindliche Empfehlungen aussprechen, die Deutschland unmissverständlich an seine Verpflichtungen unter dem Zivilpakt (u.a. Art. 2 und 7) erinnern, Intersex-Kinder wirksam vor Genitalverstümmelung, grausamer, erniedrigender und unmenschlicher Behandlung und uneingewilligten Humanexperimenten zu schützen, sowie wirksamen Zugang zu Justiz und Entschädigung zu garantieren, insbesondere durch Anpassung/Abschaffung von Verjährungsfristen, die es als Kindern verstümmelten verunmöglichen, als Erwachsene gegen die verantwortlichen Ärzte und Kliniken zu klagen!

Siehe auch:
- "Nur die Angst vor dem Richter wird Chirurgen dazu bringen, ihre Praxis zu ändern" 
- "Schädliche medizinische Praxis": UNO, COE, ACHPR, IACHR verurteilen IGM 
- 50 UN Rügen für Intersex-Genitalverstümmelungen
"Schädliche Praxis" und "Gewalt": UN-Kinderrechtsausschuss (CRC) verurteilt IGM
- "Unmenschliche Behandlung": UN-Ausschuss gegen Folter (CAT) verurteilt IGM
- "Schädliche Praxis" zum 2.: UN-Frauenrechtsausschuss (CEDAW) verurteilt IGM
- UN-Menschenrechtsausschuss (HRCttee/CCPR) verurteilt IGM-Praktiken
- UN-Behindertenrechtsausschuss (CRPD) verurteilt IGM-Straflosigkeit in Deutschland

Input von Daniela Truffer zum "Fachtag Intersex"
  • IGM Überlebende – Danielas Geschichte
  • Historischer Überblick:
     "Zwitter gab es schon immer – IGM nicht!"
  • Was ist Intersex?  • Was sind IGM-Praktiken?
  • IGM in Hannover  • Kritik von Betroffenen
  • u.a.m.
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