Intersex-Genitalverstümmelungen: Bundestags-Ausschüsse beraten Verbot
By seelenlos on Wednesday, June 12 2013, 08:17 - Forderungen - Permalink
Aktion zur Ethikrat-Pressekonferenz, 23.2.2012 (Bild: © dapd/sueddeutsche.de)
Pressemitteilung von Zwischengeschlecht.org vom 12.06.2013:
Die internationale Menschenrechtsgruppe Zwischengeschlecht.org freut sich sehr, dass heute die ersten 5 Bundestags-Ausschüsse (von insgesamt 6) ein Verbot von kosmetischen "Genitalkorrekturen" ohne Einwilligung der Betroffenen beraten – und fordert Nägel mit Köpfen:
Am 16. Mai 2013 überwies der Bundestag einstimmig 3 Anträge, die übereinstimmend ein längst überfälliges gesetzliches Verbot von medizinisch nicht notwendigen, kosmetischen Genitaloperationen an Kindern und Jugendlichen mit "atypischen" körperlichen Geschlechtsmerkmalen fordern, sowie eine Aufarbeitung der bisherigen menschenrechtswidrigen Praxis (17/13253, 17/13259, 17/13251).
Heute 12.06.2013 beginnt nun deren Beratung im Familienausschuss (TOP 3b-d), dem Rechtsausschuss (TOP 6a-c), dem Innenausschuss (TOP 21a-c), dem Ausschuss für Menschenrechte (TOP 4a-c) und dem Gesundheitsausschuss (TOP 13b-d). Einzig der Bildungsausschuss machte seine Traktandenliste nicht öffentlich.
Betroffene und ihre Organisationen kämpfen seit 20 Jahren für ein gesetzliches Verbot ALLER medizinisch nicht notwendigen "Genitalkorrekturen" an ALLEN mit "atypischen Genitalien" Geborenen ohne informierte Zustimmung der Betroffenen selbst (inkl. "Hypospadiekorrekturen"), und für eine umfassende historische Aufarbeitung des ihnen angetanen Unrechts (inkl. der bis in die 1980er-Jahre üblichen, kosmetischen Klitorisamputationen).
Hauptforderungen, die 2011 auch der UN-Ausschuss gegen Folter (CAT/C/DEU/CO/5, Abs. 20) nachdrücklich bekräftigte, sowie 2013 der UN-Sonderberichterstatter über Folter (A/HRC/22/53, Abs. 77, 76, 88):
"Kinder, die mit atypischen körperlichen Geschlechtsmerkmalen auf die Welt kommen, werden oft irreversiblen Geschlechtszuweisungen, erzwungener Sterilisierung und erzwungenen genital-normierenden Operationen unterworfen, die ohne ihre informierte Zustimmung oder diejenige ihrer Eltern durchgeführt werden [...]." (Abs. 77)
"Diese Maßnahmen [genital-normalisierende Operationen] sind selten medizinisch notwendig, können Narbenbildung, Verlust des sexuellen Empfindens, Schmerzen, Inkontinenz und lebenslange Depressionen verursachen und wurden zudem als unwissenschaftlich, gesundheitsgefährdend und zu Stigma beitragend kritisiert." (Abs. 76)
Ebenso unterstrich eine öffentliche Anhörung des Familienausschusses vom 25.06.2012 die Menschenrechtswidrigkeit der uneingewilligten kosmetischen "Genitalkorrekturen", und bei einem Fachgespräch des Familienausschusses von 24.10.2012 stellte Prof. Dr. Beate Rudolf (Deutsches Institut für Menschenrechte) unmissverständlich klar, dass die Versuche von verantwortlichen MedizinerInnen sowie dem Deutschen Ethikrat zur Einführung einer künstlichen Unterscheidung zwischen Genitalverstümmelungen "eigentlichen" sowie "minderen Unrechts" menschenrechtlich nicht haltbar sind, sondern die Bundesrepublik im Gegenteil zur Zielscheibe machen für weitere UN-Rügen:
"Die internationalen Gremien arbeiteten nicht mit der Unterscheidung zwischen geschlechtszuweisenden und geschlechtsangleichenden Operationen. Sie stellten auf die Auswirkungen für die betroffene Person, nämlich auf die Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit, ab."
Zwischengeschlecht.org freut sich sehr, dass die genannten Ausschüsse die 3 Anträge umgehend an die Hand nehmen, und hofft, dass aus den längst bekannten Fakten nun endlich Nägel mit Köpfen gemacht werden!
Statt dass wie z.B. jüngst an einer "Fachtagung" der Adenauer-Stiftung versucht wird, abzulenken vom durch Betroffenenorganisationen seit Jahr und Tag wieder und wieder dokumentierten Hauptproblem der andauernden täglichen Genitalverstümmelungen an wehrlosen Kindern, indem etwa tatsachenwidrig und unreflektiert das altbekannte Medizinermärchen repetiert wird, heute würde angeblich "seit langem nicht mehr operiert" – obwohl sämtliche aktuellen Leitlinien unverändert frühkindliche kosmetische Genitaloperationen ohne Evidenz propagieren, und sämtliche einschlägigen Kinderkliniken solche unverändert öffentlich anbieten, nicht zuletzt "aus ökonomischen Interessen" (z.B. € 8175,12 Reingewinn pro "Plastische Rekonstruktion der Vulva" bei "AGS/CAH").
Und obwohl KinderchirurgInnen sich unverändert öffentlich brüsten, wie viele kosmetische "Genitalkorrekturen" sie auf dem Kerbholz haben, so z.B. Dr. Clothilde Leriche, Kinderchirurgie-Chefin der Universitäts-Kinderklinik Ulm am 7. Juni 2013 am "4th I-DSD Symposium" in Glasgow:
"Operationen an über 600 Kindern mit AGS, darunter Klitorisreduktionen, Vaginalplastiken und Labienrekonstruktionen" (Proceedings of the 4th International Symposium on Disorders of Sex Development, S. 24-25)
Die internationale Menschenrechtsgruppe Zwischengeschlecht.org fordert ein Verbot von kosmetischen Genitaloperationen an Kindern und Jugendlichen mit "atypischen" körperlichen Geschlechtsmerkmalen sowie "Menschenrechte auch für Zwitter!".
Betroffene sollen später selber darüber entscheiden, ob sie Operationen wollen oder nicht, und wenn ja, welche.
Freundliche Grüße
n e l l a
Daniela Truffer
Gründungsmitglied Menschenrechtsgruppe Zwischengeschlecht.org
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