Bundestag 27.06.2013: Verbot weiblicher Genitalverstümmelung - Freibrief für Intersex-Verstümmler

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UPDATE: Wie angekündigt hat der Bundestag heute den Intersex-GenitalabschneiderInnen offiziell die Lizenz zum Weiterverstümmeln erteilt (Video: 18:21-19:54); gleichzeitig wurde der Gesetzesentwurf der Koalition gegen weibliche Genitalverstümmelung angenommen.
Nachtrag: Der angenommene Gesetzesentwurf der Koalition berücksichtigt im Ausland begangene Taten nicht; Terre des Femmes und Taskforce FGM kritisieren ihn auch sonst als zu milde. Bei weiblicher Genitalverstümmelung galt schon vorher Aussetzung der Verjährung.

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Pressemitteilung von Zwischengeschlecht.org vom 27.06.2013:

 

Genitalverstümmelungen stoppen!

Heute will der Bundestag endlich ein gesetzliches Verbot der "afrikanischen" weiblichen Genitalverstümmelung verabschieden. Die täglichen Intersex-Genitalverstümmelungen in hiesigen Kinderkliniken sollen dagegen ungehindert weiterlaufen – ab heute gar mit offiziellem parlamentarischem Segen. Betroffene sind entsetzt und kritisieren Doppelmoral.

 

Die langjährige Forderung nach einem gesetzlichen Verbot der weiblichen Genitalverstümmelung soll heute nach vier Legislaturperioden hüst und hott endlich Realität werden (TOP 22). Voraussichtlich in den frühen Freitagmorgenstunden berät der Bundestag abschließend über entsprechende Gesetzesentwürfe. Dadurch wird der Jahrzehnte lange Kampf der betroffenen Frauen, ihrer Familien und Organisationen hoffentlich endlich von Erfolg gekrönt – inkl. Aussetzung der Verjährung und Sanktionen auch wenn die Tat im Ausland begangen wird.

Für Betroffene von Intersex-Genitalverstümmelungen wird es dagegen heute im Bundestag kein Happy-End geben – im Gegenteil: Die ebenfalls heute auf den frühen Nachmittag angesetzte Beratung der Beschlussempfehlung der Ausschüsse wird auf Betreiben von CDU/CSU und FDP die raschestmögliche Beerdigung von drei historischen Anträgen vorantreiben, welche übereinstimmend die Hauptforderung der Betroffenen nach einem gesetzlichen Verbot der täglichen Intersex-Genitalverstümmelungen und nach historischer Aufarbeitung angehen (TOP 79 dd).

Damit übernimmt der Bundestag eine unrühmliche Pionierrolle: Zum ersten Mal weltweit wird ein Parlament offiziell grünes Licht geben zur ungehinderten Weiterführung der täglichen Intersex-Genitalverstümmelungen. Deutschland wird so offiziell zum Täterstaat und verstößt sowohl gegen das Grundgesetz (Art. 2.2, körperliche Unversehrtheit) wie auch gegen Völkerrechtskonventionen (u.a. UN-Abkommen gegen Folter und unmenschliche Behandlung sowie UN-Kinderrechtskonvention).

Erst vor wenigen Monaten mahnte der UN-Sonderberichterstatter über Folter die Schutzpflicht des Staates den Betroffenen gegenüber, nachdem in den letzten Jahren bereits u.a. der UN-Ausschuss gegen Folter und der UN-Ausschuss über Wirtschaftliche, Soziale und Kulturelle Rechte Deutschland wegen der andauernden Verstümmelungen mehrfach gerügt hatten.

Seit 20 Jahren wehren sich Betroffene und ihre Organisationen gegen das auch in Deutschen Kinderkliniken seit 60 Jahren systematisch praktizierte Unrecht der medizinisch nicht notwendigen, irreversiblen kosmetischen Genitaloperationen und weiteren Zwangseingriffen an Menschen mit "atypischen Genitalien" und fordern ein gesetzliches Verbot.

Seit 17 Jahren sind diese unmenschlichen Zwangseingriffe auch im Bundestag Thema. Jedes Mal stritt die Bundesregierung soweit wie möglich kategorisch alles ab und verleugnete die Verstümmelungen nach Leibeskräften. Und hat auch 2013 angeblich "noch keine abschließende Meinung" – ausser, wenn's drum geht, dass weiterhin nichts unternommen werden soll. Laut CDU/CSU werde heute angeblich sowieso nicht mehr operiert, ein Verbot sei deshalb "obsolet".

Gleichzeitig propagieren alle einschlägigen AWMF-Leitlinien unverändert kosmetische "Genitalkorrekturen" ohne Evidenz, u.a. "Klitorisreduktionen in Deutschland im ersten Lebensjahr", bieten Kinderkliniken alle Verstümmelungsformen weiterhin öffentlich an. Und prahlen ChirurgInnen an internationalen Kongressen, wie viele Kinder sie dieses Jahr wieder verstümmelten, z.B. Dr. Clothilde Leriche (Universitäts-Kinderklinik Ulm) Anfang Juni 2013 am "4th I-DSD Symposium": "Operationen an über 600 Kindern mit AGS, darunter Klitorisreduktionen, Vaginalplastiken und Labienrekonstruktionen." Und führt das Klinikum Offenbach jährlich mittlerweile knapp 500 kosmetische "Hypospadiekorrekturen" jährlich an Kindern durch – ohne jegliche Kontrolle, und obwohl medizinische Reviews selbst einräumen, dass die häufigen verheerenden Komplikationen in wissenschaftlichen Publikationen seit langem immer mehr unter den Teppich gekehrt werden.

Seit 10 Jahren unterstreichen u.a. Terre des Femmes und internationale FGM-ExpertInnen die Parallelen zur weiblichen Genitalverstümmelung und kritisiert etwa die Deutsche Sektion von Amnesty International die Intersex-Genitalverstümmelungen als "fundamentalen Verstoß gegen die Menschenrechte (Recht auf körperliche Unversehrtheit, auf Selbstbestimmung und Würde und auf Nicht-Diskriminierung)".

Die internationale Menschenrechtsgruppe Zwischengeschlecht.org fordert ein Verbot von kosmetischen Genitaloperationen an Kindern und Jugendlichen mit "atypischen" körperlichen Geschlechtsmerkmalen sowie "Menschenrechte auch für Zwitter!".

Betroffene sollen später selber darüber entscheiden, ob sie Operationen wollen oder nicht, und wenn ja, welche.

Freundliche Grüße

n e l l a
Daniela Truffer
Gründungsmitglied Menschenrechtsgruppe Zwischengeschlecht.org

Mobile +41 (0) 76 398 06 50
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